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Versicherung wieder wechseln

Themenstarteram 31. Juli 2017 um 3:30

Hallo Leute,

Ich habe mir vor 4 Wochen einen Wohnwagen zugelegt.

Im Vorfeld hatte ich mit meinem Versicherungsmenschen von der Axa gesprochen.Er hatte mir ein Angebot gemacht was sich gut angehört hatte.Also hatte ich mir eine Nummer geholt (früher Deckungskarte).Den WOWA angemeldet.

War jetzt in Urlaub (nicht mit dem WOWA).Als ich jetzt zurück kam wollte ich Nägel mit Köpfen machen.Der Angegebene Wert vom WOWA ist 22000€ und der Beitrag ist viel höher als im Angebot.Auf meine Frage warum bekam ich die Antwort das ich beim Angebot Wert:8000€ angegeben hätte.Was ein Quatsch!!Ich hatte die Zahl 8000€ noch nie auf dem Schirm.

Jetzt will der gute Mann 850€ VK im Jahr.Bekloppt!!

Aber da ich noch nix Vorliegen hatte und noch nichts unterschrieben habe sollte es doch gehen wenn ich das Ding wieder abmelde und dann mit ner neuen Zahl von der anderen Versicherung Z.B DEVK anmelde,oder???

Hat jemand eine Ahnung?

Bitte um Hilfe!!

Gruß Freddy101

Beste Antwort im Thema

Darum erledige ich Versicherungsangelegenheiten selbstständig online. Da zählt dann das, was schriftlich vereinbart wurde und ich muss mich nicht auf das Erinnerungsvermögen des freundlichen Vertreters berufen. :)

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Mit Abmeldung und Anmeldung kommst du nicht aus dem Vertrag. Du hast mMn maximal ein Widerrufsrecht. Allerdings kann die AXA natürlich für die Zeit in der sie Versichert hat Geld verlangen. Das kann dann sogar den Preisvorteil bei einer anderen Versicherung wieder ausgleichen.

 

Evtl mal einen freien Makler vor Ort suchen. Der sollte wissen was machbar ist und ob es sich lohnt.

 

 

 

am 31. Juli 2017 um 7:27

Zitat:

@FREDDY 101 schrieb am 31. Juli 2017 um 05:30:44 Uhr:

Hallo Leute,

Ich habe mir vor 4 Wochen einen Wohnwagen zugelegt.

Im Vorfeld hatte ich mit meinem Versicherungsmenschen von der Axa gesprochen.Er hatte mir ein Angebot gemacht was sich gut angehört hatte.

Wie äußert sich "dein" Versicherungsmensch als erste Adresse dazu (oder ist er inzwischen verstorben?)

Darum erledige ich Versicherungsangelegenheiten selbstständig online. Da zählt dann das, was schriftlich vereinbart wurde und ich muss mich nicht auf das Erinnerungsvermögen des freundlichen Vertreters berufen. :)

Genau wie Thinky123 mache ich das auch. Dann muss ich mir nur selbst in den A treten,wenn was schief gelaufen ist.

Zum TE

Wenn Du noch nichts unterschrieben hast,wird Dir die AXA eh demnächst die Deckung rückwirkend zum Abruf der eVB(Zulassung des Wohnwagens) entziehen. Dann kannst Du bei jeder x beliebigen Versicherung eine neue abschließen und musst nicht einmal den Aufwand mit Ab und Anmelden durchführen.

Ziehe doch einfach schriftlich Deinen Antrag zurück und lasse eine andere Gesellschaft eine eVB(ü) an die ZulassungsStelle übermitteln.

Geht auch prima online,ohne Vertreter

Gruß m

am 31. Juli 2017 um 12:08

Zitat:

@windelexpress schrieb am 31. Juli 2017 um 13:56:52 Uhr:

Genau wie Thinky123 mache ich das auch. Dann muss ich mir nur selbst in den A treten,wenn was schief gelaufen ist.

Zum TE

Wenn Du noch nichts unterschrieben hast,wird Dir die AXA eh demnächst die Deckung rückwirkend zum Abruf der eVB(Zulassung des Wohnwagens) entziehen.

Das kann sie nicht und macht sie nicht. Sie schreibt ganz einfach eine Rechnung über den versicherten Zeitraum.

am 31. Juli 2017 um 13:09

Hast du denn Mal verglichen ob es sich überhaupt lohnt?

Bei den Wert finde ich den Preis okay.

 

Zahle für meinen (wert angegeben 25.000) auch ca soviel. Aber andere Versicherung (habe aber nicht verglichen, bin alt eingesessenen)

Zitat:

@situ schrieb am 31. Juli 2017 um 14:08:24 Uhr:

Das kann sie nicht und macht sie nicht. Sie schreibt ganz einfach eine Rechnung über den versicherten Zeitraum.

Machen Sie. Hab ich regelmäßig auf dem Tisch,Kündigungen rückwirkend zum ZulassungsTag/VersicherungsWechsel.

Gruß m

Komisch, bei meinen direkten Gesprächen überprüfe ich immer, was anschließend im Antrag steht.

am 31. Juli 2017 um 16:01

Zitat:

@windelexpress schrieb am 31. Juli 2017 um 16:52:48 Uhr:

Zitat:

@situ schrieb am 31. Juli 2017 um 14:08:24 Uhr:

Das kann sie nicht und macht sie nicht. Sie schreibt ganz einfach eine Rechnung über den versicherten Zeitraum.

Machen Sie. Hab ich regelmäßig auf dem Tisch,Kündigungen rückwirkend zum ZulassungsTag/VersicherungsWechsel.

Gruß m

Oha - dachte bisher, es dürfen in Deutschland keine unversicherten Fahrzeuge rumfahren. Oder trägt der Versicherer einen in der 3-Jahresfrist reklamierten Haftpflichtschaden, ohne dass er dafür eine Prämie bekam? Finde ich sehr großzügig. Wieder was gelernt.

Funktioniert das vielleicht auch als Kette? Würde den eigenen Geldbeutel schonen.

Zitat:

@situ schrieb am 31. Juli 2017 um 18:01:31 Uhr:

Funktioniert das vielleicht auch als Kette? Würde den eigenen Geldbeutel schonen.

Ja so etwas liegt mir auch regelmäßig vor. Ich wundere mich auch,dass die Versicherungen teilweise so lange brauchen.

Aber erst mit Eingang der Anzeige bei der Zulassungsstelle , beginnt die NachHaftungsFrist von 4 Wochen zu laufen.

So lange muss die Versicherung einem geschädigten noch zahlen. Unabhängig davon wie lange sie rückwirkend gekündigt haben.

Aktuell hab ich eine Anzeige liegen,die rückwirkend zum 14.07.14 aufgekündigt wurde.

Wenn der Halter so lange keinen Beitrag bezahlt hat, hat er mal ordentlich was gespart.

Und laut Gesetz dürfen keine unversicherten Autos fahren, aber wie viele Gesetze,wird auch dieses gebrochen. Und das nicht zu knapp.

Gruß m

KFZ Versicherungen kann man auch mündlich abschliessen. Du musst hoffen das du noch ein Widerrufsrecht hast.!

am 1. August 2017 um 15:09

Also kann man eine Versicherung abschließen, das Fahrzeug damit ordnungsgemäß versichert fahren, innerhalb der vorgesehenen Frist widerrufen und sich freuen, dass man kostenfrei versichert war?

Richtig verstanden?

Zitat:

@situ schrieb am 1. August 2017 um 17:09:28 Uhr:

Also kann man eine Versicherung abschließen, das Fahrzeug damit ordnungsgemäß versichert fahren, innerhalb der vorgesehenen Frist widerrufen und sich freuen, dass man kostenfrei versichert war?

Richtig verstanden?

Nö. In der Wiederrufszeit kann die Versicherung einen Betrag X verlangen.

am 1. August 2017 um 15:31

Dem wurde zuvor ausdrücklich widersprochen, was ich natürlich nicht glaube.

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