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Vertragsstrafe - Inkasso

Themenstarteram 4. März 2020 um 10:40

Liebes Forum,

ich hoffe, ihr könnt mir in meinem Folgenden Fall behilflich sein:

Ich hab im Juli letzten Jahres eine KFZ Versicherung bei der Sparkassen Direcet abgeschlossen.

Mazda CX5 Bj2012

175PS / AWD DIESEL

Beim Kauf 88.000kM

Fahrleistung: 5.000km Jährlich

187Eur / vierteljährig KFZ Beitrag

Im November 2019 ist mir auf einem Parkplatz ein Unfall passiert, Rückwärts ausparken..alles schön und gut. Kilometerstand zu diesem zeitpunkt 92.040km..das entspricht 4040km also NOCH nicht über die 5000km. Anhand von Vermutungen bekam ich anschließend erst mal einen Brief mit der Aufforderung 500Eur Vertragsstrafe zu zahlen, da mir die 5000km Fahrleistung p.a. nicht ausreichen würden, da ich im November schon über 4000km bin und das nicht bei der Versicherung angegeben habe.

Nach Briefen hin und her hat mir die KFZ Versichung zum 01.02. gekündigt, und mich aufgefordert die Beitragserhöhung wegen Rückstufung der SF Klasse bis dato zu zahlen damit der Vertrag dann rechtsgütltig endet. Also überwies ich 319 Eur.

Ne Woche später hat mir die KFZ Versicherung 230 Eur Gutgeschrieben..wieso auch immer!!!

Heute 1 Monat später bekomm ich einen Brief von einer Rechtsanwaltsgesellschaft (inkasso) mit der Aufforderung bitte 500 Eur (vertragsstrafe wegen km überschreitung )and die KFZ-versicherung zu überweisen plus 85 Eur bearbeitungs gebühr.

geht das?? Kann die KFZ Versicherung meine Daten einfach an ein Inkassobüro weitergeben nach Beendigung des Vertrages?? Ohne mich nochmal persönlich anzuschreiben zwecks dem Vorfall??

Ich bin etwas irritiert!! Ich dachte das Fall hat sich erledigt und plötzlich diese Forderung.

 

 

Beste Antwort im Thema

Du warst in 2019 nur 6 Monate versichert und hättest daher auch nur 2500 km fahren dürfen. Daher warst du natürlich weit über der angegeben Fahrleistung und die Vertragsstrafe war berechtigt. Das ist auch keine Vermutung, sondern Fakt.

 

Darüber hinaus muss die Versicherung dich nicht mehrfach abmahnen, sondern kann direkt ein Mahnverfahren einleiten, nachdem sie erfolglos versucht hat, den offenen Betrag per Rechnung einzutreiben und dir deswegen sogar die Kündigung ausgesprochen hat.

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Themenstarteram 4. März 2020 um 14:22

Und wenn ich innerhalb der nächsten zwei wochen nach dem Unfall ums leben kommen wäre..meinst du dann bekommt meine Frau die 500 Eur zurück?? das ich nicht lache

Wo hast du denn die Versicherung abgeschlossen? Online? Keine Ahnung zu haben, ist nicht schlimm, aber dann sollte man besser zum Makler gehen und nicht selber ohne Vorwissen Verträge abschließen, die man nicht versteht.

Zitat:

@ayasar schrieb am 4. März 2020 um 15:13:56 Uhr:

@Fastback01

Nein, Beginn und Ende waren automatisch vorgegeben. Ich glaub das war noch der 01.07 - 01.06 2020 oder so. Genau weis ich das so nicht mehr.

Überrascht bin ich auch ja. Das sagt einem keiner

Wieso weißt du das nicht mehr? Hast du alle Unterlagen weggeworfen? Was steht denn im Versicherungsschein dazu? Und wo ist das Auto denn jetzt versichert?

Themenstarteram 4. März 2020 um 14:43

Zitat:

@hydrou schrieb am 4. März 2020 um 15:30:12 Uhr:

Zitat:

@ayasar schrieb am 4. März 2020 um 15:13:56 Uhr:

@Fastback01

Nein, Beginn und Ende waren automatisch vorgegeben. Ich glaub das war noch der 01.07 - 01.06 2020 oder so. Genau weis ich das so nicht mehr.

Überrascht bin ich auch ja. Das sagt einem keiner

Wieso weißt du das nicht mehr? Hast du alle Unterlagen weggeworfen? Was steht denn im Versicherungsschein dazu? Und wo ist das Auto denn jetzt versichert?

Ich hab die Versichung nicht online abgeschlossen sondern bei der Sparkasse Direct. Es geht hier nicht um nicht wissen oder ähnliches. nochmal..man sagt mir Strafe 500Eur, ich lege einspruch ein, dann sagt man mir ok strafe ist erst mal ruhend und wir prüfen das..verstehst du?? Die lassen mich in dem wissen das ich die strafe erst mal NICHT zahlen muss in ruhe, wollen das nochmal prüfen..DANN KOMMT PLÖTZLICH INKASSO!!!?!!??! Ohne Mahnung, ohne nix..??? Keine Erklärung ??? Ist das im Sinne der Versichung?? Den Vertrag hab ich mir durchgelesen und ich verstehe was ich da unterschreibe. Es wird nichst erwähnt von Fahrleistung 5000km..aber bis 31.12 beschränkt. Muss ich mir das selber ausrechnen?? oder denken??? Wenn man von jährlicher Fahrleistung spricht dann spricht man von jährlicher Fahrleistung. Wenn nicht dann erwähnt man eine Beschänkung bei Vertragsabschluss nach Januar in irgend einem Paragraphen!!!!!! Hinterher mit Inkasso kommen..das ist easy!

Themenstarteram 4. März 2020 um 14:44

Der Vertrag ist gültig gewesen vom 01.07 - 01.06.2020

Themenstarteram 4. März 2020 um 14:47

Soll ich die Sparkasse jetzt verklagen wegen Datenschutz??? Die geben meine Daten einfach an die Inkasso weiter OHNE GRUND!!!! DENN FÜR EINEN GRUND GIBT ES ERST MAL ZAHLUNGSVERZUG, MAHNUNG!!

Zitat:

@ayasar schrieb am 4. März 2020 um 15:44:54 Uhr:

Der Vertrag ist gültig gewesen vom 01.07 - 01.06.2020

Damit wäre es eine unterjährige Hauptfälligkeit. Damit dürftest du bis zum 01.06.2020 exakt 5.000km fahren. Wie du die verteilst, wäre dein Bier.

Zum Inkasso: Ja das dürfen Sie.

Ob du die zusätzlichen Gebühren zahlen musst: nein, in der Regel nicht, bzw. nur einen Bruchteil davon. Am besten mal aufschlüsseln, wie sich die Zusatzforderung zusammenstellt. Wichtig in jedem Fall: der Forderung vorläufig widersprechen und die Weitergabe deiner Daten an Auskunfteien untersagen.

Zum vorgehen: Gut, wieder einmal zeigt sich, das mündliche Aussagen die gespuckten Worte nicht wert sind. Man kann es nur Gebetsmühlenartig wiederholen: Immer. Alles. Schriftlich. Geben. Lassen.

Vielleicht ist die Weitergabe ans Inkasso in diesem Fall ja nur ein Systemautomatismus, der sich aus der Welt schaffen lässt. Daran mal gedacht?

Zitat:

@ayasar schrieb am 4. März 2020 um 15:47:24 Uhr:

Soll ich die Sparkasse jetzt verklagen wegen Datenschutz??? Die geben meine Daten einfach an die Inkasso weiter OHNE GRUND!!!! DENN FÜR EINEN GRUND GIBT ES ERST MAL ZAHLUNGSVERZUG, MAHNUNG!!

Kannst du, ist aber aussichtslos. Den Zahlungsverzug gab es, schließlich warst du mit der Zahlung in Verzug. Beweise doch mal das Gegenteil...

Themenstarteram 4. März 2020 um 14:52

Zitat:

@guruhu schrieb am 4. März 2020 um 15:50:24 Uhr:

Zitat:

@ayasar schrieb am 4. März 2020 um 15:44:54 Uhr:

Der Vertrag ist gültig gewesen vom 01.07 - 01.06.2020

Damit wäre es eine unterjährige Hauptfälligkeit. Damit dürftest du bis zum 01.06.2020 exakt 5.000km fahren. Wie du die verteilst, wäre dein Bier.

Zum Inkasso: Ja das dürfen Sie.

Ob du die zusätzlichen Gebühren zahlen musst: nein, in der Regel nicht, bzw. nur einen Bruchteil davon. Am besten mal aufschlüsseln, wie sich die Zusatzforderung zusammenstellt. Wichtig in jedem Fall: der Forderung vorläufig widersprechen und die Weitergabe deiner Daten an Auskunfteien untersagen.

Zum vorgehen: Gut, wieder einmal zeigt sich, das mündliche Aussagen die gespuckten Worte nicht wert sind. Man kann es nur Gebetsmühlenartig wiederholen: Immer. Alles. Schriftlich. Geben. Lassen.

Vielleicht ist die Weitergabe ans Inkasso in diesem Fall ja nur ein Systemautomatismus, der sich aus der Welt schaffen lässt. Daran mal gedacht?

Ne es ist leider keine Systemautomatismus, ich hab mit der Sparkasse telefoniert. Die können mir keine Auskunft mehr geben weil der Fall bei der Inkasso liegt...das wars auch schon.

Themenstarteram 4. März 2020 um 14:54

Zitat:

@guruhu schrieb am 4. März 2020 um 15:51:18 Uhr:

Zitat:

@ayasar schrieb am 4. März 2020 um 15:47:24 Uhr:

Soll ich die Sparkasse jetzt verklagen wegen Datenschutz??? Die geben meine Daten einfach an die Inkasso weiter OHNE GRUND!!!! DENN FÜR EINEN GRUND GIBT ES ERST MAL ZAHLUNGSVERZUG, MAHNUNG!!

Kannst du, ist aber aussichtslos. Den Zahlungsverzug gab es, schließlich warst du mit der Zahlung in Verzug. Beweise doch mal das Gegenteil...

Ich hab Tonaufnahmen von dem Gespräch auf meinem handy, also beweisen kann ich es schon!!!! Hab jedes gespräch aufgenommen. Hab heut mit Sparkasse telefoniert..keine Auskunft weil Fall liegt bei Inkasso, für sie ist alles erledigt. Inkasso sagt, da mischen die sich nicht ein, das ist vertragssache melden Sie sich bei Sparkasse..

Ohne schriftliche Forderung der Versicherung als Antwort auf den Widerspruch ist die Einschaltung eines Inkassobüros unbegründet. Das würde ich dem Inkassobüro schriftlich mitteilen, ebenso dass Du deren Kosten nicht tragen wirst.

Umfasst deren Schreiben eine detaillierte Begründung und Aufstellung der Forderungen?

Themenstarteram 4. März 2020 um 14:57

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 4. März 2020 um 15:54:25 Uhr:

Ohne schriftliche Forderung der Versicherung als Antwort auf den Widerspruch ist die Einschaltung eines Inkassobüros unbegründet. Das würde ich dem Inkassobüro schriftlich mitteilen, ebenso dass Du deren Kosten nicht tragen wirst.

Umfasst deren Schreiben eine detaillierte Begründung und Aufstellung der Forderungen?

Ja in deren Schreiben steht wort wörtlich:

Schadenersatzanspruch

aus Unfall/Vorfall gem.

Rechnung Nr. 19.xxxxxx.x vom

09.11.2019 wegen

Überscheitung der vereinbarten

Jahresfahrleistung

(Vertragsstrafe)

500Eur + 85 EUR GEBÜHR weil jemand sich kurz hingesetzt hat und meinen NAmen eingefügt hat

Da steht nichst von Mahnung, nichts von Verzug!!!

Nichts von Frist nicht eingehalten oder sonstiges!!!

Themenstarteram 4. März 2020 um 15:02

Man war einfach zu Faul und hat die Arbeit anderen überlassen!!!

Zitat:

@ayasar schrieb am 4. März 2020 um 15:54:15 Uhr:

...

Ich hab Tonaufnahmen von dem Gespräch auf meinem handy, also beweisen kann ich es schon!!!! Hab jedes gespräch aufgenommen.

...

Ich hoffe, du hast auch das explizite Einverständnis des Gesprächspartners, dass du das aufnehmen durftest. Falls nicht, hast du sonst ganz schnell ein Datenschutzthema an der Backe.

Das ist sogar eine Straftat, sofern der Gesprächspartner kene Zustimmung gegeben hat.

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