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Vertragsbruch seitens VW?!!

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 12. April 2018 um 16:21

Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen oder nur seine Meinung zu der ganzen Sache kund geben.

Ich habe ein neues Fahrzeug geleast.

Da ein Fahrzeug aus der Vorproduktion meinen Wünschen entsprach habe ich mich dafür entschieden. Auch die kurze Lieferzeit, war natürlich ausschlaggebend.

Auslieferung wurde vertraglich auf Autostadt festgehalten, da es für mich kostenlos ist und aus Hamburg auch nicht weit.

Zwei Wochen später kriege ich einen Anruf vom Verkäufer, dass es bei der Dispo einen Fehler gab und das Auto nach Hamburg geschickt wird.

Jetzt soll ich die Kosten für die Überführung übernehmen!!!!

Angeboten wurden mir beim ersten Telefonat 550 Euro, beim zweiten 400 Euro bis wir jetzt bei einem Angebot von 270 Euro netto liegen.

Ich weigere mich aber aus Prinzip dieses Geld zu bezahlen, weil es nicht meine Schuld ist was da passiert ist und die nur Versuchen ihre Kosten durch mich zu decken.

Wie würdet ihr euch da verhalten ?

Ich bin doch da rechtlich gesehen auf der sicheren Seite oder?

Danke schonmal im voraus

Beste Antwort im Thema

Würd ich genauso sehen, sogar noch weiter, dir entgeht der kostenlose Tag in der Autostadt mit seinen Sehenswürdigkeiten...

Aber Vertragsbrüchig ist wenn dein Händler, und nicht VW...

Ich würde denen sagen das du nix zahlst und dafür auf den Tag Autostadt verzichtest. Das ist denke ich genug Entgegenkommen. Alles andere ist deren Problem, sollten die zicken, dann bei Rechtschutz zum Anwalt und Brief ans Autohaus. Ohne Rechtschutz Brief mit Fristsetzung zur Erfüllung des Vertrages inkl Freikarten für die Autostadt. Bzw allen Rechnungen mit Fristsetzung widersprechen.

Wie man hört, bei sowas bin ich streitlustig, musst nur aufpassen das die das Auto nicht zurückhalten, dann würd ich mich ganz sicher an einen Anwalt wenden. Aber musst auch abwägen zu welchem Händler du danach gehst, evt nimmt der dir das Übel das du auf dein Recht pochst.

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13 Antworten
am 12. April 2018 um 16:38

Bitte lies einmal deinen Kaufvertrag. Wenn in diesem der Auslieferungsort angegeben ist zahlst du gar nichts - ist schließlich nicht dein Verschulden. Sollte sich der Händler anstellen und auf seinen zusätzlichen Überführungskosten beharren wäre es aus meiner Sicht sogar ein Grund vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Am besten du liest hierzu einmal die Vertragsbedingungen!

Würd ich genauso sehen, sogar noch weiter, dir entgeht der kostenlose Tag in der Autostadt mit seinen Sehenswürdigkeiten...

Aber Vertragsbrüchig ist wenn dein Händler, und nicht VW...

Ich würde denen sagen das du nix zahlst und dafür auf den Tag Autostadt verzichtest. Das ist denke ich genug Entgegenkommen. Alles andere ist deren Problem, sollten die zicken, dann bei Rechtschutz zum Anwalt und Brief ans Autohaus. Ohne Rechtschutz Brief mit Fristsetzung zur Erfüllung des Vertrages inkl Freikarten für die Autostadt. Bzw allen Rechnungen mit Fristsetzung widersprechen.

Wie man hört, bei sowas bin ich streitlustig, musst nur aufpassen das die das Auto nicht zurückhalten, dann würd ich mich ganz sicher an einen Anwalt wenden. Aber musst auch abwägen zu welchem Händler du danach gehst, evt nimmt der dir das Übel das du auf dein Recht pochst.

Themenstarteram 12. April 2018 um 16:46

Im Vertrag steht Autostadt. Mir wurde auch ganz frech angeboten das wir den Vertrag stornieren und ich mir dann ein Wunschfahrzeug bestellen kann, dass ich dann kostenlos nach 3 Monaten in der Autostadt abholen darf.

Morgen habe ich ein Gespräch mit dem Verkaufsleiter, wenn es da auch nicht weitergeht dann solle ich denn Gebietsleiter anrufen!!!!

Haben die mir bei der VW Hotline gesagt :)

Ich will und kann auch nicht zurücktreten vom Vertrag. Da es ein Fahrschulfahrzeug ist. Die Doppelbedienung liegen auch neu im Büro rum, und Fahrstunden sind auch schon terminiert für Anfang Mai.

Auch warten schon andere Schüler auf das Fahrzeug. Ist ein Automatik Auto

Wenn die so frech werden, einfach den Ball zurück spielen, die sollen dir drei Monate ein kostenloses Ersatzfahrzeug stellen, dann kann man drüber reden.

Aber lass dich auf nix ein, die sollen einfach nur den Vertrag erfüllen, genau das wo sie drauf pochen wenn man als Kunde was will/erwartet, was evt sogar mündlich vereinbart war. Würde bei Nichterfüllung auch mit Verdienstausfall etc drohen.

Kurze Frage zum besseren Verständnis: Hast du ein Fahrzeug bestellt und der Händler hat diese Bestellung schon schriftlich angenommen? Schau mal in deine Bestellung, auf der Rückseite stehen die Vertragsbedingungen und auch, wann aus deiner Bestellung ein Vertrag geworden ist.

Bitte nicht gleich drohen. Handel doch einfach einen Deal aus. Du zahlst die Überführung (270,-€)und sie die erst Inspektion.

Themenstarteram 12. April 2018 um 19:51

Wartung und Verschleiß ist mit drin also klappt das nicht mit der Inspektion.

Und es ist schon alles abgewickelt worden. Alle Unterschriften und verbindliche Bestellung usw....

Und selbst wenn nicht, die erste Inspektion kostet keine 270 Euro....

Was erwartest du von diesem Thread?

Du bist offensichtlich Unternehmer, aber statt deinen Anwalt zu konsultieren und deine Optionen zu prüfen fragst du in einem Forum, das aus Endkunden und Rechtslaien besteht, nach einem rechtlichen Rat, den dir hier noch nicht Mal die mitlesenden Juristen geben dürfen?!

Da ist Vertrag prüfen angesagt, und zwar durch jemanden, der sich damit auskennt.

Ich wette aber mal darauf, dass du die 270 Euro zahlen wirst. Denn wenn du bisher nicht bei deinem Anwalt warst scheust du die Kosten, aber günstiger als 270 Euro wirst du aus der Nummer nicht raus kommen, wenn du nicht ohne Auto dastehen willst.

Ich bezweifle, dass VW (bzw. der Händler) da nicht vertraglich auf der sicheren Seite ist und sich eine Lieferverzögerung, Änderung, Rücktritt etc. vorbehält.

Wann kommt das Auto denn? Habe die Tage von WOB auf Lieferung zum Händler umdisponiert. Ging ohne Probleme. Preis der WOB Abholung wird mit Händlerauslieferung verrechnet. Aber wenn es nicht meine Schuld wäre... wobei man bedenken muss, auch aus Hamburg ist eine WOB Abholung vielleicht kostenlos, aber nicht umsonst.

Zitat:

@b03ch7 schrieb am 13. April 2018 um 00:19:27 Uhr:

Was erwartest du von diesem Thread?

Du bist offensichtlich Unternehmer, aber statt deinen Anwalt zu konsultieren und deine Optionen zu prüfen fragst du in einem Forum, das aus Endkunden und Rechtslaien besteht, nach einem rechtlichen Rat, den dir hier noch nicht Mal die mitlesenden Juristen geben dürfen?!

Da ist Vertrag prüfen angesagt, und zwar durch jemanden, der sich damit auskennt.

Ich wette aber mal darauf, dass du die 270 Euro zahlen wirst. Denn wenn du bisher nicht bei deinem Anwalt warst scheust du die Kosten, aber günstiger als 270 Euro wirst du aus der Nummer nicht raus kommen, wenn du nicht ohne Auto dastehen willst.

Ich bezweifle, dass VW (bzw. der Händler) da nicht vertraglich auf der sicheren Seite ist und sich eine Lieferverzögerung, Änderung, Rücktritt etc. vorbehält.

Dürfen schon, machen nein. Nun kostet eine Erstberatung locker 190,- € zzgl. MwSt., da würde ich vielleicht als Fahrlehrer auch schlucken und lieber hier nach Erfahrungswerten suchen.

Dabei ist das doch so einfach, steht doch alles im Vertrag und in den Vertragsbedingungen auf der Rückseite.

am 13. April 2018 um 16:57

Hört sich für mich so an, als wollte der Händler die Kosten auf die abwälzen...

Na klar, der Disponent hat Sch.. gebaut, der Kunde soll es ausbaden bzw. bezahlen. Natürlich lag der Fehler beim Werk, nicht beim Händler...

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