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Verkaufsverbot für Batteriesäure in DE ab 1.2.2021

Themenstarteram 2. Januar 2021 um 14:28

Hallo,

ich möchte mal in diesem Thema auf folgende Problematik hinweisen: Gemäß der EU-Verordnung 2019/1148 (Hier als Volltext: https://eur-lex.europa.eu/.../?uri=CELEX%3A32019R1148&from=DE ) ist ab dem 1.2.2021 der private Erwerb diverser Chemikalien über einer gewissen Konzentration verboten. Darunter fällt auch Schwefelsäure >15% Konzentration, die zum Nachfüllen von Autobatterien verwendet wird.

Vor dem 1.2.2021 erworbene Bestände darf man noch bis zum 01.01.2022 besitzen. Danach ist auch der Besitz von Schwefelsäure >15% illegal. Wer also noch alte, nicht wartungsfreie Batterien hat sollte vllt. die Chance nutzen und sich noch mit hinreichend Material eindecken.

Für Schwefelsäure, die sich in Autobatterien befindet, gilt diese Verbot übrigens nicht (vgl. https://fulbat.com/new-regulation-for-the-sale-of-acid-for-batteries/ )

VG

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89 Antworten

Das "Problem" kann man dadurch aus der Welt schaffen, daß man die Bleiakkus nicht trocken kauft, sondern gleich betriebsfertig gefüllt, was ja angesichts der weiten Verbreitung von wartungsfreien Bleiakkus mittlerweile Standard ist.

Zum späteren Nachfüllen der Akkus nimmt man übrigens immer destilliertes Wasser und niemals Schwefelsäure.

Zitat:

Zum späteren Nachfüllen der Akkus nimmt man übrigens immer destilliertes Wasser und niemals Schwefelsäure.

genauer gesagt, entmineralisiertes Wasser. :D klugsch. mod aus :cool:

 

Nö, destilliertes Wasser. Man füllt niemals Schwefelsäure nach, die ist nur für die Erstbefüllung.

Also unterm Strich ein Hinweis auf eine Problematik, die keine ist.

Gerade im Motorad, Roller, Rasentraktor mit den kleinen Batterien war es schon üblich das die Batterie erst bei Kauf gefüllt. Wenn das im Geschäft erfolgt alles kein Problem, wenn du sie aber Online bestellst war die bisher dabei.

Trockene Batterien haben den Vorteil das du sie auch 10 Jahre lagern kannst und sie nichts an ihrer Leistungsfähigkeit eingebüßt haben.

Ich frage mich welches Problem man mit dieser Verordnung lösen will.

Zitat:

@Provaider schrieb am 2. Januar 2021 um 16:05:19 Uhr:

Ich frage mich welches Problem man mit dieser Verordnung lösen will.

Hast du die verlinkte Verordnung nicht gelesen? Dort wird der Grund doch explizit genannt.

Ja und dann mache ich einen Agrarhandel auf und bestelle mit den Dünger als geweblicher Verwender. Oder Kauf einen Bauernhof.

Leute die sowas planen finden Wege an das Zeug ranzukommen, im Notfall wird das einfach geklaut. Siehe Rettungsscheren und damit später Tresore und ähnliches zu Öffnen.

Damit wird kein wirklicher Krimineller abgehalten. Die leben eh im Untergrund und sich nicht gemeldet. Verwenden Scheinadressen etc.

Und nur weil etwas gemeldet wird heißt das noch lange nicht das etwas passiert. Je mehr Daten ich habe umso schwieriger wird es daraus schlau zu werden. Die meisten Attentäter waren den Behörden schon lange bekannt. Da hat es eher am internen Informationsfluss gehindert als an Information. Wer es schafft seine Zeug schneller zu verarbeiten und zu verwenden als die Behörden ist eh fein raus.

Zitat:

@Provaider schrieb am 2. Januar 2021 um 16:05:19 Uhr:

Gerade im Motorad, Roller, Rasentraktor mit den kleinen Batterien war es schon üblich das die Batterie erst bei Kauf gefüllt. Wenn das im Geschäft erfolgt alles kein Problem, wenn du sie aber Online bestellst war die bisher dabei.

Trockene Batterien haben den Vorteil das du sie auch 10 Jahre lagern kannst und sie nichts an ihrer Leistungsfähigkeit eingebüßt haben.

Alles richtig.

Auch der Online-Handel kann die neue Verordnung umsetzen, indem er die Akkus trocken lagert und die Säure vor dem Versand einfüllt, anstatt sie der Sendung nur als Fläschen beizustellen.

Eine gefüllte Nass-Batterie darf man aber nicht verschicken, weil da die Säure auslaufen kann, wenn das Paket umfällt.

Bei einer wartungsfreien Batterie soll diese Gefahr nicht bestehen? :confused:

Zitat:

@4Takt schrieb am 2. Januar 2021 um 16:27:39 Uhr:

Eine gefüllte Nass-Batterie darf man aber nicht verschicken, weil da die Säure auslaufen kann, wenn das Paket umfällt.

Geht übrigens problemlos mit einigen Paketdiensten. Die werden dann halt nur aufrecht transportiert und kostet ein wenig mehr.

Richtig. Da muß dann auch der entsprechende Gefahrgutaufkleber auf das Paket drauf und die Deklarierungsvorschriften befolgt werden. Dazu gibt es detailierte Anleitungen bei den einzelnen Paketdiensten.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 2. Januar 2021 um 16:31:33 Uhr:

Bei einer wartungsfreien Batterie soll diese Gefahr nicht bestehen? :confused:

Es geht aber nicht um wartungsfreie, sondern um normale Nass-Batterien, wo man die Säure selbst einfült oder es der Verkäufer beim Kauf macht. Und auch bei einer Wartungsfreien kann Säure auslaufen, denn auch die haben Belüftungslöcher, zumindest eines, wo der Schlauch dran kommt.

Zitat:

@Istefanos schrieb am 2. Januar 2021 um 16:48:56 Uhr:

..Geht übrigens problemlos mit einigen Paketdiensten..

Und welche wären das? DHL, Hermes und UPS schon mal gar nicht.

Bei DPD eventuell.

Zitat:

@4Takt schrieb am 2. Januar 2021 um 16:27:39 Uhr:

Eine gefüllte Nass-Batterie darf man aber nicht verschicken, weil da die Säure auslaufen kann, wenn das Paket umfällt.

Stimmt ganz genau bei kleinen Batterien zb.Moped gibts nur 1 Jahr Garantie und wenn die

gefüllt ist weiß man nie wie lange die vor dem Kauf gestanden ist

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