Verwarnung wegen Halten auf Gehweg

Hallo zusammen,
ich habe schon ein paar Beiträge zu Verwarnungen gelesen und dachte, ich frage auch mal.

Ich habe vor etwa 2 Wochen folgende Verwarnung per Post erhalten:

"Sie hielten verbotswidrig auf dem Gehweg
§12 Abs. 4, §49 StVO; §24 Abs. 1, 3Nr. 5 StVG"

Beweismittel: Foto

Jetzt zu meinem Fall. Weder Ich noch mein Motorrad war jemals, geschweige denn zur angegebenen Zeit in diesem Ort.
Deshalb habe ich Einspruch eingereicht mit der Bitte um Zusendung des Beweisfotos und folgende Antwort erhalten:
[...]Für Ihre vorgebrachten Argumente habe ich Verständnis, vermag das Verfahren aus rechtlichen Gründen jedoch NICHT einzustellen. [...]
Foto habe ich keins erhalten und auf meine telefonische Nachfrage wurde mir gesagt, dass sie es mir nicht zeigen müssten. Also MEGA Hilfreich die netten Damen und Herren vom Ordnungsamt.

Jetzt wäre meine Frage ob eventuell jemand schonmal Erfahrungen in der Richtung gemacht oder weiß wie ich vorgehen kann?
Ich denke es wird auf einen Anwalt hinauslaufen aber vielleicht gibt es ja noch einen Weg den ich nicht kenne.

Danke schonmal im Voraus 🙂

28 Antworten

Es mag mittlerweile fast 50 Jahre her sein, da bekam ich ein Knöllchen per Post zugestellt.
Ich hätte meinen Mercedes 450 SEL mit dem Kennzeichen XY in Gladbeck verkehrswidrig geparkt.
Uff - nie einen Mercedes 450 SEL gehabt, mein damaliges Fahrzeug war glaube ich ein R4, das Kennzeichen XY hatte ich auch noch nie und in Gladbeck war ich damals auch noch nie.
Also zur Polizei bei uns am Ort, aber die wollten nichts davon wissen.
Dann einen Brief an den Knöllchenversender gesandt und das vorgenannte mitgeteilt.
Hat nichts genutzt.
Es wurde ein Gerichtstermin anberaumt.
Anwalt genommen und erst dann wurde, einen Tag vor dem Termin, der Prozess abgesagt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. Juli 2024 um 22:06:57 Uhr:


Eben nicht. Aussage gegen Aussage ist Blödsinn. Im Zweifel kommt es darauf an, wem der Richter glaubt.

Ich schrieb nichts von Aussage gegen Aussage.

Sondern "Im Zweifel für den Beschuldigten". Und Zweifel wären bei Fehlen eines Fotobeweises in diesem Fall sicher angebracht.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. Juli 2024 um 22:06:57 Uhr:


Das muss er, sonst läuft es in die Halterhaftung für die Verfahrenskosten. Er sagt natürlich nicht, dass das Motorrad am behaupteten Tatort war.

Wie ich bereits sagte. Wenn das Motorrad dort stand und er gibt zu Fahrer gewesen zu sein, zahlt er natürlich auch das Bußgeld.

Stand das Motorrad aber tatsächlich nicht dort, kann die Behörde auch keine Halterhaftung geltend machen. Wofür dann auch?
Kein Verstoß, keine Halterhaftung. Deshalb kann er sich natürlich gegen einen solchen unberechtigten Kostenbescheid genauso wehren, wie gegen einen Bußgeldbescheid.

Zitat:

Und ohne Foto wird er vermutlich auch nicht verurteilt werden.
….
Denn die Behörde wird dann zu 99% auch ein beweiskräftiges Foto haben.
[/quote
Es gibt ja ein Foto. Nur kann das ja nicht das Motorrad des TE zeigen, denn er war ja noch nie dort.

Das kann nur der TE für sich entscheiden.

Vielleicht will er ja unbedingt das Foto sehen, um zu schauen, ob er sich trotzdem irgendwie rausreden kann? Das kann er aber sicher vergessen.

Dann lieber auf reine Halterhaftung gehen...

Wenn die Behörde als Beweis ein Foto angibt, würde ich das ansehen wollen. Also hingehen und Einsicht verlangen. Wenn es nicht dein Moped ist und auch die Nummer nicht stimmt, danke sagen, Klappe halten und kommen lassen. Evtl noch das Foto mit dem Handy abknipsen.

Kannst natürlich vor Ort auch sagen, sie sollen das mal genauer ansehen, mehr nicht. Und wenn die das tun, müssen sie ein Einstellungsschreiben schicken.

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 16. Juli 2024 um 22:43:52 Uhr:


Und Zweifel wären bei Fehlen eines Fotobeweises in diesem Fall sicher angebracht.

Da muss schon mehr kommen um die Aussage eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes zu erschüttern. Warum sollte der lügen?

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 16. Juli 2024 um 22:43:52 Uhr:


Stand das Motorrad aber tatsächlich nicht dort, kann die Behörde auch keine Halterhaftung geltend machen. Wofür dann auch?
Kein Verstoß, keine Halterhaftung. Deshalb kann er sich natürlich gegen einen solchen unberechtigten Kostenbescheid genauso wehren, wie gegen einen Bußgeldbescheid

Erklär das mal dem Richter: „ich war zwar nicht der Fahrer, habe also theoretisch keine Ahnung, wo das Motorrad war, bin mir aber sicher, es war ganz woanders“. Ist kein Fahrer ermittelt, wird der Halter die Verfahrenskosten zahlen, deswegen ist es ratsam, sich hier als Fahrer zu bekennen und inhaltlich gegen den Vorwurf vorzugehen.

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 17. Juli 2024 um 07:24:05 Uhr:



Da muss schon mehr kommen um die Aussage eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes zu erschüttern. Warum sollte der lügen?

Abgesehen davon, dass Gründe für Lügen denkbar wären, muss er ja nicht mal lügen, um eine falsche Aussage zu machen.

Vielleicht hat er einfach einen Fehler bei der Aufnahme des Kennzeichens gemacht? Zahlendreher? Buchstaben nicht registriert?

Alles schon vorgekommen.

(Edit: und das ist genau der Zweifel, der zugunsten des Beschuldigten wirkt.

Der Richter kann sich ohne Foto nicht sicher sein, dass bei der Bearbeitung kein Fehler passierte)

Zitat:

Erklär das mal dem Richter: „ich war zwar nicht der Fahrer, habe also theoretisch keine Ahnung, wo das Motorrad war, bin mir aber sicher, es war ganz woanders“. Ist kein Fahrer ermittelt, wird der Halter die Verfahrenskosten zahlen, deswegen ist es ratsam, sich hier als Fahrer zu bekennen und inhaltlich gegen den Vorwurf vorzugehen.

Ganz einfach: das Motorrad wurde zu dem Zeitpunkt gar nicht bewegt und stand vor seiner Tür.

Damit ist er nicht Fahrer, weiß genau wo das Motorrad war und im Fall der Fälle, hat sich wohl doch ein Familienmitglied das Fahrzeug ohne seine Kenntnis ausgeliehen.

Wow! Vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten. Ich habe gestern Abend noch nach §49 OWiG Akteneinsicht gefordert mit der Bitte die Akte an die Polizeidienststelle in meiner Nähe zu schicken. Ich werde dann mit meinem Motorrad vorfahren und hoffe mal, dass ich so das Bild zu sehen bekomme. Dann kann ich direkt Vorort beweisen, dass mein Motorrad anders aussieht bzw. dass das Kennzeichen falsch aufgenommen wurde.

Ich hoffe einfach mal, dass sich das dann aufklärt.

Ich werde hier weiter berichten wie es läuft, vielleicht hilft es ja in Zukunft noch jemandem.

Vielen Dank nochmal an euch alle.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 16. Juli 2024 um 18:57:09 Uhr:


Eine RSV wird keine Deckungszusage für eine Verwarnung wegen Falschparkens geben. Parkverstöße sind i.d.R. nicht versichert.

@TE kommt die Antwort von der Bußgeldstelle oder vom Anzeigenersteller?
Bei uns kannst du das/die Foto(s) bei der Bußgeldstelle einsehen, wenn du persönlich vor Ort erscheinst.

Die Antwort kommt von der Bußgeldstelle. Mir wurde jedoch ziemlich klar zu verstehen gegeben, dass sie mir das Foto nicht zeigen müssten und das wohl auch nicht tun werden. Ich habe wie eben geschrieben jetzt mal Akteneinsicht gefordert, mal sehen...

Zitat:

@ktown schrieb am 16. Juli 2024 um 20:04:22 Uhr:


Wenn dem Ordnungsamt kein Bild vorliegt, dann kann sie es auch nicht zeigen. Diverse Verwaltungen, wie z.B. die Kölner, unterstützen Denunziantentum.

Photo Datenschutz

https://www.dr-datenschutz.de/.../

https://www.advocard.de/.../

Da die Urteile zwischenzeitlich rechtskräftig sind, kann man das Datenschutzmonster mal kurzfristig in die Ecke stellen.

Ich weiß nicht, ob es möglich ist, Polizeidienststellen als Adressaten anzugeben.
Ich kenne nur Aktenanforderungen durch Rechtsanwälte.

Hattest du schon präzisiert, wieso es dein Motorrad nicht gewesen sein kann, also z. B. ein anderer Fahrer?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 17. Juli 2024 um 12:35:47 Uhr:


Ich weiß nicht, ob es möglich ist, Polizeidienststellen als Adressaten anzugeben.
Ich kenne nur Aktenanforderungen durch Rechtsanwälte.

Hattest du schon präzisiert, wieso es dein Motorrad nicht gewesen sein kann, also z. B. ein anderer Fahrer?

Hier sind alle Möglichkeiten der Akteneinsicht aufgelistet

https://www.bussgeldkatalog.org/akteneinsicht/

FAQ: Akteneinsicht
Was beinhaltet die Akteneinsicht?
Die Akteneinsicht im Bußg?eldverfahren kann sich auf zwei unterschiedliche Akten beziehen: Zum einen auf die Bußgeldakte, in der Infos über die Zustellung des Bußgeldbescheids und die Geldbuße an sich stehen, und zum anderen auf die Ermittlungsakte, in der jegliche Infos zur Ermittlung und den Beweisen festgehalten sind. Unter anderem können Sie darin auf Messprotokolle, Beweisfotos, Eichscheine der Mess?geräte und weitere Dokumente stoßen.

Wer hat das Recht auf Akteneinsicht?
Das Recht auf ein Akteneinsichtsgesuch hat sowohl der Betroffene, gegen den das Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, als auch sein Anwalt. Es ist jedoch auch möglich, Akteneinsicht zu beantragen, ohne einen Anwalt eingeschaltet zu haben. Empfehlenswerter ist es allerdings, einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu wissen, der aufgrund seiner Erfahrung möglicherweise schneller Schwachstellen der Akte aufdecken kann.

Wie bekomme ich Akteneinsicht ohne Anwalt?
Um als Betroffener ohne Anwalt Akteneinsicht zu beantragen, müssen Sie sich schriftlich an die zuständige Behörde wen?den. Dazu können Sie das von uns kostenlos zur Verfügung gestellte Muster verwenden, welches Sie hier finden.

Was kann ein Antrag auf Akteneinsicht kosten?
Die Kosten für eine Akteneinsicht sind im OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) definiert. § 107 Absatz 5 OWiG zufolge wird für den Versand und Rückversand der Akte eine Pauschale in Höhe von 12 Euro fällig. Bei einer elektronischen Akte, die auch auf elektronischem Weg übermittelt wird, fallen hingegen keine Kosten an.

Danke, wieder was gelernt!

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 16. Juli 2024 um 20:39:14 Uhr:


@Germania47 Falschparken gilt als Vorsatz.

Wenn man sich an die Verkehrsregeln hält und die Beschilderungen beachtet (auch nach verlassen des Fahrzeugs ggf. sich diese nochmal genauer anschaut), kann man nicht falsch parken.

Nach dieser Argumentation ist jeder Regelverstoss im Straßenverkehr Vorsatz.

Frag mal bei deiner RSV nach einer Deckungszusage bei einem Parkverstoß.......oder schau mal in deinen ARB was dort zum Thema steht.

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