Verdacht auf Unerlaubtes entfernen vom Unfallort

hallo,

ich bekam von der Polizei eine Vorladung wegen des obigen Themas.

Kurz zur Sache:

Ein Unfall fand angeblich statt.
DEr Klagemann/Frau findet angeblich rote Lackspuren an seinem Auto.
Nach befragung in einem Geschäft sagen "die" Leute vom Geschäft: ja hier parkt machmal ein rotes Auto in der Gegend.
7 Tage später soll dann die Poliezei an meinem Auto adäqate Unfalllspuren gefunden haben.
Ich parke halt in dieser Gegend regelmäßig. Ein Kitz in ener Stadt.

Nun war ich schon zur Vorladung und stellte Fragen.

1. Wo soll sich der Unfall ereignet haben:::::: keine Antwort, nur die Straße wurde mir gesagt.

2. ich wollte Bilder sehen vom Vorgang sehen.
Ich sah einen schwaren VW mit einer Schädigung am vorderem Teil als eine Art Lackbeschädigung.
Das Bild war unter Gegenlicht in den Abendstunden aufgenommen und wirkte sehr verwischt, so dass ich nicht genau sehen konnte wie genau der Unfallschaden war.

3. ich fragte nach "meinen" Autoschaden.
Mir wurde ein Bild gezeigt, was leichte Lackbeschädigungen waren (ich selbst hatte es an meinem Auto noch nicht bemerkt.
Dieser Lackschaden war am Radkasten mit Weichplaste.
Keine Beulen.

Ich konnte die Bilder vom "Klageauto" fotografieren, meins durfte ich nicht fotografieren.

Nun scheint sich alles daraufhinzuziehen, ob der Staatsanwalt mir ein "Krachen" vorwerfen kann um mir zu sagen, ich hätte es gehört haben müssen.

Wenn ich von "meinen Autoschaden ausgehe (und dass kann ich bisher nur wirklch, weil ich es betrachten kann) so sollte von meinem pysikalischen Verständnis her, leises ratschen möglich gewesen sein, wenn überhaupt.

Meine große Frage nun hier:
Wer kennt sich mit solchen "Tabellen" aus, wo könnte ich Hinweise dazu bekommen, wie groß ein Schaden sein soll, der von einem Autofahrer gehört werden muss?

Ich war auch noch in diesem Geschäft was in der Straße ist.
Sie sagten sie wissen nichts von einem Unfall.

ein späterer telofinischer Kontakt mit der "klägerseite" ergab.

Ich fragte, ob ich das Auto besichtigen kann:

"Nein, es ist schon alles im Zusammenhang eines anderen Schadens am gleichen Auto repariert."

meine Versicherung hat noch keinerlei Nachricht von diesem Vorfall.

Beste Antwort im Thema

@MiFiA4
Eben. Offensichtlich ist der TE ohne anwaltlichen Beistand zu der Anhörung gegangen. Davor kann man in solchen Fällen nur warnen.

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Hier solltest du erst einmal abwarten, ob da überhaupt etwas von der Staatsanwaltschaft kommt, bevor du irgendwelche weiteren Aktionen einleitest.

Alles, was mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu tun hat, ist ziemlich sensibel. Das nächste mal würde ich nicht ohne anwaltlichen Rat / Begleitung zur Anhörung. Es geht ganz schnell, und schwupps hast Du Dich ungewollt selber belastet.

Ja, ich lese schon die Kommentare "wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt laufen, was soll das". Unfallflucht kann Dir ähnlich harte Strafen wie Alkohol am Steuer einbringen. Das Risiko würde ich nicht eingehen. Klar, kostet Zeit & Geld. Könnte aber eine leider sinnvolle Investition sein.

Die Versicherung würde ich auf alle Fälle informieren, daß Vorwürfe gegen Dich vorliegen.

Ich bin mir nicht sicher, ob die bis dato Beteiligten das beurteilen können, vermutlich ist hier ein Gutachter notwendig. Keine Ahnung wer den beauftragen/bezahlen muss.
So oder so würde ich auf jeden Fall mit der Versicherung sprechen, denen musst Du den Vorfall melden, anderenfalls verletzt Du Deine Vertragspflichten und am Ende stehst Du womöglich ohne Versicherungsschutz da.

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star



Ja, ich lese schon die Kommentare "wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt laufen, was soll das".

In DEM Fall bin ich klar bei dir und würde auch zum Anwalt raten. Anschuldigungen sind schnell erhoben und die wieder aus der Welt zu schaffen geht nun mal kaum ohne Anwaltlische Hilfe.

Die ganze Sache ist ziemlich verwirrend um nicht zu schreiben DUBIOS.

Bin gespannt wie es weiter geht.

Wie immer können wir hier spekulieren, vermuten, rätseln ... nur wie die Sache weiter geht, oder ein Ergbenis, das können wir wohl kaum vorher sagen.

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Ich wäre nicht zur Polizei gegangen (Anhörung), denn dazu ist man nicht verpflichtet. Ich hätte abgewartet, was kommt und erst dann reagiert.

es ist so, dass ich schon vorhabe einen Rechtsanwalt zu nehmen.
Die Sache ist nur, ich habe ein ziemlich kleines Einkommen und ich war schon auf dem Gericht wegen einer Beratungshilfe.

Eine Rechtsanwaltstelle, die ich im Auge habe sagte mir, dass ich eventuell einen Pflichtverteigiger bekäme.
Erstmal brauche ich die "Zulassung" für die Beratungshilfe (vor 3 Tagen beantragt).

"Überall" wurde mit gesagt: geh nicht zur Vorladung.

Ich hatte dann einen Freund mitgenommen und das ging auch klar.
Kritisiert habe ich dort, weil ein zweiter Mann im Zimmer saß.

Und es gab noch einen weiteren Mißtraunsausspruch von mir gegenüber des Kriminaloberkommissars, weil er im voranngegangen ersten Telefonat zu mir sagte:
Die aus dem Geschäft hätten gesagt, ich sei ein Wildparker.
Und der Krimialoberkommissar hat mir das mehrer male vorgehalten.
Dazu kam die Aussage mir gegenüber:" es gibt schlimmeres".
Das habe ich auch Kritisiert.

Die Unterschrift habe ich verweigert, worauf hin er mir nicht erlaubte das Foto von meinen Auto zu fotografieren.

Ich denke mal, ich werde noch die Bilder reinstellen, wenn es einfach ist.

Bild 1 ist mein Auto (eigenes Foto) (Die Polizei zeigte mir einähliches)
Bild 2 ist das Klageauto von der Polizei gemacht

@MiFiA4
Eben. Offensichtlich ist der TE ohne anwaltlichen Beistand zu der Anhörung gegangen. Davor kann man in solchen Fällen nur warnen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


@MiFiA4
Eben. Offensichtlich ist der TE ohne anwaltlichen Beistand zu der Anhörung gegangen. Davor kann man in solchen Fällen nur warnen.

Eben, entweder gar nicht, oder nur Angaben zur Person. Ansonsten die Schnauze halten. Kann ich nur jedem empfehlen. Ich hatte selbst schon beruflich so einen Ärger. Ich mußte mit meinem Kollegen bei der KRIPO antanzen und da ging es um weitaus mehr. Also persönliche Erfahrung !!!

Zitat:

Original geschrieben von Darmarm



Die Unterschrift habe ich verweigert, worauf hin er mir nicht erlaubte das Foto von meinen Auto zu fotografieren.

Verstehe ich nicht so ganz. Wieso kann ein Polizist DIR verbieten DEIN Auto zu fotografieren? Ist der Wagen beschlagnahmt oder was?

Davon abgesehen ist es mir auch schon mal passiert, dass ich ein anderes Fahrzeug berührt habe und habe es nicht bemerkt. Erst ein Polizist machte mich auf die Schleifspuren (Gummiabrieb vom Vorderrad) an meinem Fahrzeug aufmerksam. Allerdings passierte das ganze während der Fahrt und ich bin dem Nachbarfahrzeug zu "nahe" gekommen. Es war auch keine Unfallflucht, weil der "Gegner" auf einen Polizeieinsatz bestand.

Du musst die posts schon lesen … es wurde ihm untersagt, ein Foto vom Foto zu machen, nicht ein Foto vom Auto zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von Darmarm


es ist so, dass ich schon vorhabe einen Rechtsanwalt zu nehmen.
Die Sache ist nur, ich habe ein ziemlich kleines Einkommen und ich war schon auf dem Gericht wegen einer Beratungshilfe.

Eine Rechtsanwaltstelle, die ich im Auge habe sagte mir, dass ich eventuell einen Pflichtverteigiger bekäme.
Erstmal brauche ich die "Zulassung" für die Beratungshilfe (vor 3 Tagen beantragt).

Der Reihe nach. Grundsätzlich hast Du in Deutschland bei nachgewiesenem, geringen Einkommen Anspruch auf kostenlose (Ich glaube, der Eigenanteil ist € 10 pro Fall)

Rechtsberatung

über einen sog. Beratungshilfeschein. Pflichtverteidiger ? Das betrifft die

Prozesskostenbeihilfe

, so weit bist Du noch lange nicht.

Das Antragsverfahren zur Beratungshilfe ist hier mal exemplarisch dargestellt. Oft ist auch das Ortsamt bzw. Bürgerbüro des Wohnortes erster Anlaufpunkt. Dort wird dann der Kontakt zu einem Anwalt hergestellt, der - wie im Link gezeigt - die Beratungshilfe beantragt.

Zitat:

Original geschrieben von Darmarm


Bild 1 ist mein Auto (eigenes Foto) (Die Polizei zeigte mir einähliches)
Bild 2 ist das Klageauto von der Polizei gemacht

Die Bilder zeigen - sorry - m.E. nach alles und nichts. Da müsste ggf. - wie schon geschrieben - ein Gutachter ran, wenn's genau sein soll.

Was das Gutachten von der Polizei betrifft.
Sagte mir der Kripobeamte, dass lediglich Lacksproben von den roten Lackspuren am "UNfallwagen" her rührt (also die Spuren von mein Auto sein könnte, weil mein Auto rot ist) entnommen wurden.

"Die Bilder sagen alles oder nichts"

Das sehe ich auch so.
Völlig außen vor steht vielleicht noch die Frage, ob an meinem Auto maipuliert wurde oder der "Unfallwagen " selbst selbst am UNfall beteiligt war z.B. beim Einparken, wenn ich da irgendwo stand (ich weiß bis heute nicht wo genau das sich zugetragen haben soll).

Sehr vedächtig finde ich die telefonische Aussage des "Klägers", dass die Reparatur schon im Zusammenhang eines anderen Schadens an dessen Auto erledigt sei.
Das Gespräch ist leider (für mich) nicht mehr nachweisbar.

Was die Bilder der Polizei betrifft (mit der Meßatte). Könnte auch sein, dass sie mir Bilder vorenthalten haben.

Wie ist es im Zweifelsfall?
Für den "Angeklagten"
oder gegen den "Angeklagten"

Im Zweifelsfall für den Angeklagten!

Zitat:

Original geschrieben von birscherl


Du musst die posts schon lesen … es wurde ihm untersagt, ein Foto vom Foto zu machen, nicht ein Foto vom Auto zu machen.

Hast recht. Ich hatte es in der Tat so gelesen, dass er SEIN Auto nicht fotografieren durfte, was ja auch wenig Sinn machen würde. 😁 😉

Zitat:

Original geschrieben von Darmarm



Sehr vedächtig finde ich die telefonische Aussage des "Klägers", dass die Reparatur schon im Zusammenhang eines anderen Schadens an dessen Auto erledigt sei.
Das Gespräch ist leider (für mich) nicht mehr nachweisbar.

... könnte man auch als Vertuschung verstehen. So ein Verhalten halte ich schon fast für kriminell, weil der "Geschädigte" somit Beweisspuren beseitigt hat und auch keinen Anspruch mehr nachweisen kann.

An den TE: Warum rufst du nicht mal bei DEINER Versicherung an, schilderst den Fall und fragst was du machen kannst/sollst. Die Versicherungen sind auch sehr daran interessiert fingierte Schäden zu finden und dagegen vorzugehen. Und der von dir geschliderte Fall hat zumindest ein starkes "G'schmäckle" und riecht mir stark nach Versicherungsbetrug!
Mich hat mal ein Kfz Sachverständiger wegen Unfallflucht angezeigt obwohl ich angehalten habe. Der Polizist hatte bei der Vernehmung auf der Wache einen Lachflash und die Versicherung äusserte auch Zweifel an dem angeblichen Schaden. Schade das ich nie erfahren habe wie es für den "Geschädigten" (Kfz Sachverständiegr, wohlgemerkt!) ausgegangen ist, der offensichtlich einen Versicherungsbetrug begehen wollte, weil angeblich sein kompletter Spiegel beschädigt war. Dabei waren nur ein paar Kratzer dran und selbst das Spiegelglas war nicht defekt.

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