Versicherungs-WUNSCHKENNZEICHEN

Hallo Kollegen!

Habe mir gestern ein Versicherungskennzeichen besorgt. Habe den Mitarbeiter gefragt welche Buchstabenkombinationen er hat. Er hatte aber nur 600er Nummern mit "KLA"😠😠😠
Letztes jahr das gleiche bei einer anderen Versicherungsgesellschaft🙄

Der Mitarbeiter hat gesagt, dass die kennzeichen so zugeteilt werden... Kann man irgendwo herausfinden wo man sein "Wunschkennzeichen" bekommen kann ohne alle Versicherungsgesellschaften anzurufen?

Stelle mir an meinem Roller sowas lustiges wie SEX, HEY, GAY, OPA, FUT oder HOE vor 😁 😁 😁

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Du könntest über die Seite http://www.gdv-dl.de/mofakennzeichen.html den Versicherer zu einer bestimmten Buchstabenkombination heraussuchen und dich mit diesem in Verbindung setzen. Vielleicht klappt das ja.
Es gibt eine Allianzvertretung, bei der man die Buchstabenkombinationen "FCB", "FCK" und "FCN" reservieren kann (http://www.moped-wunschkennzeichen.de/). Vielleicht machen das andere Versicherer auch.

Servus

Hunter

P.S.: Die Buchstabenkombination "WIX" ist nicht vergeben!

36 weitere Antworten
36 Antworten

Wie gesagt, man muss nicht jedes Jahr das Kennzeichen wechseln. Die Prozente können übernommen werden (auf Dauer also günstiger) und man fällt nicht gleich auf, wenn der 50er etwas schneller fährt als 45 Km/h.

Interessant!

Wie viel kostet eig der Spaß?

Zitat:

@Mercedes-Driver26 schrieb am 6. Juli 2015 um 19:29:48 Uhr:


Wie viel kostet eig der Spaß?

50-70€ werden für die zulassung nebst nummernschild fällig...

Ähnliche Themen

Ich überlege mir zur Zeit zum Ablauf der jetzigen Versicherungskennzeichenperiode auf normales Kennzeichen zu wechseln (muss aber erstmal fragen, was meine Kfz-Versicherung für ein Motorroller will).
Ich habe einen 50er Roller von 2011.

Meine Fragen:
1. Muss man eine Kennzeichenbeleuchtung nachrüsten? Im Netz hab ich mal was von jdm. darüber gelesen. Mein Roller hat keine Kennzeichenbeleuchtung.
2. wie groß ist dann das Kennzeichen? Kuchenblech wie bei den großen Motorrädern oder die alten Leichtkraftradkennzeichen (für die 80 km/h-Roller bis vor einigen Jahren), oder die neuen hochkant, kleinen Kennzeichen. Letztere gefallen mir am wenigsten.
3. Hat einer der anwesenden das Verfahren schonmal durchgezogen, sodass ich Informationen aus 1. Hand (und nicht nur theoretische Interpretation des Gesetzestextes) hier bekomme?
4. Ich fahr auch Landstraße, wie ist die Akzeptanz anderer Verkehrsteilnehmer, wenn z. B. der Hintermann folgenden Gedankengang hat: "der Depp hat ein normales Nummernschild, warum schleicht der nur mit 50 km/h rum, der Ar$§%".

Sollte ich im Frühjahr dann tatsächlich umkennzeichnen, frag ich vorher in meiner Zul.-St. nach, um neg. Überaschungen zu vermeiden.

Nanu ?

ist schon 1 April ??
Du fährst ein Zulassung freies KKR das auch Steuerfrei ist. Da für gibt es nur ein Versicherungskennzeichen. Um ein Steuerkennzeichen zu fahren ist ein Umbau zu einem LKR nötig. Also totaler quatsch weil riesiger Aufwand und teuer. Zusätzlich ist dann Fahrerlaubnis A nötig.

Zitat:

@Nanofaser schrieb am 18. Dezember 2015 um 15:37:48 Uhr:


1. Muss man eine Kennzeichenbeleuchtung nachrüsten? Im Netz hab ich mal was von jdm. darüber gelesen. Mein Roller hat keine Kennzeichenbeleuchtung.

Wird das Kennzeichen durch das Streulicht der Rückleuchten beleuchtet?

Zitat:

2. wie groß ist dann das Kennzeichen?

Du bekommst ein 125'ger Leichtkraftradkennzeichen.

Zitat:

3. Hat einer der anwesenden das Verfahren schonmal durchgezogen, sodass ich Informationen aus 1. Hand (und nicht nur theoretische Interpretation des Gesetzestextes) hier bekomme?

Wo genau liegt dein Problem?

Mit den Rollerpapieren sowie eVB deiner Versicherung auf die Zulassungsstelle gehen und Kleinkraftrad-Zulassung l1e auf Basis der FZV §3 (3) verlangen.

Zitat:

@Joggi-2 schrieb am 18. Dezember 2015 um 20:03:42 Uhr:


ist schon 1 April ??

Nö!

Zitat:

Da für gibt es nur ein Versicherungskennzeichen.

Nö!

Zitat:

Um ein Steuerkennzeichen zu fahren ist ein Umbau zu einem LKR nötig.

Nö!

Zitat:

Also totaler quatsch weil riesiger Aufwand und teuer.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 50-70€ für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung sowie die Prägung der Kennzeichen...diese hat man allerdings sehr schnell eingespart, da die Versicherung durch den steigenden SFR mit den Jahren immer günstiger wird!

Der Zeitaufwand beläuft sich auf 5-10Minuten ohne Wartezeit!

Zitat:

Zusätzlich ist dann Fahrerlaubnis A nötig.

Nö!

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 18. Dezember 2015 um 20:27:51 Uhr:



Zitat:

3. Hat einer der anwesenden das Verfahren schonmal durchgezogen, sodass ich Informationen aus 1. Hand (und nicht nur theoretische Interpretation des Gesetzestextes) hier bekomme?

Wo genau liegt dein Problem?

Mit den Rollerpapieren sowie eVB deiner Versicherung auf die Zulassungsstelle gehen und Kleinkraftrad-Zulassung l1e auf Basis der FZV §3 (3) verlangen.

Joggi-2 war grade so ein tolles Beispiel, wie ein Theoretiker alles ¨besser¨ weiß ;-) Daher meine Frage nach ¨aus erster Hand¨.

Ich werde dann demnächst mal meinen KFZ-Versicherer mit meiner kruden Idee belästigen. Als ich vor 10 Monaten nach einen ¨Freundschaftspreis¨ fürs Versicherungkennzeichen gefragt habe, kam nur schulterzuckend ein ¨seit Jahren hat keiner mer in seiner Agentur danach gefragt, da müsste er selbst in der Zentrale erstmal welche bestellen¨. Ja, es handelt sich hier um ein großes Versicherungsunternehmen aus dem DAX, dessen Namen ein Fußballstadion trägt :-/

Mal schauen, ob ich jährlich deutlich unter die 50 Euro/Jahr für die Haftpflicht komme. Endlich kein jährliches Gewechsel mehr und natürlich ¨Wunschkennzeichen¨ hoffentlich in Ultrakurz (meine Zul-St. ist in dieser Hinsicht ¨reserviert¨) trotz 3buchstabigen Zul.-Bezirk (ich wohne auf dem Lande).

In einem Samson-Forum konnte ich auch viel Infos erfahren, sodass die 2 Problempunkte ¨eigene Zul.-St.¨ und ¨Versicherung¨ dann mal selber angehen werden.

Wegen der beleuchtung schau ich mal. Notfalls bastel ich mir da was hin, das ist das kleinste meiner Probleme. Ob ich die Beleuchtugn brauch, kann ich auch beim Gespräch mit der Zul-St. ansprechen.

@MagirusDeutzUlm

Darf man Deine Antwort dahingehend verstehen, daß man auch am 50ccm, (bspw.), ein "richtiges" Kennzeichen fahren darf, ohne den "echten" Zweiradführerschein zu benötigen? Der zu verwendende Führerschein hängt also in Echt nur vom Hubraum ab?

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 18. Dezember 2015 um 23:00:15 Uhr:


Darf man Deine Antwort dahingehend verstehen, daß man auch am 50ccm, (bspw.), ein "richtiges" Kennzeichen fahren darf,

Nichts anderes wurde doch bereits mehrfach in diesem Thread

- incl. der rechtlichen Grundlage dafür -

gepostet!

Zitat:

Der zu verwendende Führerschein hängt also in Echt nur vom Hubraum ab?

Seit wann hat der Führerschein etwas mit der Zulassungsart bzw. dem Kennzeichen zu tun? 😕

Die Führerscheinklassen ergeben sich aus dem Hubraum, der Leistung und bei allem mit mehr wie 3 Rädern aus dem Leer- bzw. zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges.

Und da durch das "richtige" Kennzeichen weder Hubraum, noch die Leistung oder das Gewicht verändert werden, ändert sich folglich auch nicht die nötige Führerscheinklasse.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 18. Dezember 2015 um 20:27:51 Uhr:



Zitat:

@Nanofaser schrieb am 18. Dezember 2015 um 15:37:48 Uhr:


1. Muss man eine Kennzeichenbeleuchtung nachrüsten? Im Netz hab ich mal was von jdm. darüber gelesen. Mein Roller hat keine Kennzeichenbeleuchtung.
Wird das Kennzeichen durch das Streulicht der Rückleuchten beleuchtet?

Leider nein, also muss ich da zu gegebener Zeit was basteln (keine Sorge, ich bestell mir schon was Zugelassenes bei einen der großen Motorradzubehörhändler).

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 18. Dezember 2015 um 20:27:51 Uhr:



Zitat:

2. wie groß ist dann das Kennzeichen?

Du bekommst ein 125'ger Leichtkraftradkennzeichen.

Irgendwie bin ich im Zwiespalt. Das alte LKR-Kennzeichen ist schön niedrig (130mm =gleich hoch wie das Versichungskennzeichen), aber gefühlt ewig breit (240 mm).

Das neue 2011er Motorradkennzeichen ist akzeptabel breit (180/200mm, je nach Wunschkombi) aber halt ziemlich hoch und die große weiße Fläche in der Mitte find ich unästhetisch.

Ich schau erstmal, welchen Kennzeichentyp mir die Zul.-St. erlaubt und schau dann mal weiter.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 18. Dezember 2015 um 20:27:51 Uhr:



Zitat:

@Nanofaser schrieb am 18. Dezember 2015 um 15:37:48 Uhr:


1. Muss man eine Kennzeichenbeleuchtung nachrüsten? Im Netz hab ich mal was von jdm. darüber gelesen. Mein Roller hat keine Kennzeichenbeleuchtung.
Wird das Kennzeichen durch das Streulicht der Rückleuchten beleuchtet?

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 18. Dezember 2015 um 20:27:51 Uhr:



Zitat:

2. wie groß ist dann das Kennzeichen?

Du bekommst ein 125'ger Leichtkraftradkennzeichen.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 18. Dezember 2015 um 20:27:51 Uhr:



Zitat:

3. Hat einer der anwesenden das Verfahren schonmal durchgezogen, sodass ich Informationen aus 1. Hand (und nicht nur theoretische Interpretation des Gesetzestextes) hier bekomme?

Wo genau liegt dein Problem?

Mit den Rollerpapieren sowie eVB deiner Versicherung auf die Zulassungsstelle gehen und Kleinkraftrad-Zulassung l1e auf Basis der FZV §3 (3) verlangen.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 18. Dezember 2015 um 20:27:51 Uhr:



Zitat:

@Joggi-2 schrieb am 18. Dezember 2015 um 20:03:42 Uhr:


ist schon 1 April ??
Nö!

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 18. Dezember 2015 um 20:27:51 Uhr:



Zitat:

Da für gibt es nur ein Versicherungskennzeichen.

Nö!

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 18. Dezember 2015 um 20:27:51 Uhr:



Zitat:

Um ein Steuerkennzeichen zu fahren ist ein Umbau zu einem LKR nötig.

Nö!

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 18. Dezember 2015 um 20:27:51 Uhr:



Zitat:

Also totaler quatsch weil riesiger Aufwand und teuer.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 50-70€ für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung sowie die Prägung der Kennzeichen...diese hat man allerdings sehr schnell eingespart, da die Versicherung durch den steigenden SFR mit den Jahren immer günstiger wird!

Der Zeitaufwand beläuft sich auf 5-10Minuten ohne Wartezeit!

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 18. Dezember 2015 um 20:27:51 Uhr:



Zitat:

Zusätzlich ist dann Fahrerlaubnis A nötig.

Nö!

Moin,

der Roller wird in diesen Fall dann als OFFEN zugelassen. Das ist dann bis 80 Km/h ! Kennzeichen ist dann LKR - Führerschein A. Tüv.

Würde mal raten eine Zulassungsstelle zu befragen. Die haben sogar Telefon.

Nein wird er nicht. Du willst es anscheinend nicht verstehen. Das bleibt trotzdem ein 50er Roller. Man hat halt dann ein
normales Nummernschild mit Plakette vom LRA aber ohne Tüvplakette.

Zitat:

@Joggi-2 schrieb am 19. Dezember 2015 um 17:18:31 Uhr:


Würde mal raten eine Zulassungsstelle zu befragen.

Und ich würde dir raten nicht über Dinge zu lamentieren von denen du 1. keine Ahnung hast und 2. zu

blödfaul

bist, dir die entsprechenden Verweise auf die jeweiligen § anzugucken die bereits mehrfach in diesem Thread gegeben wurden...

Ich schließe mich MagirusDeutzUlm komplett an. Lieber Joggi-2, falls du bisher noch nicht die Zeit hattest, deine Zul.-St. zu den hier diskutieren Thema zu befragen, lies dir erstmal alle 10 Seiten dieses Forenthemas durch: http://www.schwalbennest.de/.../...m-fuehrerschein-moeglich-98238.html (hier werden die Erlebnisse der von Zul.-St. in Brandenburg und Hessen geschildert), bevor du Staatsbedienste (Zul.-St.-Mitarbeiter) von ihren hoheitlichen Aufgaben abhälst (dafür ist mir mein Steuergeld zu schade drum).

Hier gibts sogar ein Bild (inkl. Zul.Besch.I) wie das Ergebnis aussieht, was nach Joggi-2s Ansicht nicht gehen soll: http://www.simsonfahrer-viersen.de/Zulassung.html

Deine Antwort
Ähnliche Themen