Versicherung nimmt Kündigung nicht an.
Hallo,
ich habe meinem Versicherer fristgemäß für meine beiden Fahrzeuge gekündigt.
Gestern kam dieses Schreiben, Bild unten, dass sie die Kündigung für eines der Fahrzeuge nicht annehmen können, weil sinngemäß der Grundtarif günstiger geworden ist.
Ist das so rechtens?
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich zum Jahresende den Vertrag immer kündigen kann, egal was mit der Prämie passiert.
Toni
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Puntomaniac schrieb am 7. Dezember 2014 um 13:58:36 Uhr:
Entschuldige bitte, aber Du solltest Deine Glaskugel neu kalibrieren lassen....
Na, das ist doch mal eine Aussage mit welcher die Sache klarer wird.... Ich bin denn mal raus.
Grüße
Steini
58 Antworten
Vorsicht auch bei Einschreiben.Dies ist keineswegs rechtsgültig.Ein Einschreiben bestätigt nur, DASS ETWAS angekommen ist, nicht jedoch WAS
das solte keine grundsatzdiskussion werden, sondern nur darauf hinweisen, dass die vers durchaus bei nichteinhaltung von fristen sich querstellen kann und darf, und nicht nur die vers pflichten hat auf die viele versnehmer gerne pochen, sondern das auch der versnehmer pflichten hat,auf denen die vers pochen kann.
Also,
war gerade in der Agentur und die Dame hat das Schreiben, wie einige von Euch, so interpretiert, dass das Schreiben nach dem 30.11.14 eingegangen sein könnte.
Sie hat mir aber gleich zugesagt, dass sie nich darauf rumreiten möchte und ich als langjähriger Kunde selbstverständlich aus dem Vertrag darf.
Die Quittung vom Einschreiben und die Erwähnung vom Paragraph 193 BGB haben sicherlich nicht geschadet 😉.
Danke nochmals.
Toni
Dann müsstest du ja zeitnah post bekommen das die Kündigung ok ist. Würde da aber vorm 1.1 nachharken. Weil erzählen kann man viel. Nicht das du ohne versicherung am 1.1 da stehst.
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Zitat:
@vanguardboy schrieb am 8. Dezember 2014 um 17:25:24 Uhr:
Dann müsstest du ja zeitnah post bekommen das die Kündigung ok ist. Würde da aber vorm 1.1 nachharken. Weil erzählen kann man viel. Nicht das du ohne versicherung am 1.1 da stehst.
Schon klar, soll in den nächsten Tagen Post bekommen.
Zitat:
@Puntomaniac schrieb am 8. Dezember 2014 um 16:17:33 Uhr:
…... und ich als langjähriger Kunde selbstverständlich aus dem Vertrag darf.
Na wenn das nicht sogar ein Grund ist, auf die Einhaltung der ausgesprochenen Kündigung zu verzichten
Deshalb ist der Rückschein auch so wichtig. Dort steht das Empfangsdatum und damit gibts dann auch keine Diskussion mehr.
Was beweist der Rückschein genau?
Das etwas angekommen ist.
Falls das vom Empfänger bestritten wird, muss er dies beweisen.
Leerer Umschlag? Zeugen dafür?
Nicht ganz einfach für ihn.
Rückschein ist übrigens nicht unbedingt nötig. Der Auslieferungsbeleg samt Unterschrift des Empfängers eines Übergabeeinschreibens kann bei der Post im Bedarfsfall jederzeit angefordert werden.
Zitat:
@tippexx schrieb am 9. Dezember 2014 um 00:50:51 Uhr:
Das etwas angekommen ist.
Falls das vom Empfänger bestritten wird, muss er dies beweisen.
Leerer Umschlag? Zeugen dafür?
Nicht ganz einfach für ihn.
Nicht ganz einfach, aber auch gar nicht nötig.
Schön wärs zwar für den Versender, allerdings sind wir noch immer in der Situation, dass im Zweifelsfall die Zustellung eines bestimmten Schreibens bewiesen werden muss, nicht die Nichtzustellung.
Und dazu taugt ein Einschreiben nur bedingt, zumindest bei Empfängern die dem Versender nicht wohlgesonnen sind.
Würde ich bei einer Versicherung oder Behörde allerdings eher nicht annehmen, auch hier ging das ja gut aus.
Bei ganz hartnäckigen Zeitgenossen ist selbst Einschreiben mit Rückschein nicht ausreichend.
Dann muss es schon das hier sein:
http://www.gerichtsvollzieher-zustellung.de/willenserklaerungen/
Zitat:
@Peugeot-Driver schrieb am 8. Dezember 2014 um 13:57:32 Uhr:
Vorsicht auch bei Einschreiben.Dies ist keineswegs rechtsgültig.Ein Einschreiben bestätigt nur, DASS ETWAS angekommen ist, nicht jedoch WAS
Deswegen würde ich ein Schreiben auch immer neben dem Postweg (als Einschreiben) vorab per Mail oder/und Fax übermitteln.
So kann man leicht nachweisen, was rausgeschickt wurde und vor allem auch wann.
Zitat:
@tippexx schrieb am 9. Dezember 2014 um 00:50:51 Uhr:
Rückschein ist übrigens nicht unbedingt nötig. Der Auslieferungsbeleg samt Unterschrift des Empfängers eines Übergabeeinschreibens kann bei der Post im Bedarfsfall jederzeit angefordert werden.
Die Mühe macht die Post sich nicht mehr. Die Belege werden eingescannt und können direkt mit der Sendungsnummer online abgerufen werden.
Ansonsten mache ich es auch, wie schon vorgeschlagen: immer vorab per Fax und danach nochmal als normaler Brief und immer mit der Bitte der schriftlichen Bestätigung. Sollte diese bis kurz vor Frist nicht kommen, kann man immer nochmal ein Einschreiben hinter her schicken.
Zitat:
@Qnkel schrieb am 21. Dezember 2014 um 01:33:23 Uhr:
Die Mühe macht die Post sich nicht mehr. Die Belege werden eingescannt und können direkt mit der Sendungsnummer online abgerufen werden.Zitat:
@tippexx schrieb am 9. Dezember 2014 um 00:50:51 Uhr:
Rückschein ist übrigens nicht unbedingt nötig. Der Auslieferungsbeleg samt Unterschrift des Empfängers eines Übergabeeinschreibens kann bei der Post im Bedarfsfall jederzeit angefordert werden.
Das ist ja bestimmt keinen Verschlechterung für den Kunden und zudem kostenlos. 🙂
Sofern kein Internet vorhanden ist (soll es noch geben) kann man im Nachhinein wie bisher über den Kundenservice einen Auslieferungsbeleg anfordern. Für diesen zusätzlichen, gedruckten Beleg erhebt die Post allerdings ein Entgelt von 5 Euro. Früher kostete es mal 10 DM, ist also nichts Neues. 😉