ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verhalten nach Unfall

Verhalten nach Unfall

Themenstarteram 11. Juli 2017 um 11:02

Hallo :)

Vor ein paar Tagen hat eine (ältere) Frau plötzlich den Rückwärtsgang eingelegt und mein

Auto auf einem kleinen Parkplatz am Kotflügel beschädigt und ihre Schuld vor

der Polizei (auf die ich bestanden habe um eventuellen Unstimmigkeiten was die

Schuldfrage anbelangt zu vermeiden...man weiß ja wenns ums Geld geht,

hört bei vielen die Freundschaft

auf....) . auch zugegeben,

Sie hat auch die 30 € Ordnungswidrigkeit oder so bezahlt.

Trotzdem habe ich den Eindruck, diejenigen (vor allem ihr Mann) versuchen sich da irgendwie

rauszuwinden. Ihr Mann war zwar nicht dabei, meint aber irgendwie dennoch alles erfragen zu müssen.

Ruft immer mal wieder bei mir an und ich soll ihm jedesmal aufs Neue erzählen wie es

passiert ist, weil er angeblich irgendwas nicht versteht so a lá ja vielleicht haben Sie ja (Mit)-Schuld.

Ich hatte bisher noch nie was mit Versicherungen zu tun und hab irgendwie Angst, dass man nachher

etwas Falsches oder so sagt und ich auf den Kosten sitzen bleibe bzw es einen langwierigen Streit nach sich zieht, weil die nachher irgendwas aus dem Hut zaubern und nichts zahlen oder so.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Beste Antwort im Thema

Wieso gehst du überhaupt ans Telefon wenn der Mann anruft?

Du hast einen Direktanspruch gegen die Versicherung des Verursachers - braucht dich nicht auf irgendwelchen Telefonterror einzulassen, sondern kannst direkt mit der Versicherung abrechnen.

 

Wenn du dir die Abwicklung selbst nicht alleine zutraust, kannst du das auch über einen Anwalt machen lassen.

Im Versicherungs-Unterforum gibt es zig Beiträge, die sich damit beschäftigen, wie man einen Unfall richtig abhandelt - was dir zusteht und was nicht.

34 weitere Antworten
Ähnliche Themen
34 Antworten

Darum geht es nicht. Es mag kurios sein, aber in Deutschland ist es ständige Rechtsprechung, dass der Geschädigte noch vor Erstkontakt mit der gegnerischen HP einen RA beauftragen darf und die gegnerische HP diese Kosten voll übernimmt.

Ja, immer schön zum Anwalt laufen auch wenn es gar nicht notwendig ist. Zahlt ja die Versicherung. Dumm nur, dass diese Kosten schlussendlich von allen Versicherten getragen werden müssen.

Wenn die Versicherung sich quer stellt kann man immer noch zum Anwalt gehen. Momentan würde er nur die Gesamtkosten nach oben treiben.

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 11. Juli 2017 um 17:06:38 Uhr:

Darum geht es nicht. Es mag kurios sein, aber in Deutschland ist es ständige Rechtsprechung, dass der Geschädigte noch vor Erstkontakt mit der gegnerischen HP einen RA beauftragen darf und die gegnerische HP diese Kosten voll übernimmt.

Wenn das wirklich so ist, wusste ich nicht, dann muss ich Dir Recht geben.

Auch wenn ich es für überflüssig halte weil man sich hintenrum nur selbst schadet.

Und wer zahlt es wenn beide geschädigt sind ?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 11. Juli 2017 um 17:20:02 Uhr:

Und wer zahlt es wenn beide geschädigt sind ?

wenn der Anwalt von vornherein nur eine Quote fordert und in dem Umfang auch Recht bekommt, werden seine Aufwendungen beglichen. Fordert er alles und bekommt nur Teile durchgesetzt, so werden die Gebühren auch nur anteilig übernommen.

Mir sind sie bis jetzt 5 mal in die Karre gefahren. 3 Gegner waren der Meinung, ich sei Schuld gewesen. 3 mal hat es der Anwalt geregelt und ich meinen Schaden zu 100% ersetzt bekommen ohne Rennerei. Die anderen zwei mal sind wir uns so einig geworden.

 

Was die Versicherung mir schreibt beruht auf Vorgaben ihrer Rechtsabteilung, und der soll ich als Laie entgegen treten? Da sind die teilweise überzogenen Werkstatt und Gutachterkosten ein viel größerer Posten der die Beiträge hoch hält.

 

Da meine Frau beim Anwalt arbeitet, ist das Geld auch nicht weg sondern bezahlt ihren Lohn. Mal anders rum gesehen.

Die Versicherungen sind naturgemäß kniepig. Und es ist nicht verboten, wenn Versicherungen "eigene" Sachverständige vermitteln oder die Reparatur in einem Vertragsbetrieb nahelegen. Wenn es dem Geschädigten egal ist und er nur sein eigenes Auto irgendwo wieder zurechtgeduscht haben möchte, mag es mit der Versicherung klar gehen.

Aber spätestens, wenn der Geschädigte den kleinen Parkrempler oder die Delle in Schweller und Tür fiktiv abrechenen möchte, gehen die Probleme los. Windige Prüfberichte verweisen auf günstigere Stundensätze von irgendwelchen Hinterhofbuden, Unfallfolgen werden in Frage gestellt usw.

In dieser Pauschalität ist das absoluter Quatsch.

Der Rat zum Anwalt ist immer richtig. Und wenn es nur eine kleine Erstberatung ist, so ist man danach doch besser im Bilde und das kostet meist auch nicht viel. Mit RS-Versicherung (ggf. über einen Automobilclub) geht das sowieso alles vollig entspannt.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 11. Juli 2017 um 15:54:27 Uhr:

Wozu jetzt schon einen Anwalt ?

Bis jetzt ist die gegnerische Versicherung Ansprechpartner. Solange die nix böses will ist der Anwalt rausgeschmissenes Geld.

Und die Fehler, die du im Vorfeld machst, soll der Anwalt dann korrigieren. Geht nur meistens nicht mehr. Bei der Versicherung sitzen Regulierungsfachleute mit nur einer Aufgabe - kürzen wo immer es geht. Und mit denen willst du auf Augenhöhe diskutieren? Viel Spaß.

Wenn der Unfallgegner rumzickt, in diesem Falle eben der Ehemann, dürfte es Wahrscheinlich sein das auch die Versicherung Zicken machen wird. Unter Anderem weil vom Versicherungsnehmer alternative Fakten genannt werden.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. Juli 2017 um 22:55:33 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 11. Juli 2017 um 15:54:27 Uhr:

Wozu jetzt schon einen Anwalt ?

Bis jetzt ist die gegnerische Versicherung Ansprechpartner. Solange die nix böses will ist der Anwalt rausgeschmissenes Geld.

Und die Fehler, die du im Vorfeld machst, soll der Anwalt dann korrigieren. Geht nur meistens nicht mehr. Bei der Versicherung sitzen Regulierungsfachleute mit nur einer Aufgabe - kürzen wo immer es geht. Und mit denen willst du auf Augenhöhe diskutieren? Viel Spaß.

Bis jetzt hatte ich 3 Versicherungsfälle, alle liefen sehr geschmeidig, auch ohne Anwalt, ab.

Vllt. hilft es wenn man in die Sache einsteigt ohne das Vorurteil das alle nur Böses wollen.

Oder meine Vorderungen waren realistisch, das heißt ich wollte keine Komplettlackierung des Autos wegen einer kleinen Schramme. Bei dieser weit verbreiteten Mentalität kann ich die Versicherungen verstehen, bzw. begrüße die Kürzungen der Versicherung.

Man muss nicht alle Ansprüche durchsetzen. Man kann sich auch mit weniger zufrieden geben. Es wird keiner in Richtung pro oder contra gezwungen.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 11. Juli 2017 um 17:02:51 Uhr:

Meine Versicherung hat den Vorgang nicht auf aktiv gesetzt und ich wurde nicht hochgestuft.

Das sollte so auch normal sein.

Aber man hat "sicherheitshalber" mal die Prämie erhöht.

Am Telefon hab ich denen aber ganz klar gesagt was ich davon halte und was passiert wenn das nicht umgehend rückgängig gemacht wird. Nach 3 Tagen war die Richtigstellung in der Post.

Das war übrigens genau die Zeit an denen immer die jährlichen Briefchen mit der Anpassung (neue Typklasse) kommen. Hätte das fast übersehen (ein Schelm wer böses dabei denkt ;)).

Gruß Metalhead

man kann das auf drei Arten machen:

1.) man kennt sich selbst aus und ist mit den Rechtsfachleuten der Versicherung auf Augenhöhe. Dann kann man selbst seine Rechte sichern. Ggf. halt googeln oder in kompetenten Foren nachfragen. Dies trifft aber für die wenigsten zu

2) man übergibt die Sache dem Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung. Die holen das Fahrzeug ab und geben es repariert zurück. Die meisten Versicherung bieten das an. Habe ich mit einer Bekannten schon durchexerziert, lief wunderbar. Ein Grundmaß an Vertrauen gegenüber der gegnerischen Versicherung braucht man natürlich. Würde ich nie machen, wenn es schon in der Anfangsphase Diskussionen gibt, z.B. ob ein Schaden zu 100% anerkannt wird.

3) man kennt sich nicht aus und will nicht selbst streiten. Dann sollte man sofort zum Anwalt und ihn sich um alles kümmern lassen, bevor man selber Fehler macht. Das schlimmste ist, wenn die Versicherung bereits Teile des Schadens anerkannt hat, dann sinkt nämlich der Streitwert und kein Anwalt hat mehr Spaß, für den Rest zu kämpfen.

Die anwaltliche Erstberatung ist kein wesentlicher Schritt nach vorne. Wenn alles klar ist, braucht man sie nicht. Und sobald es unklar wird, braucht der Anwalt erst Einsicht in die Akte. Also Vollmacht unterschreiben und Akte anfordern. Dann entstehen aber bereits Kosten und nach dem ersten folgt unweigerlich der zweite Schritt.

Wenn man sich nicht auskennt, ist die Erstberatung der einzig sinnvolle Schritt. Wenn der Sachverhalt klar ist, dann reichen die Infos dafür aus und man ist über die eigenen Ansprüche informiert. Weitere Kosten müssen daraus nicht enstehen. Man entscheidet immer selbst, ob man den Anwalt weitergehend beauftragen will oder nicht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen