Verständnisproblem Privatleasing und nachträgliche Vertragsänderung

Habe via Vergleichsportal günstig nach Neuwagen gesucht und wurde fündig. Es gab 2 Anbieter, noch unbekannt. Habe mich für den einen Anbieter entschieden und bekam das Vertragsformular. Ich sollte sofort unterschrieben zurück schicken sonst höchstwahrscheinlich Preiserhöhung. In diesem Formular wurde mir erstmals mitgeteilt, dass der Anbieter eine Leasingfirma und kein Autohändler ist.
Der Vertrag kam zustande und ich erhielt schriftlich zurück: Gesamtpreis setzt sich zusammen aus u.a. xxx Leasingmonaten plus xxx für anschließende Kaufübernahme.
Gleich 2x im Vertrag wird vom Anbieter der Ablauf erklärt:
Sobald der PKW im Vertrags-Autohaus eintrifft, wird er von der Leasingfirma als Halter zugelassen. Danach bekomme ich die Kennzeichen und Papiere geschickt.
Zugleich erhalte ich insgesamt 2 separate Rechnungen: (1) zusammen mit den Papieren = Summe der Leasingraten aller Monate lt Vertrag, (2) eine nach Ablauf der Leadingmonate zur Zahlung Restbetrag. Nach Zahlung Rechnung (1) wird dem Vertrags-Autohaus die Freigabe erteilt, dass sie mir das Auto übergeben dürfen.

Es kam aber ganz anders und ich hätte gern Eure Meinung dazu.

Es kam die Info "Auto ist heute beim Autohaus eingetroffen, wir lassen es zu und dann schicken wir Papiere und Rechnung". Meine Kritik: ich soll vor Übergabe des Autos plötzlich den kompletten Betrag zahlen statt Splittung in 2 Rechnungen wie zuvor vertraglich festgelegt. Ich hielt es zunächst für einen Irrtum - aber das war keiner!
Im Übrigen wäre es völlig bedeutungslos, dass die Leasingfirma für xxx Monate als Fahrzeughalter eingetragen bleibt, denn das hat angeblich ausschließlich steuerrechtlichen Grund.
Der Anbieter verlangt vorab die komplette Zahlung. Begründung: auch der Kaufvertrag nach Ablauf der xxx Leasingmonate hat sofort und zwar vor Übergabe des Autos bezahlt zu sein.
Ich bestehe auf Einhaltung des Vertrags.
Hab ich einen Denkfehler? Ist es normal, dass eine Leasingfirma nachträglich ihre eigenen Vertragsbedingungen ändert?
Ist es üblich, dass man bei Privatleasing mit späterer Kaufoption vor Übergabe des Fahrzeugs bereits die vollständige Summe überweist??? Ich finde dazu im Internet nichts.
(Ja, identisches Fahrzeug wird aktuell in Autohäusern ca €6.000 teurer als Schnäppchen angeboten! = wäre Geldverlust für meine Leasingfirma und somit eventuell Grund ...)

93 Antworten

Zitat:

@Sralalustra schrieb am 16. Dezember 2020 um 22:33:08 Uhr:


Nun ja, Vorabzahlung vor Fahrzeugübernahme käme für mich in keinem Falll in die Tüte. Dagegen stellt sich das Unternehmen auch gar nicht und weist auf Nachfrage z. B. auf die Zahlungsmethode Blitzüberweisung hin. Ich könnte also schon recht problemlos den Wagen in Augenschein nehmen, vor Ort überweisen und das Fahrzeug gleich im Anschluss mitnehmen. Man könnte natürlich auch an einem Tag hinfahren, begutachten und dann ein paar Tage später erst die Übergabe durchführen. (Wenn damit keine extremen Anfahrtswege verbunden sind, natürlich.) Soweit nicht unbedingt ein Problem, aber es bleibt eben die Sachlage mit dem letztendlichen Eigentumsübergang und dem damit verbundenen Insolvenzrisiko.

Das ist ja stressig! Musstest Du Dich in diesem Zusammenhang auch mit GL-Leasing herumschlagen, oder war es ein anderes Unternehmen?

Zitat:

Ich muss mich hoffentlich nicht dafür schämen, weil ich dieses Prozedere eigenartig und suspekt finde. Bisher habe ich Neuwagen stets direkt bezahlt d.h. mit Karte an der Kasse im Autohaus. Bezahlt, Schlüssel und Auto bekommen und nach Hause gefahren. Ohne dieses ganze Gedöhns.

Das ist natürlich der Königsweg - oftmals aber vermutlich auch ein wenig teurer. (Ja, unseriöse Angebote würde dann selbstverständlich nochmals viel teurer, aber die versucht man ja gerade auszuschließen. Vor zwanzig Jahren hätte ich beispielsweise auch nie eine Waschmaschine im Internet bestellt. Das wäre mir zu dem Zeitpunkt alles viel zu suspekt vorgekommen.) Es gibt bestimmt genug seriöse Online-Fahrzeugverkaufsangebote, die zusätzliche Rabatte ermöglichen, sonst würden sie ja mittlerweile nicht von so viele Menschen zu ihrer Zufriedenheit genutzt. Man müsste halt nur, wenn man betreffende Angebote gerne ebenfalls wahrnehmen möchte, die Spreu vom Weizen trennen. Und gerade in diesem Punkt fehlt mir leider die Erfahrung.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 16. Dezember 2020 um 21:53:38 Uhr:


MICH hat an diesem Konstrukt vorrangig gestört: (1) es wird von einem Anzahlungsbetrag und einem Schlussbetrag geschrieben - tatsächlich aber braucht kein Mensch eine Schlussrechnung über 0€ wenn ja nachträglich plötzlich die Gesamtsumme als "Anzahlung" deklariert wird und zudem für einen Artikel oder Leistung, den man vor Bezahlung nie sah, und (2) man zahlt zu Unbekannten an Ort A VORAB und wird zu anderen Unbekannten in Ort B zum Abholen geschickt.
Der Katzenjammer und Verlust wäre theaterreif wenn (zu 1) man bei Abholung defekte oder gänzlich andere Ware vorfindet als bestellt (und bereits bezahlt! - oder (zu 2) man im Ort B mit Schulterzucken "wir haben nichts für Sie und kennen Sie nicht" begrüsst wird.
Sowas soll ja durchaus etliche Male bei diversen dubiosen Geschäften passiert sein ...

Der hohe Rabatt wird nicht vom Anbieter selbst gegeben sondern vom Autohaus an ihn als Mengenrabatt. Ich hab letzten Freitag mein Auto abgeholt. Die % sind vom Autohaus zugestanden da Abnahme von 160 PKW pro Jahr. Sicher wird nicht alles % durchgereicht, aber es lohnt sich definitiv für Käufer.
Die von mir bestellten Sonderausstattungen waren nicht dabei (aber vorab mit bezahlt).

Es macht mich wirklich traurig, dass du immernoch nicht verstanden hast, dass nicht von einer Anzahlung sondern einer Anzahlungsrechnung die Rede ist. Das sind rechtlich zwei komplett verschiedene Dinge.

Bei dem einen zahle ich nur einen Teil, bei dem anderen zahle ich die schlussrechnung im Voraus komplett.

Das du trotzdem noch nachtrittst, macht die Sache irgendwie nicht besser für dich....

Die Anzahlungsrechnung kennen aber ganz viele nicht. Ich habe das jetzt letztens auch gehabt, als ich meine VW Wallbox bestellt habe. Anzahlungsrechnung mit ganzem Betrag und dann die Abschlussrechnung auf 0€ mit Vermerk, dass es bezahlt ist. Da musste ich direkt an diesen Thread hier denken.

Die Anzahlungsrechnung ist vor allem auch steuerlich spannend, falls man bestimmte Einnahmen/Ausgaben noch in einem bestimmten Quartal haben will oder eben als Sicherheit.

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Zitat:

@Mareisco schrieb am 19. Dezember 2020 um 08:25:56 Uhr:


Die Anzahlungsrechnung kennen aber ganz viele nicht. Ich habe das jetzt letztens auch gehabt, als ich meine VW Wallbox bestellt habe. Anzahlungsrechnung mit ganzem Betrag und dann die Abschlussrechnung auf 0€ mit Vermerk, dass es bezahlt ist. Da musste ich direkt an diesen Thread hier denken.

Die Anzahlungsrechnung ist vor allem auch steuerlich spannend, falls man bestimmte Einnahmen/Ausgaben noch in einem bestimmten Quartal haben will oder eben als Sicherheit.

Danke Dir. Wenigstens Einer, der mich nicht für komplett bekloppt abstempelt.
Solche Konstrukte von 2 Rechnungen, wovon die eine Monate später mit 0€ beziffert wird, was bereits am Tag der Vertragsunterschrift bekannt sein, dürften nur Geschäftsleute überhaupt kennen. Die wiederum wählen aber vermutlich nicht Miete sondern Leasing.

Ich trete nicht nach sondern fühle mich verarscht. Und das zu sagen ist nicht verboten.

Es ist auch schon komplett erklärt worden, also ist es pure Realitätsverweigerung. Ich kannte das vorher auch nicht, aber im Internet findet man schnell lange Erklärungen und typische Situationen in denen sowas Sinn macht.

Vorallem habe ich das bereits vor (glaube ich) 4 Seiten in einem ganz vernünftigen Ton erklärt. Mit Markierungen und durchaus Verständnis, dass das verwirrend ist.

Ich Stempel dich nicht also doof ab, sondern habe dir den Sachverhalt erläutert und versucht zu helfen.

Wenn du aber 4 Seiten später immernoch über eine angebliche Anzahlung schimpfst, habe ich halt auch kein Verständnis mehr.

Der Begriff ist verwirrend, ja. Auch sich damit auskennen ist nicht Allgemeinwissen. Alles richtig. Aber wenn es dir doch schon erklärt wird, muss es doch gut sein. Der Verkäufer hat keinen Fehler gemacht, er hätte dir das aber durchaus erklären können (oder du einfach nachfragen). Aber wenn es hier komplett erläutert wurde, und das ja nicht nur von mir sondern auch andere mit sehr guten Erläuterungen, dann verstehe ich nicht, warum du dich immernoch versteckt fühlst.

PS: eine ausgenullte Rechnung ist übrigens doch total normal. Kriege ich jedes Mal, wenn ich per Vorklasse bezahlt habe.

Ist hier nichts anderes, nur das es steuerlich Vorteile haben kann für den Rechnungssteller oder den Käufer. Die haben die Kohle sofort und du profitierst noch hin der MwSt Senkung.

Zahlst du erst bei Abholung zahlst du die volle MwSt.

Zitat:

@Mareisco schrieb am 19. Dezember 2020 um 08:25:56 Uhr:


Die Anzahlungsrechnung kennen aber ganz viele nicht. Ich habe das jetzt letztens auch gehabt, als ich meine VW Wallbox bestellt habe. Anzahlungsrechnung mit ganzem Betrag und dann die Abschlussrechnung auf 0€ mit Vermerk, dass es bezahlt ist. Da musste ich direkt an diesen Thread hier denken.

Die Anzahlungsrechnung ist vor allem auch steuerlich spannend, falls man bestimmte Einnahmen/Ausgaben noch in einem bestimmten Quartal haben will oder eben als Sicherheit.

Da gebe ich dir vollkommen recht. Deshalb habe ich ihr den Sachverhalt ja auch ausführlich erläutert.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 19. Dezember 2020 um 08:35:15 Uhr:


Danke Dir. Wenigstens Einer, der mich nicht für komplett bekloppt abstempelt.
Solche Konstrukte von 2 Rechnungen, wovon die eine Monate später mit 0€ beziffert wird, was bereits am Tag der Vertragsunterschrift bekannt sein, dürften nur Geschäftsleute überhaupt kennen. Die wiederum wählen aber vermutlich nicht Miete sondern Leasing.

Ich trete nicht nach sondern fühle mich verarscht. Und das zu sagen ist nicht verboten.

Ich würde es zwar anders formulieren aber im Ergebnis bleibt es beim Stempel!!

Du machst etwas, was Du nicht verstehst (ich sage sogar nicht verstehen willst), Du liest nicht, was dem Geschäft als Bedingung beigefügt ist, Du willst beste Konditionen, Steuerersparnis und trotzdem später zahlen.

Verarscht kann man sich eigentlich nur fühlen, wenn der Vertragspartner nicht die Vertragsbedingungen erfüllen will. Mehrfach haben User Dir schon erläutert, warum das nicht so ist.
Wäre ich die Firma, ich würde Dich wegen diverser Dinge vor Gericht zerren. Unter anderem deswegen, weil ich Dir deine gespielte Ahnungslosigkeit nicht abnehme!

@starcourse Um noch einmal von diesem kleinen Disput ein wenig weg zu kommen: Ich finde Deine Hinweise wirklich hilfreich. Könntest Du evtl. eine kurze Einschätzung dahingehend geben, wie Du das Risiko bei solcher Art Geschäften letztendlich bewertest?

Ich werde hinsichtlich der Insolvenzgeschichte mit total verschiedenen Meinungen konfrontiert. Jetzt sagte die ADAC-Rechtsberatung, man solle darauf achten, dass man das Eigentum direkt übertragen bekommt. Dann sei man im Grunde aus dem Schneider. Die Leasingfirma bietet eine gleichlautende Erklärung auch bereitwillig an, aber ich frage mich, ob das bei einer entsprechenden Vertragskonstellation überhaupt rechtlich möglich ist. Kann man denn bereits Eigentümer einer Sache sein, für welche man einem Dritten gegenüber noch mietpflichtig ist? Sonst könnte ein etwaiger Insolvenzverwalter die entsprechende Eigentumsübertragung zum Zeitpunkt der ursprünglichen Fahrzeugübergabe doch einfach für nichtig erklären, oder?

Nun, du hast das schon alles richtig erkannt: Als Eigentümer hättest du in der Insolvenz des Händlers ein Aussonderungsrecht, das Auto würde nicht in die Insolvenzmasse fallen.

Die Voraussetzungen für den Eigentumserwerb ergeben sich aus 929 BGB: Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe des Kaufgegenstandes.

Beides wäre auf den ersten Blick (!) gegeben. Nun ist zum einen die Frage, ob der Händler überhaupt Eigentümer ist. Wenn er „Brief und Schein“ des Autos hat, könntest du zumindest gutgläubig Eigentum erwerben (935 BGB).

Also eigentlich eine ganz komfortable Situation. Aber wie du schon schreibst: es macht natürlich null Sinn, als Eigentümer mit dem Voreigentümer einen Mietvertrag abzuschließen und wäre ein potenzieller Angriffspunkt eines Insolvenzverwalters. Der könnte die Eigentumsübertragung dann zum Beispiel anfechten mit der Begründung dass Gläubigerbenachteiligung vorliegt. Mit welchem Ergebnis kann dir wohl niemand sagen, versuchen wird er es bestimmt.

Ob dir ein paar Euro Ersparnis das Risiko wert sind musst du entscheiden. Hast du dir denn die Bilanzen des Autohauses mal online im Bundesanzeiger angesehen und Bedenken?

@Sralalustra
Das Wesentliche hat @Lattementa ja schon ausgeführt. Natürlich kann man das Eigentum auch vorher schon übertragen, auch wenn in diesem Fall Halter und Eigentümer auseinander fallen. Aber das ist beim Leasing ja auch so.
Die Frage ist, ob sich das für die Firma dann noch lohnt.
Der Deal macht ja nur Sinn, wenn sie nicht nur Rabatt sondern auch Abschreibung mitnimmt.
Diese Geschäfte bietet niemand an damit das Geld durchgereicht wird. Es soll schon was hängen bleiben.
Letztlich machen Firmen wie Sixt auch nichts anderes, nur das es nicht einen Mieter sondern viele verschiedene gibt.

Unabhängig davon: Jedes Geschäft einer Firma ist bis zu 3 Monaten für den Insolvenzverwalter anfechtbar auch die Eigentumsübertragung! Macht er dann wenn der Rabatt höher ist als das was Du der Firma bezahlt hast.
Aber noch mal: Dieses Risiko gehst Du bei jedem beliebigen Autohändler ein.
Dafür gibt es Firmen wie Creditreform und der schon erwähnte Bundesanzeiger hilft auch schon weiter.
Wie immer im Geschäftsleben ist ein hoher Ertrag immer mit hohem Risiko verbunden.

Ich weiß nicht ob irgendjemandem der Begriff gemachter Vorführwagen etwas sagt. Entweder Du lässt ihn tatsächlich dem Autohaus als Vorführer oder wenn Du ihn alleine zur „ Probefahrt“ nutzt, dann bezahlst Du ihn auch gleich!! Das findet niemand merkwürdig!
Hier dann plötzlich schon??????

Vielen, vielen Dank @Lattementa! Genau eine solche Erläuterung hatte ich mir erhofft. Ich bin zwar mit dem BGB in seinen Grundzügen vertraut aber bei „Spezialfällen“ wie diesem mit meinem Latein bei Weitem am Ende. Eine genaue Bilanzbetrachtung der Firma habe ich noch nicht vorgenommen, aber wie ein befreundeter Bänker bereits meinte: In Anbetracht der aktuellen Situation ist ein Blick auf vergangenen Jahresabschlüsse u. U. nur bedingt aussagekräftig. Das Unternehmen gibt es zwar schon seit mehr als 15 Jahren, aber das muss momentan ja nicht allzu viel bedeuten. Hinzu kommt, dass es sich um eine Leasing-Firma und keinen Händler handelt. In letzterem Fall bestünde ja zumindest noch die Chance, dass eine andere Filiale die Geschäfte weiterführte.

Besten Dank auch Dir, @starcourse. Ich vermute fast, das Unternehmen hätte von sich aus gar keine großen Probleme damit, die Eigentumsfrage im Sinne ihrer Kunden zu lösen. Die knapsten sich von den Gewerbekundenrabatten ein paar Prozente ab und reichten den Wagen vermutlich gerne mit geringstem administrativen Aufwand direkt an die Käufer weiter. Allerdings wird der Hersteller diesem Gebaren einen Riegel vorschieben wollen und verpflichtet zu einer halbjährigen Nutzung als Dienst- oder Mietwagen. Die Leasing-Firma muss somit wahrscheinlich dieses Vertragskonstrukt wählen, da ihr Geschäftsmodell sonst schnell dahin wäre. Wie gesagt: Sie bieten ja sogar einen Eigentumsübertrag von Beginn an, aber der wird dann (wie von @Lattementa beschrieben und von mir zuvor vermutet) im Zweifelfall keinen rechtlichen Bestand haben.

Ich sehe die Abwägung von „Gewinnen“ und Risiko selbstverständlich genauso wie Ihr. Nur muss man eben, um eine für sich geeignete Kosten-Risiko-Analyse anstellen zu können, sich erst einmal darüber bewusst werden, welchem Risiko man sich im konkreten Fall gegenübersieht. Genau aus diesem Beweggrund habe ich ja meine Frage hier bei Euch im Forum gestellt und dankenswerterweise nun entsprechend hilfreiche Antworten erhalten.

Ich halte die Vertragskonstellation seitens des Unternehmens aus genannten Beweggründen für durchweg legitim und stelle sie keineswegs in Frage. In Kenntnis der Gesamtumstände muss eben jeder für sich entscheiden, ob er sich darauf einlässt. Für mich ergibt sich in jedem Fall Folgendes: Ich bin von Vornherein davon ausgegangen, die Gesamtsumme vorab zahlen zu müssen, hätte vor diesem Hintergrund aber auch einen gleichzeitig rechtswirksamen Eigentumsübergang vorausgesetzt. Die sich für mich überraschend ergebende Mietwagen-Vorbedingung ginge mit meinem Risikobewusstsein wiederum nur einher, wenn der Kaufbetrag (Gesamtbetrag abzüglich Mietgebühr) erst nach Mietende fällig gestellt würde - notfalls gerne auch unter Nutzung eines Treuhandkontos, um für beiden Seiten Sicherheit zu erlangen. Aber dies ist vermutlich nicht mit dem Geschäftskonzept des Leasing-Unternehmens vereinbar. Alles kein Problem und auch nicht merkwürdig, nur eben nicht die richtige Lösung für mich. Dann schaue ich mich nun eben anderweitig um.

Danke nochmals für Eure Ausführungen!

Eine beidseitige Absicherung via Treuhandkonto fände auch ich gelungen. Was mich am Geschäft weiterhin stört - und hier gestatte ich auch künftig eine Oberlehrer-Gehirnwäscheaktionen - ist das Konstrukt bestehend aus zwei separaten statt einem Verträgen. Das Geld für die komplette Bezahlung vor Abholung war und ist da. Das ist die Auszahlung der Haftpflicht nach Unfall.
Ich habe mehrmals um die Erklärung gebeten und auf mein Verständnisproblem verwiesen. Der Verkäufer erklärte das Missverständnis NICHT sondern polterte konstant, ich hätte unterschrieben.
Insofern der Verkäufer aber gnädigerweise dann doch noch zerknirscht selbst bestätigt, dass seine Vertragsformulierung doppeldeutig zu interpretieren sind und er sie in künftigen Verträgen unmissverständlicher ändern will, war ich wohl doch nicht so blöd wie hier zu gern beurteilt wird.
Mittlerweile nächster Disput wegen bezahlter aber nicht getätigter Montageleistungen Sonderausstattungen. Jegliche Antwort wird verweigert. Die Montageleistungen sollen durch hiesige Werkstatt erfolgen (Ost), deren Stundensatz ist ca 50% billiger als von mir vor Anholung (West) bezahlt war. Taschengeld fürs Autohaus bzw Verkäufer ohne tatsächlich erbrachte Leistung. Ich betrachte das Erlebte als Lektion und Bestätigung meiner Vorbehalte. Mehr nicht.

Bestätigung deiner Vorbehalte? Man fragt sich nur, warum du unterschrieben hast.

Du solltest in erster Linie in Zukunft als erstes verstehen, was du unterschreiben sollst und dann unterschreiben. Das sollte deine Lektion sein. Ansonsten dreht man dir noch viel mehr an.

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