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Vertragsstrafe - Inkasso

Themenstarteram 4. März 2020 um 10:40

Liebes Forum,

ich hoffe, ihr könnt mir in meinem Folgenden Fall behilflich sein:

Ich hab im Juli letzten Jahres eine KFZ Versicherung bei der Sparkassen Direcet abgeschlossen.

Mazda CX5 Bj2012

175PS / AWD DIESEL

Beim Kauf 88.000kM

Fahrleistung: 5.000km Jährlich

187Eur / vierteljährig KFZ Beitrag

Im November 2019 ist mir auf einem Parkplatz ein Unfall passiert, Rückwärts ausparken..alles schön und gut. Kilometerstand zu diesem zeitpunkt 92.040km..das entspricht 4040km also NOCH nicht über die 5000km. Anhand von Vermutungen bekam ich anschließend erst mal einen Brief mit der Aufforderung 500Eur Vertragsstrafe zu zahlen, da mir die 5000km Fahrleistung p.a. nicht ausreichen würden, da ich im November schon über 4000km bin und das nicht bei der Versicherung angegeben habe.

Nach Briefen hin und her hat mir die KFZ Versichung zum 01.02. gekündigt, und mich aufgefordert die Beitragserhöhung wegen Rückstufung der SF Klasse bis dato zu zahlen damit der Vertrag dann rechtsgütltig endet. Also überwies ich 319 Eur.

Ne Woche später hat mir die KFZ Versicherung 230 Eur Gutgeschrieben..wieso auch immer!!!

Heute 1 Monat später bekomm ich einen Brief von einer Rechtsanwaltsgesellschaft (inkasso) mit der Aufforderung bitte 500 Eur (vertragsstrafe wegen km überschreitung )and die KFZ-versicherung zu überweisen plus 85 Eur bearbeitungs gebühr.

geht das?? Kann die KFZ Versicherung meine Daten einfach an ein Inkassobüro weitergeben nach Beendigung des Vertrages?? Ohne mich nochmal persönlich anzuschreiben zwecks dem Vorfall??

Ich bin etwas irritiert!! Ich dachte das Fall hat sich erledigt und plötzlich diese Forderung.

 

 

Beste Antwort im Thema

Du warst in 2019 nur 6 Monate versichert und hättest daher auch nur 2500 km fahren dürfen. Daher warst du natürlich weit über der angegeben Fahrleistung und die Vertragsstrafe war berechtigt. Das ist auch keine Vermutung, sondern Fakt.

 

Darüber hinaus muss die Versicherung dich nicht mehrfach abmahnen, sondern kann direkt ein Mahnverfahren einleiten, nachdem sie erfolglos versucht hat, den offenen Betrag per Rechnung einzutreiben und dir deswegen sogar die Kündigung ausgesprochen hat.

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Ich sehe eine Vertragsstrafe hier auch nur berechtigt, wenn die Versicherungspolive hier explizit nicht unterjährig lief, sprich zum 31.12. das Kalenderjahr endete.

Ich kann innerhalb eines vollen Versicherungsjahres die Jahresfahrleistung so verteilen wie ich lustig bin. Alles am ersten Tag, gleichmäßig verteilt oder Sinusförmig.

Wichtig ist dabei nur, dass ich innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als die vereinbarten 5 tkm abspule.

Sollte der Vertrag hier zum 31.12. geendet sein, dann wäre in der Tat nur ca 50% Fahrleistung erlaubt gewesen.

Inkassogebühren sind in der Regel nicht in der Höhe zu zahlen, wie sie gerne aufgerufen werden.

Wirf einen Blick in die AKB, dort steht es drin

Es wurde nicht nur wegen der Pflichtverletzung gekündigt, sondern vor allem, weil der TE die Rückstände nicht bezahlt hat.

 

Und ja, bei Abschluss im Dezember und Hauptfälligkeit zum 01.01. darf man dann nur 1/12 der Jahresfahrleistung fahren, hatte ich selber schon mit Anmeldung zum 05.12. Wenn man also noch im alten Jahr in den Urlaub will, muss man dies eben berücksichtigen.

 

Das Problem liegt zudem darin, dass der TE nur die niedrigst mögliche Jahresfshrleistung gewählt hatte und diese um beinshe 90 % überschritten wurde. Wenn man von vornherein z.B. 15 tkm wählt, sind i.d.R. 10%, also 1.5 tkm Überziehung drin. Hier waren es wohl nur 600 km.

Zitat:

@hydrou schrieb am 4. März 2020 um 11:57:26 Uhr:

Du warst in 2019 nur 6 Monate versichert und hättest daher auch nur 2500 km fahren dürfen. Daher warst du natürlich weit über der angegeben Fahrleistung und die Vertragsstrafe war berechtigt. Das ist auch keine Vermutung, sondern Fakt.

Hmm..wie kommst Du auf die 6 Monate Versicherungszeit? Wenn ich eine Vierteljährliche Zahlung eingehe, aber eine Gesamtfahrleistung von 5000km/Jahr angebe und die Versicherungsdauer 1 Jahr ist, dann ist die Versicherungsdauer immer noch 1 Jahr und völlig los gelöst von der Zahlung. Es ist doch egal ob ich in den ersten 11 Monaten das Auto stehen lasse und dann im 12. Monat die 5000km fahre. Hauptsache ist, dass ich meine Vierteljährliche Zahlungen mache, denn das ist mein Teil des Vertrages, den ich halten muss. Zahle ich nicht pünktlich, dann bin ich auch nicht versichert.

Oder bedeutet eine Vierteljährlich Zahlung, dass ich auch nur vierteljährlich versichert bin auch wenn ich sage, dass die Versicherung über ein Jahr geht? Also ähnlich einer Ratenzahlung für ein Objekt. Solange ich die Ratenzahlung nicht komplett bezahlt habe, gehört das Objekt demjenigen mit dem ich die Ratenzahlung vereinbart habe, auch wenn ich das Objekt benutze.

Von meinem Versicherungsberater habe ich da schon die allerbesten Sachen gehört , keine Daten in solchem nur eben was manche so drauf haben . da wird dann 9000 km angegeben und weit übe rdas doppelte gefahren , dies dann über Jahre hinweg bis Fzg. verkauft wurde , nun hat der neue Besitzer das Fzg. zwar bei einer anderen Versicherung angemeldet und kurz drauf einen Schaden verursacht wo dann die Km Leistung erfragt wurde bzw. Polizeilich notiert , so wurde dann die alte Versicherung aufmerksam und hat den ehemaligen FH/VN angeschrieben mit welchen km er das Fzg. gekauft hätte (bei Neufahrzeug wird hier mit 50km ausgegangen) , wird also das Fzg. nach 3 Jahren verkauft und der neue Besitzer hat einen Schaden mit 60t passt ja etwas nicht mehr zusammen und ja die Versicherungen tauschen sich hierzu fast mit allen Daten aus , auch zum Schutze der VN . So kommt dann schnell raus mit falschen Angaben der Laufleistung jährlich , dann wird es evtl. sehr teuer werden sofern die Versicherung hier Betrug feststellen kann , auch im Nachhinein möglich und vor allem muss hier nicht die Versicherung nachweisen sondern der ehemalige VN steht in der Pflicht . Deshalb mache ich lieber paar km mehr so bin ich aus dem Schneider .

Themenstarteram 4. März 2020 um 13:40

Also erstmal wurde ich einmal per Post darauf hingewiesen, dass ich die jährl. Fahrleistung mit dem aktuellen Kilometerstand überschreiten würde. Zum Unfallzeitpunkt, war ich auf 4040km. Dann hat man mich darum gebeten diese 500 Vertragsstrafe erst mal nicht zu beachten, einen Screenshot von meinem Kilometerstand zu schicken dann wird das alles nochmal neu berechnet weil ich dagagen Einspruch erhoben habe. Keiner hat mit mitgeteilt das die 5000km nicht bis 31.12 zu berechnen sind, im vertrag steht das auch nicht den hab ich mir jetzt auch schon 100mal durchgelesen und durchlesen lassen.

Hätte man mir das nicht mitteilen sollen???

Bis heute hab ich nichts von der Versicherung bekommen zwecks der Neuberechnung. Nur das der Vertrag gekündigt wird zum 01.02 das kam dann schriftlich. Ich musste dann noch den erhöhten Beitrag bezahlen und fertig. Also seit dem 01.02 bis noch gestern hab ich keine Neuigkeiten von der KFZ Versicherung bekommen zweckts der Vertragsstrafe..bis gestern..Brief Inkassoo..obwohl man mir gesagt hat bitte mal außer acht lassen, das wird neu berechnet!!!!..die haben mich ja nicht mal gemahnt..

Themenstarteram 4. März 2020 um 13:43

Mir geht es hier auch nicht um schummeln oder sonst einen müll, wenn ich was getan hab und schuld bin dann zahle ich!!! Kein Problem, nur darf man es rechtlich einfach direkt an die Inkasso zu gehen? Ohne wenn und aber??

Vor allem weil man mir sagt, erst mal außer Acht lassen, es wird neu berechnet und nix kommt..zack Inkasso. Hätte ich da etwa auch jeden sch.. Tag nachfragen sollen? Ehrlich, wenn die Frau Schwanger ist, die Schwiegermama stirbt dazu noch..wer achtet da bitte auf den Tachostand???

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 4. März 2020 um 13:52:15 Uhr:

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 4. März 2020 um 13:47:28 Uhr:

IMHO müsste die Versicherung nachweisen, dass bei Vertragsabschluss vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden. Da niemand Hellseher ist und sich Lebensumstände ändern, wird das nicht gelingen.

Dann ist aber der VN in der Bringschuld, der Versicherung die geänderten Gegebenheiten zu melden. Dann wäre auch nur der entsprechende Beitrag nachgefordert worden.

Ja Moment, was heißt angepasste Lebensumstände??

Er hat im Vertrag 5000km pro Jahr, steht da irgendwo daß man die gleichmäßig verteilen muß? Wenn nein worauf begründet sich dieser Anspruch??

Kann ja durchaus sein, daß der TE die letzen paar Monate außerordentlich viel gefahren ist, es bis Jahresende aber gereicht hätte.

Was mach der, der im Sommer Fahrrad fährt und seine 5000km in den Monaten November-Februar fährt? Der schließt auch 5000 pro Jahr ab und nicht 15000. Oder??

Gruß Metalhead

Zitat:

@Passat-Kombi V5 schrieb am 4. März 2020 um 14:38:43 Uhr:

...... Deshalb mache ich lieber paar km mehr so bin ich aus dem Schneider .

Es hängt von Deiner Versicherung ab wie sie sich hier verhalten. Ich bin bei der HUK24 und sie hatten mir gesagt, dass sie eine Kulanz von 2000km akzeptieren..allerdings natürlich nur einmal. Doppelt geht natürlich gar nicht.

Ich hatte auch einmal ein Auto mit 6000/km pro Jahr und ca. 4 Jahre war ich weit drunter..und einmal war ich mit 1000km in einem Jahr drüber. War aber nicht schlimm, denn die anderen Jahre war ich ja weit drunter... dennoch war ich in dem einen Jahr mit ca. 1000km drüber und hatte deshalb nachgefragt. Also sollte man seinen Versicherer fragen wie kulant sie sind in diesen Fragen. Man kann auch mitten im Jahr die Kilometerzahl erhöhen und solange man das stets zeitnah angibt, sind sie auch recht kulant.

Themenstarteram 4. März 2020 um 13:52

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 4. März 2020 um 14:50:22 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 4. März 2020 um 13:52:15 Uhr:

 

Dann ist aber der VN in der Bringschuld, der Versicherung die geänderten Gegebenheiten zu melden. Dann wäre auch nur der entsprechende Beitrag nachgefordert worden.

Ja Moment, was heißt angepasste Lebensumstände??

Er hat im Vertrag 5000km pro Jahr, steht da irgendwo daß man die gleichmäßig verteilen muß? Wenn nein worauf begründet sich dieser Anspruch??

Kann ja durchaus sein, daß der TE die letzen paar Monata außerordentlich viel gefahren ist, es bis Jahresende aber gereicht hätte.

Was mach der, der im Sommer Fahrrad fährt und seine 5000km in den Monaten November-Februar fährt? Der schließt auch 5000 pro Jahr ab und nicht 15000. Oder??

Gruß Metalhead

Darum gehts!!!Es steht nirgends geschrieben das ich die 5000km nicht für 12Monate zur verfügung habe sondern in meinem Fall nur bis 31.12 die hälfte!!! Es steht nicht im Vertrag und gesagt hat mir das von dene auch keiner. Aber 500EEur strafe und vertrag kündiogen das geht schnell

Bei Forderungen arbeiten die Versicherungen hier gerne mal direkt mit Inkasso zusammen , vor allem wenn aus früheren Verbindungen schon mal schlechte Zahlungsmoral hervorruft , soll jetzt nicht heißen das es bei dir auch so war , um Gottes willen davon gehe ich bei dir erst einmal gar nicht davon aus .

Von wo sich hier die Versicherungen Daten herleiten oder holen ist wie bei Banken auch , da ist man schnell gläsern , hatte selbst auch schon mal negative Erfahrung gemacht jedoch konnte ich es schnell klären , habe einige Namensvetter mit gleicher schreibweise vom Namen , einer sogar mit fast gleichem Bj. wie ich , einzig was mir hier geholfen hat war eine Auskunft vom Einwohnermeldeamt , so konnte ich meine Unschuld dann belegen und war erst mal raus . Versicherung hat erst einmal bei mir Abbuchungsrecht bis auf weiteres , sollte einmal ein Problem sein überbuchten Betrag wurde die Versicherung informiert um bitte der Rückbuchung des Betrages , ja nicht kurzerhand per Lastschrift Rückbuchung tätigen , da bist dann schnell als nicht Zahlungswillig und so dem Inkasso ausgesetzt .

@ayasar

Konntest Du in Deinem Vertrag das Datum, also Beginn und Ende angeben?

Ich bin auch mehr als überrascht, dass Versicherung grundsätzlich nach Kalenderjahren gerechnet wird und nicht nach der Dauer...

Themenstarteram 4. März 2020 um 14:13

@Fastback01

Nein, Beginn und Ende waren automatisch vorgegeben. Ich glaub das war noch der 01.07 - 01.06 2020 oder so. Genau weis ich das so nicht mehr.

Überrascht bin ich auch ja. Das sagt einem keiner

Das Stichwort heißt Hauptfälligkeit. I.d.R. laufen die meisten Versicherungen immer bis zum 31.12., auch bei unterjährigem Beginn. Man sollte eben seine Unterlagen, sprich die AKB schon auch lesen und verstehen.

Themenstarteram 4. März 2020 um 14:17

Zitat:

@hydrou schrieb am 4. März 2020 um 15:15:02 Uhr:

Das Stichwort heißt Hauptfälligkeit. I.d.R. laufen die meisten Versicherungen immer bis zum 31.12., auch bei unterjährigem Beginn. Man sollte eben seine Unterlagen, sprich die AKB schon auch lesen und verstehen.

Warum argumentiert man dann so nicht wenn das Fall auftritt? Mir wurde nichts von Hauptfälligkeit gesagt sondern nur das ich so wie es aussieht..also man VERMUTET..das die jähr. Fahrleistung bei dem Tachostand nicht einhalten werde. Ist so wie wenn mann mit einem Motorradhelm vor der Bank steht, geld abheben will aber alle um mich herum wegrennen weil sie VERMUTEN das ich gleich die Bank ausraube. Was soll das??

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