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verbogener Ausrückhebel

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 29. August 2016 um 10:50

Hallo Leute,

anbei ein paar Fotos zum Thema.

Hintergrund: von gleich auf jetzt trennte die Kupplung fast und dann gar nicht mehr. Lt. Aussage der Werkstatt, war eine Feder gebrochen und noch ein paar andere Teile "flogen drin rum".

Die Fragen sind nun:

1. gehört dieser Hebel zu den Verschleißteilen?

2. kann er Ursache der anderen defekten Teile sein?

3. oder eher Folge der andern defekten Teile?

4. kann ich davon ausgehen, dass in einem Werkstatt-Meisterbetrieb erkannt wird, dass dieses Teil in der fotografierten Form (ohne den Riß, die haben versucht es gerade zu biegen) nicht wieder eingbaut warden kann oder muss man dazu Spezialist mit Erfahrung sein?

5. muss das Teil ausgebaut werden, wenn die Simmeringe getauscht werden?

Vielen Dank schon Mal! Ich hoffe Ihr könnt was erkennen.

Gruß,

Icke

Ausrueckhebel-1
Ausrueckhebel-3
Ausrueckhebel-4
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. September 2016 um 6:16

Ich nochmal ;)

Das ganze liegt nun bei der Schiedsstelle. Ich hatte ihm noch mitgeteilt, dass ich das dorthin übergebe, weil mir jegliches Vertrauen in seine Aussagen fehlt. Und als Antwort bekam ich, dass ich ja vorbeikommen könne, um mir die alte (Luk) Kupplung anzuschauen, weil man ja mit bloßem Auge sehen könne, dass die anders ist als die Sachs und dass die Sachs deshalb gar nicht passen kann. Seltsamerweise scheint das Altteil nun doch noch da zu sein und nicht im Austausch abgegeben, wie am Abholtag gesagt wurde. Also auch wieder Aussage mal so, mal so. Hab ich an die Schiedsstelle weitergeleitet.

Mein "Meister in Rente" hat einen kurzen Blick darufgeworfen und gesagt: das war schon vorher gebrochen und Ursache fur's Nichttrennen der alten Kupplung. Dann hat er mir genau gezeigt, welcher Teil des Bruches alt ist und welcher neu entstanden ist (durch den Versuch des Geradebiegens).

Nun heißt es warten...

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Zitat:

@Icke II schrieb am 29. August 2016 um 12:50:43 Uhr:

 

1. gehört dieser Hebel zu den Verschleißteilen?

2. kann er Ursache der anderen defekten Teile sein?

3. oder eher Folge der andern defekten Teile?

4. kann ich davon ausgehen, dass in einem Werkstatt-Meisterbetrieb erkannt wird, dass dieses Teil in der fotografierten Form (ohne den Riß, die haben versucht es gerade zu biegen) nicht wieder eingbaut warden kann oder muss man dazu Spezialist mit Erfahrung sein?

5. muss das Teil ausgebaut werden, wenn die Simmeringe getauscht werden?

Puh,gar nicht so einfach zu beantworten...

1. nein,eher nicht

2. welche anderen Teile?

3. siehe Punkt 2

4. wenn versucht wurde das Teil zu richten,wurde wohl erkannt das es verformt war.(so zumindest meine Theorie)

5. welche Simmeringe?

Themenstarteram 30. August 2016 um 6:54

Naja, "einfach" kann ja jeder ;)

zu 2. und 3.: bei der alten Kupplung waren ein paar Teile zerbrochen (eine Feder und noch etwas, davon habe ich aber leider keine Fotos und ich bekam das Altteil auch nicht, weil sie es (angeblich) im Austausch abgeben mussten)

zu 4. ja, aber dazu gehört folgender Teil der Geschichte:

Ich hatte bei Auftragserteilung gesagt, dass ich im Zuge der Reparatur gern einen Wechsel der Kupplung von LuK auf Sachs hätte, weil das ZMS bei der Laufleistung mitgewechselt werden sollte und soll. Ebenfalls Geber- und Nehmerzylinder und die Simmering(e) zum Getriebe. Und ich fragte, ob ich die Teile anliefern lassen kann und beklam ein ja. Teile wurden geliefert (außer Simmeringe) und eingebaut. Danach erhielt ich einen Anruf, dass die neue Kupplung nicht trennen würde, es seien wohl falsche Teile im Karton, der ja offen gewesen sei und sie würden nicht zum Auto passen, wären anders dimensioniert und den neuen Geberzylinder hätte es auch "zerlegt" beim ersten Schaltversuch...

Dass dieses Teil verbogen ist, wurde erst beim erneuten Ausbau von Kupplung und Getriebe erkannt.

OK - war Sch***, aber kann ja passieren. Nur hat der gute Mann es nicht für nötig erachtet, zu prüfen, ob die gelieferten Teile tatsächlich falsch sind, sondern beim Teilehändler seines Vertrauens eine LUK und den neuen Geberzylinder bestellt und bei VW das Teil von den Fotos. Und dann hat er mir alles zusammen inkl. der doppelten Arbeitszeit in Rechnung gestellt, mit der Begründung, dass die von mir angelieferten Teile falsch gewesen seien.

Dass diese Aussage falsch ist, kann ich mittlerweile beweisen (habe die Sachs zurückbekommen und die Nummern auf den Teilen mit denen auf dem Karton verglichen und den Kupplungssatz im Internet abgefragt bzgl. MKB).

Offen ist jetzt "nur", ob es durch einen KfZ-Meister im eingebauten Zustand erkennbar war, dass das Teil verbogen ist bzw., ob er es schon beim ersten Reperaturveruch in der Hand gehabt haben muss, weil dahinter einer der Simmeringe liegt, dessen Tausch ich beauftragt hatte.

Allerdings tauchen die Simmeringe nicht auf der Rechnung auf....

am 30. August 2016 um 11:17

Die Aussage, der Geberzylinder wäre bei ersten Schaltversuch kaputt gegangen, ist doch merkwürdig. Wenn man das System entlüftet, tritt man doch zur Prüfung immer wieder die Kupplung ohne zu Schalten. Man merkt doch im Kupplungspedal sehr deutlich ob der Geber arbeitet und die Kupplung trennt. Da muss mechanisch schon einiges falsch gemacht worden sein, damit da was bricht. Problem ist wie immer der Nachweis des Fehlers.

Hi,

spätestens wenn die alten Teile ausgebaut sind vergleiche ich sie mit den neuen.

Hier sollte dann schon auffallen, ob eine Kupplung passt oder nicht.

Auch würde mir auffallen, wenn der Ausrückhebel verbogen ist, welchen ich dann auch ersetzen würde.

Und ich bin kein KFZ Meister, noch nicht mal Mechatroniker.

Hört sich aber eher nach Montagefehler, z.b. den Ausrückhebel mech. falsch eingebaut, sodaß die Hydraulik den Hebel beim ersten Betätigen verbogen hat.

Zitat:

@sirpomme schrieb am 30. August 2016 um 15:16:44 Uhr:

Hi,

spätestens wenn die alten Teile ausgebaut sind vergleiche ich sie mit den neuen.

Hier sollte dann schon auffallen, ob eine Kupplung passt oder nicht.

wir sind ja auch noch Praktiker die gleich sehen das unter einer 13er Schlüsselweite eine M8er Schraube steckt, die Monteure von heute sind alle scheinbar keine Schrauber mehr die sowas vorher vergleichen, sondern nur Marionetten die nicht mehr denken sondern nur noch das tun was der Chef vorgibt...

Hallo Amazone,

wenn ich es richtig sehe ist die Ausrückgabel die aus Blech gefertigt ist gebrochen.

Das war der Auslöser für Dein Kupplungsproblem, leider sieht man in der heutigen Zeit nicht mehr hin.

Es wird eine neue Kupplung verbaut und wie in Deinem Fall auch noch ein Zweimassenschwungrad. der Ausrückhebel ist gebrochen, eindeutig.

Das Problem ist nicht unbekannt.

http://www.motor-talk.de/forum/kupplung-golf-4-1-4-t4737920.html

Die haben Dir das volle Programm verkauft und es hat nicht geholfen, der Nehmerzylinder war es nicht.

Es war die Werkstatt Deines Vertrauens.

Themenstarteram 31. August 2016 um 7:12

Vielen Dank, Ihr habt mir schon sehr geholfen :)

Die Werkstatt war eine Notlösung, weil die meines Vertrauens gerade in Rente gegangen ist.

Die Notlösung ist ein Familienbetrieb, in dem Mama und Papa den Sohn, der Kfz-Meister ist, unterstützen.

Der Hebel war ürsprunglich nicht gebrochen, nur verbogen. Gebrochen ist er, weil Papa versucht hat, ihn gerade zu biegen.

Der Austausch komplett, mit Schwungrad war von mir beauftragt. Einmal, weil das bei Umstieg LuK-> Sachs gemacht werden muss und, wegen der Laufleistung insgesamt.

Ich recherchiere jetzt eben, fahre heute noch zu meinem alten Werkstattmeister und zeige ihm die Teile. Dann nehme ich ne Rechtsberatung in Anspruch und dann gibt's was auf die Mütze. Sind immerhin ca. 600€...

Falls der Betrieb der Kfz-Innung angehört, dann würde ich mich zuerst an die Schiedsstelle wenden. Die waren in meinem Falle sehr hilfreich.

Einfach nach der nächsten Schiedstelle googeln.

Themenstarteram 31. August 2016 um 10:07

Oh - Danke. Auf der Rechnung ist das Zeichen der Innung. Dann wird er da wohl sein.

Hab aber auch die Absicht, ihm erstmal ne Mail zu schreiben, dass ich beweisen kann, dass er gelogen hat und wollte ihm die Chance geben, mir eine korrekte Rechnung zu schreiben und das Geld zu überweisen. Und ich habe einen Anwalt ausgesucht, der auch Mediation anbietet.

Aber das mit der Schiedsstelle kann ich ja als erstes versuchen...

Das mit der Schlichtungsstelle ist vollkommen kostenfrei und unverbindlich, d. h. daß der Geschädigte auch noch danach den Rechtsweg beschreiten kann. Auf der Homepage der Schiedsstelle ist das alles ausführlich und verständlich beschrieben.

Ich würde dem Meister schon mal ankündigen, daß ich bei keiner zufriedenstellenden Einigung die Schiedsstelle einschalten würde.

 

Themenstarteram 31. August 2016 um 12:37

Ich hab vorhin gleich dort angerufen und die haben nach der Story gesagt: dann füllen sie mal das Formular aus. Hab ich grad fertig. Muss noch ein paar Sachen scannen und dann bekommen die das....

Themenstarteram 7. September 2016 um 6:16

Ich nochmal ;)

Das ganze liegt nun bei der Schiedsstelle. Ich hatte ihm noch mitgeteilt, dass ich das dorthin übergebe, weil mir jegliches Vertrauen in seine Aussagen fehlt. Und als Antwort bekam ich, dass ich ja vorbeikommen könne, um mir die alte (Luk) Kupplung anzuschauen, weil man ja mit bloßem Auge sehen könne, dass die anders ist als die Sachs und dass die Sachs deshalb gar nicht passen kann. Seltsamerweise scheint das Altteil nun doch noch da zu sein und nicht im Austausch abgegeben, wie am Abholtag gesagt wurde. Also auch wieder Aussage mal so, mal so. Hab ich an die Schiedsstelle weitergeleitet.

Mein "Meister in Rente" hat einen kurzen Blick darufgeworfen und gesagt: das war schon vorher gebrochen und Ursache fur's Nichttrennen der alten Kupplung. Dann hat er mir genau gezeigt, welcher Teil des Bruches alt ist und welcher neu entstanden ist (durch den Versuch des Geradebiegens).

Nun heißt es warten...

Themenstarteram 2. November 2016 um 12:04

Es gibt Neuigkeiten:

Nach nun mehrfachem Hin und Her zwischen Werkstatt, Schiedsstelle und mir, dem von mir abgelehnten Kulanzangebot "Gutschrift über 450€" (keine Erklärung, wie sich das zusammensetzt, kein "ja, wir haben Fehler gemacht...", ...) und der Tatsache, dass ich weiteren Pfusch feststellen musste (ausgetauschtes Motor-/Getriebelager würde schief und so fest angeschraubt, dass bei einer Korrektur wohl die Schrauben abreißen werden) geht das Ganze nun in die nächste Runde. Zur Hauptkommission. Soweit so gut.

Wenn man nicht einverstanden ist, bleibt noch der Anwalt. ABER: da steht auf dem Formular, dass die, durch die Schiedstelle/-kommission erstellte Tatsachenfeststellung vor Gericht gilt. Und man kann sie nur anfechten, wenn es berechtigte Zweifel gibt.

Gut - wäre in meinem Fall, wenn die Kommission z. Bsp. nicht die Daten der Teilebestellungen von den Händlern einholt. Mit diesen Daten platzt nämlich ganz schnell der Zeitplan der Werkstatt und sie steht nicht mehr so gut da, wie sie meint.

Nur der Haken: (lückenhafte) Tatsachenfeststellung durch die Kommission, Vorladung, Spruch und dann Einspruch über Anwalt, ... dann ist das vor Mitte nächsten Jahres nicht vorbei.

Und dann gibt's hier http://www.motor-talk.de/.../...-kfz-schiedsstellen-2010-t3260704.html auch noch ne Bilanz, die besagt, dass mehr Werkstätten als Kunden Recht bekamen.

Also doch lieber gleich Anwalt?

Hat jemand Erfahrung mit so ner "never-ending-story"?

Das ist eine ganz individuelle Entscheidung.

Wenn das Schiedgericht die entsprechenden technischen Fehler festgestellt hat und man deshalb im Recht ist und auf sein Recht pocht und nicht klein beigeben will, dann muß man eben den Fall notfalls bis zum Gerichtsurteil durchziehen. Das ist auch eine Frage der eigenen Persönlichkeit.

Da das Auto offenbar inzwischen ordentlich repariert ist und wieder fährt, kann es doch eigentlich egal sein, wie lange das Verfahren womöglich noch andauert. Es ist halt wie beim Poker, wer die besten Karten hat gewinnt, wenn er die Nerven behält.

Ich persönlich tendiere dazu mein Recht zu erstreiten, wenn ich weiß im Recht zu sein.

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