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Versicherung wieder wechseln

Themenstarteram 31. Juli 2017 um 3:30

Hallo Leute,

Ich habe mir vor 4 Wochen einen Wohnwagen zugelegt.

Im Vorfeld hatte ich mit meinem Versicherungsmenschen von der Axa gesprochen.Er hatte mir ein Angebot gemacht was sich gut angehört hatte.Also hatte ich mir eine Nummer geholt (früher Deckungskarte).Den WOWA angemeldet.

War jetzt in Urlaub (nicht mit dem WOWA).Als ich jetzt zurück kam wollte ich Nägel mit Köpfen machen.Der Angegebene Wert vom WOWA ist 22000€ und der Beitrag ist viel höher als im Angebot.Auf meine Frage warum bekam ich die Antwort das ich beim Angebot Wert:8000€ angegeben hätte.Was ein Quatsch!!Ich hatte die Zahl 8000€ noch nie auf dem Schirm.

Jetzt will der gute Mann 850€ VK im Jahr.Bekloppt!!

Aber da ich noch nix Vorliegen hatte und noch nichts unterschrieben habe sollte es doch gehen wenn ich das Ding wieder abmelde und dann mit ner neuen Zahl von der anderen Versicherung Z.B DEVK anmelde,oder???

Hat jemand eine Ahnung?

Bitte um Hilfe!!

Gruß Freddy101

Beste Antwort im Thema

Darum erledige ich Versicherungsangelegenheiten selbstständig online. Da zählt dann das, was schriftlich vereinbart wurde und ich muss mich nicht auf das Erinnerungsvermögen des freundlichen Vertreters berufen. :)

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Die Antwort findet ihr in Paragraph 9 VVG ;-)

am 1. August 2017 um 17:45

Diese Widerrufsklausel (Bezahlung der vor Widerruf gewünschten und empfangenen Leistungen) ist eigentlich Standard bei jedem Verkauf einer Sofortleistung.

Zitat:

@situ schrieb am 1. August 2017 um 17:31:03 Uhr:

Dem wurde zuvor ausdrücklich widersprochen, was ich natürlich nicht glaube.

Ich hab nicht widersprochen,dass die Versicherung sich einen Betrag einfordern kann,für den Zeitraum wo sie VersicherungsSchutz geboten hat! Eine eVB ist eine vorläufige Deckungszusage. Wie der Vertrag abzunicken ist,hängt doch von den AGB 's ab. Bei den Online Versicherungen reicht der haken bei AGB gelesen und Antrag absenden. Andere wollen noch eine Unterschrift.

Da vermutlich der Aufwand sehr groß ist,sich diesen Betrag einzuklagen, kündigen die Versicherung oft rückwirkend zum Abruf der VB.

Und das hab ich täglich auf dem Tisch. und erst 4 Wochen nach Eingang der Anzeige bei mir ist die Versicherung erst aus der Haftung. Solange muss sie einem Geschädigten noch zahlen, auch wenn ihr VersicherungsNehmer noch keinen Beitrag entrichtet hat.

Gruß m

Er hat doch die EvBNr. von einem Versicherungsvertreter vor Ort bekommen oder? Dann besteht ein vorläufiger Versicherungsschutz, zumindest in der Haftpflichtversicherung.

Es ist also (nicht bei online Abschluss.. aber da hätte ja der TE den Wert des WM selbst angegeben) bis dato noch kein Vertrag zustande gekommen. Also wird die Versicherung (so zumindest bei Allianz) nach einer gewissen Zeit die vorläufige Deckung rückwirkend entziehen. Aber Achtung, das geht auch an das Landratsamt und die fackeln da nicht lange und stehen bald vor der Haustüre weil "kein Haftpflicht-Versicherungsschutz" und dann wird es teuer. Also besser gleich mit dem jetzigen Versicherer reden und Ihm sagen das eine neue, rückwirkende, EvBNr. des neuen Versicherers an das LRA gesendet wird und diese ihre "alte" zurück ziehen. Denn für das LRA zählt immer die aktuelle vorgelegte EvBNr. Das alles geht aber nur wenn in der Zeit kein Schaden vorkam und natürlich nur in Absprache der jeweiligen Versicherer/Vertreter. Die können da viel machen, wenn sie wollen...

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