Versicherung 944 über Eltern; Vertragsübernahme etc. (das volle programm;))

Hallo, ich bräuchte ma wieder eure Hilfe 🙂 Ich möchte mir gerne mit 18 einen Porsche 944 kaufen und weiß jetzt nicht wie ich bei der Versicherung am besten weg komme.. Als Infos: Wir haben unser Auto (Honda accord bj. 96 mit 136ps) und mein Leichtkraftrad (125cm auf 80km/h gedrosselt bei den versichert)Kann man damit was machen? ODer z.B. den billigeren Honda dann als zweitwagen und den teureren porche dann auf 30%??? ... Ein paar Daten zur Orientierung 😉 : Wir wohnen In HH haben kein eigenes Haus , normale angestellte(mein Dad dann ewnn ich 18 bin Rentner(is das "wichtig"?), laufleistung ca. 10000 (jetzt max.5000. näheres dazu später) , und ich bin mit 18 immernoch ne weile schüler, mit dem Honda sind wir auf 35 oder 30% und haben ne vollkasko. Würde es sich evtl. lohnen, das Uto jetzt shcon anzumelden, und so % abzubauen, da mein Daddy nicht ganz abgeneigt ist, jetzt selber nen Porsche zu fahren 😁 , oder würde dass sich nicht rechnen? Dann zum Auto selber: da hätten wir 944 bj.84-? 160ps und 944s bj? 210ps Noch evtl. zu beachten , Stichwort: Youngtimer!? Je nachdem wie groß die Kostenunterschiede bei versicherung und Steuer sind. Steuer^^: kann mir einer sagen wie die sich zusammensetzt und wie hoch die wäre?

So ich hoffe ich hab euch genug Angaben gegeben um mir etwas weiterzuhelfen 🙂
Bitte zerstört mir meinen Traum nicht^^ und Komentare wie nen Porsche mit 18 und so weiter kann ich nicht gebracuhen, weiß selber dass es leicht verrückzt ist , aber mein Motorrad (siehe Sig.) ist ja für nen 16. Jährigen auch leicht überzogen 😁

Vielen Dank schonmal und grüße aus HH lenn

18 Antworten

Schade, dass ich diese Diskussion verpasst habe. Nach dem, was du mir von ihr skizzierst, hätte ich vermutlich mit maddy zusammen auf dich eingedroschen! 😉 😁

Wäre mir völlig neu, dass das so ausgelegt würde. Das würde auch meinem rechtlichen Empfinden völlig zuwider laufen. Falls du dazu ein Gerichtsurteil oder so was hast, post doch mal einen Link, das würde mich echt mal interessieren! (Nein, mich persönlich betrifft das Thema nicht.)

Neee - gar kein Urteil - aber ich hatte es irgendwo in einem Bedingungswerk gelesen (geglaubt)

Wie gesagt - ich weiß es wirklich nicht mehr, daher schlief das auch ein.

Was wär so verkehrt daran, in das Bedingungswerk unter "Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall" noch diesen Passus reinzuschreiben?
(Natürlich mit Hinweis auf Auscchluss unrechtmäßiger Aneignung durch Unbefugte)

Grüße
Schreddi

Es ist bzw. war legal ruft an und überzeugt euch

auch unter 23 Jährige dürfen das Auto fahren hat man mir vor ca. eoinem hsalben Jsahr versichert

Zitat:

Original geschrieben von Niederbrecher


Es ist bzw. war legal ruft an und überzeugt euch

auch unter 23 Jährige dürfen das Auto fahren hat man mir vor ca. eoinem hsalben Jsahr versichert

Den Wortlaut hätte ich gerne.

Die Frage heißt ja auch, wer nutzt das Fahrzeug überwiegend ?

Es ist der Versicherung allemal lieber, wenn ein 20 jähriger nüchtern fährt als der 50er besoffen. Auch wenn nachgewiesen werden kann, dass die Nutzung "ausnahmsweise" war gibt es keine Probleme.
Es steht definitiv, bei mir im Antrag, sollten sich Tarifmerkmale ändern, so ist das umgehend mitzuteilen sonst Differenzbetrag + Vertragsstrafe.

Christo

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