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Verzögerung bei Lieferung

Audi Q4 FZ
Themenstarteram 28. Januar 2022 um 11:01

Moin Leute,

ich habe folgendes Anliegen:

Im Juni 21 habe ich den Q4 bestellt mit einem unverbindlichen Liefertermin für 12/2021. Später wurde aus dem Termin 02/2022, was ich noch einigermaßen nachvollziehen kann, aufgrund der aktuellen Lage. Aber jetzt wurde der Wagen für die letzte Mai Woche terminiert. Also mit 6 Monaten konnte ich mich noch anfreunden, aber 1 Jahr ist doch wirklich zu lange. Vor allem hätte ich den Wagen dann gar nicht erst bestellt. Von Seiten meines Händlers kommen da auch keine Angebote oder Entschädigungen. Habe ich wirklich keine Rechte in diesem Fall. Kann ich nicht auf eine Lieferung zu Februar bestehen? Und falls nicht, sollte es eine finanzielle Entschädigung geben oder? Was habt ihr da für Erfahrungen????

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3 Antworten

Dreh- und Angelpunkt sind die schriftlichen Vereinbarungen. Solange dort "unverbindlich" drinsteht...hast Du die A-Karte. Gab hier schon mal eine Diskussion, da man das natürlich nicht ewig und grundlos treiben kann, doch dann sind wir im juristischen Umfeld und da solltest Du dann eine echte Rechtsberatung und kein Forum in Anspruch nehmen.

Frag mal nach einer Ersatzmobilität.

Auch bei „unverbindlich“ hat man natürlich Rechte. Nach 6 Wochen in Lieferverzug setzen mit einer angemessenen Frist (10-14 Tage). Verstreicht auch die Frist, dann kann man kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Begrenzter Schadenersatz (maximal 5%) wäre auch möglich.

Sollte so auch in den Vertragsklausen drin stehen.

Ist aber auch ein Thema, was schon sehr oft hier durchgekaut wurde.

Schon mal mit dem Händler geredet wegen Ersatzmobilität?

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