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verkehrsunsicheres Fahrzeug nach Unfall verkaufen

Themenstarteram 1. September 2020 um 8:11

Hallo.

Ich hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall im Ausland, bei welchem mein Fahrzeug so stark beschädigt wurde, dass es gemäß Gutachten (und auch offensichtlich) verkehrsunsicher und fahruntauglich ist.

Die Reparaturkosten liegen dennoch deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert.

Nun möchten wir das Fahrzeug dennoch verkaufen. Die gegnerische Versicherung hat ein Prüfgutachten erstellt und ein Restwertangebot mitgeschickt. Das Prüfgutachten war von den Reparaturkosten dennoch deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert.

Da wir das Fahrzeug gerne verkaufen würden, stellt sich die Frage, was wir erhalten.

Lediglich die fiktiven Reparaturkosten? Oder den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert? Und dürfen wir das Fahrzeug ohne Totalschaden aber im verkehrsunsicheren Zustand verkaufen, trotz fiktiver Abrechnung? Schließlich würden wir wesentlich mehr Geld somit erhalten und das würde doch unter Bereicherung fallen, oder nicht?

Behalten möchten wir das Fahrzeug - wenn möglich - nicht mehr.

Beste Antwort im Thema

Nein, das funktioniert nicht. Um die Nettoreparaturkosten zu beanspruchen, muss das Fahrzeug in einen fahrbereiten und verkehrstüchtigen ZUstand gebracht werden und für 6 Monate weitergenutzt werden.

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Das mit dem Geld kann ich nicht beurteilen, aber Du kannst das

Fahrzeug ohne Sorge als Fahrzeug mit Unfallschaden nicht repa-

riert verkaufen. Der Zusatz ist zur Zeit nicht fahrbar, sagt Alles

aus,ohne das Du ins Detail gehen mußt.

Warum hat denn die gegnerische Versicherung ein Prüfgutachten erstellt und warum hast nicht Du einen Gutachter bestellt?!?

Themenstarteram 1. September 2020 um 10:42

Ich habe doch ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen. Ein Prüfgutachten ist doch meistens gängige Praxis. Es wurde auf eine andere Werkstatt verwiesen, die wohl ein wenig günstiger wäre.

Ah ok, dann habe ich das missverstanden, sorry.

Themenstarteram 1. September 2020 um 12:15

Kein Problem. Meine Antwort kam auch ein bisschen harsch rüber, merke ich gerade.

Zitat:

@Karibikblume schrieb am 1. September 2020 um 10:11:19 Uhr:

Da wir das Fahrzeug gerne verkaufen würden, stellt sich die Frage, was wir erhalten.

Hallo, ohne konkrete Zahlen aus dem Gutachten kann man dazu nichts sagen.

Wenn Du Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten, merkantiler Minderwert und Restwert benennst, kann ich Dir sagen, was Du bekommen musst.

@Karibikblume Ach Quatsch, alles gut...!;-)

Ähm, könnte es nicht auch von Bedeutung sein, in welchem "Ausland" passiert ist?

Die Modalitäten richten sich doch nicht zwingend nach dt. Recht, oder?

Themenstarteram 1. September 2020 um 12:44

Zitat:

@rrwraith schrieb am 1. September 2020 um 14:36:42 Uhr:

Zitat:

@Karibikblume schrieb am 1. September 2020 um 10:11:19 Uhr:

Da wir das Fahrzeug gerne verkaufen würden, stellt sich die Frage, was wir erhalten.

Hallo, ohne konkrete Zahlen aus dem Gutachten kann man dazu nichts sagen.

Wenn Du Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten, merkantiler Minderwert und Restwert benennst, kann ich Dir sagen, was Du bekommen musst.

Das wären die Werte:

Reparaturkosten netto: 23.500,00 €

MwSt: 3.700,00 €

Reparaturkosten brutto: 27.200,00 €

Wertminderung: 1.200,00 €

Wiederbeschaffungswert: 33.00,00 €

Restwert: 16.000,00 €

Der Unfall war in Polen.

Wenn nach deutschem Recht reguliert wird, muss die Versicherung 18.200,- 17.000,-€ zahlen.

Wenns nach polnischem Recht geht, kann der Zahlbetrag anders aussehen.

Themenstarteram 1. September 2020 um 13:06

Wie sieht das aus mit einer Wartefrist. Ich habe etwas von 6 Monaten gelesen. Wenn ich den Schaden fiktiv abrechne und es eindeutig ist, dass ich es so nicht fahren kann (die komplette Vorderfront ist kaputt), und dann noch das Fahrzeug verkaufe, erhalte ich ja wesentlich mehr Geld. Also fiktive Rep.Kosten und den Restwert beim Fahrzeugverkauf. Nicht, dass die Versicherung da Probleme macht.

Genau das habe ich mich auch gefragt...!

Fiktiv abrechnen, ergo 23,5t€ netto kassieren (plus Wertminderung denke ich, oder?) und nach 6 Monaten unrepariert für Summe X verkaufen....

Das müsste doch (nach dt. Recht) möglich sein, oder?

Nein, das funktioniert nicht. Um die Nettoreparaturkosten zu beanspruchen, muss das Fahrzeug in einen fahrbereiten und verkehrstüchtigen ZUstand gebracht werden und für 6 Monate weitergenutzt werden.

Themenstarteram 1. September 2020 um 13:23

Das habe ich mir schon gedacht. Wie kommst du auf die 18.200,00 €? Woraus setzen die sich zusammen?

Der Unfall war im Ausland, aber das Fahrzeug ist wieder in Deutschland?

Wer hat die Transportkosten gezahlt?

Dein Gutachten wurde von einem vereidigten deutschen Gutachter erstellt?

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