Verschiebbare Toilette
Meine Toilette ist verschiebbar. Die Aufhängung funktioniert so wie eine Schublade, eben nur von rechts nach links. Nun ist da was abgebrochen und die Funktion ist sehr eingeschränkt. Ersatz von der Schiene kostet 75 Euro aber die Montage ca 8 Stunden wären dann 800 Euro. Weil das halbe Bad auseinander gebaut wird um daran zu kommen. Fahrzeug ist 2 Jahre alt, wir haben es seit April. Aber der Händler sagt geht nicht auf Gewährleistung, oder Sachmängelhaftung. Nun meine Frage, ist das so in Ordnung oder kann man vielleicht eine Kulanz Anfrage an die Firma Hobby schicken.
39 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 25. September 2021 um 13:41:56 Uhr:
Richtig, Betonung auf "beweisbar", denn meist werden solche Mängel mündlich gerügt und der Händler hält den Kunden dann mündlich hin. Und kann sich nach 6 Monaten an eine Mängelrüge nicht mehr erinnern.
Genau so sieht es mir hier aus. Deshalb gleich am Montag belegbar den Mangel anzeigen. Freund mitnehmen und Schriftstück vor Zeugen übergeben.
Der Mangel ist ja aufgenommen, wird auch repariert. Ist eben nur die Frage wer die Kosten übernimmt. Da werde ich am Montag nochmal anrufen, und wegen Kulanz fragen. Wenn dann der Händler nicht einsichtig ist, werde ich direkt beim Hobby Wohnwagenwerk anrufen, oder schreiben.
Irgendwie verstehst du die Ansagen nicht,hier ist Gewährleistung angesagt und nicht Kulanz.
Diese Gewährleistung hat der gewerbliche Verkäufer zu tragen bei einem gebrauchten Gegenstand und nicht Hobby.
AEG
Zitat:
@Ralf997 schrieb am 25. September 2021 um 18:24:32 Uhr:
Der Mangel ist ja aufgenommen, wird auch repariert. Ist eben nur die Frage wer die Kosten übernimmt. Da werde ich am Montag nochmal anrufen, und wegen Kulanz fragen. Wenn dann der Händler nicht einsichtig ist, werde ich direkt beim Hobby Wohnwagenwerk anrufen, oder schreiben.
Hast du auch eine Durchschrift der Mängelanzeige? Wenn ich so an meinen VW-Betrieb denke, wie selten ich da eine Durchschrift ausgehändigt bekomme...
Ähnliche Themen
Zitat:
@Ralf997 schrieb am 25. September 2021 um 18:24:32 Uhr:
Der Mangel ist ja aufgenommen, wird auch repariert. Ist eben nur die Frage wer die Kosten übernimmt. Da werde ich am Montag nochmal anrufen, und wegen Kulanz fragen. Wenn dann der Händler nicht einsichtig ist, werde ich direkt beim Hobby Wohnwagenwerk anrufen, oder schreiben.
Du musst schon lesen und verstehen!
Die Kostenfrage stellt sich nicht, die Kosten trägt der Verkäufer wegen Gewährleistung. Hobby hat damit nie etwas zu tun. Und es geht nicht um Kulanz.
Kulanz (ist) wäre, wenn MB meinem 10 Jahre alten Auto wegen Rost einen neuen Hinterachsträger spendierte; und die täten das, weil sicherheitsrelevant.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 25. Sept. 2021 um 21:32:45 Uhr:
Hast du auch eine Durchschrift der Mängelanzeige?
Ja haben wir.
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 25. Sept. 2021 um 23:8:54 Uhr:
Die Kostenfrage stellt sich nicht, die Kosten trägt der Verkäufer wegen Gewährleistung
Der Verkäufer hat ja die Gewährleistung und Sachmängelhaftung schon abgelehnt. Weil er gesagt hat das der Schaden Eigenverschuldung ist.
Die meisten Wohnwagenhersteller geben keine Garantie und rechtlich gesehen ist immer der Händler in der Pflicht. Der regelt das dann intern mit dem dem Hersteller - de facto wird das wie eine Garantie gehandhabt (nach der Einführung der EU-Regelung hat das VW z. B. auch ein paar Jahre so gehandhabt und BMW tut das wohl bis heute so). Da kann der Händler selbstverständlich versuchen, mit diesem eine Kulanzregelung zu finden, wenn eine Gewährleistungsfall aus welchen Gründen immer nicht anerkannt wird. Das Fahrzeug ist doch noch in der 2-Jahresfrist ab Erstzulassung bzw. eben raus, oder?
Die Gasdruckfeder meines Wohnwagens wurde so nach Ablauf der 24 Monate auf KULANZ des HERSTELLERS getauscht. Geregelt hat das der Händler. Ist der Verkäufer ein Hobby-Vertragshändler?
Zitat:
@Ralf997 schrieb am 26. September 2021 um 06:25:36 Uhr:
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 25. Sept. 2021 um 23:8:54 Uhr:
Die Kostenfrage stellt sich nicht, die Kosten trägt der Verkäufer wegen Gewährleistung
Der Verkäufer hat ja die Gewährleistung und Sachmängelhaftung schon abgelehnt. Weil er gesagt hat das der Schaden Eigenverschuldung ist.
Das was der Händler getan hat hat er sicher "gesagt" aber das kann er nicht juristisch haltbar getan haben: In den ersten 6 Monaten nach Kauf befindet er sich in der Gewährleistungspflicht und MUSS BEWEISEN, dass entweder kein Mangel vorliegt (d.h. es ist nix kaputt - da er einen Auftrag zu einer Instandsetzung angenommen hat, kann so wohl kaum noch argumentieren...) oder der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat (da müsste dann im Kaufvertrag sinngemäß stehen: Toilettenverstellung gebrochen...). Da es beim Kauf "heil" war und nun kaputt ist, geht das Gewährleistungsrecht davon aus, dass es nur scheinbar heil war und "unsichtbar" schon kaputt - es sei denn, der Händler hätte ein Video, wie jemand auf deiner Toilette sitzt und ein zweite Person das Teil verschiebt - das wäre dann Eigenverschulden. Das Problem ist nun "nur" noch, den zweifellos bestehenden Rechtsanspruch auf kostenlose Instandsetzung durchzusetzen. Dies geht leider ggf. nur auf dem Rechtsweg, ist nervig, dauert lange und es mag durchaus Gründe geben, das nicht zu tun.
Zitat:
@bebahunter schrieb am 26. Sept. 2021 um 09:27:27 Uhr:
Dies geht leider ggf. nur auf dem Rechtsweg, ist nervig, dauert lange und es mag durchaus Gründe geben, das nicht zu tun.
Darauf habe ich keine Lust, weil wir schon genug mit dem Hochwasser zu tun haben. Das kostet schon genug Nerven.
Man kann es auch einfacher schreiben;: Bei unterschiedlichen Auffassungen bleibt nur der Rechtsweg mit unsicherem Ausgang und verbundenen Kosten. Denn "zweifellos" kann meine Glaskugel nicht erkennen - völlig unmöglich.
Eine derartige - ohnehin unzulässige - Rechtsberatung würde ich ohne Kenntnis jeglicher Details nie wagen.
Möglicherweise besteht eine RSV, die solche Fälle mit abdeckt.
"...oder der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat (da müsste dann im Kaufvertrag sinngemäß stehen: Toilettenverstellung gebrochen...)"
und dies dem Käufer bekannt war, daher wäre deine Klammerergänzung wichtig.
Dann wäre es aber kein reklamierbarer Mangel. Reklamierbar wären nur versteckte oder nicht sofort erkennbare Mängel.
Vollkommen richtig.
Allerdings verstehe ich den Sinn des Themas mittlerweile nicht mehr. Der Händler hat eine Gewährleistungs-Reparatur abgelehnt, der TE hat keine Lust, den Rechtsweg zu beschreiten.
Glückwunsch an den Händler, alles (aus seiner Sicht) richtig gemacht.
Ich verstehe den TE, auch wenn er nicht genügend Details mitgeteilt hat, um wirklich zu raten.
Fall 1. Der Wohnwagen liegt noch in der 24 Monate-Frist der "Quasi-Garantie" des Herstellers oder nur wenig darüber und der Verkäufer ist ein Vertragshändler (die Fragen dazu hat der TE nicht beantwortet): Dann kann es Sinn machen, einen Kulanzantrag zu stellen.
Fall 2. Das ist nicht so. Wie sich der Schaden bemerkbar gemacht hat, will der TE uns nicht erzählen. So oder so kann niemand hier im Forum beurteilen, ob die Ablehnung zu Recht erfolgte. Dass einige meinen, sie könnten das, verwundert hier im Forum nicht, aber ändert nichts daran.