Versteuerung

Audi Q6 GF (2024)

Hallo zusammen,
wenn solche Fragen nicht gewünscht sind, weil es nicht direkt mit dem Q6 zusammenhängt, bitte einfach löschen.
Ist mein erster Firmenwagen.

Bei meinem Arbeitgeber ist das Modell wie folgt, da mein Fahrzeug nicht zwingend für die Arbeit notwendig ist:

- 0,5% Versteuerung / Fahrtenbuch (Pflicht)
- Brutto Bonusverzicht der variabel ist, bedingt durch ein Bonus System in Sachen Strom/Treibstoff

Demnach um so mehr ich zuhause Lade via PV, ist mein Brutto Verzicht geringer.
Meines Erachtens, könnte den Brutto Verzicht als Eigenanteil an rechnen via Finanzamt. Mein Arbeitgeber „verbietet“ das, da dieser bereits den Eigenanteil versteuert, wie gesagt brutto.

Habt ihr ähnliche Modelle bei euch? Meines Erachtens werde ich somit doppelt versteuert, einmal via 0.5/0.25 und den Eigenanteil.
Ist das nichts was nur zwischen mir und Finanzamt geregelt wird? Darf mein Arbeitgeber das überhaupt verbieten.

Danke für eure Hilfe!

Grüße
Dirk

29 Antworten

Zitat:

@kaindl schrieb am 15. Dezember 2024 um 09:44:14 Uhr:



Zitat:

@johannson schrieb am 15. Dez. 2024 um 09:5:35 Uhr:


Und weil ein wirklicher Firmenwagen nicht nur Sparpotential, sondern eigentlich einen geldwerten Vertragsbestandteil darstellt, den man sich sonst auszahlen lassen kann. Zumindest bei denen, die durch Position einen Wagen erhalten, die ihn sonst beruflich nicht zwingend brauchen.

So, und was ist jetzt der Unterschied zwischen dem geldwerten Vorteil nicht ausbezahlen und dem Bruttoverzicht? Du verzichtest ja dann auch auf die Auszahlung des geldwerten Vertragsbestandteils. Daher kommt ja auch der Ansatz der Versteuerung des geldwerten Vorteils... Hint: ich verzichte aktuell bei einem viertel der Leasingrate und aktuell noch GWV eines Verbrenners auf deutlich weniger brutto als den zu versteuernden GWV 😉

Zitat:

@kaindl schrieb am 15. Dezember 2024 um 09:44:14 Uhr:



Zitat:

@johannson schrieb am 15. Dez. 2024 um 09:5:35 Uhr:


Ob das eingepreist ist, keine Ahnung. Bei uns ist da nichts eingepreist

Es ist hoffentlich nur nicht transparent gemacht. Wie soll denn ein Unternehmen überleben, das es nicht mal schafft, seine Kosten für seine Mitarbeiter sinnvoll zu steuern? Und der Firmenwagen ist da halt auch ein Teil der Kosten. Wäre der nicht da, könnte man den Mitarbeiter mehr Gehalt bezahlen bei insgesamt gleichen Kosten pro Mitarbeiter. Ich hoffe schwer für dich, dass irgendjemand in deinem Unternehmen das sinnvoll berechnet 😉

Zitat:

@kaindl schrieb am 15. Dezember 2024 um 09:44:14 Uhr:



Zitat:

@johannson schrieb am 15. Dez. 2024 um 09:5:35 Uhr:


zumindest wenn man auf den anderen Betriebskosten sitzen bleibt. Billige Bereitstellung von sehr teuren Autos führt in der Regel zu hohen laufenden Kosten.

Warum sollte man da auf Betriebskosten sitzen bleiben?! Es ist ein Firmenwagen, auch wenn es für dich kein richtiger Firmenwagen ist, die Kosten trägt selbstverständlich der Arbeitgeber.

Zitat:

@kaindl schrieb am 15. Dezember 2024 um 09:44:14 Uhr:



Zitat:

@johannson schrieb am 15. Dez. 2024 um 09:5:35 Uhr:


Ist bei der „Auto-Option“ Service, Versicherung und Benzin/Strom mit drin?
Und ist der Vertrag auf die Firma oder auf deinen eigenen Namen geschlossen?

Wie gesagt, es ist eine Option auf einen Firmenwagen, nicht die Option auf ein privates Auto mit Firmenkonditionen. Deshalb besteht die Option ja bei uns auch nur, wenn man ausreichend viel dienstlich fährt. Natürlich zahlt die Firma alle Kosten für das Fahrzeug und sowohl Leasingvertrag als auch Zulassung laufen auf die Firma. Dafür, dass ich den Wagen anteilig privat nutzen darf, habe ich ja auch den Brurto-Gehaltsverzicht von einem Viertel der Full-Service-Leasingrate....

Kannst du dann die Viertel der Full Service Rate gegen die 1%/0,5% rechnen?

Generell beziehe ich das nicht auf mein Unternehmen, sondern halte es generell, wie es viele Unternehmen machen.

Zitat:

So, und was ist jetzt der Unterschied zwischen dem geldwerten Vorteil nicht ausbezahlen und dem Bruttoverzicht? Du verzichtest ja dann auch auf die Auszahlung des geldwerten Vertragsbestandteils. Daher kommt ja auch der Ansatz der Versteuerung des geldwerten Vorteils... Hint: ich verzichte aktuell bei einem viertel der Leasingrate und aktuell noch GWV eines Verbrenners auf deutlich weniger brutto als den zu versteuernden GWV 😉

Der geldwerte Vorteil wird nirgendwo ausbezahlt, da dieser individuell ist. Kompensiert werden kann als Alternative in vielen Unternehmen das Budget für Firmenwagen aus der vertraglichen Anwartschaft.
Firmenwagen werden wie zusätzlicher Urlaub, individuelle Boni oder andere Vorteile in den meisten Verträgen zu den additional Benefits mit in die Verhandlung geschickt, nicht als Brutto-Wert. Wie sich auch immer das auf der AG Seite rechnet. Viele der Bestandteile sind nicht zu wandeln für den AN, haben aber dennoch einen Wert. Manche davon einen geldwerten, andere einen Komfort-Wert.
Der Unterschied ist, dass man normalerweise auf garnichts im Brutto verzichtet, sondern lediglich die additionalen Steuern entrichtest. Und wenn man den Firmenwagen nicht will, eben on top of Brutto des Vertrages (ggf Tarif) die Summe des Budgets erhält.
Beim Bruttoverzicht zahlt man eben mit gemindertem Bruttogehalt und GWV. Ob das Sinn macht mit geminderten Rentenpunkten und Sozialabgaben, sei individuell berechnet.

Zitat:

Wie gesagt, es ist eine Option auf einen Firmenwagen, nicht die Option auf ein privates Auto mit Firmenkonditionen. Deshalb besteht die Option ja bei uns auch nur, wenn man ausreichend viel dienstlich fährt. Natürlich zahlt die Firma alle Kosten für das Fahrzeug und sowohl Leasingvertrag als auch Zulassung laufen auf die Firma. Dafür, dass ich den Wagen anteilig privat nutzen darf, habe ich ja auch den Brurto-Gehaltsverzicht von einem Viertel der Full-Service-Leasingrate...

Das hatte ich hier beim TE anders gelesen, da wir uns nicht über deine Situation unterhalten. Er sagte, er braucht kein Auto für den Job. Somit das Optionsmodell für Angestellte gilt, die eigentlich keine Notwendigkeit beruflich besitzen, aber gerne eins hätten.
Die private Nutzung wird in der Regel vom AG geduldet und vom Staat besteuert. Nicht aber „verkauft“ mit Brutto.

Nochmal, da mir scheint, dass du dich an deinem Modell orientierst. Mir war es nicht klar, welche Kosten wer trägt beim TE.

Zitat:

Kannst du dann die Viertel der Full Service Rate gegen die 1%/0,5% rechnen?

DANKE, DASS DER TE HIER SELBST DEN EIGENTLICHEN FADEN WIEDER AUFGENOMMEN HAT.

Und jetzt bin ich auf die Antwort gespannt.
Mein Vor-Gefühl sagt Nein, und darin besteht der große Unterschied.
Der Staat schaut auf BLP + KM, was auch immer du dafür zusätzlich „verkauft“ hast.

Ich würde sagen: ja, er kann…

https://www.haufe.de/.../...arbeitnehmer_idesk_PI42323_HI15067999.html

Zitat:

@Dirk253876 schrieb am 15. Dez. 2024 um 10:20:20 Uhr:


Kannst du dann die Viertel der Full Service Rate gegen die 1%/0,5% rechnen?

Natürlich nicht, denn auf diese viertel, dass ich ja nicht ausbezahlt bekomme, hab ich ja auch keine Steuern und Abgaben gezahlt.

Zitat:

@johannson schrieb am 15. Dez. 2024 um 12:3:34 Uhr:


Der Unterschied ist, dass man normalerweise auf garnichts im Brutto verzichtet, sondern lediglich die additionalen Steuern entrichtest. Und wenn man den Firmenwagen nicht will, eben on top of Brutto des Vertrages (ggf Tarif) die Summe des Budgets erhält.

So, und wo genau ist jetzt der Unterschied, ob ich das nominelle Gehalt ohne Firmenwagen rechne und bei der Inanspruchnahme eines Firmenwagens was von diesem Brutto abziehe oder das nominelle Gehalt mit Firmenwagen rechne und bei nicht-Inanspruchnahme noch was drauf bekomme?
In beiden Fällen fällt das Brutto geringer aus, wenn man einen Firmenwagen in Anspruch nimmt, als wenn man darauf verzichtet....

Zitat:

@johannson schrieb am 15. Dez. 2024 um 12:3:34 Uhr:


Er sagte, er braucht kein Auto für den Job.

Nope, er schrieb "nicht zwingend". Zwingend braucht es bei uns auch nicht jeder, der es haben kann. Dafür gibt es Poolfahrzeuge...

Zitat:

@trolfs schrieb am 16. Dez. 2024 um 08:13:48 Uhr:


Ich würde sagen: ja, er kann…

Nö, in dem Beispiel gehts um Netto-Verzicht.

Um das ganze noch komplizierter zu machen:
Ich darf die zulässige Leasingrate auch um bis zu 100€ überschreiten, diese 100€ muss ich dann von meinem Netto zuzahlen. Die könnte ich dann - im Gegensatz zu dem Bruttoverzicht - gegen den GWV rechnen 😉

Zitat:

@trolfs schrieb am 16. Dezember 2024 um 08:13:48 Uhr:


Ich würde sagen: ja, er kann…

https://www.haufe.de/.../...arbeitnehmer_idesk_PI42323_HI15067999.html

Hat das jmd. von euch schon geschafft?
Wenn ja, das Geld wird dann via persönlicher Steuererklärung wieder reingeholt. Sprich ich mache eine Vorauszahlung für den Staat…

Wenn man das alles so liest, wird sehr deutlich warum der Bürokratieabbau in Deutschland immer dringender wird ….. aus dem Ausland betrachtet.

Ich habe noch eine Frage an die Runde. Ich habe eine monatliche Vorauszahlung bzgl. Ladestrom, die ich gegen die 1% rechnen will.
Was passiert aber, wenn die Ladekosten geringer ausfallen und der monatliche Betrag damit nicht mehr stimmt. Gibt es jemand der das ebenfalls hat und wie gebt ihr das bei eurer Steuer an?

Kurze Frage, verstehe ich das richtig, dass du den Strom selber zahlst?

Ich versteuere mein Auto ganz normal mit ,05% und bekomme eine Pauschale von ein paar Euro jeden Monat, da ich zu Hause keine Wallbox von der Firma habe. In der Firma und unterwegs zahlt natürlich die Firma den Strom, so wie früher den Kraftstoff.

So kenne ich den Weg auch, bzw zusätzlich für die, bei denen es möglich ist, viele eine Wallbox sponsern, nicht zuletzt weil das Laden „daheim“ oft sehr viel günstiger ist als auf der Straße (entsprechend deinem Stromtarif bei 25-40 ct pro kwh). Und in diesen Fällen über die Wallbox und den Provider direkt zurücküberwiesen wird, was verladen worden ist im Monat.

Und falls nicht eben alles über Tank-Karte(n) läuft.

Aber eigentlich dürften die 1%/0,5%/0,25% und der GWV aus Kraftstoff (nicht GWV aus BLP/Dienstwagenbereitstellung) nur vom einfachen Arbeitsweg und den KM abhängen, nicht von den tatsächlichen vertankten Stromkosten. Und dann Strom eh „bezahlt“ ist und dieses auch nicht versteuert werden muss.

Oder ich habs nicht ganz verstanden, was mit „Gegenrechnen“ gegen 1% gemeint ist.
Eigentlich sind das zwei getrennte GWV Positionen. Eine aus Dienstwagenbereitstellung und die Zweite, um den gesparten Kraftstoff zu versteuern als GWV. Eigentlich wird nichts gegengerechnet gegeneinander in diesen Positionen.

Regelung:
„Sind private Fahrten wie bspw. der Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz mit dem Dienstwagen erlaubt und es wird die Ein-Prozent-Regel angewendet, erhöht sich der geldwerte Vorteil für jeden Entfernungskilometer der einfachen Strecke um 0,03 Prozent des Listenpreises.“

Was allerdings nach wie vor, auch bei Firmenwagen, in der Steuererklärung wahrgenommen werden kann, ist die Steuerminderung über Kilometerpauschale Arbeitweg, gleich wie beim „privaten“ PKW.

Zitat:

Hat das jmd. von euch schon geschafft?
Wenn ja, das Geld wird dann via persönlicher Steuererklärung wieder reingeholt. Sprich ich mache eine Vorauszahlung für den Staat…

Die Mehrkosten bei Übersteigung des Budgets werden eigentlich in der Regel direkt vom Netto abgezogen, allerdings auch gegen den berechneten GWV gerechnet und somit diesen mindert. Wird also nicht über die Steuerklärung „wiedergeholt“, sondern wirkt bereits steuermindernd bei der Gehaltsabrechnung über Minderung des zu versteuernden GWV.
So auch im oberen Beispiel berechnet „ Abzgl. Zuzahlung des Arbeitnehmers - 236,81 EUR“

Du musst 0,25% bzw. 0,5% Versteuerung plus Wegstrecke, wenn du das Auto auch privat nutzt.
Wenn du einen Eigenanteil zahlst, Bsp. monatlich oder jährlich, wird dieser angerechnet.

Monatliche Versteuerung Bsp. 1000 Euro mit einem Eigenanteil von 200 Euro, werden diese von den 1000 Euro abgezogen. Siehe dazu den Link oben.
Wenn jetzt die 200 Euro variabel sind, bei uns gibt es ein Bonus Malus System, sprich wenn du sparsamer fährst, bekommst du Betrag x wieder gutgeschrieben.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie du das am Ende des Leasing rechnest.

Zitat:

@Dirk253876 schrieb am 15. Januar 2025 um 21:51:05 Uhr:


Du musst 0,25% bzw. 0,5% Versteuerung plus Wegstrecke, wenn du das Auto auch privat nutzt.
Wenn du einen Eigenanteil zahlst, Bsp. monatlich oder jährlich, wird dieser angerechnet.

Monatliche Versteuerung Bsp. 1000 Euro mit einem Eigenanteil von 200 Euro, werden diese von den 1000 Euro abgezogen. Siehe dazu den Link oben.
Wenn jetzt die 200 Euro variabel sind, bei uns gibt es ein Bonus Malus System, sprich wenn du sparsamer fährst, bekommst du Betrag x wieder gutgeschrieben.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie du das am Ende des Leasing rechnest.

Nein, das Beispiel oben bezieht sich auf die Leasingrate, die das Budget übersteigt und dann anteilig selbst getragen wird durch Nettoabzug, damit aber den GWV mindert. Nicht auf Kraftstoff.
Wenn man eine Kraftstoffpauschale erhält, anstatt eine unlimitierte Tankkarte, hat das nix mit GWV zu tun. Der GWV berechnet sich aus Kilometern Arbeitsweg. Nicht aus Kraftstoffkosten.
Die trägst du dann selbst im Zweifel, nehme ich an.
Hab ich aber auch Null Erfahrung, wie ein limitiertes Tankbudget funktioniert.
Aber Leasing ist Leasing und Kraftstoff ist Kraftstoff. Der in der Leasing berechnete prognostizierte Verbrauch bezieht sich ja auf die angenommenen Kilometer.

Zitat:

@johannson schrieb am 15. Januar 2025 um 22:05:35 Uhr:



Zitat:

@Dirk253876 schrieb am 15. Januar 2025 um 21:51:05 Uhr:


Du musst 0,25% bzw. 0,5% Versteuerung plus Wegstrecke, wenn du das Auto auch privat nutzt.
Wenn du einen Eigenanteil zahlst, Bsp. monatlich oder jährlich, wird dieser angerechnet.

Monatliche Versteuerung Bsp. 1000 Euro mit einem Eigenanteil von 200 Euro, werden diese von den 1000 Euro abgezogen. Siehe dazu den Link oben.
Wenn jetzt die 200 Euro variabel sind, bei uns gibt es ein Bonus Malus System, sprich wenn du sparsamer fährst, bekommst du Betrag x wieder gutgeschrieben.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie du das am Ende des Leasing rechnest.

Nein, das Beispiel oben bezieht sich auf die Leasingrate, die das Budget übersteigt und dann anteilig selbst getragen wird durch Nettoabzug, damit aber den GWV mindert. Nicht auf Kraftstoff.
Wenn man eine Kraftstoffpauschale erhält, anstatt eine unlimitierte Tankkarte, hat das nix mit GWV zu tun. Der GWV berechnet sich aus Kilometern Arbeitsweg. Nicht aus Kraftstoffkosten.
Die trägst du dann selbst im Zweifel, nehme ich an.
Hab ich aber auch Null Erfahrung, wie ein limitiertes Tankbudget funktioniert.
Aber Leasing ist Leasing und Kraftstoff ist Kraftstoff. Der in der Leasing berechnete prognostizierte Verbrauch bezieht sich ja auf die angenommenen Kilometer.

Ist hier aber anders beschrieben:

https://www.haufe.de/.../...nwendung-1-prozent-regelung_78_294532.html

Zitat:

@Dirk253876 schrieb am 15. Januar 2025 um 22:15:35 Uhr:



Zitat:

@johannson schrieb am 15. Januar 2025 um 22:05:35 Uhr:


Nein, das Beispiel oben bezieht sich auf die Leasingrate, die das Budget übersteigt und dann anteilig selbst getragen wird durch Nettoabzug, damit aber den GWV mindert. Nicht auf Kraftstoff.
Wenn man eine Kraftstoffpauschale erhält, anstatt eine unlimitierte Tankkarte, hat das nix mit GWV zu tun. Der GWV berechnet sich aus Kilometern Arbeitsweg. Nicht aus Kraftstoffkosten.
Die trägst du dann selbst im Zweifel, nehme ich an.
Hab ich aber auch Null Erfahrung, wie ein limitiertes Tankbudget funktioniert.
Aber Leasing ist Leasing und Kraftstoff ist Kraftstoff. Der in der Leasing berechnete prognostizierte Verbrauch bezieht sich ja auf die angenommenen Kilometer.

Ist hier aber anders beschrieben:

https://www.haufe.de/.../...nwendung-1-prozent-regelung_78_294532.html

Oha, ok.

Wenn ich dich richtig verstehe, wird Kraftstoff bzw. Kilometer eigentlich pauschal bezahlt, aber wenn man abweicht entweder gutgeschrieben oder zusätzlich berechnet, oder? Dein beschriebenes Bonus-Malus System.
Oder bezahlst du alles aus Gehaltsumwandlung selbst? und bekommst ggf. einen gewissen Teil zurück bzw. wandelst noch mehr Gehalt?
Wer zahlt den Strom effektiv?

Am Ende der Regelungen für die Anrechnung und die quasi flexible GWV steht:
Hierzu hat der Mitarbeiter dem Arbeitgeber jährlich fahrzeugbezogen die Höhe der von ihm getragenen Kfz-Kosten und die Gesamtfahrleistung des Firmenwagens zu erklären und im Einzelnen umfassend darzulegen und nachzuweisen. Die Erklärungen und Belege des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber zum Lohnkonto zu nehmen.
Vereinfachungsregelung für den laufenden Lohnsteuerabzug
Aus Vereinfachungsgründen wird es nicht beanstandet, wenn der Arbeitgeber für den laufenden Lohnsteuerabzug zunächst vorläufig und fahrzeugbezogen 1/12 des Vorjahreswerts zugrunde legt und nach Ablauf des Kalenderjahres bzw. bei Beendigung des Dienst­verhältnisses eine etwaige Lohnsteuerdifferenz ausgleicht.

Klingt für mich nach
a) Fahrtenbuch und Quittungen sammeln (Beweispflicht liegt beim AN) + Jahresendabrechnung
b) wenn du abweichst ändert sich dein GWV über veränderten Eigenanteil, entweder besser oder sogar schlechter.

In jedem Fall holt man sich die Betriebskosten aber nicht über die Werbungskosten wieder, sondern der AG führt einen Differenzausgleich durch, worauf er totale Lust hat. So zumindest das Schreiben der Finanzverwaltung.

Klingt sehr aufwendig auf beiden Seiten. Aber mich nerven schon Reisekostenabrechnungen :-D

Und bedenke folgendes:

https://www.haufe.de/.../...aftfahrzeugs_idesk_PI42323_HI11273148.html

Sollte der AG nur in Vorleistung gehen mit den Kraftstoffkosten und diese eigentlich aus Lohnverzicht stammen und von Dir selbst getragen werden, dann würde ich das doppelt prüfen, wie es die Finanzverwaltung handhabt.

Denn:
KEIN Nutzungsentgelt i.S. von R 8.1 Absatz 9 Nummer 4 LStR 2015 ist insbesondere der Barlohnverzicht des Arbeitnehmers im Rahmen einer Gehaltsumwandlung.
Und an dem Punkt sind wir wieder beim Unterschied zwischen Gehalt+Firmenwagen im Vertrag vs. Gehaltsverzicht und Barlohnumwandlung und Firmenwagen-Option.
Aber wenn du eigentlich den Kraftstoff selbst bezahlst, NICHT aus Lohnverzicht, und dieser nur vorausgelegt wird, spricht manches für eine Differenzberechnung.
Was nicht logisch wäre, ist die Steuer- und Sozialabgaben Ersparnis aus Lohnverzicht UND die Günstigstellung obendrein durch Gegenrechnung. Der Unterschied liegt in der Nährung aus Brutto oder Netto. Der Eigenanteil, der bei GWV gegengerechnet wird, rührt in der Regel aus Nettoverdienst.

Zumindest lese ich das so. Aber ich bin auch glücklicherweise nicht an den Bundesfinanzhof gerufen. :-D

Es bleibt eine sehr komplizierte Konstruktion verglichen mit den gängigen Firmenwagen-Szenarien. Da hat sich der AG aber Mühe gegeben mit Gehaltsverzicht + Bonus-Malus Stromkosten + TamTam. Mein lieber Mann.

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