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Versicherung informieren wegen Führerscheinanfänger

Hallo,

mein Sohn übernimmt nach bestandener Fahrprüfung das Auto seiner Oma inkl. der "heruntergefahrenen" Versicherungsprozente bzw. das Auto bleibt auf die Oma angemeldet und mein Sohn fährt damit!

Nun muss ich ja bestimmt der Versicherung mitteilen, dass ................ Führerscheinanfänger ..... usw.

Was muss ich eigentlich melden???

Dass die Oma nimmer fährt und nur noch der "Führescheinneuling"??

Oder dass mein Sohn zusätzlich damit fährt??

Oder ..... ???

Gebt mir mal ein paar Tipps

Danke

JBR

PS: Zum Jahreswechsel will ich das Fahrzeug mit einem Versicherungswechsel zu meiner Versicherung bringen und auch die "Prozente" der Oma übernehmen die dann definitiv kein Auto mehr fahren möchte/kann!

Muß ich hier irgendwas beachten??

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12 Antworten

Kommt drauf an, was in Omas Police steht. Wenn da z.b. Fahrer unter 23 Jahren ausgeschlossen sein sollten, muss der Punkt nun aufgenommen werden. Wird ein paar Euro Nachzahlung bedeuten.

 

Die Versicherung kann man nur bis zu der Schade freiheitsklasse übernehmen, die man theoretisch selber erfahren könnte.

Ja, übernehmen wird er die Freiheitsklasse wahrscheinlich nicht.

Also den Wagen auf die Oma zugelassen lassen und den U25-Fahrer eintragen (kostet dann mehr, ja, außerdem kann es sein, dass der Rabattretter dann nicht möglich ist, weil nur wenn alle Fahrer über 25 etc.).

Sollte die Oma mal nicht mehr sein, kann man den Wagen dann auf einen anderen langjährigen Führerscheininhaber (Eltern/Onkel) zulassen bzw. ist´s dann auch nicht mehr so krass, wenn der Anfänger schon über 25 ist. Dann bekommt er eben die SF8 oder so.

Vorteil, wenn der junge Fahrer eingetragen ist, ist der, dass man a) natürlich auf der sicheren Seite ist und b) dass er dann die SF (seine eigene) übernehmen kann (sprich 5 Jahre gefahren, SF5)

am 20. Juli 2015 um 6:37

Die Frage die sich mir stellt, willst du von der tiefen Einstufung der Oma Profitieren oder ist es dir egal?

So oder so deren Police anschauen wie die es mit Fahranfängern halten.

Sollte da aber nichts drin stehen und es geht dir ums Geld, dann würde ich der Versicherung nur melden das die Oma den Wagen behält und auch noch immer die eigentliche Fahrerin ist, aber dein Sohn den Wagen ebenfalls nutzen darf.

Wenn es nicht darum geht, dann gleich den Wagen auf den Sohn umschreiben. Aber wie du schon sagtest (wie sagt ihr dem?) SFx wird sich dann halt entsprechend ändern und teurer. Aber so kann keine Versicherung etwas sagen wenn dann die Nachbarn melden das der Wagen gar nicht mehr bei der Oma sondern ständig beim Haus wo dein Sohn wohnt, steht.

Soweit ich weiss, kann die Versicherung junge Fahrer nicht komplett ausschließen. Eine gelegentliche Nutzung durch einen jungen Fahrer, der einen Führerschein hat, muss immer möglich sein. Nur die regelmäßige Nutzung durch einen jungen Fahrer müsste der Versicherung angezeigt werden. Bin aber kein Versicherungsexperte und die Regelungen könnten sich natürlich inzwischen geändert haben.

am 21. Juli 2015 um 8:21

Hallo.

 

Ich würde auf jeden Fall den "jungen Fahrer" mit angeben. Arbeite selbst bei einer Versicherung und da hat es schon mal böse gekracht und es gab mächtig Probleme. Letztlich ging es aufgrund guter Kundenbeziehung gut für die Kunden aus.

 

Eine Übertragung des SFR auf Ihren Sohn halte ich für NICHT sinnvoll, weil da zu viele Jahre verloren gehen. Eine Übertragung auf Sie wäre da schon sinnvoll. Dazu benötigt man eine "TB18" (SFR Übertragungsformular) und eine Kopie Ihres Führerscheines.

 

Sie können wie folgt errechnen, welchen SFR Sie übernehmen können (so wird es zumindest bei den meisten Gesellschaften gemacht):

 

Bsp: Führerschein 1990 gemacht

 

1990 = SF 0

1991 = SF 1/2

1992 = SF 1

1993 = SF2 usw.

 

Das rechnen Sie dann einfach bis 2015 bzw. 2016 hoch.

 

MfG

Also solange Oma noch lebt, spricht nichts dagegen sie als Halter und Versicherungsnehmer eingetragen zu lassen und den Enkel zusätzlich noch als Fahrer inkl. Alter mit anzugeben.

Durchrechnen würde ich noch, welche SF Verluste und Beitragsveränderungen auf einen zukämen, wenn der SFR auf den Vater überschrieben würde. Unter Umständen ist dies günstiger, weil der Alterszuschlag wegfällt.

Traurig , traurig , dass es immer wieder um dieses Zeichen STVO 277, § 41 solche Diskussionen gibt .Eigentlich müsste doch jeder Kraftfahrer, der mal eine theoretische Prüfug gemacht hat ,dieses Zeichen kennen.

1. Es gibt gar kein Zeichen -Überholvervot für LKW -- Wenn allerdings selbst die Redakteure von Wohnmobilzeitschriften dieses Zeichen noch so falsch ansprechen, ist das für den Normale wirklich schwierig .

2. Es gibt nur den Text , dass es ein Überholverbot für KRAFTFAHRZEUGE über 3,5t zGm gibt ,einschließlich ihrer Anhänger , ausgenommen PKW und Busse . ( Mal etwas verkürzt wiedergegeben )

3. D.h. wenn das ziehende Kraftfahrzeug und der Anhänger zusammen nach der Angabe im Fahrzeugschein und Anhängerschein addiert mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse haben, dürfen sie nicht überholen , egal , ob LKW oder Wohnmobile .

Merke : NUR PKW und BUSSE sind ausgenommen.

Man muss wissen , warum dieses Zeichen so benannt wurde :

Früher hieß es -Übrholverbot für LKW über 7,5 t zGw.-

Da konnte aber ein Betonmischer der als Sonderfahrzeug oder als -Selbstfahrende Arbeitsmaschine -im Fahrzeugschein eingetragen war mit 12 t zGw durchfahren und die Polizei musste NEESE machen .

Weil das dem Grundgedanken entgegen lief , hat man es dann auf diesen Gesetzestext heruntergeschrieben .

Das oben angeführte Urteil ist völlig überholt , denn da gab es diese Festlegung,wie im heutigem Text noch nicht . Nämlich KRAFTFARZEUGE , nicht Fahrzeuge oder LKW , wie immer behauptet wird , und dann festgelegt auf 3,5 t zul.Gesmassse .

Jedes Kraftfahrzeug auch Zugmaschinen , wenn es nicht PKW oder Buss ist ,darf über 3,5 t zGW nicht

überholen .

Giovanni.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 21. Juli 2015 um 15:30:05 Uhr:

Traurig , traurig , dass es immer wieder um dieses Zeichen STVO 277, § 41 solche Diskussionen gibt .Eigentlich müsste doch jeder Kraftfahrer, der mal eine theoretische Prüfug gemacht hat ,dieses Zeichen kennen.

1. Es gibt gar kein Zeichen -Überholvervot für LKW --

[...]

Giovanni.

Du bist im falschen Thread...

am 21. Juli 2015 um 14:18

Zitat:

@querys schrieb am 21. Juli 2015 um 13:19:43 Uhr:

Also solange Oma noch lebt, spricht nichts dagegen sie als Halter und Versicherungsnehmer eingetragen zu lassen und den Enkel zusätzlich noch als Fahrer inkl. Alter mit anzugeben.

Durchrechnen würde ich noch, welche SF Verluste und Beitragsveränderungen auf einen zukämen, wenn der SFR auf den Vater überschrieben würde. Unter Umständen ist dies günstiger, weil der Alterszuschlag wegfällt.

Ich würde so oder so es auf den Vater oder die Mutter übertragen, denn wer weiß schon genau, wie lange Oma noch lebt?

Dann ist Oma auch raus aus der Nummer, die damit vermutlich auch nichts mehr zu tun haben möchte.

Offtmals wird nach den Nutzern gefragt und das Geburtsdatum des jüngsten Fahrers.

Könnte aber auch sein, dass OMA noch einen alten Tarif hat, mal in der Police nachschauen.

Am Besten wird es wohl sein der Versicherung zu sagen, dass das Fahrzeug nun AUCH von einem jungen Fahrer genutzt wird.

am 24. Juli 2015 um 20:58

Auf jeden Fall bei der Versicherung anrufen und melden :) seit gestern ist meine Freundin (23 Jahre) mit meinem Auto versichert. Vorher waren nur Fahrer ab 25 versichert. Die Versicherung kann problemlos telefonisch angepasst werden und die neue Versicherung ist schon ab dem nächsten Tag wirksam!

Nur ich bin nun 230 Euro im Jahr ärmer :rolleyes: was man für die Frauen nicht alles macht... :D

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