Versicherung zahlt nicht

Hallo Leute
habe da ein Problem mit der Roller versicherung.
Mein Roller ist am 1. Weinachtstag 2009 bei Sturm umgefallen und hat die Tür von einem Auto welches daneben stand beschädigt. Der Roller ist mit einer Wetterschutzplane abgedeckt gewesen.Habe den schaden der Versicherug gemeldet. Der Besitzer des Pkws hat die Erlaubnis Telefonisch von der Versicherung erhalten das Fahrzeug in der Werkstatt reparieren zulassen.
Gestern kam dann der Schock, die Versicherung bezahlt den Schaden nicht. Begründung es wäre höhere Gewalt gewesen. Nun weis ich nicht was ich machen soll, schließlich sind das fast 2300 €. Wer kann mir helfen, was soll ich tun?
Gruß H.-J.

Beste Antwort im Thema

Zwei sinnvolle Postings sind hier zu lesen:

-Das von Hugo Boss und das von TomS.

Der Rest ist für die Tonne!

Folgt der TE nämlich dem Rat der Geh-zum-Anwalt-Schreier, so wird er auf einer deftigen Anwaltsrechnung selbst sitzenbleiben.

Die wird auch NICHT von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden!

Eine Rechtsschutzversicherung ist nämlich für die Durchsetzung eigener Schadenersatzansprüche da.

Eine Haftpflichtversicherung (vorliegend die Haftpflicht des TE) befasst sich mit Ansprüchen Dritter Personen (des Autoeigentümers).

Zur Aufgabe einer Haftpflicht gehört es, erhobene Ansprüche zu prüfen.

Nach Prüfung werden berechtigte Ansprüche bezahlt und unberechtigte Ansprüche abgewiesen.

Vorliegend geht es um höhere Gewalt (Sturm) - also kein Anspruch des Autoeigentümers.

Die Haftpflicht hat den gegen den TE erhobenen Anspruch in dessen Namen zurückgewiesen - alles in bester Ordnung!

Sofern hier auf die Teilkasko verwiesen wird: Die Teilkasko ist für Schäden am eigenen Fahrzeug zuständig - und hat damit in diesem Falle nichts zu tun!

Gefährliches Halb- und Viertelwissen wird hier wieder mal gepostet, welches den TE eine richtige Stange Geld kosten kann..........

Können manche denn nicht einfach mal die Worte von Dieter Nuhr beherzigen...?

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da wird er autobesitzer wohl auf den kosten sitzen bleiben,es sei er findet einen Anwalt der da mitmacht,um die summe von dir einzuklagen!
Freiwillig würde ich ihm nichts geben,hast ja selber vermutlich auch Schaden an deinem Roller,der repariert werden muss,wenn an der Tür ein schaden von 1649 € entstanden ist.
Und ansonsten find ich,ist es Lehrgeld für ihn,das man nichts,aber auch gar nichts auf eine Telefonische zusage von versicherungen gibt...

an meinem Roller ist komischer weise kein schaden entstanden.
Die Tür vom Berlingo ist aber so eingedrückt worden, das sie ersetzt werden mußte

schwein gehabt 😁

ja,das dacht ich mr schon fast bei dem Preis,das ne neue tür hermusste,dann eventuell noch lackieren,wer will schon mosaik rumfahren...
naja meine Erfahrungen laufen darauf hinaus,das erst nach Geldeingang oder schriftlicher zusage angefangen wird,Geld auszugeben...
denn ich denke mal,wenn er gewusste hätte,
da ist kein Geld zu holen, hätte es dann bestimmt auch ne Tür vom schrotti getan.
und nich das Rund-um-Sorglos-Paket einer Werkstatt 😛

Zitat:

Original geschrieben von Hajo65


...
Die Tür vom Berlingo ist aber so eingedrückt worden, das sie ersetzt werden mußte

Ja klar...

Der wollte die ersetzt haben. Mit Smart-Repair wäre das bestimmt auch ohne Austausch gegangen. Schließlich bist Du ja nicht mit dem Roller in die Karre reingesemmelt. Ein versierter Blechzieher hätte die sicher retten können.

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Zitat:

Original geschrieben von Hugo Boß


Ärgerlich für den Geschädigten, wenn er eine Rechtschutzversicherung hat, sollte er sie jetzt nutzen.

Die wird ihm wohl auch nichts nützen.

Die Rechtslage ist hier absolut eindeutig und von diversen Gerichten bestätigt:

Weht der Sturm ein ordnungsgemäß auf einem stabilen Mittelständer geparktes Motorrad um, haftet der Besitzer nicht für Schäden anderer (LG Mühlhausen, Az. 2 S 200/95).

Oder auch Amtsgerichts Rüsselsheim (AZ: 3 C 536/99)

Evtl. könnte es für den Autoeigentümer ein Schaden für seine Teilkaskoversicherung sein (Schäden durch Sturm sind da mitversichert).

Die Kasko wird ihm aber sicherlich nicht seinen teuren Mietwagen bezahlen und auch nicht sein eigenes Gutachten.

Was twelferider schreibt ist vollkommen richtig!

Anstatt den TE oder seinen "Unfallgegner" in einen vollkommen sinnlosen Rechtsstreit zu quatschen, war der einzig richtige Hinweis:

Ab zum Teilkasko-Versicherer (des PKW, natürlich).
Wenn der KH-Versicherer zum Ergenis gekommen ist, dass Sturm für das Umfallen des Gefährts verantwortlich war, dürfte eine Wetteramtsanfrage gemacht worden sein.

Und das wäre dann gut für den Geschädigten, weil in der TK eben nicht starker Wind, sondern Sturm (8 Beaufort) erforderlich ist, damit der Schaden übernommen wird.

TK anrufen, Schadenunterlagen (reiner Fahrzeugschaden) hinschicken und auf Zahlung ggf. abzüglich SB warten.

Alles andere ist Mumpitz...

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von MicSan



Zitat:

Original geschrieben von Hajo65


...
Die Tür vom Berlingo ist aber so eingedrückt worden, das sie ersetzt werden mußte
Ja klar...

Der wollte die ersetzt haben. Mit Smart-Repair wäre das bestimmt auch ohne Austausch gegangen. Schließlich bist Du ja nicht mit dem Roller in die Karre reingesemmelt. Ein versierter Blechzieher hätte die sicher retten können.

Nee Du da war nichts zumachen mit Smart Repair.

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