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Versicherungswechsel ?!

Themenstarteram 27. November 2022 um 20:26

Hallo,

habe nun schon öfters in den Medien gehört , das man zum Ende des Jahres seine Vers. wechseln könnte , .... wie ist es aber ,wenn eine KFZ-Vers. beispielsweise am 01.07.2022 beginnt ..... und bis zum 01.07.2023 gehen würde ..... wann wäre da ein eventueller Wechsel möglich ?

Gruß

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21 Antworten

Jetzt bin ich mir nicht zu 100% sicher, daher eine Frage an unsere Makler.

Ich hätte gesagt, bei Typklassenwechsel, Regionalklassenänderung. Nach Schaden oder bei Fahrzeugwechsel.

 

Wie ist das bei unterjährigen Verträgen, ändert sich der Preis bei Typklassenwechsel zum Jahresende?

Zitat:

@conny2016 schrieb am 27. November 2022 um 21:26:10 Uhr:

Hallo,

habe nun schon öfters in den Medien gehört , das man zum Ende des Jahres seine Vers. wechseln könnte , .... wie ist es aber ,wenn eine KFZ-Vers. beispielsweise am 01.07.2022 beginnt ..... und bis zum 01.07.2023 gehen würde ..... wann wäre da ein eventueller Wechsel möglich ?

Gruß

Geht sie denn überhaupt bis zum 30.06.?

Meine Versicherung ging immerwährend 31.12, auch wenn ich im März, April oder Mai angemeldet habe.

Wechsel nach Schaden ist möglich, ansonsten ein Monat vor Ablauf.

Meines Erachtens ist ein VS-Beginn zum jew. 01.01. erstrebenswert.

Zitat:

@27239 schrieb am 27. November 2022 um 21:39:54 Uhr:

Wie ist das bei unterjährigen Verträgen, ändert sich der Preis bei Typklassenwechsel zum Jahresende?

In den Muster AKB vom GDV steht folgendes:

"Die damit verbundene Beitragsänderung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam."

Ich gehe mal davon aus, dass jeder Versicherer nur einmal im Jahr eine Prämienänderung dem Kunden zukommen lässt. Sonst würde er dem Kunden ja mehrfach die Chance geben, wegen einer Prämienerhöhung kündigen zukönnen.

Tariferhöhung hast du in deinem Beitrag noch vergessen.

Die gibts ja auch immer wieder und vermutlich gerade heuer relativ stark.

Du könntest deine Versicherung auch bitten auf den Ablauf zum letzten des Jahres umzustellen.

Das habe ich auch gemacht vor 3 Jahren da bei mir beginn der 14.05 war.

War nach ner kurzen Email kein Problem ansonsten 1 Monat vor Ablauf kannst du kündigen.

Endet die Versicherung nicht immer zum 31.12. Unabhängig wann sie startet.. man bezahlt ja für das startjahr weniger. Z.b. vom 1.4. - bis 31.12 und dann im Folgejahr dann halt das ganze Jahr...

Nein, unterjähriger Versicherungsbeginn ist heute mittlerweile üblich und wird von vielen Gesellschaften praktiziert.

Zitat:

@conny2016 schrieb am 27. November 2022 um 21:26:10 Uhr:

Hallo,

habe nun schon öfters in den Medien gehört , das man zum Ende des Jahres seine Vers. wechseln könnte , .... wie ist es aber ,wenn eine KFZ-Vers. beispielsweise am 01.07.2022 beginnt ..... und bis zum 01.07.2023 gehen würde ..... wann wäre da ein eventueller Wechsel möglich ?

Gruß

Servus, 1 Monat vor Ablauf ist die Kündigungsfrist.

Schau nach auf Deiner Rechnung oder Vertrag was da als „Ablaufdatum „ angegeben ist.

Steht dort der 01.01., 0 Uhr oder alternativ der 31.12., 24 Uhr eines jeden Jahres, muss die Kündigung bis 30.11. die Versicherung erreicht haben.

Ist der 01.07. angegeben, (bzw.30.06.) dann entsprechend bis 31.05. kündigen.

Auto abmelden...2 Tage warten, erneut anmelden, fertig.

 

Die namhaften Versicherungen enden aber in der Regel immer zum 31.12. 24 Uhr.

1 Monat zu spät und dann auch noch falsch.

Herzlichen Glückwunsch!

Dann fahr mal zur Zulassungsstelle und versuch es....es funktioniert.

Nehme also den Glückwunsxh gerne an

Außerdem sind es 11 Monate zu früh

Natürlich geht es. Wenn aber der Versicherer das merkt, dass eine neue EVB vorliegt, beruft er sich auf seine älteren Rechte. Natürlich nur, wenn er sein System im Griff hat.

Zitat:

@lejockel schrieb am 20. Dezember 2022 um 12:46:33 Uhr:

Natürlich geht es. Wenn aber der Versicherer das merkt, dass eine neue EVB vorliegt, beruft er sich auf seine älteren Rechte. Natürlich nur, wenn er sein System im Griff hat.

Korrekt.

Und dann überdeckt die alte Versicherung die eVB, die bei der wiederzulassung verwendet wurde, was der Halter dann erst mitbekommt,wenn die Rechnung der alten Versicherung eintrudelt. Die wird dann nicht bezahlt,und man hat ein Verfahren wegen 25/1 fzv an der Backe.

Bei diesen Wechselspielchen sind sich die Versicherungen untereinander ziemlich einig, weshalb viele dann auch keine rückwirkenden Deckungen übermitteln.

Was bedeutet denn Vertrag wird "eingearbeitet" ?

 

Habe bis jetzt immer noch kein Versicherungsschein und in meinem Online Profil von HUK24 sehe ich immer noch nichts von meiner Zahlung ( des Jahresbeitrages, das ich bereits überwiesen habe) des neuen Vertrages.

 

Weiß Jemand mehr?

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