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Verkehrszeichen Tempolimit mit Zusatzzeichen Jagd

Hallo habe heute das Schild 60 kmh und dadrunter in weiss das Schild Jagd.

Danach kam ein Auto was stand mit gelben lichtern (vermutl. jäger) danach nichts mehr. Darf ich nach dem Auto wieder die normale geschwindigkeit fahren? Es war auf der Landstraße danach war halt nichts mehr und auch kein Schild mehr ( da dort keine Begrenzung war sprich 100kmh) danke für die Hilfe

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81 Antworten

Zitat:

@Dofel schrieb am 18. November 2021 um 13:08:12 Uhr:

Das ist wie auf der Autobahn, wenn z.B. wegen Mäharbeiten am Seitenstreifen die Geschwindigkeit zum Schutz der dort arbeitenden Menschen auf 80 km/h reduziert wird. Sobald die "Baustelle" hinter mir liegt, sind die 80 km/h automatisch nicht mehr anzuwenden. Da steht NIE ein Aufhebungsschild.

Die Verfahrensweise an Arbeitsstellen kürzerer Dauer auf BAB ist historisch bedingt falsch, da die konkrete Aufhebung schlichtweg fehlt. Dies soll mit der Überarbeitung der dazugehörigen Vorschriften geändert werden.

Zitat:

Wenn der Grund für die Begrenzung offensichtlich vorbei ist, gilt die Einschränkung automatisch nicht mehr.

Das gilt nur in Verbindung mit Gefahrzeichen. Im Falle einer Jagd wird das Zusatzzeichen "Jagd" unter Zeichen 101 (Gefahrstelle) angeordnet, eine gesonderte Geschwindigkeitsbeschränkung bedarf es dann im Regelfall nicht. Ansonsten kann das Zeichen 274 mit am Pfosten von Zeichen 101 angebracht werden. Erst dann gibt es eine automatische Aufhebung, wenn die Gefahr zweifelsfrei nicht mehr besteht. Da dies bei einer Jagtd ggf. nicht zweifelsfrei feststeht, empfiehlt sich eine separate Aufhebung.

Das gilt übrigens auch bei Baustellenausfahrten: Ist nur das Zeichen 274 mit dem entsprechenden Zusatzzeichen kombiniert, besteht keine automatische Aufhebung. So absurd das auch klingt. Es handelt sich dabei aber auch um einen Beschilderungsfehler, da viele Behörden oft genauso denken, wie der Verkehrsteilnehmer. ;)

Zitat:

@pido schrieb am 20. November 2021 um 15:50:47 Uhr:

 

Da wir Bergbewohner bekanntlich ein schlaues Volk sind, [...]. Und spätestens wenn man das Schild auf der Gegenfahrbahn sehen kann, wissen wir auf den Bergen, jetzt kannste wieder Feuer geben.

Also eigentlich alles ganz einfach

Hm, fährst Du jetzt nicht plötzlich andersherum? :rolleyes:

Ne, wie kommst du drauf

Warum ist man da nicht schon früher drauf gekommen?

 

https://www.der-postillon.com/.../...pflicht-fur-rehe-und-hirsche.html

Zitat:

@pido schrieb am 20. November 2021 um 23:32:27 Uhr:

Ne, wie kommst du drauf

Mifft, ich hatte an die Schlauheit der Bergvölker wohl zu hohe Erwarungen gesetzt ... derart das auch die flachländischte Pointe mit Fettstellen und Smiley-Add erkannt wird. Aber lassen wir es als Verschwendung von Buchstaben einfach so im Thread stehen.

Zitat:

@TH-H schrieb am 20. November 2021 um 13:17:04 Uhr:

 

Was dieses Zusatzschild "Jagd" angeht, dass scheint mir auch kein von der STVO gedecktes Schild zu sein.

Da würde dann mal, rein interessehalber mal bei zuständigen Straßen oder Landratsamt nachfragen.

Sollte es da unberechtigt und ohne Genehmigung hängen, dann kann das richtig Ärger geben.

Warum? Das Zusatzschild ist ja nur als Information zu verstehen, warum hier ein Tempolimit ist. So wie "Rollsplit", "Straßenschäden", "Wildwechsel" etc. Das TL würde genauso gelten, wenn da gar kein Zusatzschild wäre.

Lach Hatte jetzt am WE das Gleich. Ich durfte auch nur 30 fahren was ich natürlich auch gemacht habe. Nach einer Einmündung ca. 10 m weiter war das Schild Geschwindigkeit aufgehoben. Schwub konnte ich wieder 100 fahren was ich nicht getan habe weil ich im Wald war. Die anderen hinter mir auch nicht:-)

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