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Versicherungsnehmerin kommt ins Pflegeheim, Halterin will Auto übernehmen.
Hallo Leute,
meine Frau ist Halter des Fahrzeuges meiner Schwiegermutter. Meine Schwiegermutter ist jetzt im Pflegeheim und kann kein Auto mehr fahren. Jetzt möchte meine Frau das Auto übernehmen, aber Ihre bisherige Versicherung behalten. Derzeit sind noch beide Autos angemeldet.
Gibt es für die Schwiegermutter ein außerordentliches Kündigungsrecht weil sie nachweislich nicht mehr zum Fahren in der Lage ist?
Gruß
Detlef
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14 Antworten
Irgendwie passt deine Überschrift nicht mit deinem Text überein :confused:
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 26. Dezember 2023 um 22:25:58 Uhr:
Irgendwie passt deine Überschrift nicht mit deinem Text überein :confused:
Danke für den HInweis. Habs grade geändert
Deine Frau hatte also bisher auch ein eigenes Auto, will sie das behalten oder ersetzen durch das andere?
Zitat:
@tomold schrieb am 26. Dezember 2023 um 22:28:33 Uhr:
Also - Deine Frau kommt ins Pflegeheim - Deine Schwiegermutter auch.
Wer braucht das Auto denn noch?:confused:
Habe ich eigentlich nicht so geschrieben.
Meine Frau hat ja jetzt zwei Autos und will das Auto der Schwiegermutter (meine Schwiegermutter, ihre Mutter ) behalten. Sie möchte aber die Versicherung nicht übernehmen.
Meine Frau hat mit Ihrem Vertrag, bei einer anderen Versicherung deutlich bessere Konditionen,
Zitat:
@Wrdlbrmpfd schrieb am 26. Dezember 2023 um 22:39:15 Uhr:
Deine Frau hatte also bisher auch ein eigenes Auto, will sie das behalten oder ersetzen durch das andere?
ersetzen
Zitat:
@koelschergolfer schrieb am 26. Dez. 2023 um 22:18:12 Uhr:
Gibt es für die Schwiegermutter ein außerordentliches Kündigungsrecht weil sie nachweislich nicht mehr zum Fahren in der Lage ist?
Um diese Frage zu beantworten:
Nein, kein Sonderkündigungsrecht.
Auto auf die Schwiegermutter ummelden, würde zu einem Sonderkündigungsrecht führen :D
Zitat:
@Traveler schrieb am 26. Dezember 2023 um 23:39:10 Uhr:
Auto auf die Schwiegermutter ummelden, würde zu einem Sonderkündigungsrecht führen :D
gute Idee
Überschrift des Thema etwas geändert
Zitat:
@Traveler schrieb am 26. Dez. 2023 um 23:39:10 Uhr:
Auto auf die Schwiegermutter ummelden, würde zu einem Sonderkündigungsrecht führen ??
Beim ummelden auf den Ehemann wäre das auch der Fall. Das wäre vermutlich sogar einfacher, als es auf die Mutter umzumelden. Zuschlag wegen abweichendem Halter sollte nicht dazu kommen.
Würde erst Mal prüfen, wann der reguläre Ablauf ist.
Anschließend würde ich dann mit der Versicherung telefonieren, vielleicht bringt ja bereits ein VN-Wechsel auf die Frau mit Übernahme des SF einen mehr entsprechenden Beitrag.
Ist der SF der Schwiegermutter geringer, könnte man den Ihrer Frau dort auch nehmen.
Warum Sonderkündigungsrecht? Das eine Auto wird doch dann verkauft/abgemeldet :confused:
Nur so für die längerfristige Planung: Versicherung der Schwiegermutter übernehmen und etwas laufen lassen auf eigenen Namen, wenn doch mal noch ein Wohnwagen, Zweitwagen oder anderes weiteres Fahrzeug kommt hat man noch einen Vertrag mit %en in der Hinterhand. Wenn der Vertrag nie auf eigenem Namen lief keine Ahnung ob die Versicherung der späteren Übernahme der %e zustimmt wenn man den jetzt einfach kündigt und erst in 1 oder 2 Jahren auf die Idee kommt.