Verbot, sein geparktes Auto nicht abzuschließen !?
Ich habe jetzt gelesen, daß es in Deutschland von Ordnungsämtern mit € 15 geahndet wird, wenn man beim Parken sein Auto nicht abschließt. Rechtsgrundlage sei § 14 (2) der StVO. Das gelte auch, wenn der Wagen mit Wegfahrsperre etc. ausgerüstet sei.
Begründung: Spielende Kinder könnten das Auto aufmachen, Gang und Handbremse lösen und so sich und andere gefährden.
Wie bitte 🙄 ??
Es gibt selbst im haftungskritischen Nordamerika ganze Landstriche, wo man Autos nie abschließt. Und in Nordeuropa auch.
Wie ist Eure Erfahrung und Meinung ?
Beste Antwort im Thema
Welchen Grund gibt es, ein Fahrzeug nicht abzuschließen?
Lässt Du auch Deine Haustür offen, nur weil es in Kanada so üblich ist?
Der zweite Satz in § 15 Abs. 2 hat schon seine Daseinsberechtigung:
Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern
Du bist als Halter des Fahrzeugs verantwortlich, und würdest zur Kasse gebeten, wenn diese Absicherung nicht gewährleistet wird.
106 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Ich versteh nicht was du uns mitteilen willst. Beim Parkvorgang darf man sich abschnallen, genauso wie die Post beim Haus zu Haus Verkehr, wenn sie in jeden Briefkasten was einwerfen müsste und genauso auch in einem verkehrsberuhigten Bereich bei Schrittgeschwindigkeit ist keine Anschnallpflicht.Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Junge junge... wenn ich diesen Thread so lese, bin ich doch ganz froh, dass ich nicht mehr in D lebe. Findet ihr nicht, dass ihr manchmal ein klitzekleines bißchen übertreibt mit der Gängelung, Bevormundung und Kontrolliererei?
Ist doch nicht so, dass mit ein paar Sachen weniger, die ständig kontrolliert werden, gleich Sodom und Gomorrha herrschen würde.
Polizei als Institution zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit ist ja richtig, aber die (in meinen Augen wirklich typisch deutsche) Nummer mit dem "nicht angeschnallt beim rückwärts ausparken und Motor laufen lassen"... das hat doch schon pathologische Züge. Zumal ich in der Fahrschule noch gelernt habe, dass man beim Rückwärtsfahren durchaus den Sicherheitsgurt lösen darf, um mehr Bewegungsfreiheit zu haben.
So´ne Nummer ist eindeutig Schikane, genauso wie das Abschleppen des Wagens mit der offenen Scheibe. Da wäre ein Anruf zur Ermittlung des Halters nebst Adresse sicher das verhältnismäßigere Mittel der Wahl gewesen.
Ich bin durchaus der Ansicht, dass es da wichtigere Dinge gäbe, für die eure (meine ja zum Glück nicht mehr 😁) Steuergelder verschwendet und die Kapazitäten der Ordnungshüter eingesetzt werden könnten...
Und ansonsten sehe ich das wie der TS: Wenn ich mein Auto nicht abschließe, dann betrifft das zunächst mal nur mich, dadurch kann keiner das Recht ableiten, mit diesem Auto was auch immer zu veranstalten, auch Kinder nicht.Es geht sehr wohl die Allgemeinheit etwas an, da eine abstrakte Gefahr von einem Auto ausgeht.
Ich lege dir da den Artikel 14 Grundgesetz ans Herz.
Genauso musst du bei einem Haus die Brandschutzvorrichtungen treffen oder hast du alle Kabel unisoliert irgendwo rumliegen? Ich meine wenn dein Haus brennt, ist das doch deine Sache oder?
Dass du aber der Allgemeinheit damit Schaden zufügst, dass bedenkst du nicht.
So ist es auch mit deinem Auto.
Aber da du ja anscheinend im Ausland wohnst, brauchst du ja nicht mehr über den eigenen Tellerrand gucken.
Ich verstehe nicht was du mir mitteilen willst. Mein Beispiel mit dem Rückwärtsfahren bezog sich auf eine weiter oben im Thread beschriebene Begebenheit. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Und ein nicht agbeschlossenes Auto mit einer nicht isolierten und im Wortsinne brandgefährlichen Elektroinstallation zu vergleichen, scheint mir, gelinde gesagt wenig intelligent, weil doch etwas an der Sache vorbei. Welche Gefahr geht denn von meinem nicht abgeschlossenen Auto aus, wenn es da friedlich steht und kein Unbefugter daran herumfummelt? Und die Pflicht, mein Auto abzuschliessen, mit dem GG zu begründen... Kanonen auf Spatzen?
Und weisst du was? Eben weil ich seit vielen Jahren in verschiedenen Ländern Europas lebe, habe ich eben gelernt, über meinen Tellerand zu gucken.
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Eine Garantie nicht, aber eine Einladung. Außerdem ist das Hauptargument für den Strafzettel nicht der Diebstahl, sondern die mögliche "Verselbständigung" des Fahrzeugs, weil jemand den Gang rausnehmen und die Handbremse lösen kann.Zitat:
Original geschrieben von rnevik
...
...
Dann bin ich ja fein raus. Der Gangwahlhebel der Automatik kann nur bei eingestecktem Schlüssel bewegt werden 😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Ich verstehe nicht was du mir mitteilen willst. Mein Beispiel mit dem Rückwärtsfahren bezog sich auf eine weiter oben im Thread beschriebene Begebenheit. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
@hardcoreaudi:
AthurDentx bezog sich auf eine von mir geschilderte
Begebenheit die sich vor wenigen Wochen einem
Kollegen zugetragen hat! Ich konnte das erst selbst nicht glauben
aber Spätestens als er mir die Quittung der Polizei
zeigte wo alles nochmal aufgeführt war, musste ich glauben.
MfG
Surfkiller20
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Was für eine bescheuerte Aussage.Zitat:
Wenn ich mein Auto nicht abschließe, dann betrifft das zunächst mal nur mich, dadurch kann keiner das Recht ableiten, mit diesem Auto was auch immer zu veranstalten, auch Kinder nicht.
Bescheuert finde ich eigentlich nur deine Antwort. Was ist an meiner Aussage falsch? Dem Auto sieht man es zunächst mal gar nicht an, ob es abgeschlossen ist, und wenn ein Unbefugter dieses heraus findet, dann ist er schon mit einem gewissen Vorsatz unterwegs. Da jetzt das Opfer zum (Mit)täter zu machen, finde ich ehrlich gesagt ziemlich daneben.
Die StVO sagt, ich habe das Auto gegen unbefugtes Benutzen zu sichern, das ist im Prinzip ohnehin schon gegeben durch Schlüssel, Wegfahrsperre etc.
Ja, die Rechtsprechung sieht das wohl anders, also wie wär´s denn mit ner zusätzlichen Alarmanlage, die auch bei Regen, starkem Wind und vorbeigehenden Passanten anschlägt. Vielleicht noch Tretminen und ne Selbstschussanlage? (Vorsicht Ironie)
Es geht hier um die Verhältnismäßigkeit und darum, dass Ordnungshüter, die an sich wahrlich wichtigere Aufgaben wahrnehmen könnten, sich mit solchem Blödsinn beschäftigen.
Die allermeisten Leute schließen ja ihre Autos eh in den allermeisten Fällen ab, aber auch mir ist es schon vorgekommen, dass ich dieses nicht getan habe, insbesondere, wenn es eh bei mir in der Grundstücksauffahrt vor der Garage steht.
Streng genommen müsste ich das Auto sogar IN der Garage abschliessen, selbst wenn diese ebenfalls verschlossen ist!?
Na dann, muss man wohl ne Bürgerwehr ins Leben rufen, die diesen Missstand von nicht abgeschlossenen Autos in den Garagen endlich mal abstellt. Und wer weiss, was bei der Gelegenheit dann noch so alles zu Tage kommt...😁😁😁
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Mir ging es darum, dass unserer Dorfpolizei das Feingefühl aller "Toto und Harry" komplett fehlt.Zitat:
Original geschrieben von kerberos
wie wäre es mit "gar nicht" ?
Das hier beschriebene Verhalten ist mir bisher nur bei jüngeren Leuten aufgefallen. Ältere Mitbürger kramen dann irgendein Taschentuch oder Lappen aus der Tasche und machen die Stelle sauber. Oder sie sitzen eben dann gar nicht, weil sie das Allgemeingut noch schätzen und vielleicht auch in einem Jahr nochmal auf dieser Bank sitzen wollen, die sich dann aber in einem erbärmlichen Zustand befindet, weil ein Jahr vorher irgendwelche Vollspacken die Bank mit Füßen malträtiert haben.
Das hat nichts mit "Oberlehrer" sondern mit Anstand zu tun. Aber nachdem ja generell die "Nach-mir-die-Sintflut"-Fraktion immer stärker wird, scheint das in der Versenkung zu verschwinden.
Aber was genau hat die Parkbank und die Wohnzimmercouch jetzt mit dem hier besprochenen Fall zu tun?
Wie würdest du reagieren wenn zwei Beamte mit Hand an der Waffe vor dir stehen und zwei Jugendliche (12 und 13 Jahre alt) nur ihren Kratzebecher auslöffeln...wir wurden DURCHSUCHT und hatten 3 Minuten Zeit mit Klopapier die NASSE und VERKOTETE Bank zu putzen. Solche Ereignisse bleiben negativ haften und NATÜRLICH gibt es auch Menschen, die fremdes Eigentum nicht achten. Zu denen gehöre ich bei Weitem nicht. Und die Verallgemeinerungen von einigen Mitgliedern macht mich einerseits traurig, aber auch wütend!
Da schreibt man EINEN Satz und schon kommen (doch OBERLEHRER) und interpretieren ihren Unmut auf Gott und die Welt in diesen einen Satz. Guck dir doch mal diesen und viele andere Threads an...da kloppen sich die Mitlgieder gegenseitig den Hammer auf den Kopf. Das macht so keinen Spass und sinnfrei ist es allemal.Und eine Antwort wie "gar nicht" auf die Bank setzen....🙄
Tja, da siehst Du es mal. Du hast negative Erfahrungen gemacht und adaptierst das jetzt wiederum auf die Allgemeinheit. genau das, was du uns vorwirfst, legst Du selbst als Maßstab an.
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Ich verstehe nicht was du mir mitteilen willst. Mein Beispiel mit dem Rückwärtsfahren bezog sich auf eine weiter oben im Thread beschriebene Begebenheit. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Und ein nicht agbeschlossenes Auto mit einer nicht isolierten und im Wortsinne brandgefährlichen Elektroinstallation zu vergleichen, scheint mir, gelinde gesagt wenig intelligent, weil doch etwas an der Sache vorbei. Welche Gefahr geht denn von meinem nicht abgeschlossenen Auto aus, wenn es da friedlich steht und kein Unbefugter daran herumfummelt? Und die Pflicht, mein Auto abzuschliessen, mit dem GG zu begründen... Kanonen auf Spatzen?
Und weisst du was? Eben weil ich seit vielen Jahren in verschiedenen Ländern Europas lebe, habe ich eben gelernt, über meinen Tellerand zu gucken.
Entweder wurden hier so viele Posts gelöscht, dass aus 2 Seiten 1 Seite wurde und ich die übersprungen habe, oder ich habe einen "Anfeindungspost" gewollt überlesen und den Zusammenhang aus den Augen verloren. Aber danke der Nachfrage, diese grundlegende Eigenschaft beherrsch ich schon seit über 20 Jahren.
Du kannst natürlich jetzt wieder mit deiner europäischen Weisheit kommen und wieder einen Zehnzeiler schreiben mit wenig Inhalt oder dass was du an mir bemängelst, die Intelligenz, selber mal benutzen.
Dass der Vergleich mit dem Haus einfach nur ein Beispiel war um deinen Satz zu entschärfen "das gehört doch mir, ist egal was ich damit mache", da hättest du auch so drauf kommen können.
Und wenn du dir die Normenhierarchie anguckst, dann steht das GG über den anderen Gesetzen, wobei sich also jedes formelle und materielle Gesetz in Form eines Parlamentsgesetzes (oder Landesgesetzes), jede Rechtsverordnung und Satzung in irgendeiner Art und Weise auf das GG beziehen muss.
Denn wie du auch wissen solltest, nicht handeln ohne Gesetz und nicht handeln gegen Gesetz.
Und um konkret darauf zu kommen, ob ich mich aufs GG berufen muss um dir das Abschließen "vorzuschreiben". NEIN. Dafür reicht §14(2) StVO.
Da wird man dann zu einem abgemeldeten Fahrzeug gerufen, eigentlich Routine.Die Kiste steht auf abschüssiger Strecke und bei Eintreffen sieht man denn zwei ca. fünfjährige Kinder, die sich den Karren als Spielplatz ausgesucht haben und munter im nicht verschlossenen Innenraum zu schaffen machen.Der Halter ist übrigens auf die Schnelle nicht zu ermitteln, da ohne Kennzeichen. Was soll man dann tun: 1. Ihn stehen lassen, schließlich haben die Kinder ja dort nichts drin zu suchen oder 2. eine Ersatzvornahme einzuleiten, da ein manuelles Verschließen unmöglich war ?????
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Da wird man dann zu einem abgemeldeten Fahrzeug gerufen, eigentlich Routine.Die Kiste steht auf abschüssiger Strecke und bei Eintreffen sieht man denn zwei ca. fünfjährige Kinder, die sich den Karren als Spielplatz ausgesucht haben und munter im nicht verschlossenen Innenraum zu schaffen machen.Der Halter ist übrigens auf die Schnelle nicht zu ermitteln, da ohne Kennzeichen. Was soll man dann tun: 1. Ihn stehen lassen, schließlich haben die Kinder ja dort nichts drin zu suchen oder 2. eine Ersatzvornahme einzuleiten, da ein manuelles Verschließen unmöglich war ?????
Die Kinder festnehmen und in U-Haft sperren 😁
Eine Maßnahme gemäß §§127 ivm 112ff StPO für Strafunmündige gemäß §19 StGB ? 🙂
Ich denke du meinst eher eine Ingewahrsamnahme gemäß §32(2) HSOG 😉
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Eine Maßnahme gemäß §§127 ivm 112ff StPO für Strafunmündige gemäß §19 StGB ? 🙂
Ich denke du meinst eher eine Ingewahrsamnahme gemäß §32(2) HSOG 😉
😁😁😁😁😁😁😁😁 Der war gut.
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Entweder wurden hier so viele Posts gelöscht, dass aus 2 Seiten 1 Seite wurde und ich die übersprungen habe, oder ich habe einen "Anfeindungspost" gewollt überlesen und den Zusammenhang aus den Augen verloren. Aber danke der Nachfrage, diese grundlegende Eigenschaft beherrsch ich schon seit über 20 Jahren.
Du kannst natürlich jetzt wieder mit deiner europäischen Weisheit kommen und wieder einen Zehnzeiler schreiben mit wenig Inhalt oder dass was du an mir bemängelst, die Intelligenz, selber mal benutzen.Dass der Vergleich mit dem Haus einfach nur ein Beispiel war um deinen Satz zu entschärfen "das gehört doch mir, ist egal was ich damit mache", da hättest du auch so drauf kommen können.
Und wenn du dir die Normenhierarchie anguckst, dann steht das GG über den anderen Gesetzen, wobei sich also jedes formelle und materielle Gesetz in Form eines Parlamentsgesetzes (oder Landesgesetzes), jede Rechtsverordnung und Satzung in irgendeiner Art und Weise auf das GG beziehen muss.
Denn wie du auch wissen solltest, nicht handeln ohne Gesetz und nicht handeln gegen Gesetz.Und um konkret darauf zu kommen, ob ich mich aufs GG berufen muss um dir das Abschließen "vorzuschreiben". NEIN. Dafür reicht §14(2) StVO.
Also, das mit dem Lesen will ich dir ja noch mal glauben, mit dem Verständnis und dem Schreiben isses dann wohl schon etwas schwieriger :P
Im übrigen legst du mir hier Dinge in den Mund, die ich nicht gesagt und auch nicht gemeint habe. Ich habe nicht gesagt: "das gehört doch mir, ist egal was ich damit mache", da hättest du auch so drauf kommen können.
Ich finde, in meinem Zehnzeiler waren durchaus Inhalt und Aussage, auch wenn du in Bezug auf diese anderer Meinung bist. Auf deinen Beitrag trifft das eher weniger zu.
Weiter: Was du schreibst ist aus mehreren Gründen Dünnsinn:
Die Pflicht, das Auto gegen ungefugtes Benutzen zu sichern, und nur um diese geht es hier, resultiert nicht aus einem Gesetz, sondern die eventuell ausgesprochene Verwarnung mit Bußgeld erhält man dann auf Grundlage einer begangenen Ordnungswidrigkeit. Gesetze und Verordnungen sind zwei verschiedene Dinge.
Natürlich dürfen weder ein Gesetz noch eine Rechtsverordnung gegen das GG verstoßen. Darauf beziehen müssen sie sich aber keineswegs, was immer du auch damit meinst. Es gibt aber durchaus unendlich viele Dinge im täglichen Leben, die nicht direkt durch ein Gesetz geregelt sind. Insofern ist deine Aussage "Nicht handeln ohne Gesetz" hanebüchener Schwachsinn.
Und sich bei einer darüberhinaus noch lächerlichen Ordnungswidrigkeit aufs Grundgesetz zu berufen, da muss man schon ein ziemlicher Paragraphenreiter sein.
Die STVO §14.2 regelt eben nur den von mir eh schon genannten Punkt, was aber von die geflissentlich übersehen wurde: Ich habe das Auto gegen Unbefugtes Benutzen´zu sichern. Wie ich das mache, regelt der Paragraf nicht.
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Eine Maßnahme gemäß §§127 ivm 112ff StPO für Strafunmündige gemäß §19 StGB ? 🙂
Ich denke du meinst eher eine Ingewahrsamnahme gemäß §32(2) HSOG 😉
Genau das wollte ich sagen, ich habe es nur für Rechtsunkundige etwas simpler ausgedrückt 😁
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Da wird man dann zu einem abgemeldeten Fahrzeug gerufen, eigentlich Routine.Die Kiste steht auf abschüssiger Strecke und bei Eintreffen sieht man denn zwei ca. fünfjährige Kinder, die sich den Karren als Spielplatz ausgesucht haben und munter im nicht verschlossenen Innenraum zu schaffen machen.Der Halter ist übrigens auf die Schnelle nicht zu ermitteln, da ohne Kennzeichen. Was soll man dann tun: 1. Ihn stehen lassen, schließlich haben die Kinder ja dort nichts drin zu suchen oder 2. eine Ersatzvornahme einzuleiten, da ein manuelles Verschließen unmöglich war ?????
Du machst gerade das, was wir bei den Limitierten im anderen Thread immer kritisieren: Die Argumentation mit worst-case-Szenarios und seltenen bis unwahrscheinlichen Situationen, die darüber hinaus noch am Thema vorbei gehen. Also z.B. spielende Kinder auf der Autobahn.
Ein abgemeldetes Auto an die Strasse stellen und auf diese Weise illegal zu entsorgen, ist glaube ich eine geringfügig andere Situation als ein angemeldetes Auto, z.B. in der eigenen Grundstücksauffahrt, zu parken und nicht abzuschließen.
Es ging auch nur um das Abschließen an sich, nicht um unzureichende Sicherung an Gefällstrecken etc.
Ich klink mich hier jetzt aus, auf so´n schwaches Niveau mag ich mich nicht begeben.
Ich zitiere dich: "Und ansonsten sehe ich das wie der TS: Wenn ich mein Auto nicht abschließe, dann betrifft das zunächst mal nur mich,[...]"
Den 2. Halbsatz lass ich mal bewusst weg. Ob und was andere machen ist im Endeffekt auch egal, da schon diese Aussage den Tatbestand des 14(2) verwirklicht. Oder welche Vorkehrungen hast du getroffen?
Ich finde deine Aussagen zum Teil erschütternd, du wiederlegst gerade eine der 7 Säulen des Rechtsstaatprinzipes.
Es geht hier um die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (als Teil der Exekutive)
- Vorrang des Gesetzes „Handeln nicht gegen Gesetz“
Art 20(3) GG besagt, dass die Verwaltung an Gesetz und Recht gebunden ist, die Verwaltung darf bei ihrer Tätigkeit nicht gegen Rechtsnormen verstoßen.
- Vorbehalt des Gesetzes „Handeln nicht ohne Gesetz“
Verwaltung darf nicht tätig werden, wenn sie nicht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes dazu ermächtigt wurde. (Begünstigende Maßnahmen, wie z.B. Subventionen sind erlaubt)
-> gilt nicht für jedes Verwaltungshandeln; gilt aber dann, wenn die Verwaltung unmittelbar dem Bürger gegenüber belastende Maßnahmen ergreift (sog. Eingriffsverwaltung).
Es gibt noch so Sachen wie die Lehre vom Totalvorbehalt, Lehre vom Eingriffsvorbehalt und die vermittelnde Ansicht.
Allerdings wie du sagst, Kanonen auf Spatzen, reden wir hier immer noch von einem Druck auf die FFB um ein Auto zu verschließen. Da muss man eigt nicht mit dem kompletten Staatsapparat auffahren, sondern es reicht einfach diese 0,5 Sekunden zu opfern und zu drücken, als eine Woche über Gott und die Welt und was sie zusammenhält zu diskutieren.
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
ist glaube ich eine geringfügig andere Situation als ein angemeldetes Auto, z.B. in der eigenen Grundstücksauffahrt, zu parken und nicht abzuschließen.
Kaum. Offen ist offen und Kind ist Kind, egal ob zugelassen oder nicht. Insofern gehört das sehr wohl zum Thema.Die Gesetzlage ist klar, wem das nicht passt soll versuchen das zu ändern. Die Anschriften der zuständigen Institutionen stehen im Internet.Das Schöne ist nämlich: Passiert was und es wurde gesehen, daß der zuständige Beamte nicht einschritt obwohl das Fzg. nicht verschlossen war und er das gesehen hat, geht das Geschrei erst recht los.