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Vertragsstrafe - Inkasso

Themenstarteram 4. März 2020 um 10:40

Liebes Forum,

ich hoffe, ihr könnt mir in meinem Folgenden Fall behilflich sein:

Ich hab im Juli letzten Jahres eine KFZ Versicherung bei der Sparkassen Direcet abgeschlossen.

Mazda CX5 Bj2012

175PS / AWD DIESEL

Beim Kauf 88.000kM

Fahrleistung: 5.000km Jährlich

187Eur / vierteljährig KFZ Beitrag

Im November 2019 ist mir auf einem Parkplatz ein Unfall passiert, Rückwärts ausparken..alles schön und gut. Kilometerstand zu diesem zeitpunkt 92.040km..das entspricht 4040km also NOCH nicht über die 5000km. Anhand von Vermutungen bekam ich anschließend erst mal einen Brief mit der Aufforderung 500Eur Vertragsstrafe zu zahlen, da mir die 5000km Fahrleistung p.a. nicht ausreichen würden, da ich im November schon über 4000km bin und das nicht bei der Versicherung angegeben habe.

Nach Briefen hin und her hat mir die KFZ Versichung zum 01.02. gekündigt, und mich aufgefordert die Beitragserhöhung wegen Rückstufung der SF Klasse bis dato zu zahlen damit der Vertrag dann rechtsgütltig endet. Also überwies ich 319 Eur.

Ne Woche später hat mir die KFZ Versicherung 230 Eur Gutgeschrieben..wieso auch immer!!!

Heute 1 Monat später bekomm ich einen Brief von einer Rechtsanwaltsgesellschaft (inkasso) mit der Aufforderung bitte 500 Eur (vertragsstrafe wegen km überschreitung )and die KFZ-versicherung zu überweisen plus 85 Eur bearbeitungs gebühr.

geht das?? Kann die KFZ Versicherung meine Daten einfach an ein Inkassobüro weitergeben nach Beendigung des Vertrages?? Ohne mich nochmal persönlich anzuschreiben zwecks dem Vorfall??

Ich bin etwas irritiert!! Ich dachte das Fall hat sich erledigt und plötzlich diese Forderung.

 

 

Beste Antwort im Thema

Du warst in 2019 nur 6 Monate versichert und hättest daher auch nur 2500 km fahren dürfen. Daher warst du natürlich weit über der angegeben Fahrleistung und die Vertragsstrafe war berechtigt. Das ist auch keine Vermutung, sondern Fakt.

 

Darüber hinaus muss die Versicherung dich nicht mehrfach abmahnen, sondern kann direkt ein Mahnverfahren einleiten, nachdem sie erfolglos versucht hat, den offenen Betrag per Rechnung einzutreiben und dir deswegen sogar die Kündigung ausgesprochen hat.

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Die 5.000 km p.a. sind durch 12 zu teilen, daher bist Du mehr gefahren als vereinbart. Der Rest wird sicherlich aus den AKB hervorgehen, wobei ich 500,00 Euro als frech bezeichne.

Themenstarteram 4. März 2020 um 10:45

ja vor allem direkt über ein Inkasso Büro?? Ich soll jetzt knapp 600 Eur zahlen..kann man das nicht direkt machen?

Stellt sich eigentlich die Frage wie man auf so kleine zu fahrende Laufleistungen kommt?

Themenstarteram 4. März 2020 um 10:47

Wir arbeiten und wohnen so das wir mit dem Auto nicht viel fahren. Wir sind mit unserem Audi davor in 5 Jahren knappe 6000km gefahren. Da meine Frau aber schwanger wurde und dazu noch meine Schwiegeroma (polen) verstorben ist, sind wir dann leider unplanmäßig oft gefahren.

Bei den Kilometern kauft man keinen Diesel aber ich würde die Sache einem Anwalt übergeben da 5000km fürs Jahr vereinbart sind und wenn das Jahr noch nicht zu rum ist dann kann es der Versicherung egal sein wie und wann du auf die gefahrenen Kilometer gekommen bist. Inkasso würde ich nicht zahlen

Themenstarteram 4. März 2020 um 10:56

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 4. März 2020 um 11:53:15 Uhr:

Bei den Kilometern kauft man keinen Diesel aber ich würde die Sache einem Anwalt übergeben da 5000km fürs Jahr vereinbart sind und wenn das Jahr noch nicht zu rum ist dann kann es der Versicherung egal sein wie und wann du auf die gefahrenen Kilometer gekommen bist. Inkasso würde ich nicht zahlen

Das Auto haben wir praktisch geschenk bekommen von meinem Vater, das ist ein anderes Thema.

Ich finde es eine Frechheit anhand von Vermutungen mich zu einer Strafe zu verdonnern.

Du warst in 2019 nur 6 Monate versichert und hättest daher auch nur 2500 km fahren dürfen. Daher warst du natürlich weit über der angegeben Fahrleistung und die Vertragsstrafe war berechtigt. Das ist auch keine Vermutung, sondern Fakt.

 

Darüber hinaus muss die Versicherung dich nicht mehrfach abmahnen, sondern kann direkt ein Mahnverfahren einleiten, nachdem sie erfolglos versucht hat, den offenen Betrag per Rechnung einzutreiben und dir deswegen sogar die Kündigung ausgesprochen hat.

Hier sollte man schon wahrheitsgemäße Angaben machen vor allem bei den evtl. zu fahrenden KM , auch wenn nur 1/2 Jahr gefahren wird , hier dann anstelle 10t nur 5t anzugeben passt nicht da hier ja dann nur 2,5t im halben Jahr sind .

Somit volles Recht der Versicherung auch schon gegenüber den anderen vielen ehrlichen Nutzer . Ist nun mal so , wenn auch manche meinen hier durch tricksen zu sparen , oft fliegen solche Sachen dann auch mal nach einem Unfall oder Kasko-Schaden auf , selbst nur wenn man mal die Teil-Kasko wegen Scheibentausch bemüht , zudem wenn die Versicherung feststellt das dies schon Jahre so ist , anhand der KM wird´s recht teuer , steht aber auch im Kleingedrucktem drin , einfach mal lesen .

Moin!

(...) das kann die Versicherung zwar machen, ob letztlich die teuren INKASSO- Gebühren bezahlt werden müssen, ist noch nicht amtlich. Auch eine Versicherung kann nicht einfach derartige "Zusatzkosten produzieren", wenn noch andere Weg zu beschreiten wären. Ich würde einen RA ansprechen, zumal der Sachverhalt auch noch unklar ist.

G

IMHO müsste die Versicherung nachweisen, dass bei Vertragsabschluss vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden. Da niemand Hellseher ist und sich Lebensumstände ändern, wird das nicht gelingen.

Seitens der Versicherung hätte auch einfach nur ein angepasster Jahresbeitrag gefordert werden können. Hier geht es nur darum, ein schlechtes Risiko loszuwerden.

Wir wissen allerdings nicht, was unter „hin und her“ zu verstehen ist.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 4. März 2020 um 13:47:28 Uhr:

IMHO müsste die Versicherung nachweisen, dass bei Vertragsabschluss vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden. Da niemand Hellseher ist und sich Lebensumstände ändern, wird das nicht gelingen.

Dann ist aber der VN in der Bringschuld, der Versicherung die geänderten Gegebenheiten zu melden. Dann wäre auch nur der entsprechende Beitrag nachgefordert worden.

 

Von daher: alles richtig so.

Zudem sind die Angaben von Km Fahrleistung immer für 12 Monate und daher je nach Laufleistung Vertrag durch die Monate zu teilen , bei 6 Monaten eben 5000 :12 x6 = 2500 Km , steht meist so auch in den AG´s drin . Hier dann zu sagen ich fahre ja in den anderen 6 Monaten nur noch max. 1000 km reicht nicht aus , anders ist es wenn es im 10-ten Monat gewesen wäre , dann hätte es gepasst , leider .

Deshalb mache ich hier immer etwas mehr an Fahrleistung , da ich im Sommer meist etwas mehr Km an meinem Trafic II habe als im Winter , macht aber bei meiner Einstufung max. nur etwa 20.-€ im Jahr aus . Bei im Nachhinein berechneter Fahrleistung welche überschritten wurde kann die Versicherung schon mal einen höheren Beitrag für das Gesamtjahr sprich dann anteilig fordern , da hilft dir auch kein Anwalt groß weiter außer das du noch mehr Kosten hast .

Versicherung stützt sich hier eben auf Vorsätzliche Falschangaben der Fahrleistung , rest sollte hier dann ausgiebig Bekannt sein .

Hier wäre eine einfach kurze Mitteilung kurz bevor man Strecke macht an die Versicherung einfacher gewesen wo man dann Mitteilt das man kurz in 1-2 Monaten mehr Km fährt als 1/12 vom Vertrag angegeben jedoch diese sich auf das Jahr über wieder ausgleichen , da hätte man es einfacher haben können und günstiger , meist sagen hier dann die Versicherungen das dies Okay ist auch wenn dann mal passiert und zum Zeitpunkt dann mehr gefahren war als im Vertrag steht . Hier kann dann sein das deine Versicherung dich am Ende der 12 Monate kurz nach dem Km-Stand aktuell fragt und bei mehr als 10-15% eben ein kleiner Mehrbeitrag fällig werden könnte , muss jedoch nicht sein .

Ich habe es zwar nicht mit Versicherungen doch habe ich einen sehr guten Berater welcher mir hierzu auch schon die ein oder andere D-Mark bzw. heute Euro gespart hat , ist so leider .

Das Problem liegt vermutlich darin, dass dir nicht klar war, dass das Versicherungsjahr nur bis zum 31.12. geht und daher in dem halben Jahr seit Versicherungsbeginn auch nur die Hälfte der km gefahren werden darf. Gerechnet auf ein volles Jahr wärst du noch im Rahmen der vereinbarten km geblieben und hättest den Wagen für den Rest der zeit stehen lassen oder eine höhere km-Leistung nachmelden können.

Aber sparsam sein wollen (wenig km anmelden) , vergesslich sein (keine km aufstocken, wenn man absehen kann es reicht nicht) und dann noch auffällig werden (Unfall bauen) ist leider ein Fehler zu viel.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 4. März 2020 um 13:52:15 Uhr:

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 4. März 2020 um 13:47:28 Uhr:

IMHO müsste die Versicherung nachweisen, dass bei Vertragsabschluss vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden. Da niemand Hellseher ist und sich Lebensumstände ändern, wird das nicht gelingen.

Dann ist aber der VN in der Bringschuld, der Versicherung die geänderten Gegebenheiten zu melden. Dann wäre auch nur der entsprechende Beitrag nachgefordert worden.

Von daher: alles richtig so.

Verstehe Deinen Beitrag nicht.

Natürlich ist der VN in der Bringschuld. Wenn ich merke, es haut mit den km nicht hin, telefoniere ich mit der Versicherung. Unabhängig davon bekomme ich alle paar Jahre ein Formular mit dem der km-Stand abgefragt wird.

Nach 8 Monaten wegen Pflichtverletzungen zu kündigen erscheint mir willkürlich. Hier nochmal die Einschränkung: Wie die weitere Kommunikation mit der Versicherung gelaufen ist, wissen wir bis hierher nicht.

Wenn ich Angaben für den Zeitraum von 12 Monate abschätzen muss, überprüfe ich meine Annahmen nach 12 Monaten. Was wenn ein Fzg zum 01.12. zugelassen wird? Darf ich dann auch nur 1/12 der Jahreslaufkeistung fahren und bekomme eine Vertragsstrafe wegen Weihnachtsbesuchen und der Fahrt ins Skigebiet?

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