Versicherung will nicht zahlen
cavalli
Themenstarter
Hallo zusammen,vielleicht könnt ihr mir mit erfahrungen und einigen ratschlägen weiterhelfen.
Es geht um folgendes.Stand mit meinem Benz im Halteverbot und wartete auf einen bus.
und gerade dieser bus streifte mich beim einfahren auf den busbahnhof auf der fahrerseite.
laut polizei ist der busfahrer schuld,er hätte reagieren können auch wenn ich im halteverbot stehe.
ich könne ja nicht ausweichen..
so,daraufhin zum gutachter....10.000.- schaden.wurde jetzt vom freundlichen behoben.
heute bekomme ich von der versicherung post,sie übernehmen nur 75% von denen mir
durch wertminderung und ausfallzeit enstandenen kosten.anstatt 1745.- nur ca 1200.-
grund: ich stand ja im halteverbot!
was meint ihr dazu??rechtens?
ich fahr doch auch keinen fussgänger über den haufen nur weil er sich nicht
auf dem gehweg befindet........
Beste Antwort im Thema
Wenn ich mir das Bild ansehe, dann ist sehr wenig Platz für in den Bahnhof (also in die Gassen) einfahrende Busse. War üblicher Personenverkehr, dann hatte es der Busfahrer richtig schwer, da durchzukommen, ohne entweder das Auto oder einen Fußgänger platt zu machen. Wegen jedem der üblichen Egoisten kann so ein Busfahrer aber auch nicht aussteigen, um sich mit dem herumzustreiten. Für den Busfahrer eine tragische Situation: Egal, was er gemacht hätte, er wäre immer das Arschloch gewesen. Klar, er hat sich falsch entschieden und ist mit seinem Bus angeeckt - aber eben nur, weil es eine massive Verkehrsbehinderung gab, weil der TE den Unfall provoziert hat.
Gruß Michael
47 Antworten
@TE: Du wirst die Rechnungsprüfung abwarten müssen. Vermutlich wird dann eine Schlussabrechnung kommen.
Wenn Du sagst, der Fahrzeugschaden liegt bei 10.000 EUR und sie haben ihn mit 7.500 bevorschusst, spricht das dafür, dass sie auch von der Rechnung nur 75% zahlen werden. Vorschüsse erfogen in der Regel frei verrechenbar und unter Rückforderungsvorbehalt.
Es gibt keine starre Grenze, wann und in welcher Höhe die einfache Betriebsgefahr zu berücksichtigen ist. In der Regel spielt es sich zwischen 0% und 25% ab.
Es geht nicht um Verschulden. Die völlig abstrakte Gefahr des Autofahrens (Autoparkens) wird gewürdigt. Und die hat sich in Deinem Fall dadurch realisiert, so argumentiert die "Bus-Seite", dass Dein Auto einem anderen im Weg stand, wo es nicht stehen durfte. Hätte es da nicht gestanden, wär nix passiert. Mehr nicht.
@cng-lpg: Nochmal: ich hatte oben geschrieben, zumindest grob umrissen, was bei der Abrechnung des TE passiert ist. Spichwort Einwand der einfachen Betriebsgefahr. So funktioniert es im Normalfall, wenn die Betriebsgefahr ein Thema ist.
Dein Fall ist bestimmt auch eine ganz spannende Geschichte, aber sie gehört hier halt nicht rein, denn es bringt dem TE ja nichts, einen Fall, der offenbar außergewöhnlich war und den außer Dir auch keiner kennt, hier als Grundlage dessen, wie das StVG funktioniert, herzunehmen, wenn es offensichtlich bei Dir anders gelaufen ist als das Gesetz das vorsieht. Warum auch immer das so war...
Hier macht es nur Sinn, den "Normalfall" zu erläutern. Die Ausnahmen schreibt das Leben dann schon selbst.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
... hier als Grundlage dessen, wie das StVG funktioniert, herzunehmen, wenn es offensichtlich bei Dir anders gelaufen ist als das Gesetz das vorsieht. Warum auch immer das so war...
Nein, definitiv nein! Das Gesetz sieht es genau so vor, wie es bei meinem Falle war: Die Gefahr eines Unfalles ergibt sich aus dem Betrieb des Fahrzeuges. Obwohl das Urteil anerkannte, daß der Unfall für mich räumlich und zeitlich unvermeidbar war (Zitat: "das Gericht sieht es als erwiesen an, daß..."😉, war der Richter der Meinung, daß ich den Unfall sehr wohl hätte vermeiden können: Indem ich den Bus genommen hätte... Das reichte ihm aus, um die Betriebsgefahr zu meinen Lasten zu berücksichtigen. Es gibt auch ähnlich dämliche Urteile, wo z. B. Motorradfahrer eine Teilschuld aus der Betriebsgefahr zu tragen hatten, weil sie ein Motorrad und kein Auto fuhren.
Da Richter gemäß Grundgesetz nur dem Gesetz und ihrem Gewissen unterworfen sind, dürfen - und müssen! - sie Gesetze interpretieren. Und daher darf ein Richter ein Gesetz auch einfach mal (zu?) wörtlich nehmen.
Eine Rechtsprechung wie in meinem Falle ist sicher selten, aber eben nach GG, StVG und StVO rechtlich völlig korrekt. JEDEN, der einen unverschuldeten Unfall hat, kann das mit der Betriebsgefahr treffen. Wahrscheinlich ist es nicht, da in der Regel anders geurteilt wird, aber es ist und bleibt möglich.
So, genug von diesem Thema.
Gruß Michael
OK, es kommt nicht bei Dir an.
Vielleicht versthe ich auch einfach nicht, was Du mir sagen willst.
Ist aber letztlich egal. Wenn das Deine Wahrnehmung ist, dann ist das eben so.
Für den TE ist -wie mehrfach gesagt- ohnehin egal.
Hafi
noch einmal hallo,befor ihr euch die köppe einschlägt..
ich glaube es hier ist auch ein busfahrer am mitdiskutieren.hab jetzt folgendes herausgefunden,
ihr werdet mir sicherlich sagen ob relevant oder nicht.
dieser besagte bus gehört zu einem gebietsfremden reisebusunternehmen.habe dieses unternehmen
auch nicht auf der liste der lizensierten busunternehmen unseres öffentlichen nahverkehrs gefunden.
soooo...darf dieser besagte bus überhaupt auf den busbahnhof fahren??
laut reiseroute dieses unternehmens besteht für unsere stadt/busbahnhof ein bedienungsverbot.,
was immer das auch heissen mag.ich hoffe das was ich denke.
hat sich meine lage jetzt um ein paar prozentpunkte verbessert?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von cavalli
soooo...darf dieser besagte bus überhaupt auf den busbahnhof fahren??
laut reiseroute dieses unternehmens besteht für unsere stadt/busbahnhof ein bedienungsverbot.,
und, durftest du es denn? 😉
Gruß
Delle
mein part ist schon geregelt 🙂.aber jetzt im ernst.jetzt kann ich genauso argumentieren,wenn
er nicht in den busbahnhof gefahren wäre,hätts nicht gekracht .
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
und, durftest du es denn? 😉Zitat:
Original geschrieben von cavalli
soooo...darf dieser besagte bus überhaupt auf den busbahnhof fahren??
laut reiseroute dieses unternehmens besteht für unsere stadt/busbahnhof ein bedienungsverbot.,Gruß
Delle
Joh..........stimmt, da haste Recht........
Und wenn du da nicht gestanden hättest, dann aber auch nicht 😁
Also, ist irgendwie eine blöde Situation oder ? 😉
Gruß
Delle 🙂
richtig.er durfte nicht rein,ich durfte nicht rein.also ausgeglichene ausgangsposition.
jetzt stehe ich ,er fährt mir rein....wie stehts jetzt.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Joh..........stimmt, da haste Recht........Und wenn du da nicht gestanden hättest, dann aber auch nicht 😁
Also, ist irgendwie eine blöde Situation oder ? 😉
Gruß
Delle 🙂
schwierige Frage.........😁
hast schon Recht, er muss schon schauen, ob er da in die Parklücke passt und ggf. anhalten und warten bis du deinen Arsch da weg bewegt hast...😉
Genau so gut hätte da ja auch ein Kinderwagen mit Mutti stehen können.
Aber juristisch spielt das wohl keine so große Rolle hier in Relation zur Betriebsgefahr....
Gruß
Delle
Das betrifft nur die Frage der Verschuldenshaftung. Und die ist ja schließlich zugunsten des TE geklärt, sonst hätte er nicht 70% seines Schadens bekommen.
Das Zusammenspiel der verschiedenen Haftungsnormen ist schwierig, wie man ja hier schon gelesen hat.😉
Hafi
stimmt wohl......🙁
ist Gott sei Dank auch nicht meine Baustelle. 🙂
In diesem Zusammenhang fällt mir ein:
Schuster bleib bei deinem Leisten.......😁
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
OK, es kommt nicht bei Dir an.
Vielleicht versthe ich auch einfach nicht, was Du mir sagen willst.
Ist aber letztlich egal. Wenn das Deine Wahrnehmung ist, dann ist das eben so.
Für den TE ist -wie mehrfach gesagt- ohnehin egal.Hafi
Es ist bei mir sehr wohl angekommen: Du bist im unrecht und willst das nicht zugeben.
Was das Verstehen angeht: Nun ja. Es gibt in Deutschland ein Rechtssystem, das so ist, wie es ist. Da gibt es nichts zu verstehen oder wahrzunehmen. Es ist halt so. Ob man das Rechtssystem im Ganzen oder im Detail richtig oder falsch findet, hat damit natürlich nichts zu tun.
Fakt ist aber, daß bei jedem Unfall unabhängig von der Schuld die Betriebsgefahr angerechnet werden kann (kann (!), nicht muß). Und das ist für den TE absolut nicht egal. Deine Darstellung liest sich so, als trüge er durch sein (Fehl-) Verhalten eben doch so eine Art Teilschuld und müsse nur deshalb auch vor Gericht mit der Anwendung der Betriebsgefahr rechnen. Logisch, daß er sich da innerlich mit Händen und Füßen wehrt. Nach meiner Kenntnis (die nicht nur auf der Theorie aus dem Studium, sondern auch auf eigener Erfahrung fußt), ist das aber eine falsche Annahme. Wenn der Richter meint, daß die Betriebsgefahr zu berücksichtiegn ist, dann ist sie zu berücksichtigen. Das kann vom Verhalten des Fahrzeugführers abhängen, muß es aber nicht.
Gruß Michael
Ja, Michael, es ist doch gut jetzt.
Du weißt wie es geht und hast -im Gegensatz zu mir- auch noch einen ganzen Unfall als eigene Erfahrung vorzuweisen.
🙄
*edit*: Jetzt hab ich Deine Beiträge nochmal alle gelesen und bin mir ganz sicher: ich versteh einfach nicht, was Du mir sagen willst. Im Grund sagst Du ja durchaus auch richtige Sachen. Aber es ist halt immer auf Deinen Unfall bezogen, den hier außer Dir niemand kennt.
Ja, die Betriebsgefahr ist unabhängig vom Verschulden (s.o.)
Ja, sie wird -wenn mehrere Kraftfahrzeuge beteiligt waren- geprüft und die Verursachungsbeiträge gem. § 17 StVG gegeneinander abgewogen (s.o.)
aber
wenn das VERSCHULDEN eines Fahrers erheblich überwiegt, tritt die Betriebsgefahr des ANDEREN Fahrzeugs insoweit zurück und wird nicht dagegen gehalten. (s.o.)
und
wenn der ANDERE Beteiligte sich gegen den Einwand der Mithaftung aus der Betriebsgefahr wehren will, muss er den Unabwendbarkeitsnachweis führen. Darum geht es hier im Fall. (s.o.)
Ob oder was da bei Dir anders lief, weiß ich nicht.
Vielleicht war der Richter genervt von was auch immer.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
wenn der ANDERE Beteiligte sich gegen den Einwand der Mithaftung aus der Betriebsgefahr wehren will, muss er den Unabwendbarkeitsnachweis führen.
Soweit richtig. Nur ist dieser Nachweis per se nicht zu führen, da das Fahrzeug betrieben wurde. Sprich: Der Unfall kann niemals für den Beteiligten unabwendbar gewesen sein, weil er ihn hätte abwenden können, indem er das Fahrzeug nicht betrieben hätte.
Oder noch deutlicher: Man ist im Falle eines Rechtsstreits wegen eines Unfalles unabhängig von der Schuld und eben auch unabhängig einer möglichen Unabwendbarkeit stets einer gesetzlich legitimierten Willkür des Richters ausgesetzt. Es gilt, was der Richter meint und nicht, was evtl. hunderte Richter vor ihm in ähnlichen Fällen meinten oder vermutlich der Gesetzgeber gemeint haben dürfte.
In der Praxis passiert das selten, aber das Risiko bleibt. Wie heißt es doch so schön? Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.
Gruß Michael
Zitat:
Original geschrieben von cng-lpg
Soweit richtig. Nur ist dieser Nachweis per se nicht zu führen, da das Fahrzeug betrieben wurde. Sprich: Der Unfall kann niemals für den Beteiligten unabwendbar gewesen sein, weil er ihn hätte abwenden können, indem er das Fahrzeug nicht betrieben hätte.Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
wenn der ANDERE Beteiligte sich gegen den Einwand der Mithaftung aus der Betriebsgefahr wehren will, muss er den Unabwendbarkeitsnachweis führen.Oder noch deutlicher: Man ist im Falle eines Rechtsstreits wegen eines Unfalles unabhängig von der Schuld und eben auch unabhängig einer möglichen Unabwendbarkeit stets einer gesetzlich legitimierten Willkür des Richters ausgesetzt. Es gilt, was der Richter meint und nicht, was evtl. hunderte Richter vor ihm in ähnlichen Fällen meinten oder vermutlich der Gesetzgeber gemeint haben dürfte.
In der Praxis passiert das selten, aber das Risiko bleibt. Wie heißt es doch so schön? Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.
Gruß Michael
Wollt Ihr beiden das nicht mal in Ruhe bei einer Tasse Bier ausdiskutieren? 😁