versicherung zulassung ablauf

Hi,

Habe zwar schon 2 Autos von Privat gekauft, bezahlen - papiere mitnehmen - zur versicherung - zur zulassungstelle - schilder nehmen - nochmal zum verkäufer und Auto nach hause fahren.

Jetzt aber ist der Verkäufer 200 km weit weg...🙁
Dass heisst ich muss diese strecke 2 mal nehmen....

Auch wenn ichs nicht denke, frag ich lieber noch mal, gibt es eine andere möglichkeit als die oben beschriebene?

23 Antworten

Vielleicht sollten die Zulassungsstellen den § 16 FZV mal genau lesen. Bei Zuteilung des KZK müssen die Papiere nicht vorgelegt werden...

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Vielleicht sollten die Zulassungsstellen den § 16 FZV mal genau lesen. Bei Zuteilung des KZK müssen die Papiere nicht vorgelegt werden...

naja es bezieht sich u.a. auf das:

Zitat:

nur für die Durchführung von Fahrten im Sinne des Absatzes 1 mit dem eingetragenen Fahrzeug verwende

manch einer nimmt das ding, lässt die fahrzeugdaten weg und gibt dann die nummern an andere leute weiter nachdem er seinen wagen überführt hat. früher musst man das eben vor fahrtantritt ausfüllen und heute eben auf der zulassungsstelle.

Also keine Ahnung.

Ich habe mir vor 2 Wochen ein KZK geholt.
Da musste ich weder irgendwelche Fahrzeugpapiere vorlegen (auch nicht in Kopie) noch irgendetwas auf der Zulassungsstelle ausfüllen..

Den kleinen rosafarbenen Schein hat der Verkäufer ausgefüllt, als ich den Kaufvertrag unterschrieben habe.

Dass man sich die KZK nur im eigenen LK besorgen kann stimmt.
Dass man dazu aber die Fahrzeugpapiere benötigt hätte ich gern einmal mit ordentlicher Quelle.
"Quelle: lokale Zulassungsstelle" ist mir da ehrlich gesagt etwas zu vage. 😉

Was ich im §16 FZV gefunden habe, lautet nämlich so:
"Der Empfänger hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug vor Antritt der ersten Fahrt vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen. "

Auch in Beiträgen über neue Fassung steht lediglich, dass die Fahrzeugdaten "unverzüglich" eingetragen werden sollen.
Was nicht zwingend bedeutet, dass man die Papiere zur Zulassungsstelle mitbringen muss und den Schein dort ausfüllen muss.

Alles andere würde nämlich das KZK an sich nahezu überflüssig machen und einen Großteil aller überregionalen Fahrzeugkäufe verhindern.

Zitat:

Original geschrieben von flosen23


"Quelle: lokale Zulassungsstelle" ist mir da ehrlich gesagt etwas zu vage. 😉

klingt doof, is aber so 😉 das zitat stammt von der homepage der zulassungsstelle...guggsdu:

http://www.landkreis-goeppingen.de/.../index.html#Kurzzeitkennzeichen

über das wort unverzüglich lässt sich nun in der tat streiten. als beispiel eine eintragung in die fahrzeugpapiere...da bedeutet unverzüglich: JETZT SOFORT alles stehen und liegenlassen und ab zur zulassungsstelle 😉

ist aber in der tat nicht bei allen so....die jungs in stuttgart wollen nix, die münchner:

Zitat:

Hierbei müssen Sie uns entweder die Fahrzeugpapiere, Kaufverträge oder ähnliches vorlegen.

quelle:

http://www.landkreis-muenchen.de/.../
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Ich denke eben auch, dass die Zulassungsstellen da noch Spielraum haben.

Ich musste wie gesagt gar nichts vorlegen. Weder Brief, Zulassung, Kaufvertrag oder sonstwas.
Da ich noch gar nichts unterschrieben hatte, wäre das auch relativ schwer geworden.. 😰

@Onkel.Howdy

In Deinen Link Göppingen steht nirgens vermerkt, dass die KFZ Papiere zum Erhalt des KZK vorhanden sein müssen.
Oder habe ich Deinen Post falsch verstanden ?

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


@Onkel.Howdy

In Deinen Link Göppingen steht nirgens vermerkt, dass die KFZ Papiere zum Erhalt des KZK vorhanden sein müssen.
Oder habe ich Deinen Post falsch verstanden ?

ähhhh:

Zitat:

Da die Fahrzeugdaten unverzüglich in den Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens einzutragen sind, ist es erforderlich die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II mit zur Zulassungsstelle zu bringen.

steht doch da? 😉

Das ist dann wohl nicht korrekt, Fehlinfo.

Denn wenn ich mir ein KFZ in Hamburg kaufen will, habe ich die Zulassungsbescheinigungen nicht und wenn ich ein abgemeldetes KFZ überführen will, dann habe ich die Zulassungsbescheinigung Teil I gar nicht.
Um das zu klären, könnte ein Anruf nötig sein.

Die sollten mal ihre Homepage auf den neusten Stand bringen.

eben....um das dreht es sich ja. 😉 ich habe diese papiere ja in den meisten fällen nicht. und wen ich sie doch hätte dann brauch ich kein kkz sondern melde die kiste eben regulär an.

diese meinung das man da papiere braucht haben aber viele zulassungsstellen. siehe den link nach münchen.

lustig wirds dann im ostalbkreis. den:

Zitat:

Bringen Sie bitte mit:
Die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief (falls vorhanden).

oder auch seltsam in köln:

Zitat:

Nachweis darüber, dass ein konkreter Bedarf besteht (Fahrzeugpapiere, Kaufverträge oder Ähnliches)

das mit dem "konkreten bedarf" hast aber wirklich sehr häufig.

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