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Vertragsstrafe - Inkasso

Themenstarteram 4. März 2020 um 10:40

Liebes Forum,

ich hoffe, ihr könnt mir in meinem Folgenden Fall behilflich sein:

Ich hab im Juli letzten Jahres eine KFZ Versicherung bei der Sparkassen Direcet abgeschlossen.

Mazda CX5 Bj2012

175PS / AWD DIESEL

Beim Kauf 88.000kM

Fahrleistung: 5.000km Jährlich

187Eur / vierteljährig KFZ Beitrag

Im November 2019 ist mir auf einem Parkplatz ein Unfall passiert, Rückwärts ausparken..alles schön und gut. Kilometerstand zu diesem zeitpunkt 92.040km..das entspricht 4040km also NOCH nicht über die 5000km. Anhand von Vermutungen bekam ich anschließend erst mal einen Brief mit der Aufforderung 500Eur Vertragsstrafe zu zahlen, da mir die 5000km Fahrleistung p.a. nicht ausreichen würden, da ich im November schon über 4000km bin und das nicht bei der Versicherung angegeben habe.

Nach Briefen hin und her hat mir die KFZ Versichung zum 01.02. gekündigt, und mich aufgefordert die Beitragserhöhung wegen Rückstufung der SF Klasse bis dato zu zahlen damit der Vertrag dann rechtsgütltig endet. Also überwies ich 319 Eur.

Ne Woche später hat mir die KFZ Versicherung 230 Eur Gutgeschrieben..wieso auch immer!!!

Heute 1 Monat später bekomm ich einen Brief von einer Rechtsanwaltsgesellschaft (inkasso) mit der Aufforderung bitte 500 Eur (vertragsstrafe wegen km überschreitung )and die KFZ-versicherung zu überweisen plus 85 Eur bearbeitungs gebühr.

geht das?? Kann die KFZ Versicherung meine Daten einfach an ein Inkassobüro weitergeben nach Beendigung des Vertrages?? Ohne mich nochmal persönlich anzuschreiben zwecks dem Vorfall??

Ich bin etwas irritiert!! Ich dachte das Fall hat sich erledigt und plötzlich diese Forderung.

 

 

Beste Antwort im Thema

Du warst in 2019 nur 6 Monate versichert und hättest daher auch nur 2500 km fahren dürfen. Daher warst du natürlich weit über der angegeben Fahrleistung und die Vertragsstrafe war berechtigt. Das ist auch keine Vermutung, sondern Fakt.

 

Darüber hinaus muss die Versicherung dich nicht mehrfach abmahnen, sondern kann direkt ein Mahnverfahren einleiten, nachdem sie erfolglos versucht hat, den offenen Betrag per Rechnung einzutreiben und dir deswegen sogar die Kündigung ausgesprochen hat.

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Themenstarteram 4. März 2020 um 15:05

Ich weis, ich hab das nur für mich gemacht!! ich kann und werde das sowieso nicht irgendwo zeigen bzw als beweismittel benutzen. ich sichere mich nur selber ab..

Von Mahnung oder Verzug muss da nichts stehen. Teile dem Büro darüber hinaus mit, dass dieser Forderung widersprochen wurde und seitens der Versicherung bisher keine Reaktion erfolgt ist. Mithin ist die Forderung gegen Dich unbegründet.

Zitat:

@guruhu schrieb am 4. März 2020 um 15:50:24 Uhr:

Zitat:

@ayasar schrieb am 4. März 2020 um 15:44:54 Uhr:

Der Vertrag ist gültig gewesen vom 01.07 - 01.06.2020

Damit wäre es eine unterjährige Hauptfälligkeit. Damit dürftest du bis zum 01.06.2020 exakt 5.000km fahren. Wie du die verteilst, wäre dein Bier.

Eben nicht!

Zitat:

@NDLimit schrieb am 4. März 2020 um 16:41:27 Uhr:

Zitat:

@guruhu schrieb am 4. März 2020 um 15:50:24 Uhr:

 

Damit wäre es eine unterjährige Hauptfälligkeit. Damit dürftest du bis zum 01.06.2020 exakt 5.000km fahren. Wie du die verteilst, wäre dein Bier.

Eben nicht!

Das solltest du schon etwas spezifizieren.

Habe ich doch schon im ersten Beitrag gemacht.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 4. März 2020 um 17:20:41 Uhr:

Habe ich doch schon im ersten Beitrag gemacht.

Dann solltest du mal darlegen, wie du darauf kommst.

Dann leg Du mal dar, wie Du auf Deine These kommst. Ich war ja mit meiner Einschätzung nicht allein :)

am 4. März 2020 um 16:51

In meinem Vertrag steht eine vereinbarte, maximale Jahresfahrleistung. Von einer maximalen Monatsfahrleistung steht da nix.

im Vertrag oder in den AKB, welche Vertragsbestandteil sind?

Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags wird jeweils in Monatsfahrleistung gerechnet , schau mal genau in deinen Vertrag unter Vorzeitige Beendigung usw.

Zitat:

Haben Sie schuldhaft (d. h. vorsätzlich oder fahrlässig) unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen schuldhaft nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur Beitragserhöhung aus K.4.3 eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 EUR zu zahlen.

Quelle: AKB Sparkassendirektversicherung

Also so wird für mich ein Schuh draus:

Schaden im November. Im Dezember beschliesst der Fallmanager den Vertrag zu kündigen (wie es beiden Parteien nach einem Schaden zusteht). Daher erfolgt die Kündigung zum 01.02. wg. 30 Tage-Frist gem. AKB.

Nun wird behauptet, die fehlende Anzeige zur nächsten Hauptfälligkeit sei schuldhaft erfolgt. Wie oft muss der VN seine Fahrleistung gegen den Versicherungsvertrag abgleichen? 1x im Monat? Alle 3 Monate? Zur Hauptfälligkeit? Der Versicherung haben alle relevanten Daten bereits im November vorgelegen. Was hätte der VN anders machen sollen, worin liegt die vorgeworfene Schuld konkret begründet?

am 4. März 2020 um 17:09

Ich habe aktuell fünf Fahrzeuge laufen und muss gestehen, dass ich das „Kleingedruckte“ noch nie gelesen habe. Ich werde nach einer Jahresfahrleistung gefragt, ich gebe die tatsächliche Jahresfahrleistung an und diese steht auch auf der ersten Seite des Vertrages. Damit war das Thema bisher für mich auch erledigt. Motorrad und Cabrio sind über das ganze Jahr versichert. Die Jahresfahrleistung erreiche ich nie. Würde man aber die Sommermonate hochrechnen, würde ich die angegebene Jahresfahrleistung überschreiten, obwohl ich es tatsächlich natürlich nicht mache. Ich sollte wohl mal nachlesen und ggf. die Versicherung wechseln.

Wie immer, ein Blick in die AKB hilft vielleicht

z.B

Wie berechnen wir die Jahresfahrleistung?

Auch die Fahrleistung Ihres Fahrzeugs während eines Versicherungsjahres

ist ein Tarifierungsmerkmal. Um sie zu berechnen, fragen wir Sie

nach der Jahresfahrleistung und nach dem Tachostand. Wir unterstellen

eine gleichmäßige Nutzung des Fahrzeugs während des Berechnungszeitraums.

Wir sind auch so wenig Fahrer, der Touran ist mit 5 TKm, der Skoda mit 10 TKm versichert. Falls wir mal mehr fahren sollten, wird halt nachgemeldet - wird das vergessen, passiert erst mal nichts. Ich bin Provinzial versichert, die Geschäftsstelle ist 100 m von meiner Wohnung entfernt.

Es lohnt in jedem Fall mal in die AKB zu schauen, 500 € sind schon happich...

wer "billig" kauft, kauft halt auch eine Vertragsstrafe...

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