Versicherung Zahlt nicht .....

Hallo an alle !

Ich habe folgendes Problem………

Meine Freundin hat mein Motorrad vor der Garage weckgeschoben …b.z.w. sie hat´s versucht…….wollte ihr Auto in die Garage fahren…..

Ihr ist das Motorrad auf die Seite gefallen wodurch ein Schaden von ca. 1700 ,- Euro entstanden ist.

Wir haben ihre Versicherung ( Haftpflicht ) angeschrieben und ihr alles erklärt……….

Die haben uns jetzt zurück geschrieben…………..

„Ihrer Schadensmeldung entnehmen wir, dass sie das Motorrad zur Seite geschoben haben, damit Sie Ihr Kfz in die Garage fahren können. Diese Tätigkeit fällt unter den Gebrauch eines Kfz. „

Tja………und für Gebrauch, brauchen sie nicht zu zahlen …..ha ha !!

Sie haben mir noch empfohlen mich an meinen zuständigen Kfz – Haftpflichtversicherer zu wenden !!??

Warum ?

Der muss doch dafür nicht zahlen !?

Was kann man da machen ??

Muss die Versicherung wirklich nicht zahlen ?? wofür hat sie die den dann ??

DANKE im Voraus !

Oliver

124 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


(...)😉Manchmal ist es doch besser ein paar Euro mehr Prämie zu zahlen wenn man dann die Sicherheit hat das der Vertreter dann Schadensmeldungen so formuliert das berechtigte Ansprüche auch bezahlt werden.

Der vorliegende Fall ist kein berechtigter Anspruch.

Im Übrigen is so ne "Anleitung" hier auch nicht ideal....
Und einen "guten" Vertreter macht meines Erachtens nicht aus, wie er n Schadensanzeige formuliert - Betrug bleibt Betrug..

So ne Einstellung passt mir net

Grüße
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


 

Jetzt nicht mehr da der Schaden schon gemeldet ist.😁 Mit dem Versicherungsmenschen sollte man reden bevor die Sache gemeldet wird.Ob eine Versicherung zahlt oder nicht hängt oft von der Wortwahl in der Meldung ab.Mein ehemaliger Versicherungsvertreter hätte in diesem FAll ganz einfach das Auto weggelassen.Man hätte eben was aus der Garage holen wollen und dabei war das Moped im Weg und beim wegschieben ist es umgefallen.Wenn kein Auto im Spiel gewesen wäre hätte die Versicherung gar nicht auf eine Kfz-Haftpflicht verweisen können.Aber der Fall ist jetzt eh schon gegessen und in nächster Zeit wird die Versicherung jeden Schadensfall genau anschauen.Das dürften sie zur genüge kennen,erst verweigern sie die Zahlung und Zufällig häufen sich dann die Schadensmeldungen.😁 Ich traue Versicherungen viel zu,aber nicht das sie noch an den Weihnachtsmann glauben.

😉Manchmal ist es doch besser ein paar Euro mehr Prämie zu zahlen wenn man dann die Sicherheit hat das der Vertreter dann Schadensmeldungen so formuliert das berechtigte Ansprüche auch bezahlt werden.

ABER.....

währe nicht das Betrug gewesen ?

Wie gesagt.........passiert mir NIE WIEDER 😁

Ist mir schon klar, das euch das gegen den Strich geht - ihr arbeitet ja auch für die Versicherung 😁

Deshalb glaube ich auch daran, mein Geld noch zu bekommen 😁

Zitat:

Original geschrieben von Olivertof


Ist mir schon klar, das euch das gegen den Strich geht - ihr arbeitet ja auch für die Versicherung 😁

Deshalb glaube ich auch daran, mein Geld noch zu bekommen 😁

Rechtlich korrekt wirst du das Geld nur von der KFZ-Haftpflicht bekommen, nicht von der Privathaftpflicht.

Nein, ich arbeite nicht bei einer Versicherung. Ich ärgere mich nur immer, warum die so teuer sind... und fühle mich verarscht, wenn alle anderen versuchen, aus jedem Kleinscheiß betrügerischerweise einen Versicherungsfall zu machen. Gibt es eigentlich auch PHV mit Selbstbeteiligung, damit man eben nicht jeden Kleinkram über Versicherung abrechnet?

MfG, HeRo

Ähnliche Themen

Ich arbeite ebenso wenig bei einer Versicherung - und auch sonst nicht in dieser Branche.

Sorgen, dass die Prämien wegen Olivertof steigen könnten, mache ich mir aber dennoch nicht. Ich bin eher schon mal gespannt, wann wir ihn bei "exklusiv - die Reportage" oder "Reporter decken auf" oder "die Aufpasser" oder so sehen, wie er von einem Gutachter des versuchten Versicherungsbetruges überführt wird.

Er wäre schließlich nicht der erste, der in der Annahme, Versicherungsbetrug sei ein Kavaliersdelikt oder gar ein probates Mittel, die gezahlten Versicherungsprämien wieder in sein Portemonnaie zu spülen, letzten Endes vor einem Strafrichter gelandet wäre.

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3


Gibt es eigentlich auch PHV mit Selbstbeteiligung, damit man eben nicht jeden Kleinkram über Versicherung abrechnet?

Ja gibt es. Ich habe es gerade mal bei einer Gesellschaft durchgerechnet. Bei 250 € SB würde man 23,80 € anstatt 43,00 € (ohne SB) pro Jahr zahlen.

Bleman hat hier öD eines Direktversicherers gerechnet.
Für normal Sterbliche also nicht zu erreichen. 😰

@Olivertof
Ich arbeite nicht für eine Versicherung.
Gegenteilig stehe ich beruflich im Lager der Versicherten.
Eine objektive und korrekte Betrachtung des vorliegenden Sachverhaltes verhindert auch das nicht.

Du bist schlichtweg nicht ausreichend versichert gewesen (Vollkasko).
Es fehlt Dir leider an der erforderlichen Einsicht dafür.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Bleman hat hier öD eines Direktversicherers gerechnet.
Für normal Sterbliche also nicht zu erreichen. 😰

Du merkst aber auch alles. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Bleman


Ja gibt es. Ich habe es gerade mal bei einer Gesellschaft durchgerechnet. Bei 250 € SB würde man 23,80 € anstatt 43,00 € (ohne SB) pro Jahr zahlen.

Jepp, ich habe es jetzt auch gefunden - der Versicherer meiner Eltern nimmt ähnliche Beträge für Singles, allerdings nicht öD...

(23.28EUR/a bei 10a Laufzeit statt 37.55EUR/a ohne SB)

Naja, muss ich mich mal informieren, wie lange ich noch über Familien-Haftpflicht abgedeckt bin, und dann eine raussuchen... genau wie evtl. Hausrat und Rechtsschutz...

MfG, HeRo

Ich werde mir morgen erstmal einen Termin beim Anwalt mit schwerpunkt Versicherungsrecht holen........ dann schauhen wir weiter.......

wie gesagt, kostet mich nix - Dank Rechtschutzversicherung 😁

ich hoffe aber, das dass nicht der bereits erwähnte anwalt ist 😉

aber, auch ansonsten alles ziemlich zwecklos, ausser zeit und geldaufwand (auch wenns die rsv zahlt...)

der fall ist eindeutig, wird auch so der versicherung bereits gemeldet sein worden, sodaß man hier auch nichts mehr "muscheln" kann...

um es nochmal klar zu machen:

die PHV ist nicht zuständig.
der schadenfall ist auch versichert!
nur eben nicht über die PHV sondern über die KFZ-haftpflicht der lebensgefährtin...
diese versicherung wird den schaden problemlos zahlen...

und genau das ganze sollte ein anwalt (der ja auch noch auf versicherungen spezialisiert ist!) auch aus dem stehgreif wissen...wenn nicht, kann er nicht allzuviel auf dem kasten haben.

Zitat:

Original geschrieben von talla


aber, auch ansonsten alles ziemlich zwecklos, ausser zeit und geldaufwand (auch wenns die rsv zahlt...)

... und somit alle Versicherten.

Kleiner Schwachpunkt bei der Anwaltssache ist, dass die Rechtsschutzversicherung IMMER die erfolgsausichten prüft, und da es in diesem Fall wahrsch. an die 50 Urteile gibt wird keine RS ohne weiteres zustimmen. übrigens kann ich mir auch nicht vorstellen das ein guter Anwalt dir dazu rät....

Wo liegt den dein Problem???Die KFZ Versicherung würde doch zahlen????

Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx


Kleiner Schwachpunkt bei der Anwaltssache ist, dass die Rechtsschutzversicherung IMMER die erfolgsausichten prüft, und da es in diesem Fall wahrsch. an die 50 Urteile gibt wird keine RS ohne weiteres zustimmen. übrigens kann ich mir auch nicht vorstellen das ein guter Anwalt dir dazu rät....

Die Erstberatungsgebühr wird aber trotzdem anfallen.

Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx


Wo liegt den dein Problem???Die KFZ Versicherung würde doch zahlen????

Dann steigen aber sein Beiträge.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


... Damit ist es eine Frage der Kfz-Haftpflicht diesen Schaden zu regulieren.

Und jetzt komme ich zum nächsten Haken:
Wenn Ihr beide zusammen wohnt sind Schäden untereinander in jedem Haftpflichtversicherungsvertrag ausgeschlossen.

Auch dies ist mit der Gesetzeslage (und danach richtet sich das Haftpflichtrecht) vereinbar und korrekt so.
Es ist normal sich untereinander nicht für solche Schäden verantwortlich zu machen (jedenfalls für die Meisten und damit auch für den Gesetzgeber).

Haben die beiden keinen gemeinsamen Wohnsitz, dann muss und wird die Kfz-Haftpflicht der Freundin für den Schaden aufkommen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen