Versicherung im Erbfall eines Autos

VW Käfer 1200

Hallo zusammen,
ich bin mit der Situation ein wenig überfordert und vielleicht gibt es hier jemanden, der schon in der selben Situation war oder sich aus beruflichen Gründen ein wenig besser damit auskennt. Folgender Sachverhalt ergibt sich bei mir:
Ich habe durch einen eher entfernten Verwandten im vergangenen Jahr einen VW Käfer geerbt. Ihm gehörte das Fahrzeug und er war auch immer Versicherungsnehmer der KFZ-Versicherung, das Auto war aber über die letzten 10 Jahre nicht mehr auf ihn zugelassen, sondern auf ein Familienmitglied, was aber eher pragmatischere Gründe hatte.
Nun zu meiner Frage:
Wie läuft das mit der KFZ-Versicherung im Todesfall ab? Muss ich den Versicherungs-Vertrag des bisherigen (verstorbenen) Versicherungsnehmers übernehmen? Kann ich jetzt einfach bei einer anderen Versicherung einen Vertrag abschließen oder bin ich an das bisherige Versicherungsunternehmen gebunden? Was ist nun der erste Schritt, damit ich schnellstmöglich die bzw. eine eVB-Nummer erhalte und das Fahrzeug auf mich zulassen kann?
Ich weiß, es sind Fragen über Fragen, aber vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen…

Ich bin für jede Hilfe dankbar!

VG,

Antoine

17 Antworten

Bei einer Ummeldung wird der Vertrag automatisch durch die Zulassungstelle gekündigt. Für die Endabrechnung des Vertrages haftet der Erbe. Da die Versicherung meist bezahlt ist und das im Vorraus, wird der Restbetrag dem Erben zurücküberwiesen. Das sollte man aber mit der Versicherung klären, wegen der richtigen Kontonummer, da unter Umständen das ehemalige Konto schon erloschen ist.

Für die Älteren, die schon lange kein Auto mehr an-oder umgemeldet haben (ich musste auch erst nach der Abkürzung EVB googeln)

Eine elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) ist ein siebenstelliger alphanumerischer Code, der als Nachweis dafür dient, dass Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. Ohne eine EVB-Nummer können Sie Ihr Fahrzeug weder zulassen noch ummelden.

(gelöscht)

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