Versicherung lässt mich nicht in Ruhe
War 3 Jahre bei einer Online-Billig-KFZ-Haftpflicht-Versicherung ohne Probleme, bis es dann zu einem Kleinschaden kam (500€+)
Die Versicherung hat mich dazu befragt, habe alles Brav Beantwortet Fragebogen, Bilder Unfallhergang Führerschein Kopie etc.
Dann war ein halbes Jahr Ruhe und dann kamen wieder Fragen, mir wurde das langsam zu Komisch und ich habe sie Ignoriert. Und mich am Telefon mit denen gestritten.
Wollte einen Beweis ob sie überhaupt Ausgezahlt haben an den Unfallgegner, bekam ihn aber nie.
Jetzt 2 Jahre später nach dem Unfall wollen sie den angeblich Bezahlten Schaden von mir haben da ich auf Fragen nicht Antworte von wegen Pflichtverletzung.
Muss man einer Versicherung jede einzelne Frage beantworten, auch wenn nicht Relevant?
Kann mich eine Versicherung fragen wann ich zuletzt Einkaufen war?
Langsam habe ich einen Hass auf die Versicherung, die von mir 3 Jahre lang Euros bekommt und im Problem Fall so tut als gäbe es sie Überhaupt nicht.
Hat hier jemand Erfahrung mit sowas? Rechtsberatung möchte ich natürlich nicht sondern nur Erfahrungswerte, falls jemand mal sowas Ähnliches erlebt hat.
Fürs Rechtliche muss ich eh zum Anwalt wenn die mich nicht in Ruhe lassen.
Die Fragen Lauten in etwa so : Wieso haben sie ihren ausländischen Führerschein nicht umgeschrieben" Seit wann Leben sie in Deutschland ist das ihr Erstwohnsitz und so weiter, sie brauchen hier eine Übersetzung des Führerscheins haben sie die wenn nicht wieso...Es nervt aber Gewaltig wie die sich drücken wollen obwohl sie das 3 fache der Schadensumme schon von mir kassiert haben...und jetzt denken ich wäre Geisteskrank und Überweise nochmal 500-600.
Was ist den der Zweck dieser Aktion? Mir einen Fehler Nachzuweisen in der Hoffnung dann wirklich auch rechtlich kassieren zu können?
81 Antworten
Du glaubst doch nicht ernsthaft das ich hier alle Details nenne, mit Geburtsdatum und Personummer oder wie in einem öffentlichen Forum.
Das gibt es Millionenfach was du erwähnst - Deutsche Versicherung ausländischer VN nix ungwöhnliches.
Die Sache ist gegessen - Ich antworte auf die Fragen - Und wenn es dann weiterhin Probleme gibt Nehme ich mir einen Anwalt und basta.
Extra Dank an Berlin-Paul für einen der wenigen Sachlichen Beiträge hier
Ich würde da nicht mehr antworten bis eine Klage kommt, dann zum Anwalt.
Nach pers. Daten hatte ich doch überhaupt nicht gefragt.
Sondern nur allgemein.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 14. April 2025 um 08:45:03 Uhr:
Ich würde da nicht mehr antworten bis eine Klage kommt, dann zum Anwalt.
Interessant wozu hier ohne Kentnis der Vorgeschichte und Details die der TE nicht kundtun mag geraten wird.
Aber du wirst schon wissen auf welcher validen Basis du das tust.
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Angeblich hat er ja alles beantwortet, fühlt sich im Recht und fühlt sich nur noch genötigt und belästigt. Also das ganze stoppen bis eine "valide Basis" , nämlich eine Klage kommt.
Sie bedankt sich für den sachlichen Beitrag von Berlin-Paul.
Welchen denn?
Etwa den hier? 😁
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. April 2025 um 23:07:04 Uhr:
Die fehlende / ungenügende Berufsausbildung des Sachbearbeiters beim Versicherer begründet keine Obliegenheit des Versicherungsnehmers, dem Sachbearbeiter seinen Job beizubringen.
Zitat:
@Uberfahrer schrieb am 14. April 2025 um 17:12:49 Uhr:
Sie bedankt sich für den sachlichen Beitrag
Und ich dachte bisher immer daß <Claudio> eher männlich ist.
Hier ging es sehr sachlich zu, ihm haben aber wohl die Antworten nicht gefallen.
Er wird schon merken wer am längeren Hebel sitzt mit seiner Einstellung.
Ja, du könntest Recht haben.
Hat sich aufs erste mal lesen weiblich für mich angehört.
Das mit den ständig wechselnden Accounts ist ja schon peinlich genug - aber muss es jetzt wirklich auch noch innerhalb eines so kurzen Threads sein?
Die Sache ist geklärt, nach Beantwortung der Fragen, Versicherung bietet mir jetzt eine Freiwillige Rückzahlung an um mich nicht Hoch zu Stufen.
Der Betrag ist ein anderer als Ursprünglich Gefordert er ist niedriger also wollten sie mich anfangs Betrügen oder wie?...
Wenn ich Zahle werde ich nicht hochgestuft aber was ist mit meinem Bereits gezahlten Überhöhten Betrag an eine andere Versicherung, die der neuen Einstufung der ersten Versicherung gefolgt ist ohne das die Sache geklärt war?
Wenn der Rückzahlbetrag niedriger ist, als vorher, wird bestimmt eine Verrechnung mit dem Beitrag der Höherstufung erfolgt sein.
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 17. Mai 2025 um 12:15:41 Uhr:
Wenn der Rückzahlbetrag niedriger ist, als vorher, wird bestimmt eine Verrechnung mit dem Beitrag der Höherstufung erfolgt sein.
Das wird so nicht praktiziert.
Es handelt sich um 2 verschiedene Abteilungen (Betrieb + Schaden)
Der Betrag den sie jetzt -als Freiwillige- Zahlung fordern ist 320 Euro unter dem Betrag den Sie gefordert haben als sie die Zahlung -erzwingen- wollten.
Habe beide Beträge schriftlich. Die Versicherung will mir keinen Zahlungsnachweiß an den Unfallgegner schicken. Da geht doch etwas nicht mit rechten Dingen vor sich.
Bisher hat die Versicherung nicht von der Höherstufung profitiert, aber eine andere in einem Zeitraum von paar Monaten die der nicht geklärten Hochstufung von Versicherung A gefolgt ist, den Überhöhten Betrag sehe ich nicht wieder auch wenn ich jetzt die freiwillige Zahlung vornehme?
Mich interessiert jetzt der real gezahlte Betrag von der Versicherung an den Unfallgegner, mir bleibt nur ihn ausfindig zu machen wenn ich wieder in der -Unfallstadt- bin und ihn zu fragen wie viel er bekommen hat.
Zitat:
@ClaudioPall schrieb am 17. Mai 2025 um 21:01:26 Uhr:
Der Betrag den sie jetzt -als Freiwillige- Zahlung fordern ist 320 Euro unter dem Betrag den Sie gefordert haben als sie die Zahlung -erzwingen- wollten.
Die freiwillige Rückzahlung bezieht sich auf die Entschädigungsleistung und der Regress auf die Enschädigungsleistung plus Kosten.