Verkehrsunfall - Schuldig weil nicht geblinkt?
Huhu,
meine Cousine, auf dem Bild die rote Markierung, stand an einer Ampel und hat sich entschieden, doch einen anderen weg zunehmen, und ist dann auf die Linksabbiegerspur gewechselt, ohne zu blinken & das am Anfang der Linksabbiegerspur.
Plötzlich fuhr ihr die grüne Markierung in die Seite, dieser war 2-3 Autos hinter meiner Cousine.
Er ist der Meinung das meine Cousine aufpassen hätte müssen und auch blinken müssen.
Geblinkt hat sie da nicht da sie niemals damit gerechnet hat das einer quasi aus dem Gegenverkehr auftauchen könnte.
Die Polizei sagt es könnte 50/50 werde da sie nicht geblinkt hat und das andere Fahrzeug über eine durchgezogene Spur gefahren ist, quasi keine Geduld hatte und vorher an allen anderen vorbei fahren wollte.
MEINE Meinung ist, ja, Cousine hätte blinken können, aber deswegen 50% mitschuldig zu sein finde ich ungerecht. Die ist ne Fahranfängerin und blinkt eigentlich bei dem kleinsten sch.......
Selbst ich erlebe es sehr oft das andere keine Geduld haben und das so machen wie die grüne Markierung.
Wenn ich es machen würde, hätte ich schiss das plötzlich einer raus zieht und es kracht.
Meinungen? Es war nicht die Straße auf dem Bild, aber eine ähnliche.
Beste Antwort im Thema
Und die Blinker sind halt zum Blinken gemacht. Aber wer nutzt die heute noch?
128 Antworten
Hoffentlich wird es auf 50/50, dann wachen beide eventuell mal auf und machen so einen Blödsinn nicht mehr.
Aber interessant, es wird wieder nach Auswegen gesucht, unglaublich. Man, sie hat nicht geblinkt. Punkt.
Wahrscheinlich wird das Gericht keinen der möglichen Abläufe als vollständig erwiesen ansehen und deshalb die Haftung nach der Betriebsgefahr verteilen. Die ist bei beiden Pkw gleich. Eine Quote von 50%/50% ist daher rechtlich gut vertretbar. Damit sind dann beide Seiten gleichermaßen unzufrieden.
Teilschuld wird es werden, 50/50 wäre imho schon gerecht. Da haben beide Mist gebaut.
Durchgezogene Linien als Verkehrszeichen. StVO §41 Anlage 2 bitte mal als Info durchlesen. Dazu auch den Bußgeldkatalog darüber lesen. Das gibt eventuell ein wenig aufschluss über diesen Fall.
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Zitat:
@cocker schrieb am 26. April 2018 um 09:24:48 Uhr:
Da haben beide Mist gebaut.
Ich kann den Mist der Linksabbiegerin nicht finden...
Die sind beide Spurwechsler. Sie hat vergessen zu Blinken und die Rückschaupflicht nicht eingehalten. Er hat verkehrswidrig überholt und ist ebenfalls Spurwechsler (nach rechts in die Linksabbigerspur und ob er wohl dabei nach rechts geblinkt hat???).
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. April 2018 um 09:58:24 Uhr:
Die sind beide Spurwechsler.
Nö. Wenn sie ganz zu Beginn auf die Linksabbiegerspur gezogen ist, hat sie keinen Spurwechsel vollzogen weil vorher gar keine Spur da war.
Analog zum Verzögerungsstreifen auf der AB. Da muss auch niemand damit rechnen, dass jemand über die Standspur angeblasen kommt. Dazu gibt es auch Urteile, die würden hier mal verlinkt.
Es ist und bleibt für beide jeweils ein Spurwechsel, der sich durch das Verlassen der einen und das Einfahren in die andere Fahrspur auszeichnet. Ob man dabei irgendwas erwarten muss oder nicht, dazu schrobte ich nichts.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 26. April 2018 um 10:10:34 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. April 2018 um 09:58:24 Uhr:
Die sind beide Spurwechsler.Nö. Wenn sie ganz zu Beginn auf die Linksabbiegerspur gezogen ist, hat sie keinen Spurwechsel vollzogen weil vorher gar keine Spur da war.
Analog zum Verzögerungsstreifen auf der AB. Da muss auch niemand damit rechnen, dass jemand über die Standspur angeblasen kommt. Dazu gibt es auch Urteile, die würden hier mal verlinkt.
Sehe ich auch so.
@alle, die für 50/50 sind, weil beide ja einen Fehler gemacht haben
Schaut ihr alle auch immer brav in den Rückspiegel, wenn ihr am Beginn einer neuen Spur auf diese wechselt z.B. Abfahrtsspur auf der AB?
Ich denke mal nicht. Der Fehler, über eine durchgezogene Linie zu fahren, um auf die Linksabbiegerspur zu fahren, wiegt wohl schwerer, als ein vergessenes Blinken.
Dass die Richter sich nicht unnötig lange damit beschäftigen wollen, ist eine andere Sache und deshalb wird die Cousine des TE wahrscheinlich eine Teilschuld bekommen. (IMHO)
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. April 2018 um 10:15:25 Uhr:
Es ist und bleibt für beide jeweils ein Spurwechsel, der sich durch das Verlassen der einen und das Einfahren in die andere Fahrspur auszeichnet. Ob man dabei irgendwas erwarten muss oder nicht, dazu schrobte ich nichts.
Mit dem klitzekleinen Unterschied, dass ein VT dazu über eine durchgezogen Linie in den Gegenverkehr fährt und erst einige Meter später auf die Linksabbiegerspur "wechselt", ebenfalls über eine durchgezogene Linie.
Am einfachsten für einen Richter ist es, schlicht und ergreifend zu erklären, dass er weder von der Richtigkeit der Schilderung der einen Seite noch von der der anderen Seite überzeugt ist. Da der Unfall und die Beteiligung beider aber feststeht, geht es dann bei der Verteilung der Haftung nur nach der Betriebsgefahr. Pkw vs. Pkw ... Ergebnis 50%/50%.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. April 2018 um 10:24:06 Uhr:
Am einfachsten für einen Richter ist es, schlicht und ergreifend zu erklären, dass er weder von der Richtigkeit der Schilderung der einen Seite noch von der der anderen Seite überzeugt ist. Da der Unfall und die Beteiligung beider aber feststeht, geht es dann bei der Verteilung der Haftung nur nach der Betriebsgefahr. Pkw vs. Pkw ... Ergebnis 50%/50%.
Sofern ein Bild vom Unfall existiert, läßt sich sehr wohl erkennen, welcher Sachverhalt glaubwürdiger ist, zumindest der Ort läßt sich damit zweifelsfrei feststellen.
Aber Richter haben natürlich genug andere Sachen zu tun, als sich mit jedem Kleinkrieg intensiv zu beschäftigen. Das verstehe ich, aber besonders toll finde ich es nicht, da es dann eine merkwürdige Rechtsprechung ist. Aber es ist nunmal so.
Recht haben ungleich Recht bekommen
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 26. April 2018 um 10:19:26 Uhr:
...
Mit dem klitzekleinen Unterschied, dass ein VT dazu über eine durchgezogen Linie in den Gegenverkehr fährt und erst einige Meter später auf die Linksabbiegerspur "wechselt", ebenfalls über eine durchgezogene Linie.
Das Nichtblinken und der Verstoß gegen die Rückschaupflicht ist auf der anderen Seite auch erwiesen! Das fehlt aber in deiner Betrachtungsweise.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. April 2018 um 10:29:14 Uhr:
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 26. April 2018 um 10:19:26 Uhr:
...
Mit dem klitzekleinen Unterschied, dass ein VT dazu über eine durchgezogen Linie in den Gegenverkehr fährt und erst einige Meter später auf die Linksabbiegerspur "wechselt", ebenfalls über eine durchgezogene Linie.Das Nichtblinken und der Verstoß gegen die Rückschaupflicht ist auf der anderen Seite auch erwiesen! Das fehlt aber in deiner Betrachtungsweise.
Ich habe dies nicht vergessen. Ich sehe nur den Verstoß "Überfahren einer durchgezogenen Linie" in diesem Fall schwerer, weil für die Cousine des TE zwar diese Pflicht (Blinken und Rückschaupflicht) gibt, jedoch aufgrund der Situation kein VT von hinten kommen sollte.
Wer schaut schon brav immer in den Rückspiegel, wenn er auf die Abfahrtspur der AB fährt oder nach einem Überholen eines langsameren VT wieder auf die rechte Spur wechselt. Da könnte ja auch einer sich an dem VT auf dem Standstreifen vorbeimogeln.
Weiter oben schrieb ich ja auch, dass es auf eine Teilschuld hinauslaufen wird, jedoch bin ich mit eurer Teilung 50/50 nicht einverstanden. 20/80 zugunsten der Cousine des TE finde ich angemessen.
EDIT:
Hätten beide legal auf die Spur wechseln können, dann sähe es natürlich schon wieder anders aus.
Wobei ich mir die Frage stelle, welche Owi schwerwiegender ist. Das nichtblinken oder das überholen im Überholverbot?
Bei den meisten Usern hier anscheinend das nichtblinken.