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Versicherung einfach teurer als im Vertrag ??!

Themenstarteram 21. Juli 2015 um 21:10

Folgender Sachverhalt

Im März bei HUK 2 Autos angemeldet

1. Wagen BMW 7er 2007

2. Audi A4 8E B7 2005

1. Wagen SF Klasse 2 48% (Laut Vertrag aktuell)

2. Wagen SF Klasse 1/2 75% (laut Vertrag aktuell)

Bei Vertragsabschluss hat die Beraterin einen Betrag für den 2. Wagen in höhe von 162,18 € berechnet SF Klasse 4 laut Vertragsabschluss das wir dann unterschrieben haben ( im Vertrag steht für den 2. Wagen liegen die Voraussetzungen vor , was die Beraterin angeblich überprüft hat.

Im Beratungsgespräch hat die Beraterin gesagt das es günstiger ist den 2. Wagen auch bei HUK anzumelden . Haben wir deswegen auch gemacht .

Problem

Heute ein Brief erhalten SF Klasse wurde auf 1/2 runtergesetzt weil angeblich der 2. Wagen nicht in der 4. Klasse eingestuft werden kann da der 1. Wagen erst in der 2. SF Klasse ist .

Habe diese heute reklamiert und die Geschäftsstelle wird an HuK eine Reklamation schreiben von der Geschäftsleiterin selber das hier eine Falschberatung vorliegt , die Beraterin entschuldigte sich und sagte das es ihr leid tut und sie sich vertan hat und ich das so zahlen muss Hallo??

Wie geht man hier vor falls das nicht so wie vereinbart korrigiert wird, wie siehts gesetzlich aus?

Aktueller Bertrag liegt Vierteljährlich bei ca 90€ mehr !

Danke für die Antworten !

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42 Antworten
am 21. Juli 2015 um 21:13

Kündigen und neuen Anbieter suchen und gut ist.

Beratungsprotokoll unterschrieben ?? dann Pech gehabt

Kein Beratungprotokoll unterschrieben, dann in Coburg beschweren.

Themenstarteram 21. Juli 2015 um 21:22

Zitat:

@AtzeKalle schrieb am 21. Juli 2015 um 23:17:15 Uhr:

Beratungsprotokoll unterschrieben ?? dann Pech gehabt

Kein Beratungprotokoll unterschrieben, dann in Coburg beschweren.

Wenn Beratungsprotokoll unterschrieben wurde dann ist das ja noch besser da ich falsch beraten wurde wieso pech dann sehen die Chancen doch besser aus .

 

Wurde aber nicht

 

 

Wann kündigen Fristlos ?

Vermutlich hatte die Beraterin falsch beraten, da für die Sondereinstufung SF4 bestimmte Voraussetzungen nötig waren (z.B. Erstwagen in SF5 und höher).

Für solche Sachen müssen die selbstständigen Berater eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorweisen.

am 21. Juli 2015 um 21:36

Warum HUK?

Bei einem Makler wäre Dir das nicht passiert. Der Versichert die Fahrzeuge wo es günstiger ist. In vielen Fällen war die Generali und sogar die Allianz (Dein Auto) günstiger als die Huk. Der macht das Gratis.

am 21. Juli 2015 um 21:43

Erstmal hat man bei jedem Vertrag 14 Tage Kündigungsrecht also fristlos innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Unterlagen bzw. Aushändigung der Unterlagen(mein Wissensstand)

Du könntest aber auch probieren Fristlos zu kündigen mit der Begründung der vorsätzlichen falschen Beratung. Da eine Beraterin eigentlich alles im Rechner eingibt und dann was dabei rauskommt. Die hat den Fehler gemacht nicht du, also Kündigen.

Zitat:

@Raghul schrieb am 21. Juli 2015 um 23:43:03 Uhr:

Erstmal hat man bei jedem Vertrag 14 Tage Kündigungsrecht also fristlos innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Unterlagen bzw. Aushändigung der Unterlagen(mein Wissensstand)

Du könntest aber auch probieren Fristlos zu kündigen mit der Begründung der vorsätzlichen falschen Beratung. Da eine Beraterin eigentlich alles im Rechner eingibt und dann was dabei rauskommt. Die hat den Fehler gemacht nicht du, also Kündigen.

Er hat dann nur ein Problem, ein Versicherer zu finden, der eine eVB für ein zurückliegendes Beginndatum erstellt.

Themenstarteram 21. Juli 2015 um 22:46

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 22. Juli 2015 um 00:19:04 Uhr:

Zitat:

@Raghul schrieb am 21. Juli 2015 um 23:43:03 Uhr:

Erstmal hat man bei jedem Vertrag 14 Tage Kündigungsrecht also fristlos innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Unterlagen bzw. Aushändigung der Unterlagen(mein Wissensstand)

Du könntest aber auch probieren Fristlos zu kündigen mit der Begründung der vorsätzlichen falschen Beratung. Da eine Beraterin eigentlich alles im Rechner eingibt und dann was dabei rauskommt. Die hat den Fehler gemacht nicht du, also Kündigen.

Er hat dann nur ein Problem, ein Versicherer zu finden, der eine eVB für ein zurückliegendes Beginndatum erstellt.

HUK müsste doch entgegenkommen oder nich da die Geschäftsleiterin das so gesagt hat und auch zugegeben hat das es hier um ein Beratungsfehler handelt.

Schöne "Geschäftsleiterin", die so etwas anbietet.

Nur interessiert es den Innendienst/maschinelle Bearbeitung wenig, was die Geschäftsleiterin mit dem Kunden abgesprochen hat, weil da klare Richtlinien/Arbeitsanweisungen wichtiger sind.

Möglicher Weise kann da ggf nur ein Direktionsassi (wenn es so etwas bei HUK geben sollte) eingreifen.

Themenstarteram 21. Juli 2015 um 23:05

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 22. Juli 2015 um 01:02:19 Uhr:

Schöne "Geschäftsleiterin", die so etwas anbietet.

Nur interessiert es den Innendienst/maschinelle Bearbeitung wenig, was die Geschäftsleiterin mit dem Kunden abgesprochen hat, weil da klare Richtlinien/Arbeitsanweisungen wichtiger sind.

Möglicher Weise kann da ggf nur ein Direktionsassi (wenn es so etwas bei HUK geben sollte) eingreifen.

Ja gut Maschinell oder nicht interessiert dem Kunden ja nicht , dann müsste man ja eine Lösung finden , es kann ja nicht sein das Menschen mehr zahlen müssen wenn Berater ??angeblich? fehler machen

Eben dafür kann man ja den Berater wegen Falschberatung haftbar machen.

Themenstarteram 21. Juli 2015 um 23:49

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 22. Juli 2015 um 01:16:00 Uhr:

Eben dafür kann man ja den Berater wegen Falschberatung haftbar machen.

ja und was heißt dies für mich?

am 22. Juli 2015 um 0:05

Zitat:

@Esmer038 schrieb am 22. Juli 2015 um 01:49:39 Uhr:

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 22. Juli 2015 um 01:16:00 Uhr:

Eben dafür kann man ja den Berater wegen Falschberatung haftbar machen.

ja und was heißt dies für mich?

Theoretisch: dauerhaft von der Person Geld bekommen weil durch ihre Fehlberatung ein dauerhafter Schaden entstanden ist. Bedeutet du zahlst ja jetzt im ersten Jahr knapp 270 Euro mehr wie eigentlich gedacht, im 2. Jahr zahlst du aber immer noch mehr wie eigentlich gedacht weil du dann erst ist sfr 1 statt 5 bist und so immer weiter. Die entsteht jedes Jahr ein Nachteil also Anspruch auf Entschädigung.

 

Praktisch: eher Pech gehabt. Die Summe beläuft sich auf wenige Euros. Ja ich weiß knapp 300 Euro, aber lohnt sich da wirklich der Aufwand von Anwalt bis Gericht im schlimmsten Fall und dann noch abblitzen weil wegen zuwenig oder geringfügig. Ruf bei der huk an und hau da aufn Putz sag was Sache ist, die sollen dir entgegen kommen, tun sie das nicht gehste zu der Beraterin. Dann machste da das gleiche. Das Problem ist es kann sein das die Beraterin zwar nen Huk Laden hat aber selbstständig da ist und dann muss die huk nichts machen weil sie quasi nur Vermittler ist ähnlich wie Check24 wenn du da deine Daten falsch eingibst kannste da auch nicht verlangen das die Versicherung den Vertrag trz. So lässt. Allerdings kannst du die Beraterin verklagen nur ob Sich der Aufwand lohnt...

Themenstarteram 22. Juli 2015 um 1:38

Zitat:

@Raghul schrieb am 22. Juli 2015 um 02:05:13 Uhr:

Zitat:

@Esmer038 schrieb am 22. Juli 2015 um 01:49:39 Uhr:

 

 

ja und was heißt dies für mich?

Theoretisch: dauerhaft von der Person Geld bekommen weil durch ihre Fehlberatung ein dauerhafter Schaden entstanden ist. Bedeutet du zahlst ja jetzt im ersten Jahr knapp 270 Euro mehr wie eigentlich gedacht, im 2. Jahr zahlst du aber immer noch mehr wie eigentlich gedacht weil du dann erst ist sfr 1 statt 5 bist und so immer weiter. Die entsteht jedes Jahr ein Nachteil also Anspruch auf Entschädigung.

 

Praktisch: eher Pech gehabt. Die Summe beläuft sich auf wenige Euros. Ja ich weiß knapp 300 Euro, aber lohnt sich da wirklich der Aufwand von Anwalt bis Gericht im schlimmsten Fall und dann noch abblitzen weil wegen zuwenig oder geringfügig. Ruf bei der huk an und hau da aufn Putz sag was Sache ist, die sollen dir entgegen kommen, tun sie das nicht gehste zu der Beraterin. Dann machste da das gleiche. Das Problem ist es kann sein das die Beraterin zwar nen Huk Laden hat aber selbstständig da ist und dann muss die huk nichts machen weil sie quasi nur Vermittler ist ähnlich wie Check24 wenn du da deine Daten falsch eingibst kannste da auch nicht verlangen das die Versicherung den Vertrag trz. So lässt. Allerdings kannst du die Beraterin verklagen nur ob Sich der Aufwand lohnt...

ich warte mal ab danke an alle ??????

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