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Versicherung für Pickup

Themenstarteram 27. November 2022 um 20:58

Hallo, habs schon im Renault Forum gefragt, aber vermutlich passt es hier im Versicherung Unterforum besser rein.

Wie wird denn der Renault Alaskan Pickup versichert?

HSN TSN 3333 BHM

Die Vergleichsportale führen den nicht

Dabei musste er mit Doppelkabine ja als PKW und nicht als Nutzfahrzeug zugelassen und versicherbar sein, oder irre ich mich da?

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16 Antworten

Ich würde den als LKW zulassen, ist meist günstiger in Versicherung und Steuern

Die Fahrzeugklasse ist aber nicht frei wählbar!

In der Steuer ist der Lkw günstiger, in der Versicherung meist nicht.

Deshalb jaulen viele pick up fahrer, wenn ihr Gerät als Lkw geschlüsselt aber vom HZA als PKW versteuert wird.

Und wie in Deinem anderen Fred schon gefragt. Was steht in der ZB1 unter J. M1 oder N1

@ArizonaTea

Dein Wagen ist N1G geschlüsselt also Lkw

Lasse mal deine beiden Freds zusammenlegen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 27. Nov. 2022 um 22:17:18 Uhr:

Deshalb jaulen viele pick up fahrer, wenn ihr Gerät als Lkw geschlüsselt aber vom HZA als PKW versteuert wird.

Die Zeiten sind schon seit einigen Jahren vorbei.

 

Mittlerweile haben sich die Finanzbehörden bei der Besteuerung an die verkehrsrechtliche Einstufung zu halten.

 

Sprich LKW in den Papieren heißt Versteuerung als LKW.

Nicht ganz.

Die Aufbauart muss BE sein, was bei den älteren Fahrzeugen nicht der Fall war.

Da war BA drin und die werden vom HZA mit Doppelkabine als PKW versteuert.

Aber Du weißt es vermutlich wieder besser.

In der ZB1 steht auch bestimmt auch Fz. z.Gü.bef. bis 3,5t

Obwohl ich auch schon hatte, das sich solche Fahrzeuge auch mit der HSN/TSN als PKW rechnen ließen

Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. November 2022 um 08:24:41 Uhr:

Nicht ganz.

Die Aufbauart muss BE sein, was bei den älteren Fahrzeugen nicht der Fall war.

Da war BA drin und die werden vom HZA mit Doppelkabine als PKW versteuert.

Aber Du weißt es vermutlich wieder besser.

Ein unnützer, arroganter Zusatz.

Und ja, ich weiß es besser: seit 31.12.2020 ist die von dir genannte Regel ausgelaufen

Dann sollten diesbezüglich ja wohl keine Anfragen vom HZA kommen?

Kommen sie aber!

Aber vermutlich bist Du der Verordnungsgeber für das HZA, nicht!

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