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Versicherung/Unfall/Abtretungserklärung
Servus!
Habe mal eine Frage und hoffe hier auf eine Antwort dafür :)
Hatte letztes Jahr nen Wildunfall, alles mit Versicherung und Werkstatt geregelt. Werkstatt hat dann gesagt das wir keine Abtretungserklärung brauchen weil wir uns ja recht gut kennen. (Auto ist auf meine Oma gelaufen , ich bin nur der Fahrer)
Geld ist ausbezahlt worden auf das Konto von meiner Oma, jedoch ist meine Oma kurz darauf gestorben und ihre Bankkonten wurden eingefriert bzw. gesperrt. Somit konnte ich dann nix mehr mit dem Geld machen und die Werkstatt somit nicht bezahlen.
Jetzt macht die Werkstatt Stress weil es noch nicht bezahlt ist, ich sehe es jedoch nicht ein das ich es „nochmal“ zahle weil es ja im Endeffekt die Werkstatt verkackt hat weil sie ja gesagt hat wir brauchen keine Abtretungserklärung.
Muss ich das zahlen oder ist die Werkstatt selbst schuld das die es nicht bekommt weil ich es ned einsehe?
Hoffe ich habe es nachvollziehbar formuliert.
MfG Jonas
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7 Antworten
Wem das Fahrzeug gehört ist irrelevant.
Die eigentliche Frage ist: wer hat den Reparaturauftrag erteilt?
Wer bestellt, der zahlt ...
Hat die Oma den Reparaturauftrag erteilt, wäre der bzw. die Erben zahlungspflichtig (sofern sie das Erbe nicht ausschlagen)
Ob Abtretungserklärung oder nicht klärt ja nur, ob die Werkstatt die Kosten direkt mit der Versicherung abrechnet. Entbindet den Auftraggeber aber nicht für die Zahlungsverpflichtung als solche
Also auf der Rechnung steht meine Oma drauf als Empfänger, also ist sie ja somit auch der Auftraggeber.
Das Erbe hat keiner aus der Familie angenommen.
Somit sollte es ja dann nicht auf mich zurückkommen bzw. wäre ja nicht mein „Problem“.
Du hast mich anscheinend falsch verstanden:
Auch wem die Werkstatt die (Erst-)Rechnung schickt ist unerheblich. Wenn im Werkstatt-Computer irgendwann deine Oma als Rechnungsadresse für das bewusste Kfz erfasst wurde, geht die Rechnung automatisch erst mal an die Oma.
Entscheidend bleibt dennoch, wer rechtlich betrachtet den Auftrag ERTEILT hat.
Sinngemäß: wer hat das Auto zur Werkstatt gebracht und gesagt "hier mach mal ..." ... der zahlt voraussichtlich auch die Zeche. Egal, wohin seinerzeit das Geld der Versicherung geflossen ist.
Der TE hat das Fahrzeug in die Werkstatt gebracht und die Reparatur in Auftrag gegeben.
Im Vertrauen zum TE hat die Werkstatt auf eine Abtretung verzichtet und soll jetzt auf der Forderung sitzen bleiben?
Ich halte die Sichtweise des TE für äußerst unmoralisch.
Weitere Beiträge sind wohl überflüssig ... offensichtlich haben dem TE die Antworten nicht gefallen und er hat daraufhin seinen Account gelöscht ;)
TE ... du sagst, dass alle aus der Familie die Erbschaft nicht angenommen haben. Relevant wäre allerdings, ob und wann die Erbschaft wirksam ausgeschlagen wurde. Bis dahin sind die gesetzlichen oder testamentarischen Erben von Oma Erben geworden. Was wurde also getan bzw. nicht getan?
Die weitere Diskussion ist ohne Beteiligung des TE sinnfrei, der Thread wird geschlossen.
Gruß
Zimpalazumpala , MT-Moderator