Versuchter Diebstahl
Guten Morgen,
ich bin heute morgen böse überrascht worden. 😠
Heute Nacht habe Typen wahrscheinlich versucht meinen Scheinwerfer zu klauen.
Ich war schon beim 🙂 und werde mich überraschen lassen was das kosten wird.
Gruß Woelffchen
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von A6_Beamer
Mir wurde mal gekündigt, weil ich zweimal in einem Jahr meine Frontscheibe
wechseln lassen musste. Einmal hatte ein LKW Ladung verloren und einmal
jemand seinen Umzugsanhänger nicht richtig verschnürt.
Darf man fragen, warum du in den beiden geschilderten Fällen deine eigenen Versicherungsschutz in Anspruch nimmst?
Wenn ein KFZ Ladung verliert, ist der Führer oder Halter oder Ladungssicherer oder wer auch immer dafür haftbar.
Hatte auch mal einen Stein von nem Kieslaster auf die Scheibe bekommen, da hatte meine Versicherung nichts mit zu tun. Wurde alles über die Versicherung vom Unternehmen des LKW abgewickelt.
unüberlegt
...oder Unwissenheit. Nicht jeder weiss das. Ausserdem ist es nicht die Regel, das der Versicherer sofort kündigt. Ich hab in einem Jahr 2 Frontscheiben tauschen lassen und einen Unfall (Selbstverschulden) gehabt. Trotzdem gabs keine Probleme.
Ausserdem sind Steinschläge so gut wie immer Fremdverschulden (wenn man das so nennen kann). Ich habe noch keine Steine auf der AB in der Luft liegen sehen...😉
Der LKW kam mir entgegen. Ich hätte ihn also verfolgen müssen, um die Nummer zu bekommen.
Wenn ich mich recht erinnere, hat die Polizei irgendwas von "Begegnungsverkehr" und "höherer Gewalt" erzählt und das ich sowieso keine Chance vor Gericht hätte.
Und beim zweiten Mal stand Aussage gegen Aussage. Ich war allein und die Leute, die umgezogen sind, haben alle drei Stock und Bein geschworen, dass das Rohr auf keinen Fall von ihrem Hänger sein könne. Sowas hätten sie gar nicht dabei gehabt.
Also habe ich in den sauren Apfel gebissen, die TK Selbstbeteiligung bezahlt und meine Lehre daraus gezogen. Seit dem habe ich eine Rechtsschutz-Versicherung.
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bei solchen Sachen muss ich immer den Kopf schuetteln..
Da ist der Dieb nicht schuld.. Da liegt die Schuld bei unserer Regierung die die armen Diebe schuetzt und unterstuetzt..
Versucht mal dem Dieb weh zu machen oder auch nur zu stoeren wenn er bei der Arbeit ist...
Dann habt ihr mit Sicherheit viiiiel mehr Probleme durch die Gesetzeslage als ein rausgerissener Scheinwerfer oder sogar ein ganz geklautes Auto euch macht..
Also am besten die armen Diebe in Ruhe lassen... Ironie aus...
Es ist traurig aber man muss es mit einem Laecheln hinnehmen..
Gruss
Der Dieb sucht nur die Armen und Schwachen heim.Natürlich kann man so auch den Dieben einen Schlupfraum geben, indem man sagt, die Gesetze sind zu schlecht.... Mach mal nen Strich.
Mein Eigentum geht niemanden was an, und wenn ich jemanden daran rummachen sehe, gibt´s Fratzengeballer. Und was meins ist, ist klar geregelt. Meinen Dicken hab ich sogar markiert 😉
Grundsätzlich ist es schon schwierig wenn man jemanden bei einer Straftat erwischt.
Wenn du dem Typen klar machst das er etwas falsch gemacht hat, kannst du hinterher
wegen Körperverletzung angezeigt werden.
Wenn er aber versucht zu fliehen (was er definitiv tun wird/getan hat) dann:
§ 127 STPO
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.
(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.
(4)....lass ich hier mal weg
Wie man Ihn dann sanft von der Flucht abhält, ist nicht geregelt.
Man sollte aber grob die Regeln der Verhältnismäßigkeit anwenden.
Er sollte also noch aus den Augen gucken können und seine Stimme grob verständlich sein.
Ihr müsst ihm nur klar machen das Ihr ihn nach § 127 STPO vorläufig festgenommen habt
und die Polizei rufen.
Das ihr den Typen vorläufig festgenommen habt müsst ihr auch der Polizei
mitteilen, ansonsten könnte man das als Freiheitsberaubung auslegen.
Gruß Wölffchen
Zitat:
Original geschrieben von beef82
[......]
Ausserdem sind Steinschläge so gut wie immer Fremdverschulden (wenn man das so nennen kann). Ich habe noch keine Steine auf der AB in der Luft liegen sehen...😉
Es ist aber ein Unterschied ob ein Fahrzeug vor Dir einen Stein hoch schleudert oder es vom Auto fällt. 😉
Für ersteres können die meisten nichts, für zweites sind die Fahrzeugführer verantwortlich und deren Versicherung!
mfg Senti
Zitat:
Original geschrieben von wlffchen81
Grundsätzlich ist es schon schwierig wenn man jemanden bei einer Straftat erwischt.
Wenn du dem Typen klar machst das er etwas falsch gemacht hat, kannst du hinterher
wegen Körperverletzung angezeigt werden.Wenn er aber versucht zu fliehen (was er definitiv tun wird/getan hat) dann:
§ 127 STPO
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.
(2) Die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes sind bei Gefahr im Verzug auch dann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls vorliegen.
(3) Ist eine Straftat nur auf Antrag verfolgbar, so ist die vorläufige Festnahme auch dann zulässig, wenn ein Antrag noch nicht gestellt ist. Dies gilt entsprechend, wenn eine Straftat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar ist.
(4)....lass ich hier mal wegWie man Ihn dann sanft von der Flucht abhält, ist nicht geregelt.
Man sollte aber grob die Regeln der Verhältnismäßigkeit anwenden.
Er sollte also noch aus den Augen gucken können und seine Stimme grob verständlich sein.Ihr müsst ihm nur klar machen das Ihr ihn nach § 127 STPO vorläufig festgenommen habt
und die Polizei rufen.
Das ihr den Typen vorläufig festgenommen habt müsst ihr auch der Polizei
mitteilen, ansonsten könnte man das als Freiheitsberaubung auslegen.Gruß Wölffchen
Das ist leider viel zu schwammig und eher dem Dieb zuvorkommend..
Man muss realistisch sein.. wie will man jemanden festhalten wenn man hoechstwahrscheinlich alleine ist und der womoeglich noch waffentechnisch sich zu waeren versucht... Und dann noch die Polizei rufen🙂
Hat man ein blaues Auge hinterher.. Pech gehabt.. Hat der ein blaues Auge wird Bares faellig...
Ich kenne einen Fall aus einem ferneren Bekanntenkreis wo der Besitzer seines Hauses einen Dieb ueberrrascht hat und dieser geflohen ist.. Da war kein Koerperkontakt nichts.. Der Dieb ist aber irgendwie als er wieder ueber den Zaun springen wollte haengengeblieben und hat sich teils recht stark am Bein verletzt..
Tja und der Bekannte musste Schmerzensgeld zahlen weil die dem nachweisen konnten das Teile des Zauns zu scharfkantig waren und sich ja jeder dran verletzen koennte 🙂
Ist schon Hammer...
Man sollte sich so eine kleine Dashcam (wie sie in Russland etc. üblich ist) 😁 an die Scheibe machen die per Ladekabel über Zigarettenanzünder oder Akku funktioniert und dann hat man immer alles drauf und kann alles nachweisen.
Idee ist nicht schlecht, aber der Winkel ist eingeschränkt und du weisst nie, wer was braucht 😉
Ausserdem ist solch Videomaterial oft nicht gerichtlich verwertbar. Deshalb wahrscheinlich Geldverschwendung. Alarmanlage macht mehr Sinn.Selbstverständlich mit Schocksensor und Neiungssensor. Auch wenn meine Karre eigentlich immer in der Garage steht, muss ich mir das nochmal überlegen. Man(n) weiss ja nie, was kommt...
@Senti: Ich meinte ausschliesslich Steinschläge... Ladungsverlust ist was anderes 😉
Mein Dicker hat eine Alarmanlage.
Ich kann mir nicht vorstellen das die Erschütterungen so stark waren das die
Alarmanlage auslöst.
In der Waschanlage geht die Alarmanlage schon mal an, aber da ist deutlich mehr Bewegung.
Ich hätte den "Hilferuf" meines Dicken aber auch nicht gehört. Dafür stand er zu weit weg.
Gruß Wölffchen
Edit:
Außerdem muss ich mal dieses leise Piepen austauschen oder irgendwie verändern.
Das hört man doch gar nicht.
Meine Alarmanlage löst schon bei bei etwas stärkerem Regen aus 😉
Alles Codierungssache. Wir hatten schon Autos auf dem Hof ( an der Hauptstrasse) da hat ein vorbeifahrender LKW den Alarm ausgelöst.
Sicher ist sicher, aber das nervt dann auch wieder. je nachdem, wo man wohnt.
Weißt du zufällig was man da mit VCDS machen muss um das einzustellen, weil micht nervt es auch total das ich wenns regnet am Fenster stehem muss und immer über die FFB auf und zu machen muss 😁