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Versicherungsbeginn NACH Zulassung möglich?

Themenstarteram 12. Juli 2023 um 17:36

Hallo zusammen.

Zuerst, bitte entschuldigt, falls die Frage schon beantwortet wurde,

Die Suche bei mir nicht wirklich geholfen.

Ganz kurz, Termin zur Abholung steht an.

- kann ich die Versicherung erst am Tag der Abholung starten lassen?

- oder beginnt die Versicherung automatisch ab Tag der Zulassung in der Behörde?

- wenn ich August den Jahresbetrag zahle, wird dann im Januar 2024 wieder der volle Jahresbetrag abgebucht?

Viele Grüße und Danke im voraus

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9 Antworten

Also du kannst die Versicherung heute mit Beginn Tag der Zulassung beantragen und bekommst dann eine EVB für die Zulassung. Bei jährlicher Zahlweise wird auch erst in einem Jahr wieder abgebucht.

Mit Tag der Zulassung läuft die Versicherungs und Steuerpflicht an. Versicherungssumme sollte von August bis August laufen. Ich habe letztes JAhr im November eins zugelassen und da auch die Jahresrechnung bis Nov 23 bezahlt.

Falls die Laufzeit jedoch immer bis zum Jahreswechsel geht, bekommst du zuerst eine Rechnung bis 31.12. mit anteiligem Betrag und dann die Folgerechnung für ein ganzes Jahr

Hallo,

Versicherungsbeginn ist der Tag der Zulassung, nicht der Abholung. Ob der Folgebetrag in 12 Monaten oder zum 01.01. des folgenden Jahres fällig ist, hängt von der Versicherungsgesellschaft ab. Falls der Folgebeitrag zum 01.01. fällig wird, zahlst du natürlich für dieses Jahr nur den anteiligen Jahresbeitrag. Meine Fahrzeuge haben alle zum 01.01. die nächste Fälligkeit.

Gruß Steffen

Ein Auto, das zugelassen ist, kann im Straßenverkehr bewegt werden. Dass das Auto erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt und im Straßenverkehr bewegt wird, ist das Problem der Versicherung?

Um die Frage im Titel kurz und knapp zu beantworten:

Nein.

Und für die 2.Frage die im Beitrag gestellt wird:

Kann Dir hier keiner sagen, dazu musst Du in Deinen Versicherungsvertrag schauen.

Steht dort Ablauf oder Fälligkeit Juli oder August oder unterjährig, dann kommt jetzt ab Zul.datum die volle Jahresrechnung und in einem Jahr die nächste.

Steht dort Ablauf zum 31.12., 24 Uhr bzw. 1.1., 0 Uhr:

Dann kommt zunächst anteilig ab Zul.datum bis 31.12.23 die 1. Rechnung, dann immer im November vor den Jahreswechsel die nächste.

(Falls Du jährliche Zahlungsweise vereinbart hast!)

Ansonsten kommt halt halb- oder vierteljährlich die Abschlagszahlung oder auch monatlich, je bachdem was man vereinbart und unterschrieben hat.

Themenstarteram 13. Juli 2023 um 5:19

Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten.

Also datiere ich den Versicherungsbeginn auf den Termin bei der Zulassungsstelle.

Merci.

Das läuft automatisch da die Zulassungsstelle das an die Vs meldet

Du schreibst einfach: Tag der Zulassung, denn Du kannst durchaus den Tag des Vers.beginns auch eigenhändig früher beantragen oder festlegen, als die Zulassung stattfindet.

Das hat den Sinn um z.B. früher in den SF Klassen aufzusteigen.

Beliebt war oder ist z.B. der 1.7. rückwirkend als Vers.beginn, bei Fahranfängern oder wenn man in dem Jahr noch kein KFZ versichert hatte, weil man dann schon ab 1.1. in die nächsthöhere SF Klasse kommt.

Gilt aber nur bei Abschluss eines Vertrages mit Ablauf zum 1.1. per Anno.

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