verhalten nach unfall

Audi RS4 B5/8D

hallo

ich hoffe die frage ist hier richtig aufgehoben und stört keinen obwohl sie sicher bereits öfter vorhanden ist.

mich hat heute ein volvo SUV (ich glaub XC90) bei einer ampelkreuzung von hinten gerammt (hat die gerade anfahrende kolonne übersehen und ich war leider das letzte auto), ist danach auch noch seitlich vorbeigeschlittert und hat mir die beifahrerseite zerkratz und teilweise verbeult. der volvofahrer war betrunken (ihm wurde danach der führerschein abgenommen, prommillewert weis ich nicht).
ich habe gleich nach dem unfall die polizei verständigt, welche die daten und den unfallhergang aufgenommen hat. mein auto steht nun ca 300km von mir entfernt beim ARBÖ (wie ADAC in deutschland). nachdem der polizist der meinung war, es ginge in ordnung bin ich die 10km vom unfallort zum ARBÖ selbst mit dem auto gefahren. er hat nicht verzogen, lief brav geradeaus und es waren keine seltsamen geräusche zu hören. lediglich etwas luftig wars, so ohne heckscheibe ;-).

was gibt es nun zu beachten? ich will dadurch keinen finanziellen schaden erleiden, weil mich einfach absolut keine schuld trifft. wertminderung nach unfall, zeitwert bei totalschaden (steht noch nicht fest obs einer ist) hört sich jedoch beides ziemlich danach an. schmerzensgeld gibts auch keines, weil ich mir nichtmal den nacken verrissen habe.

wäre nett wenn ihr mir ein paar tipps geben könntet.

mfg Oliver
PS: ich bin österreicher und der unfall war ebenfalls in österreich (unfallgegner auch ein österreicher)

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von a4b5fl2



geschätzter zeitwert: 8900€ 🙂
geschätzte reparaturkosten: über 10000€

restwert steht noch nicht fest, weil er jetzt erstmal für 3 tage in einer börse ist.

In Osteuropa haben die den für max 2-3 T € wieder flott.

hi, du kannst dir das Auto von der gegnerischen versicherung bezahlen lassen und der gegner hat dann in dem versicherten Jahr die möglichkeit den schaden der versicherung zurück zu zahlen .

Ich würde den vollen betrag von der versicherung nehmen oder den Betrag in barengegen nehmen unter zeugen ,weil nicht das du dann ärger bekommst,nicht das der gegner sagt er hat dir das geld gegeben ohne es bezahlt zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von laziii


hi, du kannst dir das Auto von der gegnerischen versicherung bezahlen lassen und der gegner hat dann in dem versicherten Jahr die möglichkeit den schaden der versicherung zurück zu zahlen .

Ich würde den vollen betrag von der versicherung nehmen oder den Betrag in barengegen nehmen unter zeugen ,weil nicht das du dann ärger bekommst,nicht das der gegner sagt er hat dir das geld gegeben ohne es bezahlt zu haben.

und was ist mit einer Quittung ?

Zitat:

Original geschrieben von laziii


oder den Betrag in barengegen nehmen unter zeugen ,weil nicht das du dann ärger bekommst,nicht das der gegner sagt er hat dir das geld gegeben ohne es bezahlt zu haben.

hallo

welchen vorteil würde dass für mich bringen?

habe heute erfahren wieviel restwert geboten wurde...(offiziell erfahr ichs erst.) höchstgebot liegt bei 4300€. somit würde sich eine reparatur für mich nur noch dann rentieren, wenn sie maximal 3000€ kostet. da dies leider wahrscheinlich nicht machbar ist, kann ich mich jetzt von meinem a4 verabschieden. hat jemand noch andere ideen?

mfg oliver

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