VERKaufsberatung

Guten Abend liebe Leute,

wie meiner Signatur seit einiger Zeit zu entnehmen ist, soll unser Firmenwagen weg. Warum ich das mache? Weil meine Mutter, die die Halterin ist, keine Zeit hat, sich um soetwas zu kümmern.

Etwas falsch machen oder falsche Versprechungen geben darf ich deshalb trotzdem nicht.

Ich habe ein Konkrete frage und einen konkreten Fall, bis jetzt.

Die erste Frage bezieht sich auf die Tatsache, dass es ein Firmenfahrzeug ist (das wir aus dem Leasing *relativ* günstig herauskaufen können.) Ein Gewinn springt bei der Sache wohl kaum raus, ein paar Euros dürften aber dabei rumkommen - weshalb also nicht. Wenn die Firma nun das Fahrzeug kauft, und es dann verkauft wird: Muss für Mängel gehaftet werden? Das Fahrzeug ist in tadellosem Zustand, aber bei Privatpersonen weis man nie. Bei Händlern habe ich noch die sofortige Mängelrüge im Kopf, das wäre ein tragbares Risiko. Es besteht außerdem ja die Option, das Fahrzeug privat zu kaufen und dann zu veräußern, oder wie viele dubiose Autohändler vorgehen: im "Auftrag der Frau" verkaufen. Gibt es Fälle, in denen die Mwst nicht ausweisbar ist?

Eine andere Frage auf einen konkreten Fall: Jemand hat angerufen und möchte Bilder (die kommen noch!) um sie seinem Autohaus zu schicken. Der Chef möchte Bilder davon sehn; der Käufer möchte das Auto über das Autohaus finanzieren. Ich weis nur nicht, wieso da noch ein Autohaus dazwischen muss. Mir kommt das alles bisschen komisch vor. Zugegebenermaßen aber auch nur, weil ich davon noch nichts gehört habe.

Ich bin für sonstge Tipps, was zu beachten ist etc. pp natürlich sehr dankbar!

Vielen Dank im Voraus 🙂

Beste Antwort im Thema

Aus genau diesen Gründen hab ich weiter oben ja geschrieben, dass die Firma (=Mutter) das Auto vom Leasinggeber kaufen und an den TE (Sohn) verkaufen soll. Dann kann er unter Ausschluß der Gewährleistung weiterverkaufen. So einfach ist es und schon mehrfach durchexerziert.

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Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Da würden mich die entsprechenden Urteile interessieren …

Suche mal nach "Umgehungsgeschäft".

Da findest Du seitenweise die "Problemfälle". Inklusive der entsprechenden Urteile...

Zitat :
(Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/...-Umgehungsgeschaeft-__f195411.htmll)

"Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 22.11.2006, Az.: VIII ZR 72/06 festgestellt:

"Schiebt beim Verkauf einer beweglichen Sache an einen Verbraucher der Verkäufer, der Unternehmer ist, einen Verbraucher als Verkäufer vor, um die Sache unter Ausschluss der Haftung für Mängel zu verkaufen, so richten sich Mängelrechte des Käufers nach § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen Umgehung der Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf gegen den Unternehmer und nicht gegen den als Verkäufer vorgeschobenen Verbraucher."

Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Da würden mich die entsprechenden Urteile interessieren …

Und? 😉

Und was? Das ist ein komplett anderer Fall! Es wird niemand vorgeschoben (dazu müsste der Fall nämlich wie in dem Urteil anders herum gelagert sein), sondern es wird ein Fahrzeug von einem Selbständigen an eine Privatperson verkauft und diese Privatperson verkauft das Fahrzeug weiter.

Irrtum! Wenn ein Firmenwagen von der Geschäftsinhaberin (Mutter) an ihren Sohn verkauft wird und der es - oh Wunder - zwei Wochen später als Privatperson schon wieder verkauft, dann sind die Merkmale des Umgehungsgeschäfts üblicherweise erfüllt.
Das bedeutet ja nicht, dass es nicht gutgehen kann. Funktioniert natürlich, wenn sich "niemand beschwert". Wenn ein Käufer sich aber geprellt fühlt, dann KANN es durchaus Probleme geben. Bis hin zur Gewährleistungspflicht durch die Firma, die das Auto kürzlich noch im Fuhrpark hatte. Als "eigentlicher Verkäufer" kann sie in die Pflicht genommen werden.
Glaube mir, oder lass es bleiben 🙄

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Doch nicht verkauft - wer also interesse hat.....

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