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verkehrsunsicheres Fahrzeug nach Unfall verkaufen
Hallo.
Ich hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland, bei welchem mein Fahrzeug so stark beschädigt wurde, dass es gemäß Gutachten (und auch offensichtlich) verkehrsunsicher und fahruntauglich ist.
Die Reparaturkosten liegen dennoch deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert.
Nun möchten wir das Fahrzeug dennoch verkaufen. Die gegnerische Versicherung hat ein Prüfgutachten erstellt und ein Restwertangebot mitgeschickt. Das Prüfgutachten war von den Reparaturkosten dennoch deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert.
Da wir das Fahrzeug gerne verkaufen würden, stellt sich die Frage, was wir erhalten.
Lediglich die fiktiven Reparaturkosten? Oder den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert? Und dürfen wir das Fahrzeug ohne Totalschaden aber im verkehrsunsicheren Zustand verkaufen, trotz fiktiver Abrechnung? Schließlich würden wir wesentlich mehr Geld somit erhalten und das würde doch unter Bereicherung fallen, oder nicht?
Behalten möchten wir das Fahrzeug - wenn möglich - nicht mehr.
Beste Antwort im Thema
Nein, das funktioniert nicht. Um die Nettoreparaturkosten zu beanspruchen, muss das Fahrzeug in einen fahrbereiten und verkehrstüchtigen ZUstand gebracht werden und für 6 Monate weitergenutzt werden.
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22 Antworten
Zitat:
@Karibikblume schrieb am 1. September 2020 um 15:23:01 Uhr:
Das habe ich mir schon gedacht. Wie kommst du auf die 18.200,00 €? Woraus setzen die sich zusammen?
WBW - RW + Wertminderung
Korrektur: Es sind nur 17.000,- € , da Totalschadenabrechnung.
Es war Nahe der Grenze. Wir haben es bisher auf eigene Kosten nach Deutschland verbringen lassen.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 1. September 2020 um 15:32:46 Uhr:
Zitat:
@Karibikblume schrieb am 1. September 2020 um 15:23:01 Uhr:
Das habe ich mir schon gedacht. Wie kommst du auf die 18.200,00 €? Woraus setzen die sich zusammen?
WBW - RW + Wertminderung
Und das bezahlt die Versicherung, auch wenn es kein Totalschaden ist, sondern ein Reparaturschaden? Nach einem Telefonat mit dem deutschen Schadensregulierer teilte mir dieser mit, dass sie die das natürlich nicht übernehmen werden, da die Reparaturkosten günstiger sind.
23.500,- sind weniger als 17.000,- ???
Ich sagte ihm, ich würde das von denen mitgeschickte Restwertangebot, welches bei dem Prüfgutachten beilag, annehmen. Und was mit der Differenz wäre. Der Herr am Telefon meinte dann, dass das Restwertangebot automatisch mitgeschickt wird und sie natürlich nicht die Differenz übernehmen, da es kein Totalschaden ist.
Edit: Also ich würde somit lediglich den Preis des Restwertankäufers bekommen.
Zitat:
@Karibikblume schrieb am 1. September 2020 um 15:47:54 Uhr:
Der Herr am Telefon meinte dann, dass das Restwertangebot automatisch mitgeschickt wird und sie natürlich nicht die Differenz übernehmen, da es kein Totalschaden ist.
Edit: Also ich würde somit lediglich den Preis des Restwertankäufers bekommen.
Diese Aussage ist vollkommener Blödsinn...
Das kann ja nicht stimmen...!
Schließlich war der Wagen ja lt. Gutachten die Sekunde vor dem Unfall noch ca. 33t€ wert (WBW)...
Falls Du nur den Restwert bekommen würdest und das Auto wäre danach weg, wärest Du doch total benachteiligt worden...
In Summe musst Du ja so gestellt werden, dass Du ohne Auto letztlich ungefähr an den Wert des Autos kommst vor dem Unfall...
Ja, das habe ich mir gedacht.
Die Reparaturkosten würde die Versicherung ja übernehmen. Aber ich möchte es ja eben nciht reparieren lassen. Daraufhin meinte der Herr am Telefon, dass nunmal polnisches Recht gilt und da gibt es bei einem Reparaturschaden keine Abrechnung auf Totalschadenbasis.