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Verkehrsverbände fordern 100 Euro für´s Falschparken
anstelle von Portogeld soll in Zukunft ein Hunni für´s Falschparken abgedrückt werden!
Was sagt ihr?
Abzocke - oder doch berechtigt?
Also ich bin der Meinung, dass bei "offensichtlichen Vergehen" - als Beispiel Parken in zweiter Reihe
Parken auf dem Fahrradweg oder auf dem Behinderten Parkplatz oä. sollte es MINDESTENS 100 Euro kosten....
Beste Antwort im Thema
Viel wichtiger und Sinnvoller wäre es, wenn man erstmal diesem ganzen Gesindel, was meint im öffenlichen Straßenverkehr, vor allem auf den Autobahnen, ihre Hochzeiten feiern zu müssen und dabei andere nötigen oder sogar gefährden, Lebenslang den Lappen abzunehmen und die Karren beschlagnahmen und dem Staat zur Verwertung zukommen zu lassen.
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411 Antworten
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 30. Dezember 2019 um 13:05:00 Uhr:
Das macht aus praktischen Erwägungen sicher Sinn, ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Behörde, so es ihr bekannt wird, verlangen kann, dass die Garage bestimmungsgemäß verwendet werden kann.
Meine Garage wird "bestimmungsgemäß" verwendet - der Wagen steht dort 300 Tage im Jahr.
Die restliche Zeit erlaube ich mir auf öffentlichem Straßenland zu parken - auf normalen legalen Parkplätzen.
Dann ist doch alles gut
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 29. Dezember 2019 um 10:02:34 Uhr:
Es wird ja nicht nicht kontrolliert, sondern zu selten, deshalb macht die Erhöhung Sinn. Ob man im Monat für zweimal erwischt werden 40 € zahlt oder 200 € macht schon einen Unterschied.
...
Da hast du vollkommen recht und einen weiteren Nebenaspekt hast du noch übersehen:
Wenn der Verstoß 100 € kostet wird es sowohl für die Polizei als auch für die Kommunen finanziell lohnender, die Vergehen zu verfolgen und somit werden auch einfacher Stellenschaffungen in diesem Punkt genehmigt.
Sinnvoll wäre auch eine Staffelung der Bußgelder nach Häufigkeit, den notorischen Falschparker in der Altstadt hier bei uns mit Porsche interessieren die paar Euros so oder so nicht.
Sinnvoll wäre auch eine Weitergabe der Parkverstöße an das Bundeszentralregister, denn das erfolgt derzeit durch die Kommunen nicht. Damit kämen notorische Falschparker auch irgendwann in den Genuss von Punkten.
Zitat:
@CH76 schrieb am 30. Dezember 2019 um 08:44:49 Uhr:
Dann passt man das Auto an die Garage an. Geht alles.
Hier ist es egal, ob man vor der Garage steht, in der Garage oder an der Straße. Ich könnte hier 10 Autos an die Straße stellen :D
Aber in engen Wohngebieten ist das Zumüllen der Garage eine Frechheit und Ignoranz der Nachbarn gegenüber. Aber der Gehweg ist ja gut genug zum Parken :rolleyes:
beim gehwegparken taucht noch ein weiteres problem auf. es entstehen schäden, die der anrainer bezahlen muss. ich persönlich würde das verbotene parken so lassen und konsequent abschleppen lassen. da ist das einkommen nämlich egal.
peso
Zitat:
@ampfer schrieb am 30. Dezember 2019 um 14:28:27 Uhr:
Wenn der Verstoß 100 € kostet wird es sowohl für die Polizei als auch für die Kommunen finanziell lohnender, die Vergehen zu verfolgen und somit werden auch einfacher Stellenschaffungen in diesem Punkt genehmigt.
Zumindest die Polizei wird an den höheren Einnahmen nicht beteiligt...
bei höheren bussgeldern steigt die widerspruchsfreudigkeit und damit der aufwand. es ist einfacher 10x10 euro zu kassieren, als 1x100 euro.
peso
Statistisch gehen in Deutschland morgen bis übermorgen ca. 500 Personenkraftwagen in Flammen auf. Die beschädigten Fahrzeuge nicht eingerechnet. (Quelle: Rheinische Post) Freut sich doch der, der eine leere Garage hat und für alle Böller-Willigen auch noch Platz macht.
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 30. Dez. 2019 um 12:20:09 Uhr:
Für einen 5stelligen Betrag an nur Einkommen-Steuern p.a. erwarte ich, das ich meine Autos auch irgendwo hinstellen kann.
? Auch wenn man keine EkSt bezahlt darf man dasselbe erwarten. "Irgendwo" wird das aber keiner hinstellen dürfen. Auch ich nicht, obwohl ich einen 5stelligen nur-Einkommenssteuer Betrag monatlich abdrücke.
Insbesondere bleiben Geh und Radweg sowie Kurven und Rettungswege tabu, die mMn 100€ Owi kosten dürfen, unabhängig davon, wer es nun dahin geschafft hat. Der Halter wird sich das schon vom Täter wieder holen.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 30. Dezember 2019 um 16:31:31 Uhr:
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 30. Dez. 2019 um 12:20:09 Uhr:
Für einen 5stelligen Betrag an nur Einkommen-Steuern p.a. erwarte ich, das ich meine Autos auch irgendwo hinstellen kann.
? Auch wenn man keine EkSt bezahlt darf man dasselbe erwarten. "Irgendwo" wird das aber keiner hinstellen dürfen. Auch ich nicht, obwohl ich einen 5stelligen nur-Einkommenssteuer Betrag monatlich abdrücke.
Was Ihr so alle verdient.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 30. Dezember 2019 um 11:59:46 Uhr:
Ich finde es ja schon ein bischen lächerlich.
Der "Editiert,Moorteufelchen" wird es herzlich egal sein, ob Dein Fahrzeug trotz leerer Garage auf der Straße weiterhin parkt.
Durch die Beschwerde bei der Behörde und die Anordnung die Garage auszuräumen geht die Editiert,Moorteufelchen sogar punktemäßig in Führung.
Sie hat erreicht, daß Du die Garage leerräumen darfst und der (Ich drücke es einfach mal so aus) Krempel aus Deiner Garage durftest Du woanders verstauen.
Vielleicht nimmt der Krempel aus der Garage im Keller wertvollen Platz für andere Dinge weg oder er stört dort sogar ?!
Wenn Du weiterhin trotz leerer Garage auf der Straße parkst juckt das die Editiert,Moorteufelchen auch nicht großartig.
Die lässt dann die Fahrzeuge von Freunden und Bekannten bei Dir vor dem Haus parken, so, daß Du es nicht mehr kannst
Wenn es der Editiert,Moorteufelchen egal ist wo ich parke, frage ich mich, warum die das Personal des Ordnungsamtes davon abhält wichtgeres zu tun. In der Zeit hätten die z.B. ein paar Falschparker aufschrieben können. Das ist wirklich Kindergarten-denken.
Die Freunde und Bekannten der Editiert,Moorteufelchen sollen ihre Zeit opfern, um vor einem fremden Haus zu parken? Da kann man nicht sagen, dass irgendwer in Führung geht. Bei einem Nachbarschaftsstreit gibt es keinen Gewinner, da haben immer beide Verluste.
Und welchen Gewinn soll die Editiert,Moorteufelchen nun haben? Erst mal kündigt sich das Ordnungsamt an. Bis zu dem Datum räume ich alles so hin, dass ein Auto rein passt. So spare ich mir die 500 Euro Bußgeld. Wenn das Ordnungsamt weg ist, räume ich alles wieder zurück. Bei einem neuen Tipp von der selben, oder einer anonymen Person kommen die nicht mehr raus. Vielleicht mache ich auch einen Termin für den Sperrmüll, der reinzufällug nach dem Ordnungsamt-Termin liegt. So kann ich sagen, dass ich schon mal einiges zurechtgelegt habe. Dann wird das Ordnungsamt zwar in ein paar Wochen wieder kommen, aber ich habe erst mal Zeit gewonnen.
Außerdem sollte jeder seinen Keller, Dachboden und Garage von Zeit zu Zeit durchmisten. Also mir würde man damit sogar einen Gefallen tun, weil ich nie den dreh bekomme anzufangen. Ich verschiebe es immer auf ein Wochenende mit schlechtem Wetter, um es später wieder erneut zu verchrieben. Da ich nie einen festen Zieltermin habe, geht das immer so weiter...
Und da ich keine Lust habe jetzt weiter über mögliche Editiert,Moorteufelchen aus der Nachbarschaft zu schreiben werde ich meine Meinung dazu äußern. Für mich sind das Leute, die keinen Arsch in der Hose haben, sich selbst um etwas zu kümmern. Ist mein Nachbar zu laut rufe ich ihn an, und nicht die Polizei. Ich rufe aber auch nur an, wenn es mich wirklich stört. Manchmal guckt man halt nicht auf die Uhr, oder merkt nicht, wie laut man ist. Das hat jetzt zwar nichts mit dem Garagen-Thema zu tun, aber andere Probleme haben wir in der Nachbarschaft nicht. Wir reden hier miteinander, auch wenn man mit einem Geganargument rechnen muss...
Da müsste mir ein Fuß fehlen, wenn ich, nur um das Ordnungsamt vorzuführen, irgendwelchen Müll hin und her räume.
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 30. Dez. 2019 um 16:41:57 Uhr:
Was Ihr so alle verdient.
Dir ist schon klar, worauf ich hinaus wollte? Dass ich mehr verdiene als ich bekomme :p
Nee: mit der Steuerzahlung erwirbt man keine Sonderrechte, egal wie hoch erstere ist.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 30. Dezember 2019 um 15:00:55 Uhr:
Zitat:
@ampfer schrieb am 30. Dezember 2019 um 14:28:27 Uhr:
Wenn der Verstoß 100 € kostet wird es sowohl für die Polizei als auch für die Kommunen finanziell lohnender, die Vergehen zu verfolgen und somit werden auch einfacher Stellenschaffungen in diesem Punkt genehmigt.
Zumindest die Polizei wird an den höheren Einnahmen nicht beteiligt...
Nein, aber der Dienstherr, das jeweilige Bundesland.