Versicherung zahlt nicht!
Hallo Brauche Rat!!!!!
Hatte Unfall auf Autobahn. Fahrer zieht PLÖTZLICH NACH LINKS BEI 130 SACHEN, Dann
sind wir in die Leitplanken reingefahren bei 130 kmh Und 2 BABYS im Auto.
Habe das Fahrzeug vor dem Überschlagen gerettet. Der andere Fährt einfach weiter.
Ein Zeuge verfolgt ihn bis zur Nächsten Rastanlage, Dann sehe ich wie der Mann den Rückwärtsgang reintuen will und nochmal abhauen will. Ich riss die Tür auf und Zog meine Faust bis zum anschlag! HALLO 2 BABYS UND DER HAUT AB?? (Er hat Keine gekriegt von mir ) LEIDER!
SO
Habe Zeugen Habe Anwalt. Benz ca 8000 Euro SCHADEN. Unser Fahrzeug steht seit fast 5 Wochen, Versicherung stellt eigen Gutachten und meint Die Können einfach so Mein Benz verkaufen RESTWERT. 3000 euro
Finanzierung 6000 EURO
Versicherung Zahlt 3000 an Die bank und will Meinen Benz für 3000 verkaufen, und ich soll zuschauen?
SEHR GEEHRTE MITGLIEDER
Das Fahrzeug habe ich vor 1 1/2 für 15000 Euro gekauft! ( AMG STYLE)
Muss ich mir so eine FRECHHEIT BIETEN LASSEN?
WERDE JETZT ZUR MEINER MERCEDES WERKSTATT GEHEN UND ALLES RAPARIEREN LASSEN,
Meine Frage wenn die Raparatur höher wird wie das Gutachten dann meint mein ANwalt muss die Versicherung auch zahlen!?!
WENN ICH DAS FAHRZEUG NICHT REPARIEREN LASSE DANN HABE ICH NICHTS!
PS: MIETWAGEN KOSTEN , NUTZUNGSAUSFALL. FÜR DIE GANZE ZEIT DES STEHENDEN FAHRZEUGES?
email: canelektro@t-online.de
Danke mfg
Beste Antwort im Thema
Locke15565 setzen!
Durchweg ne glatte 6
18 Antworten
Locke15565 setzen!
Durchweg ne glatte 6
Zitat:
Original geschrieben von tarantilo
gut, dass Du es besser gewusst hättestZitat:
Original geschrieben von FabJo
Kurz und bündig,
der TE hat in dem Fall so ziemlich alles verkehrt gemacht.
Mir fällt auf, dass es mehreren so geht, dass sie es scheinbar
besserwissen. Da gehts teilweise schon nicht mehr darum, dem Fragenden zu helfen, sondern mehr darum zu zeigen, was man (scheinbar) alles so weiß und andere zu korregieren...
😉
Zitat:
Original geschrieben von frucht999
Hallo Locke15565,
da du leider ein paar Sachen verwechselt hast, dies hier nur verwirren kann, hier mal ein paar Eckdaten:
Zitat:
Original geschrieben von frucht999
Im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung den eigens ausgesuchten vereidigten Sachverständigen akzeptieren. Sie können natürlich das erstellte Gutachten durch einen eigenen Gutachter prüfen lassen. Mehr Rechte haben sie nicht. Verwechsel nicht einen Kasko- mit einem Haftpflichtfall.Zitat:
Original geschrieben von Locke15565
Grundsätzlich hat die Versicherung das Recht, einen Gutachter zu schicken. Aussuchen kann man sich nur einen vereidigten Sachverständigen. Dabei berechnet der - wie auch ein Anderer - den Restwert, die Reparaturkosten und stellt den Wiederbeschaffungspreis lt. Liste vergleichbarer Fahrzeuge fest.
Es gibt Sachverständige, die (vorsichtig ausgedrückt) "versicherungsnah" arbeiten und es gibt auch Sachverständige, die sich nicht gefangen nehmen und ein "unabhängiges" Gutachten abliefern. Ich kenne Fälle, wo zwei Gutachten aus jeweils dieser Riege von Gutachtern rund 25% bei gleicher Leistung auseinander lagen.
Zitat:
Original geschrieben von frucht999
Abzüge (Alt gegen Neu) sind bei Haftpflichtschäden nicht zulässig. Weiterhin können in Ausnahmefällen die Reparaturkosten die Wiederbeschaffungskosten um bis zu 30% übersteigen und die Versicherung muss voll bezahlen.Zitat:
Original geschrieben von Locke15565
1) Bei Reparatur erhält man die tetsächlichen Reparaturkosten bis zur Summe = Wiederbeschaffungs- abzgl. Restwert abzgl. "Neu gegen Alt" (bedeutet Aufwertung wegen neuer Teile) > wird dieser Wert überschritten, Diff. selbst zehlen. Dann handelt es sich um einen finanziellen Totalschaden (Fahrzeug ist zwar noch reparabel - Kosten übersteigt aber die Wiederbeschaffungskosten.
Zitat:
Original geschrieben von frucht999
Wie schon bei Punkt 1: Abzüge Neu gegen Alt gibt es im Haftpflichtfall nicht. Abgezogen wird die MwSt. Wenn man fiktiv abrechnet (Auszahlung), dennoch den Wagen in Eigenregie repariert, kann man sich die Mwst für die vorliegenden Teile- und Reparaturrechnungen im Nachhinein auszahlen lassen.Zitat:
Original geschrieben von Locke15565
2) Wird dann nicht repariert, dann zahlt die Versicherung die geschätzten Reparaturkosten abzgl. "Neu gegen Alt" abzgl. Mehrwertsteuer (max. wieder den Wiederbeschaffungs- abzgl. Restwert)
Restwert wird immer gegengerechnet, da man selbst noch im Besitz des beschädigten Fahrzeugs ist und dies veräußern kann.
Zitat:
Original geschrieben von frucht999
Und wieder ein Märchen. Die Versicherung behält kein Fahrzeug. Warum? Es gehört ihr nicht. Was Versicherungen im Totalschadenfall sehr gerne machen => Sie besorgen ein höheres Restwertangebot, als der Gutachter im Gutachten als Restwert angegeben hat.Zitat:
Original geschrieben von Locke15565
3) Nur wenn die Versicherung das beschädigte Fahrzeug behält (eigentlich tut sie das nicht!) ist die Entschädigung um den Restwert des Kfz höher.
Zitat:
Original geschrieben von frucht999
10% Schuldanteil ist mir bisher nicht untergekommen. 20% und höher schon eher. Für Versicherungen ist es immer ein gutes Geschäft, wenn man beide Unfallbeteiligten eine Schuld (egal in welcher Höhe) zuschreiben kann. Beide werden hochgestuft. Bei 100% einseitiger Schuld wird ja nur ein Unfallbeteiligter hochgestuft. Schon alleine aus diesem Grund: Rechtsanwalt einschalten.Zitat:
Original geschrieben von Locke15565
Übrigens - wird derjenige in der Schadenfreiheitsklasse (SF..) hochgestuft, der einen Schuldanteil zugesprochen bekommt! D.h. wenn man selbst auch nur zu 10% Mitschuld bekommt, werden beide Unfallgegner voll hochgestuft! Für die Berechnung der Schadenersatzleistung bedeutet das bei diesem Beispiel, das von der Entschädigung 10% abgezogen werden. Bei dem Gegner genauso die Schadenhöhe ermittelt wird und dieser dann davon 10% von deiner Versicherung erhält.
Zitat:
Original geschrieben von frucht999
Das regeln die Versicherungen untereinander? Nein, das müssen sie mit dir regeln. Daher bester Ratschlag => RechtsanwaltZitat:
Original geschrieben von Locke15565
Bei aller Klarheit des Unfallherganges muß es nicht heißen, dass die Schuld auch zu 100% dem Gegner zugesprochen wird. Das regeln die Versicherungen untereinander.
Zitat:
Original geschrieben von frucht999
Diese Fälle gab es schon. Teurer Leihwagen, aber kaum gefahren. Da stellt sich die Versicherung (zurecht) quer. Ein Taxi wäre ja viel günstiger gewesen. Als Geschädigter ist man an die Schadensminderung gehalten, daher auch in solchen Fällen in der Eieruhr. Also entweder ordentlich viel fahren, Taxi benutzen oder einfach nur Nutzungsausfall kassieren.Zitat:
Original geschrieben von Locke15565
Der Geschädigte hat Anspruch auf ein Ersatzfahreug, wenn es benötigt wird. D.h. es muß dann auch bewegt werden! Z.B. 10 Tage Leihwagen und 30 gefahrene km kann Ärger geben.
Zitat:
Original geschrieben von frucht999
Bei normal beschaffbaren Fahrzeugen und Totalschaden: 14 Tage. Dazu kommt noch die Zeit vom Unfallzeitpunkt bis zur Gutachterbesichtigung. Beim wirtschaftlichen Totalschaden kommt sogar noch die Zeit hinzu vom Tage der Besichtigung bis zur Gutachtenfertigung, wenn dem Gutachter bei der Besichtigung nicht klar sein konnte, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist (z.B. Schaden 9000 Euro, Wert 8650 Euro). Da man dann sogar noch die Möglichkeit mittels der 30% Regelung eine Reparatur durchzuführen, kommen noch mal zwei Tage für die Überlegung hinzu.Zitat:
Original geschrieben von Locke15565
Wenn man kein Ersatzfahrzeug nimmt, hat man Anspruch auf eine Ersatzleistung - Tagessatz Fahrzeugausfall für max. die Dauer der Reparatur bzw. ca. 10 Tage zur Beschaffung eines "neuen" Fahrzeugs.
Bei meinem letzten Totalschaden (E420; mir nahm einer die Vorfahrt) hatte ich diese Konstellation. Am Ende musste die Versicherung 22 Ausfalltage á 65 Euro bezahlen. Anfänglich waren sie nur gewillt 14 Tage zu bezahlen. Dieser Unterschied alleine waren 520,00 Euro (8x65). Auch beim Wert des Fahrzeugs, sowie beim Restwert hat die Versicherung versucht Abzüge zu machen. Der Rechtsanwalt (FA für Verkehrsrecht) war meinerseits eine gute Wahl. Erst als Klage eingereicht war, kam urplötzlich die Zusage zur Zahlung der fehlenden knapp 1000 Euro und die Sache war vom Tisch.Der Preisdruck ist auch bei den Versicherungen angekommen. Es wird auf Teufel komm raus versucht zu kürzen wo es nur geht. Natürlich auch gerne unberechtigt. Der Rechtsanwalt, der meinen Totalschaden mit der Versicherung abgerechnet hat, bestätigte mir, dass dies in den letzten 5 Jahren stark zugenommen hat. Es wird mit viel härteren Bandagen (auch teils unfair) gekämpft.
Wie immer: Nur eine persönliche Meinung. Keine Rechtsberatung. Mein einziger und dringlicher Rat => Befragen sie einen Rechtsanwalt ihrer Wahl.
...ich spare mir meinen Kommentar...!
Zitat:
Original geschrieben von Locke15565
...ich spare mir meinen Kommentar...!
Es war dir gegenüber nicht bös gemeint. Deine Halbwahrheiten mussten kommentiert werden. Und nicht um dich blöd da stehen zu lassen, sondern damit Andere nicht mit falschen Fakten vor die Versicherungs(Wand) laufen.
Dafür dann am Ende meinen Beitrag komplett zu zitieren und am Ende von gesparten Kommentar zu schreiben, halte ich aber für reichlich kindisch.
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