Versicherung nimmt Kündigung nicht an.
Hallo,
ich habe meinem Versicherer fristgemäß für meine beiden Fahrzeuge gekündigt.
Gestern kam dieses Schreiben, Bild unten, dass sie die Kündigung für eines der Fahrzeuge nicht annehmen können, weil sinngemäß der Grundtarif günstiger geworden ist.
Ist das so rechtens?
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich zum Jahresende den Vertrag immer kündigen kann, egal was mit der Prämie passiert.
Toni
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Puntomaniac schrieb am 7. Dezember 2014 um 13:58:36 Uhr:
Entschuldige bitte, aber Du solltest Deine Glaskugel neu kalibrieren lassen....
Na, das ist doch mal eine Aussage mit welcher die Sache klarer wird.... Ich bin denn mal raus.
Grüße
Steini
58 Antworten
ob es vom 1.12 bis zum Monatsende 4 Wochen oder 30 Tage sind, ist hier egal.
Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.
Was hat das mit 28, 29, 30 oder 31 Tage zu tun 😕
weiß ich auch nicht
Zitat:
@Puntomaniac schrieb am 7. Dezember 2014 um 13:58:36 Uhr:
Entschuldige bitte, aber Du solltest Deine Glaskugel neu kalibrieren lassen....
Na, das ist doch mal eine Aussage mit welcher die Sache klarer wird.... Ich bin denn mal raus.
Grüße
Steini
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Naja, du stellt irgendwelche Mutmaßungen auf und tust so, als ob alles klar wäre.
Alle Annahmen in Deinem Posting vorher waren schlichtweg falsch.
Vielen Dank an Alle, die etwas Fruchtbares dazu beigetragen haben.
Morgen weiß ich mehr.
Toni
Zitat:
@celica1992 schrieb am 7. Dezember 2014 um 13:24:27 Uhr:
Man sollte auch beachten, das trotz Beitragssenkung, ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer versteckten Beitragserhöhung geben kann.Grüße
Klaus
Wie soll denn eine "versteckte" Beitragserhöhung sein?
In dem trotz Senkung der SF Klasse der Beitragssatz um X,xx% angepaßt wurde.
Bedeutet, der Beitrag ist zwar gesunken mit der Anpassung, hätte aber ohne Anpassung noch weniger sein können.
Ob eine Beitragserhöhung vorliegt bemisst sich nicht an dem tatsächlich zu zahlenden Beitrag.
- So kann eine Schadenstufung (Erhöhung der "Prozente"😉 eine Reduzierung des Unternehmenstarif kaschieren.
- So kann ebenso ein schadenfreier Verlauf (Senkung der "Prozente"😉 eine Erhöhung des Unternehmenstarif kaschieren.
Ob sich der Unternehmenstarif erhöht hat erkennt man an den ausgewiesenen 100% Nettoprämien.
Phaeti
Auch eine Erhöhung des Unternehmenstarifes alleine muss noch nicht heißen, dass man ein Sonderkündigungsrecht hat.
Wenn die eine Kündigung nicht akzeptieren wollen würde ich das Auto kurz abmelden und bei einen neuen Versicherer wieder anmelden. Auch wenn dadurch kurz Kosten entstehen.
Geht nicht.
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 7. Dezember 2014 um 20:59:37 Uhr:
In dem trotz Senkung der SF Klasse der Beitragssatz um X,xx% angepaßt wurde.Bedeutet, der Beitrag ist zwar gesunken mit der Anpassung, hätte aber ohne Anpassung noch weniger sein können.
Dafür stehen dann aber in den Rechnungen die sogen. Vergleichsbeiträge, und es wird auf jeden Fall auf das mit der Erhöhung mögliche Sonderkündigungsrecht hingewiesen!!!
Das hat nichts damit zu tun, ob der letztendlich genannte Rechnungsbetrag tatsächlich in € günstiger ist als vorher...
Hallo,
Versicherer, die sich so dämlich anstellen, dass Sie einer Kündigung wegen des Ablaufs der Frist um eventuell einen Tag widersprechen, sollten hier mit Namen gepostet werden, da sie sich bei Regulierungen dann genauso dämlich anstellen. Ich möchte bei so einer Versicherung nicht versichert sein, die immer nur die juristische Keule schwingt, statt ihrem Kerngeschäft nach zu gehen.
Helmut
aha, andere dürfen sich nicht auf die einhaltung ihrer rechte und die pflichten des gegenübers berufen??
das giilt nur für den versicherungsnehmer??
Bitte keine Grundsatzdiskussionen in diesem Thema beginnen.
Danke 🙂
Grüße
Steini