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Versicherungsfrage- Freundin beschädigt andere PKW-Tür

Themenstarteram 20. April 2013 um 11:16

Hallo zusammen,

folgende Ausgangssituation: Ich (Person A - Fahrer, Halter und Eigentümer des Fahrzeuges) bin mit einer Freundin (Person B) einkaufen gefahren, wir sind beide ausgestiegen und auf dem Weg in den Supermarkt, da fällt ihr ein, dass Sie ihr Geld im Auto hat liegen lassen und ich hab ihr den Schlüssel gegeben, damit Sie schnell zurück kann und es holt. Dabei ist natürlich das Dilemma passiert und ihr wird durch einen Windstoß aus der Hand gerissen und beschädigt ein anderes Auto (Person C). Es ist wohl nur ein kleinerer Lackschaden und kann vermutlich auspoliert werden, aber man weiß ja nicht, was da noch kommt, vielleicht ist auch eine Delle entstanden, die wir nicht direkt gesehen haben.

Da das ganze ja im ruhenden Verkehr passiert ist und meiner Meinung nach nichts mit dem Betrieb des Autos zu tun hatten, würden wir den Schaden gerne über die private Haftpflicht meiner Freundin regulieren lassen. Ist dies möglich oder greift in diesem Fall auch die sog. Benzinklausel und meine Kfz Haftpflicht (Person A) müsste dem Schaden begleichen ?

Viele Grüße und besten Dank vorab!

Edit: Wie ich in anderen Beiträgen gelesen habe, müsste dieser Schaden ja von der Privathaftpflicht von Person B getragen werden, oder? Hier mal der Link zum Thread:

http://www.motor-talk.de/.../...-schaden-verursacht-habe-t2427117.html

Beste Antwort im Thema
am 20. April 2013 um 17:53

Zum 2. Fall:

http://...cht-celle.niedersachsen.de/.../live.php?...

Das Urteil können wir auch gleich für unseren Fall hier verwenden. Steht ja alles drin, was wir brauchen.

Zitat:

Gegenstand der Prüfung war die sogenannte "Kleine Benzinklausel" in den Besonderen Bedingungen der Haftpflichtversicherung. Danach ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen für Schäden, die der Besitzer, Halter, Eigentümer oder Führer durch den Ge-brauch des Fahrzeugs verursacht.

Wie gesagt: Nur wer Besitzer, Halter, Eigentümber oder Führer des Fahrzeugs ist, hat bei Gebrauch vom Fahrzeug keinen Versicherungsschutz.

Ist die Beifahrerin keines der 4 Punkte, so zahlt den Schaden Ihre private Haftpflicht.

Das gilt sowohl für das Öffnen der Türe um noch etwas zu holen, oder auch um aus oder ein- zu steigen.

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Das Urteil kannte ich bisher noch nicht. Danke.

Die Frage bleibt trotzdem, ob die Privthaftpflicht regulieren wird oder nicht.

 

am 20. April 2013 um 18:08

Die werden einen schriftlichen Fragebogen schicken.

Wenn man den richtig beantwortet, sollten (müssen) die ohne murren zahlen.

Ok, dann meine Bitte an den TE. Kurze Info ob die PHV gezaht hat.

Themenstarteram 20. April 2013 um 18:47

Jo, sobald das durch ist, werde ich bescheid geben.

Themenstarteram 2. Mai 2013 um 9:15

So, es ist geklärt und ein Fall die private Haftpflicht.

am 2. Mai 2013 um 12:36

Top!

Danke für die Rückmeldung.

Wieder was gelernt ;)

Danke!

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