Versicherung will nicht zahlen
cavalli
Themenstarter
Hallo zusammen,vielleicht könnt ihr mir mit erfahrungen und einigen ratschlägen weiterhelfen.
Es geht um folgendes.Stand mit meinem Benz im Halteverbot und wartete auf einen bus.
und gerade dieser bus streifte mich beim einfahren auf den busbahnhof auf der fahrerseite.
laut polizei ist der busfahrer schuld,er hätte reagieren können auch wenn ich im halteverbot stehe.
ich könne ja nicht ausweichen..
so,daraufhin zum gutachter....10.000.- schaden.wurde jetzt vom freundlichen behoben.
heute bekomme ich von der versicherung post,sie übernehmen nur 75% von denen mir
durch wertminderung und ausfallzeit enstandenen kosten.anstatt 1745.- nur ca 1200.-
grund: ich stand ja im halteverbot!
was meint ihr dazu??rechtens?
ich fahr doch auch keinen fussgänger über den haufen nur weil er sich nicht
auf dem gehweg befindet........
Beste Antwort im Thema
Wenn ich mir das Bild ansehe, dann ist sehr wenig Platz für in den Bahnhof (also in die Gassen) einfahrende Busse. War üblicher Personenverkehr, dann hatte es der Busfahrer richtig schwer, da durchzukommen, ohne entweder das Auto oder einen Fußgänger platt zu machen. Wegen jedem der üblichen Egoisten kann so ein Busfahrer aber auch nicht aussteigen, um sich mit dem herumzustreiten. Für den Busfahrer eine tragische Situation: Egal, was er gemacht hätte, er wäre immer das Arschloch gewesen. Klar, er hat sich falsch entschieden und ist mit seinem Bus angeeckt - aber eben nur, weil es eine massive Verkehrsbehinderung gab, weil der TE den Unfall provoziert hat.
Gruß Michael
47 Antworten
Wenn ich mir das Bild ansehe, dann ist sehr wenig Platz für in den Bahnhof (also in die Gassen) einfahrende Busse. War üblicher Personenverkehr, dann hatte es der Busfahrer richtig schwer, da durchzukommen, ohne entweder das Auto oder einen Fußgänger platt zu machen. Wegen jedem der üblichen Egoisten kann so ein Busfahrer aber auch nicht aussteigen, um sich mit dem herumzustreiten. Für den Busfahrer eine tragische Situation: Egal, was er gemacht hätte, er wäre immer das Arschloch gewesen. Klar, er hat sich falsch entschieden und ist mit seinem Bus angeeckt - aber eben nur, weil es eine massive Verkehrsbehinderung gab, weil der TE den Unfall provoziert hat.
Gruß Michael
Zitat:
Provokation (v. lat. provocare ‚hervorrufen‘, ‚herausfordern‘) bezeichnet das gezielte Hervorrufen eines Verhaltens oder einer Reaktion bei anderen Personen. Hierbei agiert der Provokateur bewusst oder unbewusst in einer Weise, dass die provozierte Person oder Personengruppe ein tendenziell erwünschtes Verhalten zeigt.
kaum anzunehmen, bzw. hier (fuer mich) nicht zu erkennen.
wenn der busfahrer ohne befahren des ladezonenstreifens dort nicht fahren kann, liegt da wohl eher eine bauliche/planerische schwäche vor.
Zitat:
Original geschrieben von cng-lpg
Du solltest heilfroh sein, daß der Schaden von 10.000 € übernommen wurde. Dir könnten 20 bis 25 % vom GESAMTSCHADEN abgezogen werden, das wären u. U. 3.000 €.
Bei bezahlten 11.200 € statt 11.745 € solltest Du seeeeehhhhhr dankbar sein, daß Du trotz Deines unverschämten Verhaltens (frag mal ein paar Bus- oder Lkw-Fahrer nach Ihrer Meinung zu Deinem Unfall!) überhaupt so viel bekommst.
Davon gehe ich nicht aus.
Der TE hat geschrieben, dass der Fahrzeugschaden bereits behoben ist. Darum hat er jetzt nur die Nebenkosten (Ausfall usw) zur Quote erhalten.
Aber ziemlich sicher hat die Werkstatt auch nur die quotierten Reparaturkosten bekommen. Es macht ja keinen Sinn, die Hauptposition nicht zu quotieren.
Der TE wird also demnächst von der Werkstatt Post bekommen.
Zitat:
Viele Leute, die unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, bekommen die Betriebsgefahr angerechnet. Im Grunde ganz simpel: Wer Auto fährt, weiß, daß er einen Unfall haben kann und haftet deshalb auch bei für ihn unvermeidlichen Schäden. Das ist so.
Naja, ganz so ist es nun wieder nicht.
Es geht nur darum, ob der Unfall für den TE vermeidbar war. Sprich: wäre es nicht zu dem Unfall gekommen, wenn er sich anders (richtig) verhalten hätte?
Und das ist bei derartigen Fällen in der Regel der Fall: Hätte er sich an die Schilder gehalten, wäre es nicht zu dem Unfall gekommen.
Aus diesem Grund spielen auch Überlegungen nach dem Motto "Hätte ja auch ein Krankenwagen oder sonstwas da stehen können" für die Frage der Mithaftung aus der Betriebsgefahr keine Rolle.
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Der TE hat geschrieben, dass der Fahrzeugschaden bereits behoben ist. Darum hat er jetzt nur die Nebenkosten (Ausfall usw) zur Quote erhalten.Aber ziemlich sicher hat die Werkstatt auch nur die quotierten Reparaturkosten bekommen. Es macht ja keinen Sinn, die Hauptposition nicht zu quotieren.
Der TE wird also demnächst von der Werkstatt Post bekommen.
Ja, das ist möglich (und sogar wahrscheinlich!), obwohl der TE im ersten Posting ausdrücklich schrieb, daß nur die Nebenkosten gekappt worden seien.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Naja, ganz so ist es nun wieder nicht.Zitat:
Viele Leute, die unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, bekommen die Betriebsgefahr angerechnet. Im Grunde ganz simpel: Wer Auto fährt, weiß, daß er einen Unfall haben kann und haftet deshalb auch bei für ihn unvermeidlichen Schäden. Das ist so.
Es geht nur darum, ob der Unfall für den TE vermeidbar war. Sprich: wäre es nicht zu dem Unfall gekommen, wenn er sich anders (richtig) verhalten hätte?
Und das ist bei derartigen Fällen in der Regel der Fall: Hätte er sich an die Schilder gehalten, wäre es nicht zu dem Unfall gekommen.Aus diesem Grund spielen auch Überlegungen nach dem Motto "Hätte ja auch ein Krankenwagen oder sonstwas da stehen können" für die Frage der Mithaftung aus der Betriebsgefahr keine Rolle.
Hafi
Es ist tatsächlich so: Auch bei einem unverschuldeten und unvermeidbaren Unfall kann die Betriebsgefahr angewendet werden. Es konnte nur zum Unfall kommen, weil man mit seinem Auto von A nach B gefahren ist. Mir ist das mal passiert: Ein in Köln als Autofeind bekannter Richter entschied so zu meinem Nachteil. Die Beweisaufnahme ergab zweifelsfrei, daß der Unfall für mich räumlich und zeitlich unvermeidbar war - keine Chance! Trotzdem erhielt ich nur 75 % des Schadens zugesprochen, da die Betriebsgefahr mit 25 % angesetzt wurde. Pech gehabt, aber das ist noch immer (zum Glück selten so konsequent angewendetes) Recht.
Natürlich kann ein Richter auf die Betriebsgefahr verzichten. Wenn also wirklich der Gesamtschaden und nicht nur die Nebenkosten auf 75 % von der Versicherung gekappt wurden, würde ich auch klagen. Die meisten Richter wenden die Betriebsgefahr schließlich nicht an. Der TE hat nichts zu verlieren.
Gruß Michael
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Zitat:
Original geschrieben von cng-lpg
Wenn also wirklich der Gesamtschaden und nicht nur die Nebenkosten auf 75 % von der Versicherung gekappt wurden, würde ich auch klagen.
ist doch nicht der fall, oder meinst du "worden wären" ?
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
ist doch nicht der fall, oder meinst du "worden wären" ?Zitat:
Original geschrieben von cng-lpg
Wenn also wirklich der Gesamtschaden und nicht nur die Nebenkosten auf 75 % von der Versicherung gekappt wurden, würde ich auch klagen.
Ich meinte schon "wurden". Der TE hat zwar etwas anderes geschrieben, aber es ist nicht unwahrscheinlich, daß die Versicherung eben nicht nur die Nebenkosten, sondern den Gesamtschaden kürzt bzw. gekürzt hat. Wenn der TE die Reparatur per Abtretung bezahlt hat, weiß er evtl. selber nur noch nicht, daß er noch eine Rechnung über 2.500 € von seiner Werkstatt bekommen wird...
Gruß Michael
das hatte ich hier anders verstanden..
Zitat:
Original geschrieben von cavalli
sie übernehmen nur 75% von denen mir durch wertminderung und ausfallzeit enstandenen kosten.anstatt 1745.- nur ca 1200.-
grund: ich stand ja im halteverbot!
was meint ihr dazu??rechtens?
Zitat:
Original geschrieben von cng-lpg
Es ist tatsächlich so: Auch bei einem unverschuldeten und unvermeidbaren Unfall kann die Betriebsgefahr angewendet werden. Es konnte nur zum Unfall kommen, weil man mit seinem Auto von A nach B gefahren ist. Mir ist das mal passiert: Ein in Köln als Autofeind bekannter Richter entschied so zu meinem Nachteil. Die Beweisaufnahme ergab zweifelsfrei, daß der Unfall für mich räumlich und zeitlich unvermeidbar war - keine Chance! Trotzdem erhielt ich nur 75 % des Schadens zugesprochen, da die Betriebsgefahr mit 25 % angesetzt wurde. Pech gehabt, aber das ist noch immer (zum Glück selten so konsequent angewendetes) Recht.Natürlich kann ein Richter auf die Betriebsgefahr verzichten. Wenn also wirklich der Gesamtschaden und nicht nur die Nebenkosten auf 75 % von der Versicherung gekappt wurden, würde ich auch klagen. Die meisten Richter wenden die Betriebsgefahr schließlich nicht an. Der TE hat nichts zu verlieren.
Was bei Deinem Fall los war, weiß ich nicht. Da wird sich aus der Urteilsbegründung wohl noch etwas anderes ergeben haben.
Die Haftung aus der Betriebsgefahr ist IMMER verschuldensunabhängig. Sie folgt einfach aus der abstarkten Gefahr, die vom Autofahren (oder dem Betreiben anderer gefährlicher Anlagen) ausgeht.
Ist aber auch egal, hilft dem TE ja nicht weiter.
Und wieso "die meisten Richter die Betriebsgefahr nicht anwenden" ist mir schleierhaft.
Kommt es zum Prozess, prüft der Richter die Rechtslage umfassend und von Amtswegen. Und natürlich gehört bei einem Unfallschaden dazu, zu prüfen, ob eine Mithaftung aus der Betriebsgefahr besteht oder nicht.
Und dass der TE nichts zu verlieren hat, wissen wir doch auch nicht. Ohne Rechtsschutz trägt er immerhin ein nicht unerhebliches Kostenrisiko.
Zitat:
Original geschrieben von cavalli
so,daraufhin zum gutachter....10.000.- schaden.wurde jetzt vom freundlichen behoben.
@Harry: Die Versicherung wird nicht bei den Nebenforderungen 25% abziehen und auf die 2500 hier und das Viertel aus den SV-Kosten verzichten.
Das würde nicht nur keinen Sinn machen, sondern wäre auch falsch. Entweder es besteht eine Mithaftung, dann betrifft das den gesamten Schaden oder es beteht keine.
Ich gehe davon aus, dass die Werkstatt zeitgleich mit dem TE eine Abrechnung des abgetertenen Schadens bekommen hat und der TE noch eine Nachforderung bekomen wird.
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Was bei Deinem Fall los war, weiß ich nicht. Da wird sich aus der Urteilsbegründung wohl noch etwas anderes ergeben haben.Zitat:
Original geschrieben von cng-lpg
Es ist tatsächlich so: Auch bei einem unverschuldeten und unvermeidbaren Unfall kann die Betriebsgefahr angewendet werden. Es konnte nur zum Unfall kommen, weil man mit seinem Auto von A nach B gefahren ist. Mir ist das mal passiert: Ein in Köln als Autofeind bekannter Richter entschied so zu meinem Nachteil. Die Beweisaufnahme ergab zweifelsfrei, daß der Unfall für mich räumlich und zeitlich unvermeidbar war - keine Chance! Trotzdem erhielt ich nur 75 % des Schadens zugesprochen, da die Betriebsgefahr mit 25 % angesetzt wurde. Pech gehabt, aber das ist noch immer (zum Glück selten so konsequent angewendetes) Recht.Natürlich kann ein Richter auf die Betriebsgefahr verzichten. Wenn also wirklich der Gesamtschaden und nicht nur die Nebenkosten auf 75 % von der Versicherung gekappt wurden, würde ich auch klagen. Die meisten Richter wenden die Betriebsgefahr schließlich nicht an. Der TE hat nichts zu verlieren.
Die Haftung aus der Betriebsgefahr ist IMMER verschuldensunabhängig. Sie folgt einfach aus der abstarkten Gefahr, die vom Autofahren (oder dem Betreiben anderer gefährlicher Anlagen) ausgeht.
Ist aber auch egal, hilft dem TE ja nicht weiter.Und wieso "die meisten Richter die Betriebsgefahr nicht anwenden" ist mir schleierhaft.
Kommt es zum Prozess, prüft der Richter die Rechtslage umfassend und von Amtswegen. Und natürlich gehört bei einem Unfallschaden dazu, zu prüfen, ob eine Mithaftung aus der Betriebsgefahr besteht oder nicht.Und dass der TE nichts zu verlieren hat, wissen wir doch auch nicht. Ohne Rechtsschutz trägt er immerhin ein nicht unerhebliches Kostenrisiko.
Wieso ist Dir das schleierhaft? Du schreibst es selber ganz richtig: Die Betriebsgefahr ist unabhängig davon, wer oder was den Unfall verursacht hat. JEDER Geschädigte kann mit der Betriebsgefahr belastet werden. Meist passiert das aber nicht, denn in der Regel erhält ein Geschädigter 100 % des Schadens zugesprochen. Das ist tägliche Praxis. Ich hatte das Pech, daß der Richter diese Praxis blöd fand... Im Urteil stand, daß das Gericht es als erwiesen ansah, daß der Unfall für mich unvermeidbar war. Allerdings stand auch darin, daß ich mit der Nutzung des Autos wissentlich das Risiko eines Unfalls toleriert hätte. Punkt. Höhere Instanzen waren wegen des geringen Schadens von 2.200 DM oder so nicht zulässig. Pech gehabt.
Und der TE hat natürlich nichts zu verlieren! Er kann sich auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt nehmen. Dessen Kosten werden nicht anteilig, sondern voll bezahlt. Der TE kann also wegen der anzunehmenden mehr als 3.000 € ohne einen Cent zu riskieren mit anwaltlicher Unterstützung klagen.
Gruß Michael
Zitat:
Original geschrieben von cng-lpg
Du schreibst es selber ganz richtig:...
Klar, das ist mein Job.🙂
Zitat:
Meist passiert das aber nicht, denn in der Regel erhält ein Geschädigter 100 % des Schadens zugesprochen. Das ist tägliche Praxis.
Ja, aber nicht weil das so Praxis ist oder es vergessen wird, sondern weil bei den meisten Verkehrsunfällen das Verschulden des Verursachers soweit überwiegt, dass Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs dahinter zurück tritt.
Es eben mitnichten so, dass bei jedem Unfall per se 25 % Mithaftung aus der Betriebsgefahr irgendwo aus dem Hut gezaubert werden können.
Wenn aber wie hier im Raum steht, dass die Mithaftung aus der Betriebsgefahr in Betracht kommt, muss der Nachweis geführt werden, dass der Unfall unabwendbar war. Und das ist bei einem Fahrzeug, das im aHV abgestellt wurde eben nicht einfach.
Das ist alles.
Und das ist nicht ganz richtig, aber richtig falsch!Zitat:
Und der TE hat natürlich nichts zu verlieren! Er kann sich auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt nehmen. Dessen Kosten werden nicht anteilig, sondern voll bezahlt. Der TE kann also wegen der anzunehmenden mehr als 3.000 € ohne einen Cent zu riskieren mit anwaltlicher Unterstützung klagen.
Der Kostenerstattungsanspruch im gerichtlichen Verfahren richtet sich nach der Quote von Obsiegen und Unterliegen (§ 91 ZPO).
Wenn der TE also die Differenz einklagt und verliert, hat er besser eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung in der Tasche, sonst zahlt er und nur er die gesamten Verfahrenskosten:
Eigenen Anwalt, Gerichtskosten, gerichtliche Sachverständigenhonorare und Anwalt der Versicherung!
Im außergerichtlichen Verfahren zahlt die Versicherung die Gebühren nur aus dem anerkannten oder bezahlten Betrag. Wird nichts bezahlt, zahlt sie auch keine RA-Kosten. Die entstehen aber trotzdem. Und der RA bekommt das Geld dann eben vom Mandanten, der ihn beauftragt hat.
Mit derartigen Tipps solltest Du wirklich vorsichtig sein, wenn Du in der Materie nicht zu hause bist. Immerhin kann das andere Leute viel Geld kosten.
Hafi
Also mir haben das im letzten Jahr zwei Anwälte(*) unabhängig voneinander exakt so wie von mir hier geschildert erklärt. Auch bei eigener Teilschuld geht das. Der Anwalt rechtfertigte das salopp mit dem Hinweis auf das Honorarsystem: Wenn einer weniger Ansprüche geltend machen kann, bekommt der Anwalt ja auch weniger. Ich hatte mir vorher Sorgen wegen möglicher Kosten gemacht, da die Unfallverursacherin, wegen der ich einen Anwalt brauchte(*) eine Mitschuld von mir sah.
Ich gebe Dir aber Recht: Hat jemand nach einem Unfall gar keinen Anspruch, bleibt er tatsächlich auf den Kosten sitzen. Dein Einwand macht Sinn. Die anwaltliche Erklärung, die ich hier wiedergegeben habe bezieht sich also nur auf Fälle, wo wenigstens noch ein Teilanspruch durchgesetzt wird.
Und nochmal zur Betriebsgefahr: Sie kommt nicht in Betracht, es gibt sie immer, sie wird aber nicht immer berücksichtigt. Das ist eine richterliche Entscheidung. Der Richter hat die Wahl, er ist da nur seinem Gewissen unterworfen. Mein Unfall war räumlich und zeitlich für mich unvermeidbar. Definitiv. Keine Chance. Die Betriebsgefahr fand Anwendung, weil ich das Fahrzeug 20 Minuten vor dem Unfall in Betrieb genommen hatte. Das war mein Fehler. Mehr nicht. Wie gesagt, nur weil der Richter das so sah. Nicht einmal der Anwalt der gegnerischen Versicherung hatte die Betriebsgefahr angebracht, der hatte nur versucht den Unfall an eine andere Stelle zu verlegen und zu behaupten, der Unfallverursacher habe gestanden. Beides konnte durch die Unfallspuren (Fotos!) widerlegt werden. Also eigentlich eine klare 100 % Sache.
Gruß Michael
(*) Ich hatte wegen eines Unfalles die zwei Anwälte. Das kam ganz witzig zustande: Ich nahm mir einen Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall mit Personenschaden. Weil ich wenig Zeit hatte, lag mein erster Beratungstermin recht spät. Als ich mit dem Anwalt die Sache durchsprach, kam dem Anwalt die Sache leider bekannt vor - die Unfallverursacherin hatte sich zwar später um einen Termin bemüht, aber früher mit dem Anwalt gesprochen. Er vertrat sie nun, um die zu erwartende Strafe wegen der Körperverletzung nicht zu groß werden zu lassen... Interessenkonflikt und ich durfte mir einen anderen Anwalt suchen.
noch einmal genauer aufzuklären.
laut versicherung wurden 7500.- als VORSCHUSS an die werkstatt überwiesen.da die rechnung
um 1300.- vom gutachten abweiche wurde eine rechnungsprüfung angefordert.die werden doch keine rechnungsprüfung fordern wenn ich den rest zahlen müsste??
war für mich eigentlich klar das sie nach der angeblichen prüfung dann den rest übernehmen.
oder ist das in versicherungskreisen ein zeichen dafür das ich noch draufzahlen muss??
und ich habe doch kein unfall provoziert,es war sonntagabend und ausser 5-6 leute die gerade auf diesen bus warteten keine menschenseele auf der strasse.
ich stand im halteverbot,hab keine strafe dafür bekommen.und platz ist da genuuuuuuuug vorhanden,wirklich.aber das werden die gutachter woll klären müssen.
und mir hier unverschämtheit und andere abwertungen zu unterstellen ist schon happig.mir ist doch einer reingefahren
und nicht umgekehrt.das passiert tag täglich.....ich nenne den busfahrer doch auch nicht als depp
oder vollidiot...es ist hald passiert
und darum wende ich mich an euch,sachlich und neutral zu diskutieren,wenn möglich.
hier die rechnung,die könnt ihr bestimmt deuten.
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
ist doch nicht der fall, oder meinst du "worden wären" ?Zitat:
Original geschrieben von cng-lpg
Wenn also wirklich der Gesamtschaden und nicht nur die Nebenkosten auf 75 % von der Versicherung gekappt wurden, würde ich auch klagen.
@ Cavalli:
die gegn. VS denkt du bist durch dein Parken im Haltverbot zu 25% "schuld" am Unfallgeschehen und sie wollen dir deinen Schaden nur zu 75% ersetzten (das auch bei den bereits erfolgten Werkstattkosten)!
Wenn du damit und den nachkommenden Forderungen der Werkstatt (25% der Gesamtsumme) + 25% der Kosten am Bus nicht einverstanden bist musst du ein ordentliches Gericht mit der Klärung der Schuld beauftragen, sprich Klage auf die restl. 25% einreichen.
Wie bereits erwähnt, kann die ganze Sache (wenn du / dein Anwalt nicht aufpasst) nach hinten losgehen und das Gericht sieht deine Schuld beim Unfall bei 25% +x%! Dann bekommst du noch weniger von der VS und zahlst selber mehr an die Gegenseite!
Und doch die VS wird eine Rechnungsprüfung wahrscheinlich auch dann anstellen, wenn du zahlen musst!" Es geht hier immerhin um 75% von 1300,- € für die VS.
schau dir bitte mal die rechnung an.bestätigt diese deine meinung?
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
@ Cavalli:die gegn. VS denkt du bist durch dein Parken im Haltverbot zu 25% "schuld" am Unfallgeschehen und sie wollen dir deinen Schaden nur zu 75% ersetzten (das auch bei den bereits erfolgten Werkstattkosten)!
Wenn du damit und den nachkommenden Forderungen der Werkstatt (25% der Gesamtsumme) + 25% der Kosten am Bus nicht einverstanden bist musst du ein ordentliches Gericht mit der Klärung der Schuld beauftragen, sprich Klage auf die restl. 25% einreichen.
Wie bereits erwähnt, kann die ganze Sache (wenn du / dein Anwalt nicht aufpasst) nach hinten losgehen und das Gericht sieht deine Schuld beim Unfall bei 25% +x%! Dann bekommst du noch weniger von der VS und zahlst selber mehr an die Gegenseite!
Und doch die VS wird eine Rechnungsprüfung wahrscheinlich auch dann anstellen, wenn du zahlen musst!" Es geht hier immerhin um 75% von 1300,- € für die VS.