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Verlockender Preis: e-Golf das richtige Auto für mich?

VW Golf 7 e (AU/5G)
Themenstarteram 5. November 2019 um 8:19

Hallo zusammen,

ich mir am Wochenende bei unserem Autohaus mal einen e-Golf durchrechnen lassen und war erstaunt, was der Wagen kosten soll. Mit allen Prämien und Förderprogrammen sind es im Leasing nur 169 Euro (mit einigen Extras, gerechnet auf 15.000 Km/Jahr). Überführung und Wallbox kämen noch oben drauf.

Nun frage ich mich, ob ich mich vom monatlichen Grundpreis blenden lasse und einen Haken übersehe. Und ob ich vielleicht sogar noch hier und da etwas sparen kann.

Wir wohnen ein Stück außerhalb von Hamburg. Meine tägliche Strecke zur Arbeit: Entweder 3 Km zum Bahnhof oder ca. 30 Km in die Stadt. Bei der Arbeit haben wir keine Lademöglichkeit. Wir wohnen in einem Einzelhaus, am Parkplatz liegt ein Stromkabel (war mal fürs Gartenhaus gedacht). Eine Wallbox wäre also machbar.

Auch sonst fahre ich selten über 200 Km am Tag und zur Not hat meine Frau noch einen Benziner Golf.

Bei dem Fahrprofil spricht also erstmal nichts gegen ein e-Auto, oder?

Weitere Punkte:

- Wallbox: Gibt es da eine pauschale Empfehlung, wenn´s günstig sein soll?

- Kann man beim Ladestrom über günstige Tarife noch irgendwas sparen?

- Reifen: Ich habe mir den Golf mit 17er Reifen und zusätzlichen Winterreifen rechnen lassen. Kostenpunkt: 1.150 Euro extra. Macht es da nicht mehr Sinn, einen Satz Jahresreifen inkl. Felgen zu kaufen?

Und ganz allgemein: Welche Ausstattung darf eurer Meinung nach beim e-Golf auf keinen Fall fehlen?

Ach so: Ihr wisst nicht zufällig, ab wann die erhöhte e-Prämie von 6.000 Euro gelten soll? Bisher habe ich dazu in der Presse noch nichts finden können.

 

Danke für eure Hilfe

Gidian

 

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114 Antworten

Wobei die Lieferzeiten völlig unberechenbar sind. Wer aktuell bestellt, kann Glück haben und schon im Januar reinrutschen odet Pech mit Liefertermin Q2/Q3. Leute, die wie ich vor 4 Wochen bestellt haben, bekommen ihren teils überraschend noch in KW 51, ich habe noch nicht mal eine Auftragsbestätigung oder überhaupt irgendeine Reaktion erhalten.

Nachvollziehbare Muster (Ausstattungen, Kauf /Leasing, privat /Gewerbe) gibt es nicht. Ich gewinne den Eindruck, VW und vllt. auch einige Autohäuser haben den Überblick verloren.

Einige haben jedenfalls Glück, andere wie ich überlegen zu stornieren, weil sie völlig in der Luft hängen und nicht wissen, ob sie überhaupt zum Zug kommen. Mir entgehen sonst durch dieses Taktieren von VW ggf auch noch die Jahresendangebote anderer Anbieter.

Themenstarteram 16. November 2019 um 7:03

Ich habe auch mit dem Autohaus besprochen, dass ich nach Bekanntgabe des Liefertermins evtl. wieder stornieren werde, wenn es zu lange dauert. Sonst bin ich ab März ohne Auto und das geht nicht.

Gute Leasing-Angebote gibt es wie Sand am Meer. Zur Not wird es dann eben doch erstmal wieder ein Benziner. Vielleicht auch nicht von VW.

Mir muss VW nicht einmal mehr das Recht zum Stornieren einräumen. Die Angebotsbindungsfrist lt AGB ist seit einer Woche abgelaufen, ich kann mir also frei raussuchen, ob ich den Vertrag noch will oder nicht (§ 150 Abs. 1 BGB).

Und ja, ein VW wirds dann garantiert nicht mehr. Das Ist ja schlimmer als in einer Hinterhof-Ramsch-Reimportbude.

am 16. November 2019 um 10:37

Zitat:

@mick070 schrieb am 16. November 2019 um 08:08:35 Uhr:

Mir muss VW nicht einmal mehr das Recht zum Stornieren einräumen. Die Angebotsbindungsfrist lt AGB ist seit einer Woche abgelaufen, ich kann mir also frei raussuchen, ob ich den Vertrag noch will oder nicht (§ 150 Abs. 1 BGB). ...

Was ist denn diese Angebotsbindungsfrist, ab wann läuft die wie lange?

Bei uns steht was von 2. Quartal 2020 im Vertrag vom Autohaus.

Ein Vertrag kommt mit deiner "verbindlichen" Bestellung einerseits (die nur für dich verbindlich ist!) und der Annahmeerklärung durch VW/Autohaus andererseits zustande (mit unterschiedlichen Feinheiten bei Kauf, Finanzierung bzw Leasing).

Solange die Auftragsbestätigung fehlt, hängst du in der Luft, musst darauf vertrauen, dass VW/ Autohaus wirklich liefern. Und das ist bei nahendem Produktionsende nicht selbstverständlich und natürlich erst recht nicht bei Leasing oder Finanzierung, da kommts ja auch noch auf die Bonität des Kunden an.

Wenn der Besteller aber nun unendlich labge an seine Bestellung gebunden wäre, wäre das offensichtlich eine unangemessene Benachteiligung des Käufers. Deshalb sieht das Gesetz eigentlich nur eine sehr kurze Bindung des Bestellers an seinen Kaufantrag von wenigen Tagen vor. Bei Autos ist das natürlich nicht praktikabel, da erst Produktionskapazitäten und ggf die Bonität des Kunden geprüft werden müssen.

Deshalb steht in meinem Kaufvertrag (AGB) eine m. E. noch angemessene Frist von drei Wochen, innerhalb der ich an meine Bestellung gebunden bin und in der das Autohaus meine Bestellung annehmen kann.

Diese Frist ist bei mir ohne verbindliche Rückmeldung des Verkäufers abgelaufen. Deshalb wäre die Auftragsbestätigung vom Händler ein neues Angebot, das ich wiederum annehmen könnte, aber nicht muss.

Die Angabe ded vsstl Liefertermins in der Bestellung ist leider völlig unverbindlich und sagt überhaupt nichts aus, ob dein Vertragsangebot angenommen wird oder nicht.

Ich denke wenn die Bestätigen bevor du widerrufst ist es fix. Und bedarf nicht noch wieder eine Bestätigung von dir. Aber absagen kannst du jetzt bis die Bestätigen.

Nein. Es ist exakt wie ich es beschrieben habe, BGB AT 1.Semester. Sonst saubere Subsumtion, bitte.

Ok kann ja sein. War nur das was ich denke. Wie ich auch schrieb.

Denke nach wie vor noch dass es so ist wenn du nach der Bestätigung nicht widerrufst.

Kann mir auch durchaus vorstellen dass es sich so verhält wie du sagst und du ohne Probleme absagen kannst. Aber wie ich denke wenn du nichts machst wird's wieder fix. Nach angemessener Reaktionszeit halt.

Sonst ist's ja gleich nachteilig für die Gegenseite, oder?

Ja, das wäre auch eine denkbare, vllt sogar sinnvollere rechtstechnische Lösung, aber die kennt das dt. Gesetz so halt nicht (zum Nachlesen: §§ 145-150, 308 Nr. 1, 307 BGB).

Und ja, das ist ein gewisser Nachteil für die andere Seite. Den kann der Händler aber einfach vermeiden, indem er innerhalb der doch recht großzügigen (und selbst gesetzten!) Frist von 3 Wochen einfach die Annahme erklärt.

Mir ist ehrlich gesagt schleierhaft, weshalb der Händler bzw. VW (ich weiß nicht an wem es bei mir liegt) dieses Risiko eingeht.

Jo das s unverständlich. Meist aber ganz einfach durch Versäumnis und/oder Dummheit des einzelnen armen Mitarbeiters geschuldet.

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