Versicherung Zahlt nicht .....

Hallo an alle !

Ich habe folgendes Problem………

Meine Freundin hat mein Motorrad vor der Garage weckgeschoben …b.z.w. sie hat´s versucht…….wollte ihr Auto in die Garage fahren…..

Ihr ist das Motorrad auf die Seite gefallen wodurch ein Schaden von ca. 1700 ,- Euro entstanden ist.

Wir haben ihre Versicherung ( Haftpflicht ) angeschrieben und ihr alles erklärt……….

Die haben uns jetzt zurück geschrieben…………..

„Ihrer Schadensmeldung entnehmen wir, dass sie das Motorrad zur Seite geschoben haben, damit Sie Ihr Kfz in die Garage fahren können. Diese Tätigkeit fällt unter den Gebrauch eines Kfz. „

Tja………und für Gebrauch, brauchen sie nicht zu zahlen …..ha ha !!

Sie haben mir noch empfohlen mich an meinen zuständigen Kfz – Haftpflichtversicherer zu wenden !!??

Warum ?

Der muss doch dafür nicht zahlen !?

Was kann man da machen ??

Muss die Versicherung wirklich nicht zahlen ?? wofür hat sie die den dann ??

DANKE im Voraus !

Oliver

124 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Olivertof


Ja.......... Vollkaskoversichern kann man das garnicht !!
Da die Scheiß Versicherung dafür Perverse Beträge haben will !! Ich habe damals nachgefragt.........ich glaube es waren 3500,- DM Jährlich !! Wer soll das Bezahlen ??

???

Eine Vollkaskoversicherung ist möglich!

Die Beiträge werden entsprechend dem Risiko erhoben!

Ein Fahrzeughalter sollte durchaus finanziell in der Lage sein, das von ihm genutzte Fahrzeug ausreichend zu versichern.

Wäre es ein Dritter gewesen, so könnte er sich ja problemlos an der Kfz-Haftpflicht schadlos halten.

Hier war es die Freundin, und das macht es eben komplizierter (s.o.).

@madcruiser
Wie wird das hinsichtlich dem Ausschluß gegenseitiger Schäden eigentlich definiert mit den Partnerschaften? Verheiratet, verlobt, in häuslicher Gemeinschaft lebend....
Ich schätze mal, eines der drei o.g. Merkmale muß erfüllt sein, damit die Versicherung die Übernahme des Schadens ablehnen darf.

Häusliche Gemeinschaft + verheiratet (bzw. Lebenspartnerschaft) oder eheähnliche Gemeinschaft (bzw. entsprechende gleichgeschlechtliche Beziehung) oder in einem Haushalt lebende direkte Verwandte (Eltern/Kinder/Großeltern).

Generell zum Haftpflichtrecht:
Die Versicherung triit hier in eine gesetzliche Haftung ein, d.h. grundsätzlich liegt es an der Gesetzeslage ob ein Schaden reguliert werden muss oder nicht.

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


???
Eine Vollkaskoversicherung ist möglich!
Die Beiträge werden entsprechend dem Risiko erhoben!
Ein Fahrzeughalter sollte durchaus finanziell in der Lage sein, das von ihm genutzte Fahrzeug ausreichend zu versichern.

Hy !

Man muß aber auch das Verhältnis betrachten.......

Ich hatte damals die selbe Maschine wie jetzt........

damals habe ich sie für 11.000 DM gekauft........

jetzt soll ich diese Maschine Vollkaskoversichern für etwa 3500 DM Jährlich ??

passt doch nicht.....denke ich - oder ?

da kann man sich nach 3 Sommer eine "neue" holen.....!

Damals war ich 23 Jahre alt, hatte die Maschine als Zweitfahrzeug angemeldet..........da Auto auch noch da wa......

da kann man sich eine VK nicht auch noch leisten zu mal ich halt denke das das Verhältnis auch nicht passt - Wert der Maschine und Versicherungsbeitrag.

Die Prämie richtet sich nach der Schadenshöhe.

Da Vollkaskoschäden bei Mopeds sehr häufig passieren, ist die Prämie entsprechend hoch.

Bestimmte Maschinen können noch nicht einmal gegen Diebstahl versichert werden, da hier die Schadenswahrscheinlichkeit zu hoch ist.

Die Geschichten gibt es auch bei Autos.
Bei bestimmten Marken und ab bestimmten Preisen bekommst Du entweder horrende Prämien oder gar kein Kaskoangebot.

Zitat:

Original geschrieben von Olivertof


da kann man sich eine VK nicht auch noch leisten zu mal ich halt denke das das Verhältnis auch nicht passt - Wert der Maschine und Versicherungsbeitrag.

Diese Einschätzung teile ich.

Auch hat Dir die Erfahrung recht gegeben. Du hättest mit Prozenten (Beim Moped ist man sehr schnell bei 50 %) inzwischen wesentlich mehr eingezahlt, als der jetzige Schaden ausmacht.
Insofern ist Dein Entschluss auch wirtschaftlich richtig gewesen.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Die Prämie richtet sich nach der Schadenshöhe.

Da Vollkaskoschäden bei Mopeds sehr häufig passieren, ist die Prämie entsprechend hoch.

Bestimmte Maschinen können noch nicht einmal gegen Diebstahl versichert werden, da hier die Schadenswahrscheinlichkeit zu hoch ist.

Die geschichten gibt es auch bei Autos.
Bei bestimmten Marken und ab bestimmten Preisen bekommst Du entweder horrende Prämien oder gar nicht erst ein Kaskoangebot.

habe ich Verständnis für !

ist auch denke ich OK.

aber genau deshalb war sie nicht VK Vers.

da es sich für sie nicht lohnt.......

ich denke trotzdem, das es eine sauerei ist, wenn man einen gemeinsamen Hausstand hat , gegenseitich nicht Versichert ist !

Das das niemand versteht ?

Dass ich Deinen Frust verstehe, habe ich Dir schon direkt im ersten Post gesagt.

Unsere Rechtsordnung geht davon aus, dass man ab bestimmten Näheverhältnissen als Einheit gesehen wird.
Das galt ursprünglich nur für die Familie, inzwischen auch für Partnerschaften (die haben immer noch genug Nachteile).
Innerhalb solcher Gemeinschaften ist ein Schaden eben ein Eigenschaden (=Kaskoschaden) und nicht über eine Haftpflicht zu regulieren.

Ich habe das jetzt sehr stark verkürzt, denke aber, dass die Botschaft so ganz gut rüberkommt.

Noch etwas:
Bei Eheleuten bin ich mir über die Haftpflichtlage bzgl. der Kfz-Haftpflicht 100 % sicher,
bei Lebensgemeinschaften ohne Trauschein nicht (nur zu 95 %).

Wenn eine solche Regulierung für Euch in Frage kommt, könnt ihr ja mal bei der Kfz-Haftpflicht Deiner Freundin anrufen.

OK, werde ich vor dem Anwalt anrufen 😁

Ich weiß aber aus sicherer Quelle, das man bei gemeinsamen Hausstand nicht gleich gegenseitigen Haftungsausschuß zu befürchten hat .

Mal aufgearbeitet:

I. Privathaftpflicht.
Angehörigenklausel / Haftpflicht
Danach sind Haftpflichtansprüche, die von Angehörigen des Versicherungsnehmers, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben oder die in der selben Haftpflichtversicherung mitversichert sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Dieser Regelung liegt der Gedanken zu Grunde, dass Angehörige in häuslicher Gemeinschaft auch in wirtschaftlicher Einheit zusammenleben und deshalb normalerweise keine Ansprüche untereinander geltend machen würden, wenn keine Haftpflichtversicherung bestünde.
Bei den mitversicherten Personen handelt es sich nicht um Dritte im Sinne des Versicherungsvertrages, weshalb auch diese Ansprüche vom Versicherungsschutz ausgeklammert sind.
Angehörige sind hierbei:
Ehegatten, (Adoptiv-)Kinder, (Adoptiv-)Eltern, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern, Enkel, Geschwister, Pflegeeltern und -kinder.

Umkehrschluß:
Sind unverheiratete Partner nicht über denselben Vertrag abgesichert, so sind deren Ansprüche untereinander auch nicht ausgeschlossen.

II. Kfz-Haftpflicht.
Hier habe ich eine schwarze Stunde (Blackout auf neudeutsch) gehabt.
Es gibt hier keine Angehörigenklausel.
Es sind lediglich Sach- und Vermögensschäden (also nicht Personenschäden) des Versicherungsnehmers, des Halters und des Eigentümers durch mitversicherte Personen ausgeschlossen.
Olivertof hat in Bezug auf das Auto keine der drei Eigenschaften.
Es besteht somit Ersatzpflicht.
Das sollte hiermit klargestellt werden.
Sorry.

Olivertof:

Wo warst DU eigentlich, als DEINE Freundin versuchte, DEIN Moped wegzuschieben ?

Hälst DU DICH selbst für besonders clever, wenn DU DEIN Moped so abstellst, daß die leere Garage DEINER Freundin blockiert wird ?

Versicherungsbetrug geht am besten mit einer Unfallversicherung; die meiste Kohle gibt's für die Daumen, die allermeiste Kohle für den Schädel ...

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper


Olivertof:

Wo warst DU eigentlich, als DEINE Freundin versuchte, DEIN Moped wegzuschieben ?

Hälst DU DICH selbst für besonders clever, wenn DU DEIN Moped so abstellst, daß die leere Garage DEINER Freundin blockiert wird ?

Versicherungsbetrug geht am besten mit einer Unfallversicherung; die meiste Kohle gibt's für die Daumen, die allermeiste Kohle für den Schädel ...

Was soll man bei so einer Aussage schreiben frage ich euch ??

und da meint jemand ich währe 14 Jahre......
wie alt ist er hier den dann ?? 😁

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