Versicherung nach Scheidung
Hallo,
folgendes:
meine eltern haben sich scheiden lassen vor ca. 3 jahren.
ich möchte mir einen 325er kaufen und der soll natürlich
möglichst billig versichert werden.
vorher sah es so aus, dass wir zwei autos hatten, versichert bei
der hdi (versicherungsnehmer mein vater).
Beide waren in der selben SFK 9, sprich 45% obwohl es
bei uns Fahrer unter 20 Jahre gab (mich). Nun wollte ich mich
erkundigen, ob es möglich ist, wenn meine mutter einen neuen
vertrag für den 325er abschließt sie die 45% übernehmen kann
und mich dann als zweitfahrer eintragen kann.
22 Antworten
Ja, das sollte gehen. Kommen zwar saftige Zuschläge (abweichender Halter, Fahrer unter 23) dazu, unterm Strich ist es aber auf jeden Fall günstiger.
Nur den Rabatt später übertragen, das geht nicht so einfach. imho funktioniert das doch nur bei "in gerader Linie verwandten", oder ?
Zitat:
Original geschrieben von trustkill
Nur den Rabatt später übertragen, das geht nicht so einfach. imho funktioniert das doch nur bei "in gerader Linie verwandten", oder ?
Oh ja richtig, nur Verwandtschaft 1. Grades...
Mein Fehler!
...zu Übertragungen nur bei Verwandtschaft 1.Grades.
Dies lockert sich. Im kommenden Jahr wird es vereinzelt auch auf den 2.Grad ausgedehnt (aber nicht bei allen Gesellschaften)
Zitat:
Original geschrieben von flugtier
...Dies lockert sich. Im kommenden Jahr wird es vereinzelt auch auf den 2.Grad ausgedehnt (aber nicht bei allen Gesellschaften)
Sind das interne Infos oder kannst du da mal ein oder zwei Beispiele nennen?!
Würde mich ja mal interessieren.
Ich kann mir vorstellen, dass die VR dann noch mehr drauf achten, ob eine Übertragung "rechtens" ist.
Momentan sehen das die VR ja vereinzelt noch recht locker, jedenfalls unternehmensintern.
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Zitat:
Original geschrieben von Germeringer
...wir haben einen bekannten, der ist 84 jahre und ist 25 jahre unfallfrei gefahren (hat sogar ne ehrennadel von seiner versicherung dafür bekommen),...
Finde es schon witzig, wie aus einem 84-jährigen Bekannten eben mal sein Opa wird... 😁
Egal: Falls die Versicherung dich im Falle des Falles "nur" in SF 2 einstuft, kann man ja immer noch über einen "Sondernachlass" reden...
Ja,
wer lesen kann ist klar im Vorteil...
Kleinkrämer! (Querulant!) 😁 😉
@ xburnoutx
sind interne Info's. Wenn ich die Info schwarz auf weis habe, kann ich es Dir gerne zukommen lassen.
Opa hin, opa her.
Wenn dein BMW auf dich zugelassen und auf Opa versichert wird und der Rabatt in 5 Jahren auf dich übertragen werden sollte, dürfte das kaum Schwierigkeiten bereiten.
Du musst nachweisen, dass du das Fahrzeug auch benutzt hast und die Zulassung sowie Angabe Fahrer unter 23 reicht sicherlich aus.
Aber: den vollen Rabatt von Opa wirst du nie bekommen - eine Versicherung rechnet dir maximal einen Rabatt an, den du dir theoritisch aufgrund deines Führerscheines auch selbst hättest erfahren können. Also in 5 Jahren nix mit SF 30 sondern max. SF 5 (nämlich deine fünf schadenfreie Jahre).