ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Verschwiegenen Mangel nach 4 Jahren entdeckt. Chancen ?

Verschwiegenen Mangel nach 4 Jahren entdeckt. Chancen ?

Themenstarteram 3. September 2020 um 11:50

Hallo zusammen,

kurz zu der Situation:

Ich habe vor 4 Jahren ein Auto von jemandem privat gekauft (deklariert als Unfallfrei), da ich kommenden Monat ein Studium beginne forderte das BAföG Amt die Beauftragung eines Gutachters, welcher den Wert für mein KFZ ermitteln sollte.

Hierbei stellte der Gutachter fest, dass quasi die gesamte Front und linke Seite Nachlackiert wurde! Optisch gar nicht als Laie zu erkennen. Hier ist ein vorausgegangener Unfallschaden wohl sehr wahrscheinlich. kann ich da nach 4 Jahren überhaupt noch etwas machen, geschweige denn nachweisen.

Vielen lieben Dank für eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Nein, das warst du selber. Würde ich pauschal behaupten, als Verkäufer. Und fertig wäre ich ;-)

37 weitere Antworten
Ähnliche Themen
37 Antworten

Mir bekannte Kaufvertrag-Vordrucke sichern eine Unfallfreiheit nie zu, sondern nur eine Unallfreiheit während der Haltedauer des Noch-Besitzers, oder eine soweit-ich-weiß-Unfallfreiheit.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 3. September 2020 um 14:34:17 Uhr:

ist es wirklich ein Unfallschaden? Du schreibst ja selber das es WAHRSCHEINLICH ist. Wahrscheinlich ist nix.

Angenommen es ist tatsächlich ein Unfallschaden? Wer hat den Unfall verursacht? Auch hier ist wieder die Beweisbarkeit das Problem. War es einer der Vorbesitzer oder warst Du es? Wenn es einer der Vorbesitzer war, war es tatsächlich der von dem Du das Auto hast?

Und angenommen es ist ein Unfallschaden von einem der Vorbesitzer. Dann ist dein Vorgänger auch fein raus wenn er angebegen hat das ihm keine Unfallschäden bekannt sind.Wenn er nicht ganz blöd ist, wird er das auch so geschrieben haben.

Auf gut Deutsch: vergiss es! Es gibt einbfach zu viele "viellicht".

Falsch.

Wird ein Fahrzeug als Unfallfrei verkauft, was hier der Fall ist, und stellt sich dann heraus, dass diese zugesicherte Eigenschaft nicht stimmt, so ist der Verkäufer der Ansprechpartner des TE.

Er ist dann Schadenersatzpflichtig.

Der Verkäufer kann dann wiederum versuchen, den ihm entstandenen Schaden bei seinem Verkäufer einzuklagen.

Dieses Spiel geht so lange, bis der der den Wagen unter Zusicherung falscher Eigenschaft zuerst verkauft hat, gefunden wurde.

Daher wurde ja gefragt wie die Klausel bzgl. Unfall genau im KV steht.

Bis dahin ist auch das Spekulation

Zitat:

@Blackmen schrieb am 3. September 2020 um 17:48:21 Uhr:

...und wenn der Käufer dann näher hinschaut, dann wird einem die Unwissenheitsnummer nicht viel bringen...

Unfallfrei verkauft und doch Unfall gehabt= Rücknahme oder Minderung.

Zum einen ein noch nicht aktuelles Problem.

Und ob das jemals kommt?

Er kann beim Verkauf auch angeben, dass kein Schaden bekannt ist und dass da da der Lack auffällig ist.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 3. September 2020 um 18:00:57 Uhr:

Daher wurde ja gefragt wie die Klausel bzgl. Unfall genau im KV steht.

Bis dahin ist auch das Spekulation

Es ist alles Spekulation.

Evtl. war da ja auch schon ab Werk ein Problem.

" Falsch.

Wird ein Fahrzeug als Unfallfrei verkauft, was hier der Fall ist, und stellt sich dann heraus, dass diese zugesicherte Eigenschaft nicht stimmt, so ist der Verkäufer der Ansprechpartner des TE.

Er ist dann Schadenersatzpflichtig.

Der Verkäufer kann dann wiederum versuchen, den ihm entstandenen Schaden bei seinem Verkäufer einzuklagen.

Dieses Spiel geht so lange, bis der der den Wagen unter Zusicherung falscher Eigenschaft zuerst verkauft hat, gefunden wurde.""

 

Hast du schon von Verjährung der Ansprüche gehört??

 

Zitat:

@gumajan schrieb am 3. September 2020 um 18:15:13 Uhr:

 

" Falsch.

Wird ein Fahrzeug als Unfallfrei verkauft, was hier der Fall ist, und stellt sich dann heraus, dass diese zugesicherte Eigenschaft nicht stimmt, so ist der Verkäufer der Ansprechpartner des TE.

Er ist dann Schadenersatzpflichtig.

Der Verkäufer kann dann wiederum versuchen, den ihm entstandenen Schaden bei seinem Verkäufer einzuklagen.

Dieses Spiel geht so lange, bis der der den Wagen unter Zusicherung falscher Eigenschaft zuerst verkauft hat, gefunden wurde.""

 

Hast du schon von Verjährung der Ansprüche gehört??

Ja, was aber die Falschaussage von StephanRE nicht richtig macht.

Autos werden schon im Werk nachlackiert, wie auch oft kleinere Schäden beseitigt werden. Das Dellendrücken wurde meines Wissens bei PSA entwickelt um nicht teure Teile wegen kleineren Dellen tauschen zu müssen.

Auch kann ein Schaden auf dem Transportweg Ursache für das Nachlackieren sein, muss nicht mal der ausliefernde Händler erfahren.

Alleine vom Werk bis zum Händler kann es zig Vorfälle geben die eine Nachlackierung nötig machen können. Davon abgesehen das es ja auch rein kosmetischer Natur sein könnte. Gibt ja auch noch liebenswürdige Leute die gerne ihre Unterschrift in Form zerkratzter Autos hinterlassen oder auch nur Kinder die im Spiel Autos zerkratzen. Junior eines Bekannten fand es auch mal interessant das man mit Kieseln in den Handflächen schöne Kreise in den Autolack malen kann, war halt blöd das es nicht das Auto der Eltern war.

Eine Nachlackierung ist ein Indiz das da mal was war, aber kein Beweis für einen Unfall. Schödeste Ursache wäre ein Problem im Werk die die Lackierung versaute, kann schon eine defekte/verschmutze Düse am Spritzroboter sein.

Eine Lackierung ab Werk nehme ich da nicht an - allein schon weil sich offensichtlich die Lackdicke sehr unterscheidet.

Allerdings handelt es sich hier offenbar um ein Nachlackieren und nicht das Neulackieren von Ersatzteilen. Wenn da noch die originalen Karosserieteile drin sind und offenbar auch nicht großflächig gespachtelt wurde, spricht das eher für eine großflächige Verkratzung und weniger für einen schweren Unfallschaden. Da wird es dann ggf. juristisch auch uneindeutig ab wann etwas als Unfallschaden angegeben werden muss. Gleichzeitig ist dann die Wertminderung auch überschaubar.

Auf der Grundlage von "Vermutungen", ist es schwierig. Da ist eine Abwägung zwischen Erfolgsaussichten, tatsächlichen Fakten, Beweisbarkeit, Schaden, Kosten eines Gutachten und Anwalt, etc. Es ist noch nicht mal klar, ob es ein Mangel ist. Mit Wahrscheinlichkeiten wird eher in der Statistik agiert, selten vor Gericht.

@andre1893

Was hast Du den damals überhaupt bezahlt?? Selbst bei 50 K dürfte der Aufwand zum Ertrag blödsinnig sein, bei Unfallschäden - den Du nicht mal beweisen kannst - gilt eine Wertminderung von ca 10%

Der ganze Aufwand, Stress und Ärger, monatelanges Hin und Herschreiben von Anwälten, und Du musst für alles in Vorleistung gehen... - Lass es!

Wenn es um einen seltenen Ferrari geht würde ich es mir überlegen, ansonsten eher nicht.

Zitat:

@Abkueko schrieb am 5. September 2020 um 10:56:03 Uhr:

Eine Lackierung ab Werk nehme ich da nicht an - allein schon weil sich offensichtlich die Lackdicke sehr unterscheidet.

Allerdings handelt es sich hier offenbar um ein Nachlackieren und nicht das Neulackieren von Ersatzteilen. Wenn da noch die originalen Karosserieteile drin sind und offenbar auch nicht großflächig gespachtelt wurde, spricht das eher für eine großflächige Verkratzung und weniger für einen schweren Unfallschaden. Da wird es dann ggf. juristisch auch uneindeutig ab wann etwas als Unfallschaden angegeben werden muss. Gleichzeitig ist dann die Wertminderung auch überschaubar.

Lackfehler ab Werk werden neu lackiert und dann ist die Lackdicke auch größer. Ich hatte einen Neuwagen mit Nassabdruck im Originallack, da wurde dann auch neu lackiert.

Dem TE scheint das Thema nicht so wichtig sein.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Verschwiegenen Mangel nach 4 Jahren entdeckt. Chancen ?