Verschwiegener Unfall?
Hallo zusammen,
ich muss mich leider hier mal zu Wort melden.
Ich habe mir im Oktober einen schönen 2,5er TDI Quattro gegönnt der mir auch richtig Spaß macht. Ich muss nun leider etwas ausholen:
Als mein Mechaniker und ich uns den Wagen beim Verkäufer (Privatverkäufer) angeschaut haben hat der Wagen uns sehr gut gefallen. Alle Verschleißteile etc. alles wunderbar. Was uns nur direkt auffiel ist das im Kofferraum hinten rechts es relativ nass war. Als ich den Verkäufer darauf ansprach holte er seine Angel aus dem Kofferraum und meinte er war gestern mit Freunden Angeln und habe Nasse Sachen im Kofferraum gehabt. Soweit ok. Zwei tage später war es so das der Kofferraum knochentrocken war. Also alles gut. Leider hatte es nur an den Tagen nicht geregnet was dann, wie sich später herausstellte, der Grund dafür war das der Kofferraum da trocken war.
Mein Kofferraum war immer wieder Nass nach Regen und Waschstraßen. Gestern haben mein Mechaniker und ich, als wir eine Routinemäßige Inspektion durchführten, dem Problem mal genauer angenommen. Dabei stellte sich erschreckendes heraus. Dem Wagen fehlt hinten der komplette Prallschutz! (siehe Bild im Anhang) Unsere Vermuten der Wagen hat hinten rechts einen leichen Bums bekommen. Dadurch war der an der Rechten Seite geschätzt 1-2mm eingedrückt somit waren zwei Blechfalze nicht mehr genau auf einander und dadurch lief das Wass in den kofferraum. Wir haben diese Falze nun mit Dichtmasse etwas abgedichtet damit nicht weiter munter Wasser in den kofferraum fließt.
Momentan koche ich! Die Aussage das das vom Angeln kommt ist für mich schon ein wissentliches Täuschen. Dann die Sache mit dem Prallschutz finde ich Krass! Wenn mir jetzt einer richtig schön drauf donnert knallt der direkt gegen die Karosserie.
Der Wagen ist an sich wirklich Top in schuss! Alles prima. Aber das da hinten stört mich enorm! Ich habe heute schon mit meinem Anwalt (kenne ihn Privat) gesprochen, der meinte da wäre eine Teilerstattung des Kaufpreises möglich. Zusätzlich habe ich auch eine gute Rechtsschutzversicherung die mir auch den Sachverständigen zahlt. Ich will heute Abend mit dem Verkäufer telefonieren und ihm das schildern. Wenn er nicht von sich selber das alles eingesteht will ich meinem Anwalt den Startschuss geben.
Was meint ihr zu der ganzen Sache? Bin momentan echt angepi++t... Ich mag den Wagen wirklich sehr gern fährt sich Top, Nockenwellen, Turbo, Innenausstattung alles prima... Aber das Nervt mich wirklich.
Viele Grüße,
Christian
Beste Antwort im Thema
Sry, aber das ist mal wieder typisch Deutsch!
Mein Gott, wenn dir das Auto gefällt und du damit zufrieden bist, dein Bekannter da schon mit Dichtmasse rumgesaut hat, dann Hacke es ab und gut ist! Kauf dir den Prallschutz für nen 20er bei ebay gebraucht und das wars! Da mal wieder so nen Wind zu machen mit Anwalt und Rechtsschutz und am besten noch die Karre zu Audi bringen und das die machen lassen und die Rechnung + Ausfallzeit dem Verkäufer geben!
Sry, aber da habe ich kein Verständnis dafür! So wie du es auch schreibst geht es dir nicht ums Geld sonder ums Prinzip, was wiedermal typisch Deutsch ist! Wo kommen wir da hin?
Bald ist es hier genauso wie bei den Amis, wo man auf jeder CoffeToGo Tasse schreiben muss, das der Kaffee heiß ist und man aufpassen soll und es im Winter kalt ist und im Sommer heiß! Und wehe es vergisst jemand zu erwähnen, das ein Eis kalt ist! Dann wird der sofort um x Millionen € wegen Körperverletzung verklagt obwohl eigentlich der Kläger wegen Dummheit verklagt und sterilisiert werden sollte, damit sowas sich nicht Forstpflanzen kann! Traurig traurig....
Mein 2ter Absatz ist zwar etwas extrem verfasst und übertreiben, aber ich sehe das hier ähnlich! Alleine den Streß, den du dann dem Verkäufer antust. Er muss sich dann ggf. mit dem Vorbesitzer auseinandersetzten usw. Alleine, wie lange es schon dauern wird. Evtl. wurde ja nur mal die Heckstoßstange gewechselt und dabei das Teil nicht verbaut oder so ähnlich....
Also wie gesagt wird in meinen Augen aus einer Mücke mal wieder ein Elefant gemacht! Aber so ist ja die heutige Gesellschaft... Alle nur egoistisch und versuchen aus jedem anderen jeden Cent rauszuziehen...
180 Antworten
Also der vielleicht unfall hinten ok das könnte schwer werden.
Aber der KM Betrug meines erachtens ist gut nachweisbar.
Der Wagen hatte am 12.2.2010 eine KM Laufleistung von 133.000km. Sagen wir mal das war halter nummero 2. Halter Nummero 2 verkauft sein Auto am 1.7.2011 mit einer Kilometerlaufleistung von 140.000km. Dann hat Halter Nummero 2 und 3 einen Kaufvertrag gemacht mit einer angegebenen KM Laufleistung. Ich kaufe den Wagen im Oktober 2012 (Halter nummer 4) und habe in meinem Kaufvertrag 97.000km stehen dann schnappt die Handschelle für Halter 3 zu.
Genauso auch anders. Halter 2 war am 12.2.2010 bei Audi mit KM Laufleistung 133.000km verkauft den Wagen an Halter 3 am 1.7.2011 mit KM Laufleistung 90.000km dann ist Halter 2 jetzt dran.
Das muss aber alles festgestellt werden. Wenn mein Verkäufer seinen Kaufvertrag von damals noch hat kann er seinen Hals retten.
Aber nochmal auf meine Frage zurück zukommen.
Weiß jemand ob die letzten Halter überhaupt noch feststellbar sind? Verkäufer hatte keinen Brief mehr und hat Eidestattliche Erklärung bei Straßenverkehrsamt abgegeben.
Viele Grüße,
Christian
Zitat:
Original geschrieben von stolberger-chris
(...)
wo ein Schalter getauscht wurde bei Kilometerstand 133.000"
(...)
Mein Tachostand zeigt nämlich seit letzter Woche knapp über 100.000km an
(...)
Treffer..., noch nicht versenkt...
Sag' ich doch..., zuerst nach (oder besser noch VOR...) dem Kauf die Kiste durch das System lassen..., am besten noch zur Polizei gehen und die FZ-Daten durch den PI-Computer jagen..., und da kommt auf, was Sache ist... Wie hier auch.
Beschiss..., Betrügereien..., Waaaahhhh...
Und dafür hat so ein Verkäufer es sich verdient, eine übergebraten zu bekommen...
Das scheint hier an diesem Deal das einzig "redliche" zu sein..., der Verdienst, ein's auf die Mütze zu bekommen...
An Deiner Stelle würde ich jetzt zu 100% in die Vollen gehen..., jegliche Nachsicht hat der Verkäufer bereits verwirkt...
🙁
Aaaalso, ihr müsst mal zwischen Zivil- und Strafrecht unterscheiden und nicht alles durcheinander werfen.
Für die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haftet IMMER der VERKÄUFER, wurde auch er getäuscht, so kann er seine Rechte dann bei SEINEM VERKÄUFER geltend machen, usw.
Bei einer möglichen Anzeige (Strafrecht), sieht die Sache anders aus. Dort wird dann von Staatsseite ermittelt und der Verantwortliche direkt angegangen.
Das sind aber zwei völlig unterschiedliche Gebiete mit unterschiedlichen Verfahrensweisen.
Wäre ich in diesem Fall der Käufer, würde ich mit dem Anwalt zivilrechtlich klagen und gleichzeitig bei der Polizei wegen Betruges/arglistiger Täuschung Anzeige erstatten.
Er ist aber ja anwaltlich gut beraten und wird seinen Weg schon gehen, da brauchen wir uns keine Sorgen machen.
Über den Ausgang und den einzelnen Schritten wären wir aber wohl alle gerne informiert, vielleicht hilft es ja auch dem nächsten "Opfer".
Hallo,
ein weiteres Problem ist vermutlich der "Freund" beim Freundlichen. Denn der darf imho eigentlich garnichts herausgeben an Infos (Datenschutz). Somit steht dein "Verdacht" vermutlich erstmal ohne Beweise da.
Ob dein Anwalt da etwas an hieb- und stichfesten Auskünften von Audi erhält, ist ev. auch die Frage.
Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei unterschiedliche Dinge...
Ich wünsche dem TE trotzdem alles Gute und dass er Erfolg hat.
Gruss
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JEDER kann einfach zu Audi gehen und die Reparaturhistorie ausgedruckt bekommen, das ist kein Problem.
Datenschutz?
Nein, völliger Quatsch, du legst deinen Fahrzeugschein vor und anhand der Fahrgestellnummer bekommst du die Daten, es handelt sich ja schließlich um DEIN Auto.
Generell sollte man mal aufhören irgendwelche Halbweisheiten oder persönliches Rechtempfinden hier als Fakten zu posten.
Es verwirrt einfach nur denjenigen, der hier Ratschläge und Hilfe braucht.
Zitat:
Original geschrieben von Phil318
JEDER kann einfach zu Audi gehen und die Reparaturhistorie ausgedruckt bekommen, das ist kein Problem.
Datenschutz?
Nein, völliger Quatsch, du legst deinen Fahrzeugschein vor und anhand der Fahrgestellnummer bekommst du die Daten, es handelt sich ja schließlich um DEIN Auto.
Hi Phil,
da muss ich dir leider widersprechen.
Die dürfen dir bei AUDI nichts (mehr) herausgeben.
Hatte wie gesagt letztes Jahr das gleiche mit einem angeblich unfallfreien Wagen den ich bei AUDI selbst gekauft hatte.
Keine einzige NL von Audi wollte mir was rausgeben mit der Begründung "aus Datenschutz". Mein Argument, dass es doch mein Auto ist wirkte ebenfalls nicht.
Lediglich ein netter Herr liess mich neben ihn sitzen und zeigte mir die Daten. Dass ich mitschrieb "übersah" er freundlichwerweise.
Selbst als ich einen Freund bat mir die Historie über seine Beziehungen zu besorgen musste ich hoch und heilig versprechen diese niemandem zu zeigen, da anhand von Kürzeln nachzuvollzuziehen ist, woher die Infos kommen.
Früher war es anders und man bekam die Historie, jetzt ist es aber leider nicht mehr so.
Aber BTT: Wie du schon sagst, der TE soll seinen Anwalt straf- und zivilrechtlich einzuschreiten um sein Recht einzufordern und solchen Machenschaften einen Riegel vorzusetzen.
Allgemein wird der VK immer suspekter und schade, dass beim TE nicht schon vorher die Alarmglocken läuteten. Spätestens beim fehlenden Brief wäre ich misstrauisch geworden, da wenn jemand ein Auto verkaufen will, als erster dafür sorgt, dass alle Papiere vorhanden bzw zumindest Brief, Schein und TÜV-Bericht.
Mir scheint es so, als hätte der VK einiges gemaggelt u.a. auch den Tacho und wollte mit der Neuausstellung des Briefes nur erreichen, dass der Käufer den Vor-Besitzer anhand Name und Adresse im Brief nicht mehr kontaktieren kann.
gruss
TazaTDI
Tja, es mag natürlich sein dass sich da etwas bei AUDI geändert hat, im August habe ich den Ausdruck noch ohne Probleme bekommen, bei BMW habe ich im September die Daten bekommen, auch ohne Probleme.
Wessen Daten sollen denn geschützt werden?
Es sind doch Daten des Fahrzeugs und nicht einer natürlichen Person. Wenn ich also Eigentümer des Fahrzeugs bin (nachweislich), dann gehören mir doch auch die Daten...
Ich würds mal über die Audi Kundenhotline versuchen...
Zitat:
Original geschrieben von Phil318
Generell sollte man mal aufhören irgendwelche Halbweisheiten oder persönliches Rechtempfinden hier als Fakten zu posten.
Es verwirrt einfach nur denjenigen, der hier Ratschläge und Hilfe braucht.
Und genau hier stimme ich Dir vollen Herzens zu!
Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften ist nämlich nichts anderes als die Gewährleistung. Daraus folgt grundsätzlich: Gewährleistung wirksam ausgeschlossen = keine Haftung für zugesicherte Eigenschaften.
Es gibt zwar noch einen Rest nicht ausschließbarer Gewährleistungsansprüche, dieser bezieht sich aber nur auf ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften. Und genau das war es, was ich mit "angesichts des Sachverhaltes unmöglich nachweisbar" meinte. Denn eine Unfallfreiheit war (so weit ich das hier lesen konnte) eben nicht ausdrücklich zugesichert. Und dass der Verkäufer eine mögliche Tachomanipulation selbst begangen hat, ist ihm (soweit das hier erkennbar ist) auch nicht nachzuweisen.
Verstehen wir uns bitte nicht falsch, ich finde das Verhalten des Verkäufers (wenn er denn tatsächlich betrogen hat) verabscheungswürdig (normal dürfte er mit sowas nicht durchkommen), aber dem TE zu sagen "kein Problem, geh zum Anwalt und gib die Kiste zurück" führt ihn leider in keiner Weise weiter. Denn das wird so nicht einfach gehen!
Und btw., versetzt Euch mal in die Lage eines wirklich arglosen Gebrauchtwagenbesitzers, der in gutem Glauben eine tachomanipulierte Kiste mit für ihn nicht erkennbaren Vor-Schäden gekauft hat und diese mit demselben guten Glauben wieder verkauft hat. Wie würde es Euch gefallen, wenn Ihr ohne jeden Beweis des eigenen Fehlverhaltens auf einmal haften müsstet? Es hat schon einen Sinn, dass eine solche Haftung für Privatleute (Laien) gerade nicht gelten soll bzw. ausschließbar ist.
Grüße
Markus
@maody:
Ich glaube hier wird was verwechselt bzw etwas zuviel in einen Topf geworfen.
Die Gewährleistung bezieht sich auf technische Mängel und nicht auf die Eigenschaft Unfallfreiheit etc.
Als Privatverkäufer schliesst man die Gewährleistung aus, da man ja vor dem Gesetz technisch gesehen ein "Laie" ist.
Ausgenommen sind bekannte Mängel, und da fällt das unter arglistige Täuschung.
Ist man aber in Kenntnis von einem Unfall kann man sich hier nicht rausreden, da es hier ja nicht um technisches Verständnis, sondern lediglich um die Tatsache, hat das Fahrzeug einen Unfall gehabt oder nicht.
Verschweigt man dies, fällt das ebenfalls unter arglistige Täuschung, da man weiss, dass dies eine wichtige und beim Kauf eine nicht zu vernachlässigende Eigenschaft ist.
gruss
TazaTDI
Ich verstehe schon was du meinst, aber ich war mit GENAU diesem Fall gerade vor Gericht.
Daher kann ich ziemlich genau sagen, wie es läuft.
Zitat:
Original geschrieben von TazaTDI
@maody:Ich glaube hier wird was verwechselt bzw etwas zuviel in einen Topf geworfen.
Die Gewährleistung bezieht sich auf technische Mängel und nicht auf die Eigenschaft Unfallfreiheit etc.
Als Privatverkäufer schliesst man die Gewährleistung aus, da man ja vor dem Gesetz technisch gesehen ein "Laie" ist.
Ausgenommen sind bekannte Mängel, und da fällt das unter arglistige Täuschung.Ist man aber in Kenntnis von einem Unfall kann man sich hier nicht rausreden, da es hier ja nicht um technisches Verständnis, sondern lediglich um die Tatsache, hat das Fahrzeug einen Unfall gehabt oder nicht.
Verschweigt man dies, fällt das ebenfalls unter arglistige Täuschung, da man weiss, dass dies eine wichtige und beim Kauf eine nicht zu vernachlässigende Eigenschaft ist.
gruss
TazaTDI
Wieso verwechseln oder in einen Topf werfen? Genau DAS sage/schreibe ich doch die ganze Zeit. 🙂
Wenn Du dem VK beweisen kannst, dass er dich betrogen hat (oder arglistig getäuscht, wie auch immer Du das nennen willst) haftet er.
Kannst Du das nicht, hafter er nicht. Also, wo ist da etwas durcheinandergeworfen? 😉
Ne schöne Jrooß vun kölschem Jung zo kölschem Jung
Markus
P.S.: Aber (ohne klugscheißen zu wollen) die Gewährleistung bezieht sich nicht nur auf technische Mängel, sondern genauso auch auf ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften. 😉
Hallo zusammen!
vielen lieben Dank für eure rege Beteiligung.
Mein Freund von Audi meinte auch direkt zu mir er dürfte mir das nicht aushändigen. Die Information hat er mir als freund unter der Hand gegeben. Er meinte aber direkt. Mein Anwalt müsste nur Akteneinsicht bei der Niederlassung erbeten dann würden wir sofort die Infos schwarz auf weiß bekommen. Dies beschränkt sich nur auf den Ausdruck wo alles drauf steht incl. der Namen! Wenn ich selber nach Audi gehe und eine Reparaturhistorie haben möchten wo NUR Daten zu KM Stände evtl. Schäden etc. steht das kann ich sofort haben. Datenschutz bezieht sich nur auf die Klartext Namen!
Soviel dazu zum aktuellen Stand. Heute sollte mein Anwalt anrufen um zu besprechen was wir jetzt machen. Ich halte euch gerne auf dem laufenden.
Echt schade wie das jetzt gerade läuft mit dem Wagen. Schon früher wollte ich den Wagen gerne haben dann hab ich einen der genau meinen Vorstellungen entspricht mit Innenausstattung (s-line alles komplett) quattro etc. Dann sowas... Ich würde natürlich auf den Ratschlag des Anwaltes hören aber wieder abgeben würde mir echt schwer fallen.
Soviel dazu!
Bis später.
Viele Grüße
Chris
Zitat:
Original geschrieben von maody66
Wieso verwechseln oder in einen Topf werfen? Genau DAS sage/schreibe ich doch die ganze Zeit. 🙂Zitat:
Original geschrieben von TazaTDI
@maody:Ich glaube hier wird was verwechselt bzw etwas zuviel in einen Topf geworfen.
Die Gewährleistung bezieht sich auf technische Mängel und nicht auf die Eigenschaft Unfallfreiheit etc.
Als Privatverkäufer schliesst man die Gewährleistung aus, da man ja vor dem Gesetz technisch gesehen ein "Laie" ist.
Ausgenommen sind bekannte Mängel, und da fällt das unter arglistige Täuschung.Ist man aber in Kenntnis von einem Unfall kann man sich hier nicht rausreden, da es hier ja nicht um technisches Verständnis, sondern lediglich um die Tatsache, hat das Fahrzeug einen Unfall gehabt oder nicht.
Verschweigt man dies, fällt das ebenfalls unter arglistige Täuschung, da man weiss, dass dies eine wichtige und beim Kauf eine nicht zu vernachlässigende Eigenschaft ist.
gruss
TazaTDIWenn Du dem VK beweisen kannst, dass er dich betrogen hat (oder arglistig getäuscht, wie auch immer Du das nennen willst) haftet er.
Kannst Du das nicht, hafter er nicht. Also, wo ist da etwas durcheinandergeworfen? 😉
Ne schöne Jrooß vun kölschem Jung zo kölschem Jung
MarkusP.S.: Aber (ohne klugscheißen zu wollen) die Gewährleistung bezieht sich nicht nur auf technische Mängel, sondern genauso auch auf ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften. 😉
Sorry, dann hab ich dich oben falsch verstanden. Mein Fehler! 🙂
Das mit der zugesicherten Eigenschaft stimmt was du sagst, war der meinung dass es nur technische Dinge betrifft, aber demnach fällt alles drunter.
Defintion mit Beispielen
PS: Ne kölsche Jung in der verbotenen Stadt mit dem "D" auf dem Auto?? 😁
schöne grüsse zurück vom Kölner der am Samstag Undercover in der ESPRIT-Arena Fussball gucken war 😎
Ja dann behalte doch die Karre!
Verstehe echt nicht, was du für ein Problem hast! Ja dann hast du halt 30tkm mehr auf dem Tacho und der 20€ Pralldämpfer fehlt und nu?
Du wirst bei JEDEM Auto irgendwas finden, was der Verkäufer nicht erwähnt hat und 30tkm mehr auf der Uhr ist für einen gut gepflegten Audi nichts!
Bedenke doch einfach wie lange die ganze Schreiberei dauern wird und was du dann am Ende davon haben wirst oder du dir erhoffst. Im besten Fall bekommst du das Geld zurück und dann? Genau! Du wirst versuchen dein Fahrzeug wieder zu suchen und wieder rumfahren und gucken usw...
Nimm die rosarote Brille ab und gestehe es dir ein, das es einfach KEIN ehrliches Auto bei so einem alter gibt! Bei 10 bis 13 Jahren wird der Tacho manipuliert oder das Bauteil nachlackiert oder dies oder das....
Es ist einfach so!
Willst du ein Auto wo alles erwähnt ist, dann fahre zu Audi und bestellt dir ein neues! Und selbst da wird dir etwas nicht passen, denn das ist normal!
Und immernoch hast DU KEINE Infos zum Kaufvertrag oder der Kaufsumme gegeben!